Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

Bild:
<< vorherige Seite


Voliere (woliähr), frz. Vogelhaus.


Volk (vom lat. vulgus), dasselbe was Nation (s. d.); bezeichnet gewöhnlich die mittleren u. niederen Stände einer Nation im Gegensatz zu den höhern.


Volkmann, Alfred Wilh., Physiolog, geb. 1801 zu Leipzig, studirte daselbst Medicin, besuchte dann Paris und London, ward 1834 außerordentlicher Professor an der Universität zu Leipzig, 1837 Professor der Physiologie zu Dorpat, 1843 zu Halle. Schriften: "Anatomia animalium", Bd. 1, Lpz. 1831-33; "Zur Physiologie des Gesichtssinnes" Lpz. 1836; "die Lehre vom leiblichen Leben" 1837; "die Selbstständigkeit des sympathischen Nervensystems" 1842.


Volksbewaffnung pflegt man die jenige Militäreinrichtung zu nennen, durch welche jeder Waffenfähige zum Waffendienst verpflichtet ist. In den alten Republiken so wie in den mittelalterlichen deutschen u. italienischen war dies allgemein der Fall, jedoch immer mit der Rücksicht, daß nicht das Proletariat, sondern die besitzenden Bürger die Hauptstärke bildeten; auch die Heerbannpflicht traf nach altgermanischer Einrichtung nur die Grundbesitzer. In den meisten deutschen Staaten wurde bis zum dreißigjährigen Kriege von dem Landesherrn zur Zeit der Noth die wehrbare Mannschaft aufgeboten und erst nach diesem Krieg tritt der eigentliche Solddienst allgemein auf. Die franz. Revolution erfand eine neue V., die Nationalgarde, die als mobile gegen den Feind marschiren sollte, aber wenig taugte, u. die nicht mobile, die nur in der Heimat verwendet werden durfte; der Zweck der Nationalgarde war überhaupt weniger die Vertheidigung des Vaterlands als die Aufstellung einer bewaffneten Macht gegenüber der Regierung, u. dies ist in der Regel noch überall der Fall gewesen, wo man die franz. Einrichtung nachgeahmt hat (1848 die Bürgerwehren in Deutschland). Die nordamerikan. Milizen sind die Carricatur einer Heeresmacht und haben bei aller Uebermacht 1813 jedesmal gegen geregelte Truppen schnell das Feld räumen müssen. Die schweizer. Milizen sind besser organisirt, haben jedoch noch keine Feuerprobe bestanden. Von der V. kann man überhaupt nur etwas erwarten, wenn es sich um die Vertheidigung des eigenen Landes handelt, und auch so nur, wenn sie von einem Kern regulärer Truppen unterstützt wird, wie der span. Unabhängigkeitskrieg von 1808-13 hinlänglich bewiesen hat. Es mangelt nämlich der V. die Disciplin, und diese ist fast unmöglich bei ihr einzuführen, ferner die taktische Ausbildung, so wie die nöthige Anzahl brauchbarer Offiziere; daher bildet sich bei einem eigentlichen länger dauernden Volkskriege immer ein reguläres Heer aus der Masse der anfänglich Bewaffneten heraus. Die Conscription ist im Grunde auch eine V., indem durch dieselbe so viel Mannschaft aufgeboten wird, als der Kriegsdienst eines Staats erfordert, u. ohnedem liegt ihr das Recht zu Grunde, daß die Staatsgewalt nöthigen Falls jeden Waffenfähigen requiriren kann. Eine eigenthümliche Ausbildung der Conscription ist das preuß. Landwehrsystem, s. darüber Preußen.


