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Czernowitzer Allgemeine Zeitung. Nr. 1082, Czernowitz, 22.08.1907.

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Czernowitzer Allgemeine Zeitung. 22. August 1907.

[Spaltenumbruch] Oper 36 und in der Operette 28 Mann mitwirken;
Das Orchester für die Zwischenaktsmusik wird 20 Mann
stark sein. Die Komplettierung der Kapelle durch mehrere
erste Solisten, vor allem einen tüchtigen Konzertmeister, wird
in den nächsten Tagen in Wien durch den neuengagierten
Opernkapellmeister und einen Offizier des Regimentes vor-
genommen werden. Nach Mitteilungen des Direktors Klein
ist das Ensemble für alle Genres des Spielplans bis auf
einige kleine Ergänzungen, die erst im September perfekt sein
werden, bereits zusammengestellt. Das vollständige Personal-
und Repertoirverzeichnis wird uns Herr Direktor Klein
Ende der nächsten Woche zukommen lassen. Das Repertoire
für den ersten Spielmonat ist in großen Zügen bereits ent-
worfen, die Saison soll mit Skowroneks Schwank "Husaren-
fieber"
eröffnet werden, sodann folgt als erste Operetten-
novität Strauß "Walzertraum". Als eine der ersten
Opernvorstellungen wird "Cavalleria rusticana"
und "Bajazzo" in Szene gehen. Der reengagierte Sekretär
des Theaters, August Lischke, trifft hier am 3. September
ein, um die Abonnementsvorbereitungen zu treffen; der
Direktor kommt nach Czernowitz Mitte September und das
gesamte Theaterpersonal gegen 20. September. Die für das
Theater neuangeschafften Dekorationen um den Betrag von
36.000 Kronen langen hier am 1. September ein.

Von der Betriebsleitung.

Der Maschinenadjunkt
der Betriebsleitung in Czernowitz Viktor Polivka wurde
zur Staatsbahndirektion in Prag versetzt.

25-jähriges Dienstjubiläum.

Der Rechnungsrat
der Bukowiner Landesregierung Herr Aurel Kuhn beging
heute das 25jährige Dienstjubiläum.

Die Lehrerschaft und die Einberufung des
Landtages.

Am 19. d. M. hielt der Zentralausschuß des
Bukowiner Landeslehrervereines eine Sitzung ab, an der die
Lehrervertreter sämtlicher Nationen teilnahmen. Nach Er-
ledigung verschiedener Vereinsangelegenheiten wurde beschlossen,
für den 9. September um 2 Uhr nachmittags eine Ver-
sammlung großen Stils nach Czernowitz einzuberufen, in der
zur Lehrergehaltsfrage energisch Stellung genommen werden
soll. An den Ministerpräsidenten, den Landespräsidenten und
den Landeshauptmann wurde nachstehende Zuschrift gerichtet:
"Euer Hochwohlgeboren! Die am 19. August l. J.
stattgefundene Zentralausschuß-Sitzung des Bukowiner
Landes-Lehrervereines, an der Vertreter aller Nationen
teilnahmen, konstatiert, daß die in der jüngsten
Zeit in der Bukowiner Presse aufgetauchten Gerüchte,
denen zufolge die Einberufung des Bukowiner Landtages für
Anfang September l. J. in Frage gestellt erscheint, die
Lehrerschaft des Landes ohne Unterschied der Nation und
Parteistellung mit großer Beunruhigung erfüllt haben. Die
Lehrerschaft verspricht sich nämlich von der nächsten Tagung
des Landtages die endliche Realisierung der von demselben
noch vor zwei Jahren beschlossenen Gehaltsregulierung, die
angesichts der geradezu unerträglichen Teuerung aller für's
Leben erforderlichen Artikel, überaus dringend, ja unaufschiebbar
geworden ist. Die Nichterfüllung dieser allzu berechtigten
Forderung der Lehrerschaft auch im laufenden Jahre wäre
geeignet, die Lehrerschaft zu verzweifelten Schritten zu drängen
und wären die Konsequenzen, die aus der Nichteinberufung
des Landtages in der allernächsten Zeit resultieren
würden, unübersehbar. An Euer Hochwohlgeboren ergeht hie-
mit die ergebenste Bitte, im Interesse des Friedens im Lande
und der ruhigen Entwicklung des Volksschulwesens alles daran
zu setzen, daß der hohe Bukowiner Landtag unter allen Um-
[Spaltenumbruch] ständen in der allernächsten Zeit einberufen werde und die
Lehrergehaltsfrage der endgiltigen erwünschten Lösung zuführe.
Für den Bukowiner Landeslehrerverein: Der Obmann:
Issakiewicz. Czernowitz, am 19. August 1907."

Arbeitsvermittlungs-Enquete.

Wie berichtet fand
gestern nachmittags 4 Uhr im Landesausschusse die Enquete
für ein in Czernowitz zu errichtendes Landes-Arbeits-
vermittlungsamt
unter Vorsitz des Landeshauptmann-
Stellvertreters Dr. Smal-Stocki statt. An der Enquete
nahmen teil: Sektionrat von Gasteiger aus dem arbeits-
statistischen Amte des Handelsministeriums in Wien, Bezirks-
hauptmann Patak namens der Landesregierung, Gewerbe-
inspektor Ingenieur Vozel, Magistratskonzipist Dr. Schotten-
feld,
Handelskammersekretär Dr. Wiglitzky, Genossen-
schaftsinstruktor Decker, Hofrat Doktor Friedrich Klein-
wächter,
Experten Anton Prokopowicz, Landes-
ausschußbeisitzer, Handelskammerpräsident Langenhan,
Landesamtsdirektor A. Zachar und Landeskonzipist Kesch-
mann
als Schriftführer. Da die Presse zu dieser Enquete
nicht geladen war, erübrigt es uns bloß mitzuteilen, daß nach
einer recht lebhaften Debatte, die bis 8 Uhr abends währte,
das vom Landesausschusse ausgearbeitete Statut als Grund-
lage der Beratungen angenommen wurde und dasselbe mit
einer Reihe von Abänderungsanträgen, darunter die Auf-
lassung des Arbeitsbeirats,
zur Annahme
gelangte. Zunächst werden die Verhandlungen mit der Stadt-
gemeinde Czernowitz wegen eines Subventionsbeitrages ein-
geleitet werden, worauf sodann vorbehaltlich der Genehmigung
der in Betracht kommenden Ministerien (Handel, Ackerbau
und Finanzen) das Arbeitsvermittlungsinstitut
zur Eröffnung gelangen wird.

