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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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monotheistisch; vgl. Mythologie. Hinsichtlich der Schöpfungslehre ist die Lichtreligion Z.s der indischen in manchem verwandt: Veranlassung zur Schöpfung ist der Abfall Ahrimans, ihr Zweck die Zurückführung der gefallenen Geister zum Guten, ihre Dauer 12000 Jahre in 4 Zeitaltern; endlich ist die geschaffene Welt durch freien Entschluß Gottes entstanden, Ormuzd hat den Ahriman sein finsteres Reich mit den Dews schaffen lassen, damit im Kampfe mit letztern die in der Sinnlichkeit befangenen Seelen (Fervers) verklärt werden, Ahriman aber hat bei all seinen Schöpfungen keinen selbsteigenen, organisirenden Gedanken, sondern folgt eben mechanisch dem Ormuzd Schritt für Schritt. Eine besondere Rolle in der Schöpfungslehre spielt Mythra, s. d. Art. Dem Christenthum verwandt sind die Lehren von der Auferstehung des Fleisches, Himmel (Gorodman), Hölle (Duzakh), Beschleunigung der Erlösung aus der Hölle durch Gebete der auf Erden zurückgebliebenen Verwandten und Anrechnung der guten Werke der Frommen (Gemeinschaft der Gläubigen und Heiligen). Tempel hatten die Parsen keine, wohl aber Abbildungen der Gottheiten, eine Priesterkaste (s. Magier) und jährlich 5 Hauptfeste; ihre Todten ließen sie im Freien verwesen und sammelten dann die Gebeine in Beinhäusern; bei keinem ihrer Opfer durfte das heilige Feuer fehlen, zu den Opfern zählten sie auch das Gebet. Ihre Sittenlehre schärfte 5 Gebote ein (Erfüllung des Gesetzes Ormuzds, Anlegung von Städten u. Dörfern, Landbau, Viehzucht, Beförderung der Begattung der Hausthiere), denen 5 entsprechende Verbote gegenüber standen, außerdem eine Menge einzelner Vorschriften und Strafbestimmungen, z. B. wer sein Wort nicht hält, soll 300 Riemenstreiche empfangen oder muß dafür 300 Jahre in der Hölle leiden, doch kann Jeder zeitliche Strafen auf Erden u. in der Hölle mit Gaben (Derems) gewissermaßen abzahlen (daß der sittliche Zustand der Seele über ihren Werth oder Unwerth entscheide, davon wußten die Magier nichts, sie kannten nur Lohn oder Strafe für die äußere Handlung). Die Anhänger Z.s lebten in Monogamie u. hielten geschlechtliche Ehrenhaftigkeit sehr hoch. Manche Aehnlichkeit mit dem Christenthum hat auch die parsische Lehre von den letzten Dingen. Vgl. über Z. u. den Parsismus die Arbeiten von Anquetil du Perron u. Foucher im 27., 30., 31., 34., 37., 39. und 40. Bande der memoires de I'academie des inscriptions, sowie den 30. und 35. Band der memoires de litterature, die Schriften von Pastoret (Par. 1787), Hölty (Lüneb. 1836), Menant (Par. 1844), sowie den 1. Band von Dunkers "Geschichte des Alterthums" (2. Aufl., Berl. 1855), Hanebergs Aufsatz "Parsismus" im 8. Bande des Kirchenlexikons von Wetzer und Welte.


Zorrilla y Moral, Don Jose, geb. 1817 zu Valladolid, span. Dichter, Lyriker,. Epiker und Dramatiker. (Werke, 3 Bde., 2. Aufl., Par. 1853.)


Zosimus, St., Papst 417-418; gleich seinem Vorgänger Innocenz I. ließ er sich einige Zeit von Pelagius u. Cälestius täuschen, aber das Concil von Karthago von 418, bei welchem Augustinus eine sehr thätige Rolle spielte, klärte den Papst über den Betrug (Unkenntniß der Sprachen und Zweideutigkeit der Ausdrücke hatten die Hauptrolle dabei gespielt) vollständig auf, er machte seinen Fehler wieder gut (epistola tractatoria) u. forderte von dem Kaiser Honorius, die 2 Ketzer aus dem Gebiete des röm. Reiches zu vertreiben. Patroklus, Bischof von Arles, wußte den Z. zu bereden, ihm besondere Vorrechte zu verleihen, durch welche die Diöcese von Vienne benachtheiligt wurde; über die wahre Sachlage aufgeklärt, nahm der Papst auch diese Zugeständnisse wieder zurück. Gedächtnißtag 26. Decbr.