Volksbücher, im engern Sinne, heißt eine Anzahl volksthümlicher Unterhaltungsschriften, deren Helden Gegenstand von Volkssagen u. Volksliedern waren; diese wurden im Laufe der Zeit vielfach umgebildet u. erweitert, theilweise von ritterlichen Dichtern besungen u. dadurch mit der Zeit volksthümlich, nach Erfindung der Buchdruckerkunst aber sofort in Prosabearbeitungen und Uebersetzungen herausgegeben. Derlei Volkssagen und volksthümlich gewordene Dichtungen haben wohl alle civilisirten Völker, aus demselben Grunde sind auch V. seit Jahrhunderten auf allen Märkten Deutschlands u. Frankreichs, dann auch Englands, Hollands u. Südeuropas zu finden; manche derselben sind durch Uebersetzungen Gemeingut aller Nationen u. für das Abendland fast das geworden, was 1001 Nacht u. dgl. für den Orient. Welche außerordentliche Wichtigkeit die V. aber für die Geschichte der Literatur u. Cultur besitzen, lernte man erst recht durch die Romantiker (s. romantisch) u. besonders durch I. Görres (die deutschen V., Heidelb. 1807) begreifen. Wir nennen von den V.n: Wigalois, Tristan,


Volière (woliähr), frz. Vogelhaus.


Volk (vom lat. vulgus), dasselbe was Nation (s. d.); bezeichnet gewöhnlich die mittleren u. niederen Stände einer Nation im Gegensatz zu den höhern.


Volkmann, Alfred Wilh., Physiolog, geb. 1801 zu Leipzig, studirte daselbst Medicin, besuchte dann Paris und London, ward 1834 außerordentlicher Professor an der Universität zu Leipzig, 1837 Professor der Physiologie zu Dorpat, 1843 zu Halle. Schriften: „Anatomia animalium“, Bd. 1, Lpz. 1831–33; „Zur Physiologie des Gesichtssinnes“ Lpz. 1836; „die Lehre vom leiblichen Leben“ 1837; „die Selbstständigkeit des sympathischen Nervensystems“ 1842.


Volksbewaffnung pflegt man die jenige Militäreinrichtung zu nennen, durch welche jeder Waffenfähige zum Waffendienst verpflichtet ist. In den alten Republiken so wie in den mittelalterlichen deutschen u. italienischen war dies allgemein der Fall, jedoch immer mit der Rücksicht, daß nicht das Proletariat, sondern die besitzenden Bürger die Hauptstärke bildeten; auch die Heerbannpflicht traf nach altgermanischer Einrichtung nur die Grundbesitzer. In den meisten deutschen Staaten wurde bis zum dreißigjährigen Kriege von dem Landesherrn zur Zeit der Noth die wehrbare Mannschaft aufgeboten und erst nach diesem Krieg tritt der eigentliche Solddienst allgemein auf. Die franz. Revolution erfand eine neue V., die Nationalgarde, die als mobile gegen den Feind marschiren sollte, aber wenig taugte, u. die nicht mobile, die nur in der Heimat verwendet werden durfte; der Zweck der Nationalgarde war überhaupt weniger die Vertheidigung des Vaterlands als die Aufstellung einer bewaffneten Macht gegenüber der Regierung, u. dies ist in der Regel noch überall der Fall gewesen, wo man die franz. Einrichtung nachgeahmt hat (1848 die Bürgerwehren in Deutschland). Die nordamerikan. Milizen sind die Carricatur einer Heeresmacht und haben bei aller Uebermacht 1813 jedesmal gegen geregelte Truppen schnell das Feld räumen müssen. Die schweizer. Milizen sind besser organisirt, haben jedoch noch keine Feuerprobe bestanden. Von der V. kann man überhaupt nur etwas erwarten, wenn es sich um die Vertheidigung des eigenen Landes handelt, und auch so nur, wenn sie von einem Kern regulärer Truppen unterstützt wird, wie der span. Unabhängigkeitskrieg von 1808–13 hinlänglich bewiesen hat. Es mangelt nämlich der V. die Disciplin, und diese ist fast unmöglich bei ihr einzuführen, ferner die taktische Ausbildung, so wie die nöthige Anzahl brauchbarer Offiziere; daher bildet sich bei einem eigentlichen länger dauernden Volkskriege immer ein reguläres Heer aus der Masse der anfänglich Bewaffneten heraus. Die Conscription ist im Grunde auch eine V., indem durch dieselbe so viel Mannschaft aufgeboten wird, als der Kriegsdienst eines Staats erfordert, u. ohnedem liegt ihr das Recht zu Grunde, daß die Staatsgewalt nöthigen Falls jeden Waffenfähigen requiriren kann. Eine eigenthümliche Ausbildung der Conscription ist das preuß. Landwehrsystem, s. darüber Preußen.