Blinden- und Taubstummenfürsorge.

Die Groß-
grundbesitzer Christof Aritonowicz und Modest R.
von Grigorcea sind dem Blinden- und Taubstummen-
fürsorge-Vereine als Gründer beigetreten und haben den
Gründerbeitrag von je 200 K dem Landespräsidenten Doktor
Ritter von Bleyleben übermittelt. Herr und Frau
Samuel Salter in Czernowitz sind dem Blinden- und
Taubstummenfürsorge-Vereine gleichfalls als Gründer mit
der Summe von 200 K beigetreten. -- Herr Wenzel Fontin
Kaufmann in Czernowitz ist dem Blinden- und Taubstummen-
fürsorge-Vereine als Gründer mit dem Betrage von 200 K
beigetreten.

Beschwerde des Publikums.

In Kürze seien einige
uns zugekommenen Beschwerden des Publikums mitgeteilt, auf
die wir die Aufmerksamkeit der kompetenten Behörden lenken:
Die Fässer mit dem "bekannten" Inhalt werden um 10 Uhr
abends durch sehr frequentierte Straßen geführt. Daß dadurch
ein penetranter Geruch verbreitet und die Luft verpestet wird,
ist selbstverständlich. Wir erinnern an die diesbezügliche Ver-
ordnung, daß diese Ggefäße erst nach 12 Uhr nachts
die Straßen passieren dürfen. Man sollte es nicht für möglich
halten, daß in einer Stadt mit Kanalifierungs- und Wasser-
leitungsanlage noch solche Dinge sich zutragen können. Zweitens:
In der Nähe des Stadttheaters, auf dem Platze vor dem
Militärgefangenhause, also im modernsten Viertel der Landes-
hauptstadt, werden tagaus tagein ganze Wagen mit Mist ab-
gelagert. Nach einem Regengusse wird daraus ein saftiger Brei,
der weithin sich in der unangenehmsten Weise spüren läßt.
Was sagt die Sanitätspolizei dazu? Und das Bauamt, dem
die Beaufsichtigung und Reinhaltung der Straßen obliegt?
Drittens: Gar zu oft wird das neue Pflaster von privater
Seite zu Kabellegungen oder Kanalisierungszwecken wieder auf-
gerissen. Statt nun dieses bischen Pflaster wieder in einen ge-
ordneten Zustand zu bringen, wird es halbwegs zusammen-
gestückt, wobei es nicht darauf ankommt, daß mehr oder weniger
Würfel verarbeitet werden. Der Rest wird einfach auf die Seite
[Spaltenumbruch] geworfen. Dort wo früher ein schönes, gerades und ebenes
Pflaster war, entsteht ein holpriger Flecken, dessen wirklicher
Zustand nach einem Regenfalle merklich wird. Ein Beispiel
hiefür siehe Tempelgasse. Und das Bauamt oder die Kommission
zur Ueberwachung der Straßenpflasterungsarbeiten, haben sie
davon Kenntnis?

Für Auswanderer.

Wir erhalten von der Landes-
regierung folgende Information: Nach dem englischen
Fremdengesetze vom Jahre 1905 dürfen ausländische Zwischen-
deckpassagiere, welche auf einem Einwandererschiffe ankommen,
in dem vereinigten Königreiche Großbritanien und Irland
nur in bestimmten Häfen und nur auf Grund einer be-
sonderen Erlaubnis landen. Als Einwandererschiff gilt jedes
Schiff, welches mehr als 20 ausländische Zwischendeckpassa-
giere nach dem vereinigten Königreiche bringt. Einwanderungs-
häfen sind die Häfen von Cardiff, Dover, Folkestone, Gran-
gemouth, Geimsby, Harwich, Hull, Leith, Liverpool, London
(Oneensborough), Newhaven, Sorthampton, die Häfen am
Tyne (Neweastle, Nortlo Schields, und South Schields). In
den Einwanderungshäfen sind Einwanderungskommissäre und
Sanitätsinspektoren bestellt. Die Erlaubnis zu landen, erteilt
der Einwanderungskommissär auf Grund einer von ihm ge-
meinschaftlich mit einem Sanitätsinspektor vorgenommenen
Untersuchung. Wird die Erlaubnis verweigert, so kann der
Einwanderer an das im Hafen befindliche Einwanderungs-
amt appellieren. Unerwünschten Einwanderern darf der Ein-
wanderungskommissär die Landungserlaubnis nicht erteilen.
Als unerwünschte Einwanderer sind zu behandeln: 1. Ein-
wanderer, welche nicht darzutun vermögen, daß sie die er-
forderlichen Mittel besitzen oder im Stande sind, solche zu
erwerben, um sich selbst, sowie ihre sie begleitenden Ange-
hörigen anständig zu erhalten. 2. Irrsinnige und Blödsinnige,
sowie Personen, welche infolge einer Krankheit oder eines
körperlichen Gebrechens voraussichtlich der Armenversorgung
aus öffentlichen Mitteln zur Last fallen oder sonst der
Oeffentlichkeit Schaden bringen werden. 3. Personen, welche
in einem fremden Lande, mit welchem ein Auslieferungs-
vertrag besteht, wegen eines nicht politischen Verbrechens, das
im Sinne des Auslieferungsgesetzes von 1870 ein Aus-
lieferungsverbrechen ist, verurteilt wurden. 4. Personen,
welche schon einmal auf Grund des Fremdengesetzes aus dem
vereinigten Königreiche ausgewiesen worden sind. Der Besitz
von 5 Lire (120 K) seitens eines Einwanderers und von
weiteren je 2 Lire (48 K) für jeden einzelnen Angehörigen
wird in der Regel als genügend angesehen. Ob ein Ein-
wanderer, welcher den Besitz solcher Geldmittel nicht nach-
weisen kann, landen darf oder nicht, entscheidet auf Grund
der vorzunehmenden Erhebungen der Einwanderungskommissär
nach freiem Ermessen. Die Erhebungen des Kommissärs
werden sich tatsächlich darauf beziehen, über welche Be-
triebsmittel der Einwanderer verfügt, um ein Erwerbsunter-
nehmen anzufangen, und ob er ein bestimmtes Handwerk
oder eine bestimmte sonstige Beschäftigung hat. Der Ein-
wanderungskommissär wird bei seinem Urteile die jeweilige
Konjuktur in der betreffenden Branche in Betracht ziehen.
Auf fremde Zwischendeckpassagiere, welche beweisen können,
daß sie blos in England landen wollen, um von dort ohne
unnötigen Verzug nach einen anderen außerhalb Englands
gelegenen Bestimmungsorte weiter zu reisen, findet das Gesetz
keine Anwendung.