Zosimus, ein byzantinischer Historiker oder vielmehr gleich Olympiodor, Priscus u. a. ein Vorgänger derselben, lebte um 490 n. Chr. als Staatsbeamter in Konstantinopel; in seiner vom Kaiser Augustus bis 410 n. Chr. reichenden "Neuen Geschichte" ahmte er den Polybius mit Talent nach u. zeigte eine für seine Zeit ungewöhnlich reine und gute Schreibart, aber seinen Zweck, den Verfall des Römerreichs in seinen

monotheistisch; vgl. Mythologie. Hinsichtlich der Schöpfungslehre ist die Lichtreligion Z.s der indischen in manchem verwandt: Veranlassung zur Schöpfung ist der Abfall Ahrimans, ihr Zweck die Zurückführung der gefallenen Geister zum Guten, ihre Dauer 12000 Jahre in 4 Zeitaltern; endlich ist die geschaffene Welt durch freien Entschluß Gottes entstanden, Ormuzd hat den Ahriman sein finsteres Reich mit den Dews schaffen lassen, damit im Kampfe mit letztern die in der Sinnlichkeit befangenen Seelen (Fervers) verklärt werden, Ahriman aber hat bei all seinen Schöpfungen keinen selbsteigenen, organisirenden Gedanken, sondern folgt eben mechanisch dem Ormuzd Schritt für Schritt. Eine besondere Rolle in der Schöpfungslehre spielt Mythra, s. d. Art. Dem Christenthum verwandt sind die Lehren von der Auferstehung des Fleisches, Himmel (Gorodman), Hölle (Duzakh), Beschleunigung der Erlösung aus der Hölle durch Gebete der auf Erden zurückgebliebenen Verwandten und Anrechnung der guten Werke der Frommen (Gemeinschaft der Gläubigen und Heiligen). Tempel hatten die Parsen keine, wohl aber Abbildungen der Gottheiten, eine Priesterkaste (s. Magier) und jährlich 5 Hauptfeste; ihre Todten ließen sie im Freien verwesen und sammelten dann die Gebeine in Beinhäusern; bei keinem ihrer Opfer durfte das heilige Feuer fehlen, zu den Opfern zählten sie auch das Gebet. Ihre Sittenlehre schärfte 5 Gebote ein (Erfüllung des Gesetzes Ormuzds, Anlegung von Städten u. Dörfern, Landbau, Viehzucht, Beförderung der Begattung der Hausthiere), denen 5 entsprechende Verbote gegenüber standen, außerdem eine Menge einzelner Vorschriften und Strafbestimmungen, z. B. wer sein Wort nicht hält, soll 300 Riemenstreiche empfangen oder muß dafür 300 Jahre in der Hölle leiden, doch kann Jeder zeitliche Strafen auf Erden u. in der Hölle mit Gaben (Derems) gewissermaßen abzahlen (daß der sittliche Zustand der Seele über ihren Werth oder Unwerth entscheide, davon wußten die Magier nichts, sie kannten nur Lohn oder Strafe für die äußere Handlung). Die Anhänger Z.s lebten in Monogamie u. hielten geschlechtliche Ehrenhaftigkeit sehr hoch. Manche Aehnlichkeit mit dem Christenthum hat auch die parsische Lehre von den letzten Dingen. Vgl. über Z. u. den Parsismus die Arbeiten von Anquetil du Perron u. Foucher im 27., 30., 31., 34., 37., 39. und 40. Bande der mémoires de I'académie des inscriptions, sowie den 30. und 35. Band der mémoires de littérature, die Schriften von Pastoret (Par. 1787), Hölty (Lüneb. 1836), Ménant (Par. 1844), sowie den 1. Band von Dunkers „Geschichte des Alterthums“ (2. Aufl., Berl. 1855), Hanebergs Aufsatz „Parsismus“ im 8. Bande des Kirchenlexikons von Wetzer und Welte.


Zorrilla y Moral, Don José, geb. 1817 zu Valladolid, span. Dichter, Lyriker,. Epiker und Dramatiker. (Werke, 3 Bde., 2. Aufl., Par. 1853.)


Zosimus, St., Papst 417–418; gleich seinem Vorgänger Innocenz I. ließ er sich einige Zeit von Pelagius u. Cälestius täuschen, aber das Concil von Karthago von 418, bei welchem Augustinus eine sehr thätige Rolle spielte, klärte den Papst über den Betrug (Unkenntniß der Sprachen und Zweideutigkeit der Ausdrücke hatten die Hauptrolle dabei gespielt) vollständig auf, er machte seinen Fehler wieder gut (epistola tractatoria) u. forderte von dem Kaiser Honorius, die 2 Ketzer aus dem Gebiete des röm. Reiches zu vertreiben. Patroklus, Bischof von Arles, wußte den Z. zu bereden, ihm besondere Vorrechte zu verleihen, durch welche die Diöcese von Vienne benachtheiligt wurde; über die wahre Sachlage aufgeklärt, nahm der Papst auch diese Zugeständnisse wieder zurück. Gedächtnißtag 26. Decbr.