Volksbücher, im engern Sinne, heißt eine Anzahl volksthümlicher Unterhaltungsschriften, deren Helden Gegenstand von Volkssagen u. Volksliedern waren; diese wurden im Laufe der Zeit vielfach umgebildet u. erweitert, theilweise von ritterlichen Dichtern besungen u. dadurch mit der Zeit volksthümlich, nach Erfindung der Buchdruckerkunst aber sofort in Prosabearbeitungen und Uebersetzungen herausgegeben. Derlei Volkssagen und volksthümlich gewordene Dichtungen haben wohl alle civilisirten Völker, aus demselben Grunde sind auch V. seit Jahrhunderten auf allen Märkten Deutschlands u. Frankreichs, dann auch Englands, Hollands u. Südeuropas zu finden; manche derselben sind durch Uebersetzungen Gemeingut aller Nationen u. für das Abendland fast das geworden, was 1001 Nacht u. dgl. für den Orient. Welche außerordentliche Wichtigkeit die V. aber für die Geschichte der Literatur u. Cultur besitzen, lernte man erst recht durch die Romantiker (s. romantisch) u. besonders durch I. Görres (die deutschen V., Heidelb. 1807) begreifen. Wir nennen von den V.n: Wigalois, Tristan,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p>
            <pb facs="#f0641" n="640"/>
          </p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Volière</hi> (woliähr), frz. Vogelhaus.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Volk</hi> (vom lat. <hi rendition="#i">vulgus</hi>), dasselbe was Nation (s. d.); bezeichnet gewöhnlich die mittleren u. niederen Stände einer Nation im Gegensatz zu den höhern.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Volkmann</hi>, Alfred Wilh., Physiolog, geb. 1801 zu Leipzig, studirte daselbst Medicin, besuchte dann Paris und London, ward 1834 außerordentlicher Professor an der Universität zu Leipzig, 1837 Professor der Physiologie zu Dorpat, 1843 zu Halle. Schriften: &#x201E;<hi rendition="#i">Anatomia animalium</hi>&#x201C;, Bd. 1, Lpz. 1831&#x2013;33; &#x201E;Zur Physiologie des Gesichtssinnes&#x201C; Lpz. 1836; &#x201E;die Lehre vom leiblichen Leben&#x201C; 1837; &#x201E;die Selbstständigkeit des sympathischen Nervensystems&#x201C; 1842.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Volksbewaffnung</hi> pflegt man die jenige Militäreinrichtung zu nennen, durch welche jeder Waffenfähige zum Waffendienst verpflichtet ist. In den alten Republiken so wie in den mittelalterlichen deutschen u. italienischen war dies allgemein der Fall, jedoch immer mit der Rücksicht, daß nicht das Proletariat, sondern die besitzenden Bürger die Hauptstärke bildeten; auch die Heerbannpflicht traf nach altgermanischer Einrichtung nur die Grundbesitzer. In den meisten deutschen Staaten wurde bis zum dreißigjährigen Kriege von dem Landesherrn zur Zeit der Noth die wehrbare Mannschaft aufgeboten und erst nach diesem Krieg tritt der eigentliche Solddienst allgemein auf. Die franz. Revolution erfand eine neue V., die <hi rendition="#g">Nationalgarde</hi>, die als mobile gegen den Feind marschiren sollte, aber wenig taugte, u. die nicht mobile, die nur in der Heimat verwendet werden durfte; der Zweck der Nationalgarde war überhaupt weniger die Vertheidigung des Vaterlands als die Aufstellung einer bewaffneten Macht gegenüber der Regierung, u. dies ist in der Regel noch überall der Fall gewesen, wo man die franz. Einrichtung nachgeahmt hat (1848 die Bürgerwehren in Deutschland). Die nordamerikan. <hi rendition="#g">Milizen</hi> sind