Die städtische Auflage auf Wein und Fleisch.

Herr Gemeinderat Gerschon Oehlgießer teilt uns mit,
daß er heute im Magistrate ein Nachtragsoffert auf die
Verpachtung der Auflage von Wein und Fleisch für die
Dauer von drei Jahre überreicht habe. Dasselbe bietet einen
jährlichen Pachtschilling von 153.000 Kronen. Wie gestern
berichtet, bietet die Firma Trichter & Co. nur 142.000 K
jährlich.




[Spaltenumbruch]
Der verlorene Sohn.

16] (Nachdruck verboten).

"Gehe nur zu ihm, Inge. Dein Vater ist an diesem
Tage traurig, und du wirst vielleicht die rechten Trostworte
für ihn finden."

"Ich will es verstehen. Der arme Vater! Ich glaubte,
daß seine zufriedene Stimmung, sein gutes Befinden ihn
diesmal über den traurigen Tag hinwegbringen würde. Er
war doch in letzter Zeit so viel froher und wohlgemuter als
sonst, nicht wahr, Mutter?"

"Ja, Kind; das macht aber, daß die Sorgen um seine
Fabrik j[e]tzt von ihm genommen sind, daß er eine so treue
Stütze, einen so kraftvollen Vertreter gefunden hat."

"In Mr. Williams?" sagte sie leise, und eine helle
Röte stieg in ihr Gesicht.

"Ja, in ihm. Wir können dem Himmel nicht genug
danken, daß er uns diesen Mann schickte. Dein Vater schätzt
ihn und vertraut ihm."

"Und du, Muti?"

"Ich habe ihn tlieb gewonnen wie einen Sohn. Das sagt dir
alles, Inge."

Mit einem Male schwang Inge stürmisch die Arme um
der Mutter Hals und küßte sie. "Ich gehe jetzt zum Vater
-- adieu, Mutti."

Damit eilte sie auch schon zur Türe hinaus.

Frau Helmbrecht sah ihr eine Weile gedankenvoll nach.
Ob sie eine Ahnung von dem hatte, was sich in dem
jungen Herzen ihres Kindes vollzog, jenes geheimnisvolle
Werden, jene Macht, die, im tiefsten Innern verborgen,
Keime und Blüten treibt?

V.

Kommerzienrat Helmbrecht saß in seinem Arbeits-
zimmer.

Inge hatte ihn soeben verlassen, seine kleine Inge, die
[Spaltenumbruch] es so gut verstand, ihm das Herz zu erleichtern und zu er-
wärmen, die diese Kraft in mancher schweren Stunde an
ihm erprobt hatte.

Auch heute hatte er sie wieder verspürt, diese Wunder-
kraft, und noch als, sie ihn verlassen hatte, blieb ein
Abglanz davon zurück. Er wurde jedoch schwächer und
schwächer vor den Gedanken, die sich mit unwiderstehlicher
Gewalt vor seiner Seele drängten und sie verdunkelten. Was
galt es ihm in dieser Stunde, daß sich die Fabrik wieder zu
altem Glanz aufschwang, was galt es ihm, daß der Ruf
der Firma Helmbrecht bis in die fernsten Lande und über
das Meer drang?

Für wen war das alles?

Der Erbe, der alle Früchte eisernen Fleißes und heißer
Sorgen genießen konnte, fehlte ja -- -- den einzigen Sohn
hatte seine Härte aus dem Vaterhause verstoßen und
verbannt!

Helmbrecht barg den ergrauten Kopf aufstöhnend in
beide Hände.

Wie es nur gekommen war, das schleichende Augenübel?
Erst die kleinen Anfänge, dann von Jahr zu Jahr stärker
werdend, bis es ihm fast ganz des Augenlichtes beraubte!
Ein schwacher Schimmer war ihm nur geblieben, der ihn
kaum die Umrisse der einzelnen Gegenstände erkennen ließ.
Aerzte gaben ihm Hoffnung auf Wiedererlangung der Seh-
kraft nach erfolgter Operation. Diese Hoffnung allein hatte
ihn aufrecht erhalten und vor Verzweiflung bewahrt. Freilich
konnte es noch lange dauern, ehe der Star zur Operation
reif war, aber ein starker Wille erträgt die Prüfung.

Es gibt schlimmere Leiden als körperliche; die fressen
an der Seele und nagen am Herzen, sie schlagen unheil-
bare Wunden.

Solche unheilbare Wunden trug Helmbrecht mit sich
herum seit langem, achtzehn langen Jahren. Seit jenem
Tage, als der einzige Sohn für immer aus dem Vaterhause
schied, verbannt von dem eigenen Vater.

Er war ein so hoffnungsvoller, begabter Junge gewesen,
mit so glänzenden Geistesgaben, mit so reichem, tiefem
Gemüt.


[Spaltenumbruch]

Und da mußte er sich eines Verbrechens schuldig machen,
das dem Vater so ungeheuerlich und unverzeihlich und wofür
ihm keine Strafe zu schwer erschienen war.

Diese Strafe bestand in der Verbannung nach Amerika.
Einige Jahre sollte er dort bleiben und versuchen, wieder
ein rechtschaffener ehrlicher Mensch zu werden, dann wollte
er ihn wieder zurückholen.

