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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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Vers mit Dichtling, Person mit Selbstand, Venus, Pallas und Juno taufte er Lustinne, Kluginne, Himmelinne u. s. w. Als Mitglied der Fruchtbringenden Gesellschaft hieß Z. der Wohlsetzende und welch Ansehen er seiner Zeit genoß, geht daraus hervor, daß er geadelt, kaiserl. Pfalzgraf und gekrönter Poet wurde, daß sein "hochdeutscher Helikon" (eine Anleitung zur deutschen Dichtkunst) seit 1640 eine Auflage nach der andern erlebte und daß es trotz alles Spottes noch zu Gottscheds Zeit Zesianer gab. Auswahl der mitunter nicht ganz üblen Poesien Z.s im 1. Band von Müllers "Bibliothek deutscher Dichter des 17. Jahrhunderts".


Zestä, Zetä, griech., Dampfbäder.


Zetergeschrei, im Mittelalter Geschrei zum Zeichen daß ein Verbrecher verfolgt werde; mit Z. führte der Ankläger den Verbrecher vor Gericht; ferner Geschrei, bei dem Halsgericht von den Richtern und dem Nachrichter über den Verbrecher erhoben.


Zetetik, griech.-deutsch, die Kunst durch Fragen Unbekanntes zu erforschen, auch wohl durch Fragen einen andern zu verwirren.


Zettelbank Bank, welche Noten ausgibt und diese auf Verlangen zu jeder Zeit baar einlösen soll.


Zettelverkäufer, s. Seelenverkäufer.


Zetterstedt, Joh. Wilh., schwed. Naturforscher, geb. 1785, seit 1810 Docent der Botanik u. Naturgeschichte zu Lund, seit 1839 Professor der Botanik und Oekonomie. "Dissertatio de foecunditate plantarum" 3 Bde., Lund 1810-1812; "Fauna insectorum Lapponica" Bd. 1, Hamm 1828; "Monographia scatophagarum Scandinaviae" Par. 1835; "Diptera Scandinaviae" Lund 1842-52.


Zettinje, Cetigne, s. Montenegro.


Zeug, in der Schriftgießerei u. Buchdruckerei die zusammengesetzte Metallmasse, woraus die Schriften gegossen werden (s. Schriftgießerei), sodann auch die unbrauchbar gewordenen zum Umguß bestimmten Buchstaben.


Zeugdruck, die Kunst Gewebe oder Zeuge mit farbigen Mustern zu versehen. Der echte Z. ist ein Zweig der Färberei (s. d.), bei dem eine Farbe nach der andern aufgetragen werden muß; bei der unechten (Tafeldruck) werden die Muster entweder durch Handdruck von den Holzmodellen, od. durch Maschinendruck (Walzen-, Platten-, Perrotinendruck) auf den Zeug übertragen; die Farben werden ohne Beizung durch Wasserdämpfe fixirt.


Zeuge, lat. testis, 1) bei Rechtsgeschäften, Verträgen, Testamenten, Geburten, Taufen; 2) wer im Civil- und Criminalproceß über seine Wahrnehmungen aussagen muß, wobei man unterscheidet klassische Z., welche die Wahrheit sagen können u. wollen (körperlich und geistig gesund und ohne Interesse), und halbgiltige, verdächtige, ungiltige Z., welche die Wahrheit nicht sagen können (körperlich und geistig Gebrechliche, Minderjährige) od. nicht wollen (Betheiligte, Verwandte, Feinde, Bestochene). Sie werden einvernommen öffentlich od. geheim, mit u. ohne Eid, mündlich oder zu Protokoll. Falsches Zeugniß wird hart bestraft.


Zeughaus, Gebäude, in welchem Waffen und Kriegsgeräthe aufbewahrt werden, gewöhnlich mit Werkstätten für dieselben verbunden.


Zeugitana, Theil des röm. Nordafrika, in welchem Tunis, Karthago u. Utica lagen.


Zeuglodon, s. Hydrarchos.


Zeugma, griech., grammatische Figur, wobei zu 2 Subjecten nur ein einziges Prädicat gesetzt wird, das eigentlich nur zu dem einen Subject paßt.


Zeugma, syr. Stadt, Apamea (Bir) gegenüber, mit einer Schiffbrücke über den Euphrat, der gewöhnlichste Uebergangsort über den Strom.