die Carricatur einer Heeresmacht und haben bei aller Uebermacht 1813 jedesmal gegen geregelte Truppen schnell das Feld räumen müssen. Die schweizer. Milizen sind besser organisirt, haben jedoch noch keine Feuerprobe bestanden. Von der V. kann man überhaupt nur etwas erwarten, wenn es sich um die Vertheidigung des eigenen Landes handelt, und auch so nur, wenn sie von einem Kern regulärer Truppen unterstützt wird, wie der span. Unabhängigkeitskrieg von 1808&#x2013;13 hinlänglich bewiesen hat. Es mangelt nämlich der V. die Disciplin, und diese ist fast unmöglich bei ihr einzuführen, ferner die taktische Ausbildung, so wie die nöthige Anzahl brauchbarer Offiziere; daher bildet sich bei einem eigentlichen länger dauernden Volkskriege immer ein reguläres Heer aus der Masse der anfänglich Bewaffneten heraus. Die Conscription ist im Grunde auch eine V., indem durch dieselbe so viel Mannschaft aufgeboten wird, als der Kriegsdienst eines Staats erfordert, u. ohnedem liegt ihr das Recht zu Grunde, daß die Staatsgewalt nöthigen Falls jeden Waffenfähigen requiriren kann. Eine eigenthümliche Ausbildung der Conscription ist das preuß. Landwehrsystem, s. darüber Preußen.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Volksbücher</hi>, im engern Sinne, heißt eine Anzahl volksthümlicher Unterhaltungsschriften, deren Helden Gegenstand von Volkssagen u. Volksliedern waren; diese wurden im Laufe der Zeit vielfach umgebildet u. erweitert, theilweise von ritterlichen Dichtern besungen u. dadurch mit der Zeit volksthümlich, nach Erfindung der Buchdruckerkunst aber sofort in Prosabearbeitungen und Uebersetzungen herausgegeben. Derlei Volkssagen und volksthümlich gewordene Dichtungen haben wohl alle civilisirten Völker, aus demselben Grunde sind auch V. seit Jahrhunderten auf allen Märkten Deutschlands u. Frankreichs, dann auch Englands, Hollands u. Südeuropas zu finden; manche derselben sind durch Uebersetzungen Gemeingut aller Nationen u. für das Abendland fast das geworden, was 1001 Nacht u. dgl. für den Orient. Welche außerordentliche Wichtigkeit die V. aber für die Geschichte der Literatur u. Cultur besitzen, lernte man erst recht durch die Romantiker (s. romantisch) u. besonders durch I. Görres (die deutschen V., Heidelb. 1807) begreifen. Wir nennen von den V.n: Wigalois, Tristan,
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[640/0641] Volière (woliähr), frz. Vogelhaus. Volk (vom lat. vulgus), dasselbe was Nation (s. d.); bezeichnet gewöhnlich die mittleren u. niederen Stände einer Nation im Gegensatz zu den höhern. Volkmann, Alfred Wilh., Physiolog, geb. 1801 zu Leipzig, studirte daselbst Medicin, besuchte dann Paris und London, ward 1834 außerordentlicher Professor an der Universität zu Leipzig, 1837 Professor der Physiologie zu Dorpat, 1843 zu Halle. Schriften: „Anatomia animalium“, Bd. 1, Lpz. 1831–33; „Zur Physiologie des Gesichtssinnes“ Lpz. 1836; „die Lehre vom leiblichen Leben“ 1837; „die Selbstständigkeit des sympathischen Nervensystems“ 1842. Volksbewaffnung pflegt man die jenige Militäreinrichtung zu nennen, durch welche jeder Waffenfähige zum Waffendienst verpflichtet ist. In den alten Republiken so wie in den mittelalterlichen deutschen u. italienischen war dies allgemein der Fall, jedoch immer mit der Rücksicht, daß nicht das Proletariat, sondern die besitzenden Bürger die Hauptstärke bildeten; auch