Aber der Sohn hatte seine Pläne durchkreuzt -- -- er
hatte sich selbst für immer verbannt und vom Vater los-
gesagt.

Geschah das aus Trotz oder Stolz, der schon in dem
Knaben so himmelstürmend gewesen war? War er umge-
kommen, verdorben und gestorben in der Fremde?

Diese Ungewißheit, diese nagende Pein!

Da wuchsen die Qualen der Reue, da wurden die
Selbstvorwürfe laut.

Warum hatte er ihn fortgeschickt? Konnte er nicht
daheim ebensogut, nein, noch besser wieder zum ehrlichen
Menschen werden, wenn eine liebende Hand ihn auf den
richtigen Weg geleitet hätte? -- -- Aber sein Zorn war zu
groß gewesen; für Nachsicht und Geduld hatte er damals
keinen Raum gehabt, und die Mutter, die treu sorgende, war
dem Knaben schon lange gestorben. Sie hätte ihn nimmer
hinausgeschickt.

Kummer und Gram beugten Helmbrecht das Haupt.
Er würde sich an den Qualen verzehrt haben, wenn er nicht
einen Trost in Elisabeth, seiner späteren zweiten Gattin,
gefunden hätte. In ihrem Hause fand er zuerst Erquickung,
Ablenkung zum Trost. Und als er sie erst ganz bei sich
hatte als seine Gattin, als ihr liebvoller Zuspruch sich wie
B[a]lsam auf seine Wunde legte, da hörte sie langsam zu
bluten auf. Aber sie heilte und vernarbte nie. Alljährlich an
dem Tage, wo er den Sohn nach Hamburg gebracht hatte,
um ihn nach dem fernen Weltteil einzuschiffen, brach sie von
neuem auf. Da half kein liebevolles Trösten der Gattin, kein
liebkosendes Schmeicheln Inges. Nur bittere Reue nagte an
seinem Herzen.




Czernowitzer Allgemeine Zeitung. 22. Auguſt 1907.

[Spaltenumbruch] Oper 36 und in der Operette 28 Mann mitwirken;
Das Orcheſter für die Zwiſchenaktsmuſik wird 20 Mann
ſtark ſein. Die Komplettierung der Kapelle durch mehrere
erſte Soliſten, vor allem einen tüchtigen Konzertmeiſter, wird
in den nächſten Tagen in Wien durch den neuengagierten
Opernkapellmeiſter und einen Offizier des Regimentes vor-
genommen werden. Nach Mitteilungen des Direktors Klein
iſt das Enſemble für alle Genres des Spielplans bis auf
einige kleine Ergänzungen, die erſt im September perfekt ſein
werden, bereits zuſammengeſtellt. Das vollſtändige Perſonal-
und Repertoirverzeichnis wird uns Herr Direktor Klein
Ende der nächſten Woche zukommen laſſen. Das Repertoire
für den erſten Spielmonat iſt in großen Zügen bereits ent-
worfen, die Saiſon ſoll mit Skowroneks Schwank „Huſaren-
fieber“
eröffnet werden, ſodann folgt als erſte Operetten-
novität Strauß „Walzertraum“. Als eine der erſten
Opernvorſtellungen wird „Cavalleria rusticana“
und „Bajazzo“ in Szene gehen. Der reengagierte Sekretär
des Theaters, Auguſt Liſchke, trifft hier am 3. September
ein, um die Abonnementsvorbereitungen zu treffen; der
Direktor kommt nach Czernowitz Mitte September und das
geſamte Theaterperſonal gegen 20. September. Die für das
Theater neuangeſchafften Dekorationen um den Betrag von
36.000 Kronen langen hier am 1. September ein.

Von der Betriebsleitung.

Der Maſchinenadjunkt
der Betriebsleitung in Czernowitz Viktor Polivka wurde
zur Staatsbahndirektion in Prag verſetzt.

25-jähriges Dienſtjubiläum.

Der Rechnungsrat
der Bukowiner Landesregierung Herr Aurel Kuhn beging
heute das 25jährige Dienſtjubiläum.

Die Lehrerſchaft und die Einberufung des
Landtages.

Am 19. d. M. hielt der Zentralausſchuß des
Bukowiner Landeslehrervereines eine Sitzung ab, an der die
Lehrervertreter ſämtlicher Nationen teilnahmen. Nach Er-
ledigung verſchiedener Vereinsangelegenheiten wurde beſchloſſen,
für den 9. September um 2 Uhr nachmittags eine Ver-
ſammlung großen Stils nach Czernowitz einzuberufen, in der
zur Lehrergehaltsfrage energiſch Stellung genommen werden
ſoll. An den Miniſterpräſidenten, den Landespräſidenten und
den Landeshauptmann wurde nachſtehende Zuſchrift gerichtet:
„Euer Hochwohlgeboren! Die am 19. Auguſt l. J.
ſtattgefundene Zentralausſchuß-Sitzung des Bukowiner
Landes-Lehrervereines, an der Vertreter aller Nationen
teilnahmen, konſtatiert, daß die in der jüngſten
Zeit in der Bukowiner Preſſe aufgetauchten Gerüchte,
denen zufolge die Einberufung des Bukowiner Landtages für
Anfang September l. J. in Frage geſtellt erſcheint, die
Lehrerſchaft des Landes ohne Unterſchied der Nation und
Parteiſtellung mit großer Beunruhigung erfüllt haben. Die
Lehrerſchaft verſpricht ſich nämlich von der nächſten Tagung
des Landtages die endliche Realiſierung der von demſelben
noch vor zwei Jahren beſchloſſenen Gehaltsregulierung, die
angeſichts der geradezu unerträglichen Teuerung aller für’s
Leben erforderlichen Artikel, überaus dringend, ja unaufſchiebbar
geworden iſt. Die Nichterfüllung dieſer allzu berechtigten
Forderung der Lehrerſchaft auch im laufenden Jahre wäre
geeignet, die Lehrerſchaft zu verzweifelten Schritten zu drängen
und wären die Konſequenzen, die aus der Nichteinberufung
des Landtages in der allernächſten Zeit reſultieren
würden, unüberſehbar. An Euer Hochwohlgeboren ergeht hie-
mit die ergebenſte Bitte, im Intereſſe des Friedens im Lande
und der ruhigen Entwicklung des Volksſchulweſens alles daran
zu ſetzen, daß der hohe Bukowiner Landtag unter allen Um-
[Spaltenumbruch] ſtänden in der allernächſten Zeit einberufen werde und die
Lehrergehaltsfrage der endgiltigen erwünſchten Löſung zuführe.
Für den Bukowiner Landeslehrerverein: Der Obmann:
Iſſakiewicz. Czernowitz, am 19. Auguſt 1907.“

Arbeitsvermittlungs-Enquete.

