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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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geschleppt wurde; ohne je verhört oder überhaupt vor ein Gericht gestellt worden zu sein, führte man ihn am 13. Decbr. 1848 polizeilich bis zur franz. Gränze u. entließ ihn hier mit der einfachen Erklärung, er sei aus dem Bisthum Lausanne-Genf verbannt. Von Frankreich aus verwaltete M. durch seine Generalvicare und Kommissäre seine Diöcese so gut es ging, erst gegen den Schluß des Jahres 1856, als der Radicalismus das Ende seiner Herrschaft im Kanton Freiburg kommen sah, vereinbarte die Freiburger Staatsregierung mit der Kirche einen modus vivendi und am 19. Decbr. 1856 hielt M. wiederum seinen Einzug in Freiburg nach einer Verbannung von 8 Jahren 55 Tagen.


Martin, Konrad, Bischof von Paderborn, geb. am 18. Mai 1812 zu Geismar auf dem preuß. Eichsfelde, studierte zu München, Halle u. Würzburg Theologie und oriental. Sprachen, erwarb zu Münster den Doctorhut und wurde am 27. Febr. 1836 in Köln zum Priester geweiht. Nachdem er einige Zeit Rector des Progymnasiums zu Wipperfürth und Religionslehrer am kathol. Gymnasium in Köln gewesen, kam er 1844 als Professor der Theologie und Inspector des kath.-theol. Convictes nach Bonn. Nachdem er 11 Jahre in dieser Stellung segensreich gewirkt, wurde er am 29. Jan. 1856 zum Bischof von Paderborn erwählt, im Juni präconisirt und am 17. Aug. consecrirt. Als theologischer Schriftsteller steht M. in der vordersten Reihe durch sein "Lehrbuch der kathol. Religion für höhere Lehranstalten" u. "Lehrbuch der kath. Moral", denen sich anreiht die "Wissenschaft von den göttlichen Dingen" (1856).


Movers Franz Karl, gelehrter Theologe, geb. 1806 zu Coesfeld in Westfalen, studierte in Essen u. Münster, dann bereits als Priester in Bonn oriental. Sprachen, wurde Pfarrer zu Berkum im Siebengebirge, gewann durch gelehrte Abhandlungen den Doctorhut der Theologie von der Universität Breslau, wohin er 1839 als ordentlicher Professor der alttestamentlichen Exegese berufen wurde u. wo er am 28. Sept. 1856 st. M.s Verdienste um die Geschichte und Sprache der Phönizier sind allgemein anerkannt, von seinem Hauptwerke: Untersuchungen über die Religion u. Gottheiten der Phönizier mit Rücksicht auf die verwandten Culte der Karthager, Syrer, Babylonier, Assyrer, Hebräer u. Aegypter (Bonn 1840-1850) ist die 1. Abtheilung des 3. Bandes kurz nach seinem Tode herausgekommen; er schrieb auch in die Encyklopädie von Ersch und Gruber, sowie in das Wetzer-Welte'sche Kirchenlexikon.


Moy (Moa), Ernst, Freiherr von, ein ausgezeichneter Rechtsgelehrter und gewandter Publicist, geb. 1799 zu München aus einer franz. Emigrantenfamilie, trat nach Vollendung seiner Studien in das Auditoriat des Kriegsministeriums u. habilitirte sich 1827 in München als Rechtslehrer, wurde 1830 auch Advokat u. lebte 1833-37 als Prof. des Staatsrechtes, Völkerrechtes u. der Rechtsphilosophie zu Würzburg; 1837 kam M. als Professor des Staatsrechtes und der Rechtsphilosophie nach München, wirkte daselbst mit I. Görres, Jarke, Lasaulx, Höfler u. a. in der Glanzzeit der Universität, wurde aber 1847 als Appellationsgerichtsrath extra statum nach Neuburg a. d. Donau versetzt; 1848 beurlaubt, gab er in Tyrol ein conservatives Blatt heraus, wurde später förmlich quiescirt und folgte 1851 einem Rufe an die Universität Innsbruck, wo er bis zur Stunde wirkt. Außer publicistischen Arbeiten in deutsche und französ. Blätter, vielen Artikeln in das Wetzer-Welte'sche Kirchenlexikon u. s. f. hat M. über das christliche Eherecht, über gemischte Ehen, ein Lehrbuch des Staatsrechts geschrieben; seine Rechtsphilosophie vom katholischen Standpunkte aus, deren 1. Band 1854 in Wien heraus kam, verspricht ein Hauptwerk zu werden.


