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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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Z. der Verwunderung, wovon ein berühmtes Beispiel bei Lukas (1,34) zu finden ist; endlich den Z. der wissenschaftlichen Untersuchung, den Gegensatz zur Leichtgläubigkeit, die Weigerung, fremde Behauptungen ohne weitere Untersuchung und Prüfung der Gründe als wahr hinzunehmen; dieser Z. hat seine Berechtigung, indem er der Wahrheit dient und den Fortschritt der menschlichen Erkenntniß fördert, er hat aber auch seine Gränze und zwar für den Christen da, wo Gottes Offenbarung anfängt, und für jeden Menschen da, wo der Verstand der Verständigsten in ein Labyrinth von unentwirrbaren Widersprüchen geräth. Vgl. Skepsis.


Zweifelderwirthschaft, landwirthschaftlicher Betrieb, wobei der Boden in 2 Hauptfelder, das Getreide- und das Brach- od. Futterfeld, eingetheilt wird.


Zweihänder, lat. bimana. in der Naturgeschichte der Mensch wegen des charakteristischen Merkmals der 2 Hände.


Zweihufer, Zweispalter, s. Wiederkäuer.


Zweikampf, Duell, Kampf mit tödtlichen Waffen zwischen 2 Personen wegen persönlicher Beleidigung, einst allgemeine Sitte der germanischen Völker, als Gewohnheitsrecht förmlich gegründete Selbstrache des Einzelnen (vgl. Blutrache und Wehrgeld). Außerdem bestand im Mittelalter eine andere Art des Zweikampfs, der gerichtliche, indem Kläger u. Beklagter den Zweikampf als Beweismittel fordern konnten (vgl. Ordalien), war jedoch mehr Ausnahme als Regel und hörte im 16. Jahrh. auf. Dagegen dauert der Z. der ersten Art noch fort, namentlich bei dem Militär, dem Adel, den Studenten, überhaupt bei den sog. gebildeten Ständen, obgleich er sich weder sittlich, noch rechtlich begründen läßt, indem das Christenthum die Rache verbietet u. der Zweck des Staates verlangt, daß ihm die Rache übergeben werde. Nur scheinbare Entschuldigung findet der Z. in den Fällen, wo durch einen Injurienproceß kein Recht zu erlangen ist oder wo die Beleidigung der Art ist, daß nach den bestehenden Gesetzen keine Genugthuung gegeben werden kann. Der Z. ist nach allen Gesetzgebungen unerlaubt, in den Strafbestimmungen sind diese aber sehr abweichend.


Zweimännerige Pflanzen, s. Diandria.


Zweischattige, die Bewohner der Tropen, weil dieselben je nach dem Stande der Sonne (nördlich oder südlich vom Aequator) ihren Schatten südwärts od. nordwärts werfen, während z. B. der Schatten der Bewohner Deutschlands nie südwärts gerichtet ist.


Zweischneidiges Prämiengeschäft im Handelsrecht, wobei der Prämiennehmer sich verpflichtet, nach der Wahl des Prämiengebers diesem die Waare zu liefern oder sie von ihm zu beziehen od. von dem Vertrage ganz abzustehen.


Zweistimmig, in der Musik ein Tonstück, das für zwei Stimmen gesetzt ist, entweder für zwei Stimmen allein (das einfache Duett), oder für zwei wesentlich hervorragende Stimmen in einem vollständigeren Tonstück.


Zweites Gesicht (Deuteroskopie, engl. second sight), das Vermögen den Tod anderer vorauszusehen, wobei dem Seher ein Schattenbild des bald Sterbenden, ein Leichenzug etc. erscheinen soll; die Engländer behaupten, daß dieses Vermögen im nördl. Schottland nicht selten sei (bekanntlich soll eine engl. Dame 1815 auf dem Balle zu Brüssel dem nach Quatrebras aufbrechenden Herzoge von Braunschweig den Tod verkündet haben).


Zweiweibige Pflanzen, s. Digynisch.


Zweiwuchs, s. engl. Krankheit.


Zwenkau, sächs. Stadt im Kreisdir. - Bez. Leipzig mit 2700 E., Wollenwaarenfabriken, Pulvermühlen.