die Heerbannpflicht traf nach altgermanischer Einrichtung nur die Grundbesitzer. In den meisten deutschen Staaten wurde bis zum dreißigjährigen Kriege von dem Landesherrn zur Zeit der Noth die wehrbare Mannschaft aufgeboten und erst nach diesem Krieg tritt der eigentliche Solddienst allgemein auf. Die franz. Revolution erfand eine neue V., die Nationalgarde, die als mobile gegen den Feind marschiren sollte, aber wenig taugte, u. die nicht mobile, die nur in der Heimat verwendet werden durfte; der Zweck der Nationalgarde war überhaupt weniger die Vertheidigung des Vaterlands als die Aufstellung einer bewaffneten Macht gegenüber der Regierung, u. dies ist in der Regel noch überall der Fall gewesen, wo man die franz. Einrichtung nachgeahmt hat (1848 die Bürgerwehren in Deutschland). Die nordamerikan. Milizen sind die Carricatur einer Heeresmacht und haben bei aller Uebermacht 1813 jedesmal gegen geregelte Truppen schnell das Feld räumen müssen. Die schweizer. Milizen sind besser organisirt, haben jedoch noch keine Feuerprobe bestanden. Von der V. kann man überhaupt nur etwas erwarten, wenn es sich um die Vertheidigung des eigenen Landes handelt, und auch so nur, wenn sie von einem Kern regulärer Truppen unterstützt wird, wie der span. Unabhängigkeitskrieg von 1808–13 hinlänglich bewiesen hat. Es mangelt nämlich der V. die Disciplin, und diese ist fast unmöglich bei ihr einzuführen, ferner die taktische Ausbildung, so wie die nöthige Anzahl brauchbarer Offiziere; daher bildet sich bei einem eigentlichen länger dauernden Volkskriege immer ein reguläres Heer aus der Masse der anfänglich Bewaffneten heraus. Die Conscription ist im Grunde auch eine V., indem durch dieselbe so viel Mannschaft aufgeboten wird, als der Kriegsdienst eines Staats erfordert, u. ohnedem liegt ihr das Recht zu Grunde, daß die Staatsgewalt nöthigen Falls jeden Waffenfähigen requiriren kann. Eine eigenthümliche Ausbildung der Conscription ist das preuß. Landwehrsystem, s. darüber Preußen. Volksbücher, im engern Sinne, heißt eine Anzahl volksthümlicher Unterhaltungsschriften, deren Helden Gegenstand von Volkssagen u. Volksliedern waren; diese wurden im Laufe der Zeit vielfach umgebildet u. erweitert, theilweise von ritterlichen Dichtern besungen u. dadurch mit der Zeit volksthümlich, nach Erfindung der Buchdruckerkunst aber sofort in Prosabearbeitungen und Uebersetzungen herausgegeben. Derlei Volkssagen und volksthümlich gewordene Dichtungen haben wohl alle civilisirten Völker, aus demselben Grunde sind auch V. seit Jahrhunderten auf allen Märkten Deutschlands u. Frankreichs, dann auch Englands, Hollands u. Südeuropas zu finden; manche derselben sind durch Uebersetzungen Gemeingut aller Nationen u. für das Abendland fast das geworden, was 1001 Nacht u. dgl. für den Orient. Welche außerordentliche Wichtigkeit die V. aber für die Geschichte der Literatur u. Cultur besitzen, lernte man erst recht durch die Romantiker (s. romantisch) u. besonders durch I. Görres (die deutschen V., Heidelb. 1807) begreifen. Wir nennen von den V.n: Wigalois, Tristan,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:14Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:14Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/641
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 640. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/641>, abgerufen am 28.04.2024.