Oates (Ohts), Titus, anglicanischer Geistlicher, verlor wegen schlechter Streiche seine Stelle, convertirte, war einige Zeit in einem spanischen Jesuitenkloster, wurde hier wie später in Frankreich wegen seines lüderlichen Lebens fortgejagt, kehrte nach England zurück u. ließ sich von Shaftesbury und andern Parteihäuptern, welche unter Karl II. an dem Sturz der Stuarts arbeiteten, als falscher

geschleppt wurde; ohne je verhört oder überhaupt vor ein Gericht gestellt worden zu sein, führte man ihn am 13. Decbr. 1848 polizeilich bis zur franz. Gränze u. entließ ihn hier mit der einfachen Erklärung, er sei aus dem Bisthum Lausanne-Genf verbannt. Von Frankreich aus verwaltete M. durch seine Generalvicare und Kommissäre seine Diöcese so gut es ging, erst gegen den Schluß des Jahres 1856, als der Radicalismus das Ende seiner Herrschaft im Kanton Freiburg kommen sah, vereinbarte die Freiburger Staatsregierung mit der Kirche einen modus vivendi und am 19. Decbr. 1856 hielt M. wiederum seinen Einzug in Freiburg nach einer Verbannung von 8 Jahren 55 Tagen.


Martin, Konrad, Bischof von Paderborn, geb. am 18. Mai 1812 zu Geismar auf dem preuß. Eichsfelde, studierte zu München, Halle u. Würzburg Theologie und oriental. Sprachen, erwarb zu Münster den Doctorhut und wurde am 27. Febr. 1836 in Köln zum Priester geweiht. Nachdem er einige Zeit Rector des Progymnasiums zu Wipperfürth und Religionslehrer am kathol. Gymnasium in Köln gewesen, kam er 1844 als Professor der Theologie und Inspector des kath.-theol. Convictes nach Bonn. Nachdem er 11 Jahre in dieser Stellung segensreich gewirkt, wurde er am 29. Jan. 1856 zum Bischof von Paderborn erwählt, im Juni präconisirt und am 17. Aug. consecrirt. Als theologischer Schriftsteller steht M. in der vordersten Reihe durch sein „Lehrbuch der kathol. Religion für höhere Lehranstalten“ u. „Lehrbuch der kath. Moral“, denen sich anreiht die „Wissenschaft von den göttlichen Dingen“ (1856).


Movers Franz Karl, gelehrter Theologe, geb. 1806 zu Coesfeld in Westfalen, studierte in Essen u. Münster, dann bereits als Priester in Bonn oriental. Sprachen, wurde Pfarrer zu Berkum im Siebengebirge, gewann durch gelehrte Abhandlungen den Doctorhut der Theologie von der Universität Breslau, wohin er 1839 als ordentlicher Professor der alttestamentlichen Exegese berufen wurde u. wo er am 28. Sept. 1856 st. M.s Verdienste um die Geschichte und Sprache der Phönizier sind allgemein anerkannt, von seinem Hauptwerke: Untersuchungen über die Religion u. Gottheiten der Phönizier mit Rücksicht auf die verwandten Culte der Karthager, Syrer, Babylonier, Assyrer, Hebräer u. Aegypter (Bonn 1840–1850) ist die 1. Abtheilung des 3. Bandes kurz nach seinem Tode herausgekommen; er schrieb auch in die Encyklopädie von Ersch und Gruber, sowie in das Wetzer-Welte'sche Kirchenlexikon.


Moy (Moa), Ernst, Freiherr von, ein ausgezeichneter Rechtsgelehrter und gewandter Publicist, geb. 1799 zu München aus einer franz. Emigrantenfamilie, trat nach Vollendung seiner Studien in das Auditoriat des Kriegsministeriums u. habilitirte sich 1827 in München als Rechtslehrer, wurde 1830 auch Advokat u. lebte 1833–37 als Prof. des Staatsrechtes, Völkerrechtes u. der Rechtsphilosophie zu Würzburg; 1837 kam M. als Professor des Staatsrechtes und der Rechtsphilosophie nach München, wirkte daselbst mit I. Görres, Jarke, Lasaulx, Höfler u. a. in der Glanzzeit der Universität, wurde aber 1847 als Appellationsgerichtsrath extra statum nach Neuburg a. d. Donau versetzt; 1848 beurlaubt, gab er in Tyrol ein conservatives Blatt heraus, wurde später förmlich quiescirt und folgte 1851 einem Rufe an die Universität Innsbruck, wo er bis zur Stunde wirkt. Außer publicistischen Arbeiten in deutsche und französ. Blätter, vielen Artikeln in das Wetzer-Welte'sche Kirchenlexikon u. s. f. hat M. über das christliche Eherecht, über gemischte Ehen, ein Lehrbuch des Staatsrechts geschrieben; seine Rechtsphilosophie vom katholischen Standpunkte aus, deren 1. Band 1854 in Wien heraus kam, verspricht ein Hauptwerk zu werden.