Zwerchfell, lat. diaphragma, heißt der unpaarige, dünne und platte Muskel, welcher in Form einer nach oben convexen, nach unten concaven Scheibe die Brust- u. Unterleibshöhle von einander trennt. In der Mitte durchaus sehnig, gegen die Ränder fleischig, heftet sich das Z. mit letztern vorn an den Schwertfortsatz des Brustbeins, zu beiden Seiten an die sechs untern Rippenknorpel, nach hinten mit sechs fleischigen Schenkeln an die Lendenwirbel. Durch zwei Oeffnungen im Z. geht die Speiseröhre und die untere Hohlvene, sowie hinten

Z. der Verwunderung, wovon ein berühmtes Beispiel bei Lukas (1,34) zu finden ist; endlich den Z. der wissenschaftlichen Untersuchung, den Gegensatz zur Leichtgläubigkeit, die Weigerung, fremde Behauptungen ohne weitere Untersuchung und Prüfung der Gründe als wahr hinzunehmen; dieser Z. hat seine Berechtigung, indem er der Wahrheit dient und den Fortschritt der menschlichen Erkenntniß fördert, er hat aber auch seine Gränze und zwar für den Christen da, wo Gottes Offenbarung anfängt, und für jeden Menschen da, wo der Verstand der Verständigsten in ein Labyrinth von unentwirrbaren Widersprüchen geräth. Vgl. Skepsis.


Zweifelderwirthschaft, landwirthschaftlicher Betrieb, wobei der Boden in 2 Hauptfelder, das Getreide- und das Brach- od. Futterfeld, eingetheilt wird.


Zweihänder, lat. bimana. in der Naturgeschichte der Mensch wegen des charakteristischen Merkmals der 2 Hände.


Zweihufer, Zweispalter, s. Wiederkäuer.


Zweikampf, Duell, Kampf mit tödtlichen Waffen zwischen 2 Personen wegen persönlicher Beleidigung, einst allgemeine Sitte der germanischen Völker, als Gewohnheitsrecht förmlich gegründete Selbstrache des Einzelnen (vgl. Blutrache und Wehrgeld). Außerdem bestand im Mittelalter eine andere Art des Zweikampfs, der gerichtliche, indem Kläger u. Beklagter den Zweikampf als Beweismittel fordern konnten (vgl. Ordalien), war jedoch mehr Ausnahme als Regel und hörte im 16. Jahrh. auf. Dagegen dauert der Z. der ersten Art noch fort, namentlich bei dem Militär, dem Adel, den Studenten, überhaupt bei den sog. gebildeten Ständen, obgleich er sich weder sittlich, noch rechtlich begründen läßt, indem das Christenthum die Rache verbietet u. der Zweck des Staates verlangt, daß ihm die Rache übergeben werde. Nur scheinbare Entschuldigung findet der Z. in den Fällen, wo durch einen Injurienproceß kein Recht zu erlangen ist oder wo die Beleidigung der Art ist, daß nach den bestehenden Gesetzen keine Genugthuung gegeben werden kann. Der Z. ist nach allen Gesetzgebungen unerlaubt, in den Strafbestimmungen sind diese aber sehr abweichend.


Zweimännerige Pflanzen, s. Diandria.


Zweischattige, die Bewohner der Tropen, weil dieselben je nach dem Stande der Sonne (nördlich oder südlich vom Aequator) ihren Schatten südwärts od. nordwärts werfen, während z. B. der Schatten der Bewohner Deutschlands nie südwärts gerichtet ist.


Zweischneidiges Prämiengeschäft im Handelsrecht, wobei der Prämiennehmer sich verpflichtet, nach der Wahl des Prämiengebers diesem die Waare zu liefern oder sie von ihm zu beziehen od. von dem Vertrage ganz abzustehen.


Zweistimmig, in der Musik ein Tonstück, das für zwei Stimmen gesetzt ist, entweder für zwei Stimmen allein (das einfache Duett), oder für zwei wesentlich hervorragende Stimmen in einem vollständigeren Tonstück.


Zweites Gesicht (Deuteroskopie, engl. second sight), das Vermögen den Tod anderer vorauszusehen, wobei dem Seher ein Schattenbild des bald Sterbenden, ein Leichenzug etc. erscheinen soll; die Engländer behaupten, daß dieses Vermögen im nördl. Schottland nicht selten sei (bekanntlich soll eine engl. Dame 1815 auf dem Balle zu Brüssel dem nach Quatrebras aufbrechenden Herzoge von Braunschweig den Tod verkündet haben).


Zweiweibige Pflanzen, s. Digynisch.


Zweiwuchs, s. engl. Krankheit.


Zwenkau, sächs. Stadt im Kreisdir. - Bez. Leipzig mit 2700 E., Wollenwaarenfabriken, Pulvermühlen.