Wie berichtet fand
geſtern nachmittags 4 Uhr im Landesausſchuſſe die Enquete
für ein in Czernowitz zu errichtendes Landes-Arbeits-
vermittlungsamt
unter Vorſitz des Landeshauptmann-
Stellvertreters Dr. Smal-Stocki ſtatt. An der Enquete
nahmen teil: Sektionrat von Gaſteiger aus dem arbeits-
ſtatiſtiſchen Amte des Handelsminiſteriums in Wien, Bezirks-
hauptmann Patak namens der Landesregierung, Gewerbe-
inſpektor Ingenieur Vozel, Magiſtratskonzipiſt Dr. Schotten-
feld,
Handelskammerſekretär Dr. Wiglitzky, Genoſſen-
ſchaftsinſtruktor Decker, Hofrat Doktor Friedrich Klein-
wächter,
Experten Anton Prokopowicz, Landes-
ausſchußbeiſitzer, Handelskammerpräſident Langenhan,
Landesamtsdirektor A. Zachar und Landeskonzipiſt Keſch-
mann
als Schriftführer. Da die Preſſe zu dieſer Enquete
nicht geladen war, erübrigt es uns bloß mitzuteilen, daß nach
einer recht lebhaften Debatte, die bis 8 Uhr abends währte,
das vom Landesausſchuſſe ausgearbeitete Statut als Grund-
lage der Beratungen angenommen wurde und dasſelbe mit
einer Reihe von Abänderungsanträgen, darunter die Auf-
laſſung des Arbeitsbeirats,
zur Annahme
gelangte. Zunächſt werden die Verhandlungen mit der Stadt-
gemeinde Czernowitz wegen eines Subventionsbeitrages ein-
geleitet werden, worauf ſodann vorbehaltlich der Genehmigung
der in Betracht kommenden Miniſterien (Handel, Ackerbau
und Finanzen) das Arbeitsvermittlungsinſtitut
zur Eröffnung gelangen wird.

Blinden- und Taubſtummenfürſorge.

Die Groß-
grundbeſitzer Chriſtof Aritonowicz und Modeſt R.
von Grigorcea ſind dem Blinden- und Taubſtummen-
fürſorge-Vereine als Gründer beigetreten und haben den
Gründerbeitrag von je 200 K dem Landespräſidenten Doktor
Ritter von Bleyleben übermittelt. Herr und Frau
Samuel Salter in Czernowitz ſind dem Blinden- und
Taubſtummenfürſorge-Vereine gleichfalls als Gründer mit
der Summe von 200 K beigetreten. — Herr Wenzel Fontin
Kaufmann in Czernowitz iſt dem Blinden- und Taubſtummen-
fürſorge-Vereine als Gründer mit dem Betrage von 200 K
beigetreten.

Beſchwerde des Publikums.

In Kürze ſeien einige
uns zugekommenen Beſchwerden des Publikums mitgeteilt, auf
die wir die Aufmerkſamkeit der kompetenten Behörden lenken:
Die Fäſſer mit dem „bekannten“ Inhalt werden um 10 Uhr
abends durch ſehr frequentierte Straßen geführt. Daß dadurch
ein penetranter Geruch verbreitet und die Luft verpeſtet wird,
iſt ſelbſtverſtändlich. Wir erinnern an die diesbezügliche Ver-
ordnung, daß dieſe Ggefäße erſt nach 12 Uhr nachts
die Straßen paſſieren dürfen. Man ſollte es nicht für möglich
halten, daß in einer Stadt mit Kanalifierungs- und Waſſer-
leitungsanlage noch ſolche Dinge ſich zutragen können. Zweitens:
In der Nähe des Stadttheaters, auf dem Platze vor dem
Militärgefangenhauſe, alſo im modernſten Viertel der Landes-
hauptſtadt, werden tagaus tagein ganze Wagen mit Miſt ab-
gelagert. Nach einem Regenguſſe wird daraus ein ſaftiger Brei,
der weithin ſich in der unangenehmſten Weiſe ſpüren läßt.
Was ſagt die Sanitätspolizei dazu? Und das Bauamt, dem
die Beaufſichtigung und Reinhaltung der Straßen obliegt?
Drittens: Gar zu oft wird das neue Pflaſter von privater
Seite zu Kabellegungen oder Kanaliſierungszwecken wieder auf-
geriſſen. Statt nun dieſes bischen Pflaſter wieder in einen ge-
ordneten Zuſtand zu bringen, wird es halbwegs zuſammen-
geſtückt, wobei es nicht darauf ankommt, daß mehr oder weniger
Würfel verarbeitet werden. Der Reſt wird einfach auf die Seite
[Spaltenumbruch] geworfen. Dort wo früher ein ſchönes, gerades und ebenes
Pflaſter war, entſteht ein holpriger Flecken, deſſen wirklicher
Zuſtand nach einem Regenfalle merklich wird. Ein Beiſpiel
hiefür ſiehe Tempelgaſſe. Und das Bauamt oder die Kommiſſion
zur Ueberwachung der Straßenpflaſterungsarbeiten, haben ſie
davon Kenntnis?

Für Auswanderer.