Zeugung lat. generatio, der geheimnißvolle Naturvorgang, durch welchen aus organischen Wesen neue ihrer Art entstehen. Die Z. ist entweder eine ungeschlechtliche oder geschlechtliche. Erstere besteht darin, daß ein einzelner organischer Theil eines Individuums sich absondert und dann selbständig fortlebt (bei manchen Polypen, Infusorien; die Reißer, Keime, Knospen der Pflanzen); oder es sondert sich ein unentwickelter Keim aus und bildet an einer andern Stelle ein Individuum (bei Staubpilzen,

Vers mit Dichtling, Person mit Selbstand, Venus, Pallas und Juno taufte er Lustinne, Kluginne, Himmelinne u. s. w. Als Mitglied der Fruchtbringenden Gesellschaft hieß Z. der Wohlsetzende und welch Ansehen er seiner Zeit genoß, geht daraus hervor, daß er geadelt, kaiserl. Pfalzgraf und gekrönter Poet wurde, daß sein „hochdeutscher Helikon“ (eine Anleitung zur deutschen Dichtkunst) seit 1640 eine Auflage nach der andern erlebte und daß es trotz alles Spottes noch zu Gottscheds Zeit Zesianer gab. Auswahl der mitunter nicht ganz üblen Poesien Z.s im 1. Band von Müllers „Bibliothek deutscher Dichter des 17. Jahrhunderts“.


Zestä, Zetä, griech., Dampfbäder.


Zetergeschrei, im Mittelalter Geschrei zum Zeichen daß ein Verbrecher verfolgt werde; mit Z. führte der Ankläger den Verbrecher vor Gericht; ferner Geschrei, bei dem Halsgericht von den Richtern und dem Nachrichter über den Verbrecher erhoben.


Zetetik, griech.-deutsch, die Kunst durch Fragen Unbekanntes zu erforschen, auch wohl durch Fragen einen andern zu verwirren.


Zettelbank Bank, welche Noten ausgibt und diese auf Verlangen zu jeder Zeit baar einlösen soll.


Zettelverkäufer, s. Seelenverkäufer.


Zetterstedt, Joh. Wilh., schwed. Naturforscher, geb. 1785, seit 1810 Docent der Botanik u. Naturgeschichte zu Lund, seit 1839 Professor der Botanik und Oekonomie. „Dissertatio de foecunditate plantarum“ 3 Bde., Lund 1810–1812; „Fauna insectorum Lapponica“ Bd. 1, Hamm 1828; „Monographia scatophagarum Scandinaviae“ Par. 1835; „Diptera Scandinaviae“ Lund 1842–52.


Zettinje, Cetigne, s. Montenegro.


Zeug, in der Schriftgießerei u. Buchdruckerei die zusammengesetzte Metallmasse, woraus die Schriften gegossen werden (s. Schriftgießerei), sodann auch die unbrauchbar gewordenen zum Umguß bestimmten Buchstaben.


Zeugdruck, die Kunst Gewebe oder Zeuge mit farbigen Mustern zu versehen. Der echte Z. ist ein Zweig der Färberei (s. d.), bei dem eine Farbe nach der andern aufgetragen werden muß; bei der unechten (Tafeldruck) werden die Muster entweder durch Handdruck von den Holzmodellen, od. durch Maschinendruck (Walzen-, Platten-, Perrotinendruck) auf den Zeug übertragen; die Farben werden ohne Beizung durch Wasserdämpfe fixirt.


Zeuge, lat. testis, 1) bei Rechtsgeschäften, Verträgen, Testamenten, Geburten, Taufen; 2) wer im Civil- und Criminalproceß über seine Wahrnehmungen aussagen muß, wobei man unterscheidet klassische Z., welche die Wahrheit sagen können u. wollen (körperlich und geistig gesund und ohne Interesse), und halbgiltige, verdächtige, ungiltige Z., welche die Wahrheit nicht sagen können (körperlich und geistig Gebrechliche, Minderjährige) od. nicht wollen (Betheiligte, Verwandte, Feinde, Bestochene). Sie werden einvernommen öffentlich od. geheim, mit u. ohne Eid, mündlich oder zu Protokoll. Falsches Zeugniß wird hart bestraft.


Zeughaus, Gebäude, in welchem Waffen und Kriegsgeräthe aufbewahrt werden, gewöhnlich mit Werkstätten für dieselben verbunden.


Zeugitana, Theil des röm. Nordafrika, in welchem Tunis, Karthago u. Utica lagen.


Zeuglodon, s. Hydrarchos.


Zeugma, griech., grammatische Figur, wobei zu 2 Subjecten nur ein einziges Prädicat gesetzt wird, das eigentlich nur zu dem einen Subject paßt.


Zeugma, syr. Stadt, Apamea (Bir) gegenüber, mit einer Schiffbrücke über den Euphrat, der gewöhnlichste Uebergangsort über den Strom.