Zwerchfell, lat. diaphragma, heißt der unpaarige, dünne und platte Muskel, welcher in Form einer nach oben convexen, nach unten concaven Scheibe die Brust- u. Unterleibshöhle von einander trennt. In der Mitte durchaus sehnig, gegen die Ränder fleischig, heftet sich das Z. mit letztern vorn an den Schwertfortsatz des Brustbeins, zu beiden Seiten an die sechs untern Rippenknorpel, nach hinten mit sechs fleischigen Schenkeln an die Lendenwirbel. Durch zwei Oeffnungen im Z. geht die Speiseröhre und die untere Hohlvene, sowie hinten

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[799/0800] Z. der Verwunderung, wovon ein berühmtes Beispiel bei Lukas (1,34) zu finden ist; endlich den Z. der wissenschaftlichen Untersuchung, den Gegensatz zur Leichtgläubigkeit, die Weigerung, fremde Behauptungen ohne weitere Untersuchung und Prüfung der Gründe als wahr hinzunehmen; dieser Z. hat seine Berechtigung, indem er der Wahrheit dient und den Fortschritt der menschlichen Erkenntniß fördert, er hat aber auch seine Gränze und zwar für den Christen da, wo Gottes Offenbarung anfängt, und für jeden Menschen da, wo der Verstand der Verständigsten in ein Labyrinth von unentwirrbaren Widersprüchen geräth. Vgl. Skepsis. Zweifelderwirthschaft, landwirthschaftlicher Betrieb, wobei der Boden in 2 Hauptfelder, das Getreide- und das Brach- od. Futterfeld, eingetheilt wird. Zweihänder, lat. bimana. in der Naturgeschichte der Mensch wegen des charakteristischen Merkmals der 2 Hände. Zweihufer, Zweispalter, s. Wiederkäuer. Zweikampf, Duell, Kampf mit tödtlichen Waffen zwischen 2 Personen wegen persönlicher Beleidigung, einst allgemeine Sitte der germanischen Völker, als Gewohnheitsrecht förmlich gegründete Selbstrache des Einzelnen (vgl. Blutrache und Wehrgeld). Außerdem bestand im Mittelalter eine andere Art des Zweikampfs, der gerichtliche, indem Kläger u. Beklagter den Zweikampf als Beweismittel fordern konnten (vgl. Ordalien), war jedoch mehr Ausnahme als Regel und hörte im 16. Jahrh. auf. Dagegen dauert der Z. der ersten Art noch fort, namentlich bei dem Militär, dem Adel, den Studenten, überhaupt bei den sog. gebildeten Ständen, obgleich er sich weder sittlich, noch rechtlich begründen läßt, indem das Christenthum die Rache verbietet u. der Zweck des Staates verlangt, daß ihm die Rache übergeben werde. Nur scheinbare Entschuldigung findet der Z. in den Fällen, wo durch einen Injurienproceß kein Recht zu erlangen ist oder wo die Beleidigung der Art ist, daß nach den bestehenden Gesetzen keine Genugthuung gegeben werden kann. Der Z. ist nach allen Gesetzgebungen unerlaubt, in den Strafbestimmungen sind diese aber sehr abweichend. Zweimännerige Pflanzen, s. Diandria. Zweischattige, die Bewohner der Tropen, weil dieselben je nach dem Stande der Sonne (nördlich oder südlich vom Aequator) ihren Schatten südwärts od. nordwärts werfen, während z. B. der Schatten der Bewohner Deutschlands nie südwärts gerichtet ist. Zweischneidiges Prämiengeschäft im Handelsrecht, wobei der Prämiennehmer sich verpflichtet, nach der Wahl des Prämiengebers diesem die Waare zu liefern oder sie von ihm zu beziehen od. von dem Vertrage ganz abzustehen. Zweistimmig, in der Musik ein Tonstück, das für zwei Stimmen gesetzt ist, entweder für zwei Stimmen allein (das einfache Duett), oder für zwei wesentlich hervorragende Stimmen in einem vollständigeren Tonstück. Zweites Gesicht (Deuteroskopie, engl. second sight), das Vermögen den Tod anderer vorauszusehen, wobei dem Seher ein Schattenbild des bald Sterbenden, ein Leichenzug etc. erscheinen soll; die Engländer behaupten, daß dieses Vermögen im nördl. Schottland nicht selten sei (bekanntlich soll eine engl. Dame 1815 auf dem Balle zu Brüssel dem nach Quatrebras aufbrechenden Herzoge von Braunschweig den Tod verkündet haben). Zweiweibige Pflanzen, s. Digynisch. Zweiwuchs, s. engl. Krankheit. Zwenkau, sächs. Stadt im Kreisdir. - Bez. Leipzig mit 2700 E., Wollenwaarenfabriken, Pulvermühlen. Zwerchfell, lat. diaphragma, heißt der unpaarige, dünne und platte Muskel, welcher in Form einer nach oben convexen, nach unten concaven Scheibe die Brust- u. Unterleibshöhle von einander trennt. In der Mitte durchaus sehnig, gegen die Ränder fleischig, heftet sich das Z. mit letztern vorn an den Schwertfortsatz des Brustbeins, zu beiden Seiten an die sechs untern Rippenknorpel, nach hinten mit sechs fleischigen Schenkeln an die Lendenwirbel. Durch zwei Oeffnungen im Z. geht die Speiseröhre und die untere Hohlvene, sowie hinten

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 799. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/800>, abgerufen am 29.04.2024.