Wir erhalten von der Landes-
regierung folgende Information: Nach dem engliſchen
Fremdengeſetze vom Jahre 1905 dürfen ausländiſche Zwiſchen-
deckpaſſagiere, welche auf einem Einwandererſchiffe ankommen,
in dem vereinigten Königreiche Großbritanien und Irland
nur in beſtimmten Häfen und nur auf Grund einer be-
ſonderen Erlaubnis landen. Als Einwandererſchiff gilt jedes
Schiff, welches mehr als 20 ausländiſche Zwiſchendeckpaſſa-
giere nach dem vereinigten Königreiche bringt. Einwanderungs-
häfen ſind die Häfen von Cardiff, Dover, Folkeſtone, Gran-
gemouth, Geimsby, Harwich, Hull, Leith, Liverpool, London
(Oneensborough), Newhaven, Sorthampton, die Häfen am
Tyne (Neweaſtle, Nortlo Schields, und South Schields). In
den Einwanderungshäfen ſind Einwanderungskommiſſäre und
Sanitätsinſpektoren beſtellt. Die Erlaubnis zu landen, erteilt
der Einwanderungskommiſſär auf Grund einer von ihm ge-
meinſchaftlich mit einem Sanitätsinſpektor vorgenommenen
Unterſuchung. Wird die Erlaubnis verweigert, ſo kann der
Einwanderer an das im Hafen befindliche Einwanderungs-
amt appellieren. Unerwünſchten Einwanderern darf der Ein-
wanderungskommiſſär die Landungserlaubnis nicht erteilen.
Als unerwünſchte Einwanderer ſind zu behandeln: 1. Ein-
wanderer, welche nicht darzutun vermögen, daß ſie die er-
forderlichen Mittel beſitzen oder im Stande ſind, ſolche zu
erwerben, um ſich ſelbſt, ſowie ihre ſie begleitenden Ange-
hörigen anſtändig zu erhalten. 2. Irrſinnige und Blödſinnige,
ſowie Perſonen, welche infolge einer Krankheit oder eines
körperlichen Gebrechens vorausſichtlich der Armenverſorgung
aus öffentlichen Mitteln zur Laſt fallen oder ſonſt der
Oeffentlichkeit Schaden bringen werden. 3. Perſonen, welche
in einem fremden Lande, mit welchem ein Auslieferungs-
vertrag beſteht, wegen eines nicht politiſchen Verbrechens, das
im Sinne des Auslieferungsgeſetzes von 1870 ein Aus-
lieferungsverbrechen iſt, verurteilt wurden. 4. Perſonen,
welche ſchon einmal auf Grund des Fremdengeſetzes aus dem
vereinigten Königreiche ausgewieſen worden ſind. Der Beſitz
von 5 Lire (120 K) ſeitens eines Einwanderers und von
weiteren je 2 Lire (48 K) für jeden einzelnen Angehörigen
wird in der Regel als genügend angeſehen. Ob ein Ein-
wanderer, welcher den Beſitz ſolcher Geldmittel nicht nach-
weiſen kann, landen darf oder nicht, entſcheidet auf Grund
der vorzunehmenden Erhebungen der Einwanderungskommiſſär
nach freiem Ermeſſen. Die Erhebungen des Kommiſſärs
werden ſich tatſächlich darauf beziehen, über welche Be-
triebsmittel der Einwanderer verfügt, um ein Erwerbsunter-
nehmen anzufangen, und ob er ein beſtimmtes Handwerk
oder eine beſtimmte ſonſtige Beſchäftigung hat. Der Ein-
wanderungskommiſſär wird bei ſeinem Urteile die jeweilige
Konjuktur in der betreffenden Branche in Betracht ziehen.
Auf fremde Zwiſchendeckpaſſagiere, welche beweiſen können,
daß ſie blos in England landen wollen, um von dort ohne
unnötigen Verzug nach einen anderen außerhalb Englands
gelegenen Beſtimmungsorte weiter zu reiſen, findet das Geſetz
keine Anwendung.

Die ſtädtiſche Auflage auf Wein und Fleiſch.

Herr Gemeinderat Gerſchon Oehlgießer teilt uns mit,
daß er heute im Magiſtrate ein Nachtragsoffert auf die
Verpachtung der Auflage von Wein und Fleiſch für die
Dauer von drei Jahre überreicht habe. Dasſelbe bietet einen
jährlichen Pachtſchilling von 153.000 Kronen. Wie geſtern
berichtet, bietet die Firma Trichter & Co. nur 142.000 K
jährlich.




[Spaltenumbruch]
Der verlorene Sohn.

16] (Nachdruck verboten).

„Gehe nur zu ihm, Inge. Dein Vater iſt an dieſem
Tage traurig, und du wirſt vielleicht die rechten Troſtworte
für ihn finden.“

„Ich will es verſtehen. Der arme Vater! Ich glaubte,
daß ſeine zufriedene Stimmung, ſein gutes Befinden ihn
diesmal über den traurigen Tag hinwegbringen würde. Er
war doch in letzter Zeit ſo viel froher und wohlgemuter als
ſonſt, nicht wahr, Mutter?“

„Ja, Kind; das macht aber, daß die Sorgen um ſeine
Fabrik j[e]tzt von ihm genommen ſind, daß er eine ſo treue
Stütze, einen ſo kraftvollen Vertreter gefunden hat.“

„In Mr. Williams?“ ſagte ſie leiſe, und eine helle
Röte ſtieg in ihr Geſicht.

„Ja, in ihm. Wir können dem Himmel nicht genug
danken, daß er uns dieſen Mann ſchickte. Dein Vater ſchätzt
ihn und vertraut ihm.“

„Und du, Muti?“

„Ich habe ihn tlieb gewonnen wie einen Sohn. Das ſagt dir
alles, Inge.“

Mit einem Male ſchwang Inge ſtürmiſch die Arme um
der Mutter Hals und küßte ſie. „Ich gehe jetzt zum Vater
— adieu, Mutti.“

Damit eilte ſie auch ſchon zur Türe hinaus.

Frau Helmbrecht ſah ihr eine Weile gedankenvoll nach.
Ob ſie eine Ahnung von dem hatte, was ſich in dem
jungen Herzen ihres Kindes vollzog, jenes geheimnisvolle
Werden, jene Macht, die, im tiefſten Innern verborgen,
Keime und Blüten treibt?

V.

Kommerzienrat Helmbrecht ſaß in ſeinem Arbeits-
zimmer.