Zeugung lat. generatio, der geheimnißvolle Naturvorgang, durch welchen aus organischen Wesen neue ihrer Art entstehen. Die Z. ist entweder eine ungeschlechtliche oder geschlechtliche. Erstere besteht darin, daß ein einzelner organischer Theil eines Individuums sich absondert und dann selbständig fortlebt (bei manchen Polypen, Infusorien; die Reißer, Keime, Knospen der Pflanzen); oder es sondert sich ein unentwickelter Keim aus und bildet an einer andern Stelle ein Individuum (bei Staubpilzen,

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[779/0780] Vers mit Dichtling, Person mit Selbstand, Venus, Pallas und Juno taufte er Lustinne, Kluginne, Himmelinne u. s. w. Als Mitglied der Fruchtbringenden Gesellschaft hieß Z. der Wohlsetzende und welch Ansehen er seiner Zeit genoß, geht daraus hervor, daß er geadelt, kaiserl. Pfalzgraf und gekrönter Poet wurde, daß sein „hochdeutscher Helikon“ (eine Anleitung zur deutschen Dichtkunst) seit 1640 eine Auflage nach der andern erlebte und daß es trotz alles Spottes noch zu Gottscheds Zeit Zesianer gab. Auswahl der mitunter nicht ganz üblen Poesien Z.s im 1. Band von Müllers „Bibliothek deutscher Dichter des 17. Jahrhunderts“. Zestä, Zetä, griech., Dampfbäder. Zetergeschrei, im Mittelalter Geschrei zum Zeichen daß ein Verbrecher verfolgt werde; mit Z. führte der Ankläger den Verbrecher vor Gericht; ferner Geschrei, bei dem Halsgericht von den Richtern und dem Nachrichter über den Verbrecher erhoben. Zetetik, griech.-deutsch, die Kunst durch Fragen Unbekanntes zu erforschen, auch wohl durch Fragen einen andern zu verwirren. Zettelbank Bank, welche Noten ausgibt und diese auf Verlangen zu jeder Zeit baar einlösen soll. Zettelverkäufer, s. Seelenverkäufer. Zetterstedt, Joh. Wilh., schwed. Naturforscher, geb. 1785, seit 1810 Docent der Botanik u. Naturgeschichte zu Lund, seit 1839 Professor der Botanik und Oekonomie. „Dissertatio de foecunditate plantarum“ 3 Bde., Lund 1810–1812; „Fauna insectorum Lapponica“ Bd. 1, Hamm 1828; „Monographia scatophagarum Scandinaviae“ Par. 1835; „Diptera Scandinaviae“ Lund 1842–52. Zettinje, Cetigne, s. Montenegro. Zeug, in der Schriftgießerei u. Buchdruckerei die zusammengesetzte Metallmasse, woraus die Schriften gegossen werden (s. Schriftgießerei), sodann auch die unbrauchbar gewordenen zum Umguß bestimmten Buchstaben. Zeugdruck, die Kunst Gewebe oder Zeuge mit farbigen Mustern zu versehen. Der echte Z. ist ein Zweig der Färberei (s. d.), bei dem eine Farbe nach der andern aufgetragen werden muß; bei der unechten (Tafeldruck) werden die Muster entweder durch Handdruck von den Holzmodellen, od. durch Maschinendruck (Walzen-, Platten-, Perrotinendruck) auf den Zeug übertragen; die Farben werden ohne Beizung durch Wasserdämpfe fixirt. Zeuge, lat. testis, 1) bei Rechtsgeschäften, Verträgen, Testamenten, Geburten, Taufen; 2) wer im Civil- und Criminalproceß über seine Wahrnehmungen aussagen muß, wobei man unterscheidet klassische Z., welche die Wahrheit sagen können u. wollen (körperlich und geistig gesund und ohne Interesse), und halbgiltige, verdächtige, ungiltige Z., welche die Wahrheit nicht sagen können (körperlich und geistig Gebrechliche, Minderjährige) od. nicht wollen (Betheiligte, Verwandte, Feinde, Bestochene). Sie werden einvernommen öffentlich od. geheim, mit u. ohne Eid, mündlich oder zu Protokoll. Falsches Zeugniß wird hart bestraft. Zeughaus, Gebäude, in welchem Waffen und Kriegsgeräthe aufbewahrt werden, gewöhnlich mit Werkstätten für dieselben verbunden. Zeugitana, Theil des röm. Nordafrika, in welchem Tunis, Karthago u. Utica lagen. Zeuglodon, s. Hydrarchos. Zeugma, griech., grammatische Figur, wobei zu 2 Subjecten nur ein einziges Prädicat gesetzt wird, das eigentlich nur zu dem einen Subject paßt. Zeugma, syr. Stadt, Apamea (Bir) gegenüber, mit einer Schiffbrücke über den Euphrat, der gewöhnlichste Uebergangsort über den Strom. Zeugung lat. generatio, der geheimnißvolle Naturvorgang, durch welchen aus organischen Wesen neue ihrer Art entstehen. Die Z. ist entweder eine ungeschlechtliche oder geschlechtliche. Erstere besteht darin, daß ein einzelner organischer Theil eines Individuums sich absondert und dann selbständig fortlebt (bei manchen Polypen, Infusorien; die Reißer, Keime, Knospen der Pflanzen); oder es sondert sich ein unentwickelter Keim aus und bildet an einer andern Stelle ein Individuum (bei Staubpilzen,

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 779. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/780>, abgerufen am 29.04.2024.