Oates (Ohts), Titus, anglicanischer Geistlicher, verlor wegen schlechter Streiche seine Stelle, convertirte, war einige Zeit in einem spanischen Jesuitenkloster, wurde hier wie später in Frankreich wegen seines lüderlichen Lebens fortgejagt, kehrte nach England zurück u. ließ sich von Shaftesbury und andern Parteihäuptern, welche unter Karl II. an dem Sturz der Stuarts arbeiteten, als falscher

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[810/0811] geschleppt wurde; ohne je verhört oder überhaupt vor ein Gericht gestellt worden zu sein, führte man ihn am 13. Decbr. 1848 polizeilich bis zur franz. Gränze u. entließ ihn hier mit der einfachen Erklärung, er sei aus dem Bisthum Lausanne-Genf verbannt. Von Frankreich aus verwaltete M. durch seine Generalvicare und Kommissäre seine Diöcese so gut es ging, erst gegen den Schluß des Jahres 1856, als der Radicalismus das Ende seiner Herrschaft im Kanton Freiburg kommen sah, vereinbarte die Freiburger Staatsregierung mit der Kirche einen modus vivendi und am 19. Decbr. 1856 hielt M. wiederum seinen Einzug in Freiburg nach einer Verbannung von 8 Jahren 55 Tagen. Martin, Konrad, Bischof von Paderborn, geb. am 18. Mai 1812 zu Geismar auf dem preuß. Eichsfelde, studierte zu München, Halle u. Würzburg Theologie und oriental. Sprachen, erwarb zu Münster den Doctorhut und wurde am 27. Febr. 1836 in Köln zum Priester geweiht. Nachdem er einige Zeit Rector des Progymnasiums zu Wipperfürth und Religionslehrer am kathol. Gymnasium in Köln gewesen, kam er 1844 als Professor der Theologie und Inspector des kath.-theol. Convictes nach Bonn. Nachdem er 11 Jahre in dieser Stellung segensreich gewirkt, wurde er am 29. Jan. 1856 zum Bischof von Paderborn erwählt, im Juni präconisirt und am 17. Aug. consecrirt. Als theologischer Schriftsteller steht M. in der vordersten Reihe durch sein „Lehrbuch der kathol. Religion für höhere Lehranstalten“ u. „Lehrbuch der kath. Moral“, denen sich anreiht die „Wissenschaft von den göttlichen Dingen“ (1856). Movers Franz Karl, gelehrter Theologe, geb. 1806 zu Coesfeld in Westfalen, studierte in Essen u. Münster, dann bereits als Priester in Bonn oriental. Sprachen, wurde Pfarrer zu Berkum im Siebengebirge, gewann durch gelehrte Abhandlungen den Doctorhut der Theologie von der Universität Breslau, wohin er 1839 als ordentlicher Professor der alttestamentlichen Exegese berufen wurde u. wo er am 28. Sept. 1856 st. M.s Verdienste um die Geschichte und Sprache der Phönizier sind allgemein anerkannt, von seinem Hauptwerke: Untersuchungen über die Religion u. Gottheiten der Phönizier mit Rücksicht auf die verwandten Culte der Karthager, Syrer, Babylonier, Assyrer, Hebräer u. Aegypter (Bonn 1840–1850) ist die 1. Abtheilung des 3. Bandes kurz nach seinem Tode herausgekommen; er schrieb auch in die Encyklopädie von Ersch und Gruber, sowie in das Wetzer-Welte'sche Kirchenlexikon. Moy (Moa), Ernst, Freiherr von, ein ausgezeichneter Rechtsgelehrter und gewandter Publicist, geb. 1799 zu München aus einer franz. Emigrantenfamilie, trat nach Vollendung seiner Studien in das Auditoriat des Kriegsministeriums u. habilitirte sich 1827 in München als Rechtslehrer, wurde 1830 auch Advokat u. lebte 1833–37 als Prof. des Staatsrechtes, Völkerrechtes u. der Rechtsphilosophie zu Würzburg; 1837 kam M. als Professor des Staatsrechtes und der Rechtsphilosophie nach München, wirkte daselbst mit I. Görres, Jarke, Lasaulx, Höfler u. a. in der Glanzzeit der Universität, wurde aber 1847 als Appellationsgerichtsrath extra statum nach Neuburg a. d. Donau versetzt; 1848 beurlaubt, gab er in Tyrol ein conservatives Blatt heraus, wurde später förmlich quiescirt und folgte 1851 einem Rufe an die Universität Innsbruck, wo er bis zur Stunde wirkt. Außer publicistischen Arbeiten in deutsche und französ. Blätter, vielen Artikeln in das Wetzer-Welte'sche Kirchenlexikon u. s. f. hat M. über das christliche Eherecht, über gemischte Ehen, ein Lehrbuch des Staatsrechts geschrieben; seine Rechtsphilosophie vom katholischen Standpunkte aus, deren 1. Band 1854 in Wien heraus kam, verspricht ein Hauptwerk zu werden. Oates (Ohts), Titus, anglicanischer Geistlicher, verlor wegen schlechter Streiche seine Stelle, convertirte, war einige Zeit in einem spanischen Jesuitenkloster, wurde hier wie später in Frankreich wegen seines lüderlichen Lebens fortgejagt, kehrte nach England zurück u. ließ sich von Shaftesbury und andern Parteihäuptern, welche unter Karl II. an dem Sturz der Stuarts arbeiteten, als falscher

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 810. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/811>, abgerufen am 28.04.2024.