Inge hatte ihn ſoeben verlaſſen, ſeine kleine Inge, die
[Spaltenumbruch] es ſo gut verſtand, ihm das Herz zu erleichtern und zu er-
wärmen, die dieſe Kraft in mancher ſchweren Stunde an
ihm erprobt hatte.

Auch heute hatte er ſie wieder verſpürt, dieſe Wunder-
kraft, und noch als, ſie ihn verlaſſen hatte, blieb ein
Abglanz davon zurück. Er wurde jedoch ſchwächer und
ſchwächer vor den Gedanken, die ſich mit unwiderſtehlicher
Gewalt vor ſeiner Seele drängten und ſie verdunkelten. Was
galt es ihm in dieſer Stunde, daß ſich die Fabrik wieder zu
altem Glanz aufſchwang, was galt es ihm, daß der Ruf
der Firma Helmbrecht bis in die fernſten Lande und über
das Meer drang?

Für wen war das alles?

Der Erbe, der alle Früchte eiſernen Fleißes und heißer
Sorgen genießen konnte, fehlte ja — — den einzigen Sohn
hatte ſeine Härte aus dem Vaterhauſe verſtoßen und
verbannt!

Helmbrecht barg den ergrauten Kopf aufſtöhnend in
beide Hände.

Wie es nur gekommen war, das ſchleichende Augenübel?
Erſt die kleinen Anfänge, dann von Jahr zu Jahr ſtärker
werdend, bis es ihm faſt ganz des Augenlichtes beraubte!
Ein ſchwacher Schimmer war ihm nur geblieben, der ihn
kaum die Umriſſe der einzelnen Gegenſtände erkennen ließ.
Aerzte gaben ihm Hoffnung auf Wiedererlangung der Seh-
kraft nach erfolgter Operation. Dieſe Hoffnung allein hatte
ihn aufrecht erhalten und vor Verzweiflung bewahrt. Freilich
konnte es noch lange dauern, ehe der Star zur Operation
reif war, aber ein ſtarker Wille erträgt die Prüfung.

Es gibt ſchlimmere Leiden als körperliche; die freſſen
an der Seele und nagen am Herzen, ſie ſchlagen unheil-
bare Wunden.

Solche unheilbare Wunden trug Helmbrecht mit ſich
herum ſeit langem, achtzehn langen Jahren. Seit jenem
Tage, als der einzige Sohn für immer aus dem Vaterhauſe
ſchied, verbannt von dem eigenen Vater.

Er war ein ſo hoffnungsvoller, begabter Junge geweſen,
mit ſo glänzenden Geiſtesgaben, mit ſo reichem, tiefem
Gemüt.


[Spaltenumbruch]

Und da mußte er ſich eines Verbrechens ſchuldig machen,
das dem Vater ſo ungeheuerlich und unverzeihlich und wofür
ihm keine Strafe zu ſchwer erſchienen war.

Dieſe Strafe beſtand in der Verbannung nach Amerika.
Einige Jahre ſollte er dort bleiben und verſuchen, wieder
ein rechtſchaffener ehrlicher Menſch zu werden, dann wollte
er ihn wieder zurückholen.

Aber der Sohn hatte ſeine Pläne durchkreuzt — — er
hatte ſich ſelbſt für immer verbannt und vom Vater los-
geſagt.

Geſchah das aus Trotz oder Stolz, der ſchon in dem
Knaben ſo himmelſtürmend geweſen war? War er umge-
kommen, verdorben und geſtorben in der Fremde?

Dieſe Ungewißheit, dieſe nagende Pein!

Da wuchſen die Qualen der Reue, da wurden die
Selbſtvorwürfe laut.

Warum hatte er ihn fortgeſchickt? Konnte er nicht
daheim ebenſogut, nein, noch beſſer wieder zum ehrlichen
Menſchen werden, wenn eine liebende Hand ihn auf den
richtigen Weg geleitet hätte? — — Aber ſein Zorn war zu
groß geweſen; für Nachſicht und Geduld hatte er damals
keinen Raum gehabt, und die Mutter, die treu ſorgende, war
dem Knaben ſchon lange geſtorben. Sie hätte ihn nimmer
hinausgeſchickt.

Kummer und Gram beugten Helmbrecht das Haupt.
Er würde ſich an den Qualen verzehrt haben, wenn er nicht
einen Troſt in Eliſabeth, ſeiner ſpäteren zweiten Gattin,
gefunden hätte. In ihrem Hauſe fand er zuerſt Erquickung,
Ablenkung zum Troſt. Und als er ſie erſt ganz bei ſich
hatte als ſeine Gattin, als ihr liebvoller Zuſpruch ſich wie
B[a]lſam auf ſeine Wunde legte, da hörte ſie langſam zu
bluten auf. Aber ſie heilte und vernarbte nie. Alljährlich an
dem Tage, wo er den Sohn nach Hamburg gebracht hatte,
um ihn nach dem fernen Weltteil einzuſchiffen, brach ſie von
neuem auf. Da half kein liebevolles Tröſten der Gattin, kein
liebkoſendes Schmeicheln Inges. Nur bittere Reue nagte an
ſeinem Herzen.