Zosimus, ein byzantinischer Historiker oder vielmehr gleich Olympiodor, Priscus u. a. ein Vorgänger derselben, lebte um 490 n. Chr. als Staatsbeamter in Konstantinopel; in seiner vom Kaiser Augustus bis 410 n. Chr. reichenden „Neuen Geschichte“ ahmte er den Polybius mit Talent nach u. zeigte eine für seine Zeit ungewöhnlich reine und gute Schreibart, aber seinen Zweck, den Verfall des Römerreichs in seinen

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[792/0793] monotheistisch; vgl. Mythologie. Hinsichtlich der Schöpfungslehre ist die Lichtreligion Z.s der indischen in manchem verwandt: Veranlassung zur Schöpfung ist der Abfall Ahrimans, ihr Zweck die Zurückführung der gefallenen Geister zum Guten, ihre Dauer 12000 Jahre in 4 Zeitaltern; endlich ist die geschaffene Welt durch freien Entschluß Gottes entstanden, Ormuzd hat den Ahriman sein finsteres Reich mit den Dews schaffen lassen, damit im Kampfe mit letztern die in der Sinnlichkeit befangenen Seelen (Fervers) verklärt werden, Ahriman aber hat bei all seinen Schöpfungen keinen selbsteigenen, organisirenden Gedanken, sondern folgt eben mechanisch dem Ormuzd Schritt für Schritt. Eine besondere Rolle in der Schöpfungslehre spielt Mythra, s. d. Art. Dem Christenthum verwandt sind die Lehren von der Auferstehung des Fleisches, Himmel (Gorodman), Hölle (Duzakh), Beschleunigung der Erlösung aus der Hölle durch Gebete der auf Erden zurückgebliebenen Verwandten und Anrechnung der guten Werke der Frommen (Gemeinschaft der Gläubigen und Heiligen). Tempel hatten die Parsen keine, wohl aber Abbildungen der Gottheiten, eine Priesterkaste (s. Magier) und jährlich 5 Hauptfeste; ihre Todten ließen sie im Freien verwesen und sammelten dann die Gebeine in Beinhäusern; bei keinem ihrer Opfer durfte das heilige Feuer fehlen, zu den Opfern zählten sie auch das Gebet. Ihre Sittenlehre schärfte 5 Gebote ein (Erfüllung des Gesetzes Ormuzds, Anlegung von Städten u. Dörfern, Landbau, Viehzucht, Beförderung der Begattung der Hausthiere), denen 5 entsprechende Verbote gegenüber standen, außerdem eine Menge einzelner Vorschriften und Strafbestimmungen, z. B. wer sein Wort nicht hält, soll 300 Riemenstreiche empfangen oder muß dafür 300 Jahre in der Hölle leiden, doch kann Jeder zeitliche Strafen auf Erden u. in der Hölle mit Gaben (Derems) gewissermaßen abzahlen (daß der sittliche Zustand der Seele über ihren Werth oder Unwerth entscheide, davon wußten die Magier nichts, sie kannten nur Lohn oder Strafe für die äußere Handlung). Die Anhänger Z.s lebten in Monogamie u. hielten geschlechtliche Ehrenhaftigkeit sehr hoch. Manche Aehnlichkeit mit dem Christenthum hat auch die parsische Lehre von den letzten Dingen. Vgl. über Z. u. den Parsismus die Arbeiten von Anquetil du Perron u. Foucher im 27., 30., 31., 34., 37., 39. und 40. Bande der mémoires de I'académie des inscriptions, sowie den 30. und 35. Band der mémoires de littérature, die Schriften von Pastoret (Par. 1787), Hölty (Lüneb. 1836), Ménant (Par. 1844), sowie den 1. Band von Dunkers „Geschichte des Alterthums“ (2. Aufl., Berl. 1855), Hanebergs Aufsatz „Parsismus“ im 8. Bande des Kirchenlexikons von Wetzer und Welte. Zorrilla y Moral, Don José, geb. 1817 zu Valladolid, span. Dichter, Lyriker,. Epiker und Dramatiker. (Werke, 3 Bde., 2. Aufl., Par. 1853.) Zosimus, St., Papst 417–418; gleich seinem Vorgänger Innocenz I. ließ er sich einige Zeit von Pelagius u. Cälestius täuschen, aber das Concil von Karthago von 418, bei welchem Augustinus eine sehr thätige Rolle spielte, klärte den Papst über den Betrug (Unkenntniß der Sprachen und Zweideutigkeit der Ausdrücke hatten die Hauptrolle dabei gespielt) vollständig auf, er machte seinen Fehler wieder gut (epistola tractatoria) u. forderte von dem Kaiser Honorius, die 2 Ketzer aus dem Gebiete des röm. Reiches zu vertreiben. Patroklus, Bischof von Arles, wußte den Z. zu bereden, ihm besondere Vorrechte zu verleihen, durch welche die Diöcese von Vienne benachtheiligt wurde; über die wahre Sachlage aufgeklärt, nahm der Papst auch diese Zugeständnisse wieder zurück. Gedächtnißtag 26. Decbr. Zosimus, ein byzantinischer Historiker oder vielmehr gleich Olympiodor, Priscus u. a. ein Vorgänger derselben, lebte um 490 n. Chr. als Staatsbeamter in Konstantinopel; in seiner vom Kaiser Augustus bis 410 n. Chr. reichenden „Neuen Geschichte“ ahmte er den Polybius mit Talent nach u. zeigte eine für seine Zeit ungewöhnlich reine und gute Schreibart, aber seinen Zweck, den Verfall des Römerreichs in seinen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 792. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/793>, abgerufen am 29.04.2024.