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[4/0004] Czernowitzer Allgemeine Zeitung. 22. Auguſt 1907. Oper 36 und in der Operette 28 Mann mitwirken; Das Orcheſter für die Zwiſchenaktsmuſik wird 20 Mann ſtark ſein. Die Komplettierung der Kapelle durch mehrere erſte Soliſten, vor allem einen tüchtigen Konzertmeiſter, wird in den nächſten Tagen in Wien durch den neuengagierten Opernkapellmeiſter und einen Offizier des Regimentes vor- genommen werden. Nach Mitteilungen des Direktors Klein iſt das Enſemble für alle Genres des Spielplans bis auf einige kleine Ergänzungen, die erſt im September perfekt ſein werden, bereits zuſammengeſtellt. Das vollſtändige Perſonal- und Repertoirverzeichnis wird uns Herr Direktor Klein Ende der nächſten Woche zukommen laſſen. Das Repertoire für den erſten Spielmonat iſt in großen Zügen bereits ent- worfen, die Saiſon ſoll mit Skowroneks Schwank „Huſaren- fieber“ eröffnet werden, ſodann folgt als erſte Operetten- novität Strauß „Walzertraum“. Als eine der erſten Opernvorſtellungen wird „Cavalleria rusticana“ und „Bajazzo“ in Szene gehen. Der reengagierte Sekretär des Theaters, Auguſt Liſchke, trifft hier am 3. September ein, um die Abonnementsvorbereitungen zu treffen; der Direktor kommt nach Czernowitz Mitte September und das geſamte Theaterperſonal gegen 20. September. Die für das Theater neuangeſchafften Dekorationen um den Betrag von 36.000 Kronen langen hier am 1. September ein. Von der Betriebsleitung. Der Maſchinenadjunkt der Betriebsleitung in Czernowitz Viktor Polivka wurde zur Staatsbahndirektion in Prag verſetzt. 25-jähriges Dienſtjubiläum. Der Rechnungsrat der Bukowiner Landesregierung Herr Aurel Kuhn beging heute das 25jährige Dienſtjubiläum. Die Lehrerſchaft und die Einberufung des Landtages. Am 19. d. M. hielt der Zentralausſchuß des Bukowiner Landeslehrervereines eine Sitzung ab, an der die Lehrervertreter ſämtlicher Nationen teilnahmen. Nach Er- ledigung verſchiedener Vereinsangelegenheiten wurde beſchloſſen, für den 9. September um 2 Uhr nachmittags eine Ver- ſammlung großen Stils nach Czernowitz einzuberufen, in der zur Lehrergehaltsfrage energiſch Stellung genommen werden ſoll. An den Miniſterpräſidenten, den Landespräſidenten und den Landeshauptmann wurde nachſtehende Zuſchrift gerichtet: „Euer Hochwohlgeboren! Die am 19. Auguſt l. J. ſtattgefundene Zentralausſchuß-Sitzung des Bukowiner Landes-Lehrervereines, an der Vertreter aller Nationen teilnahmen, konſtatiert, daß die in der jüngſten Zeit in der Bukowiner Preſſe aufgetauchten Gerüchte, denen zufolge die Einberufung des Bukowiner Landtages für Anfang September l. J. in Frage geſtellt erſcheint, die Lehrerſchaft des Landes ohne Unterſchied der Nation und Parteiſtellung mit großer Beunruhigung erfüllt haben. Die Lehrerſchaft verſpricht ſich nämlich von der nächſten Tagung des Landtages die endliche Realiſierung der von demſelben noch vor zwei Jahren beſchloſſenen Gehaltsregulierung, die angeſichts der geradezu unerträglichen Teuerung aller für’s Leben erforderlichen Artikel, überaus dringend, ja unaufſchiebbar geworden iſt. Die Nichterfüllung dieſer allzu berechtigten Forderung der Lehrerſchaft auch im laufenden Jahre wäre geeignet, die Lehrerſchaft zu verzweifelten Schritten zu drängen und wären die Konſequenzen, die aus der Nichteinberufung des Landtages in der allernächſten Zeit reſultieren würden, unüberſehbar. An Euer Hochwohlgeboren ergeht hie- mit die ergebenſte Bitte, im Intereſſe des Friedens im Lande und der ruhigen Entwicklung des Volksſchulweſens alles daran zu ſetzen, daß der hohe Bukowiner Landtag unter allen Um- ſtänden in der allernächſten Zeit einberufen werde und die Lehrergehaltsfrage der endgiltigen erwünſchten Löſung zuführe. Für den Bukowiner Landeslehrerverein: Der Obmann: Iſſakiewicz. Czernowitz, am 19. Auguſt 1907.“ Arbeitsvermittlungs-Enquete. Wie berichtet fand geſtern nachmittags 4 Uhr im Landesausſchuſſe die Enquete für ein in Czernowitz zu errichtendes Landes-Arbeits- vermittlungsamt unter Vorſitz des Landeshauptmann- Stellvertreters Dr. Smal-Stocki ſtatt. An der Enquete nahmen teil: Sektionrat von Gaſteiger aus dem arbeits- ſtatiſtiſchen Amte des Handelsminiſteriums in Wien, Bezirks- hauptmann Patak namens der Landesregierung, Gewerbe- inſpektor Ingenieur Vozel, Magiſtratskonzipiſt Dr. Schotten- feld, Handelskammerſekretär Dr. Wiglitzky, Genoſſen- ſchaftsinſtruktor Decker, Hofrat Doktor Friedrich Klein- wächter, Experten Anton Prokopowicz, Landes- ausſchußbeiſitzer, Handelskammerpräſident Langenhan, Landesamtsdirektor A. Zachar und Landeskonzipiſt Keſch- mann als Schriftführer. Da die Preſſe zu dieſer Enquete nicht geladen war, erübrigt es uns bloß mitzuteilen, daß nach einer recht lebhaften Debatte, die bis 8 Uhr abends währte, das vom Landesausſchuſſe ausgearbeitete Statut als Grund- lage der Beratungen angenommen wurde und dasſelbe mit einer Reihe von Abänderungsanträgen, darunter die Auf- laſſung des Arbeitsbeirats, zur Annahme gelangte. Zunächſt werden die Verhandlungen mit der Stadt- gemeinde Czernowitz wegen eines Subventionsbeitrages ein- geleitet werden, worauf ſodann vorbehaltlich der Genehmigung der in Betracht kommenden Miniſterien (Handel, Ackerbau und Finanzen) das Arbeitsvermittlungsinſtitut zur Eröffnung gelangen wird. Blinden- und Taubſtummenfürſorge. Die Groß- grundbeſitzer Chriſtof Aritonowicz und Modeſt R. von Grigorcea ſind dem Blinden- und Taubſtummen- fürſorge-Vereine als Gründer beigetreten und haben den Gründerbeitrag von je 200 K dem Landespräſidenten Doktor Ritter von Bleyleben übermittelt. Herr und Frau Samuel Salter in Czernowitz ſind dem Blinden- und Taubſtummenfürſorge-Vereine gleichfalls als Gründer mit der Summe von 200 K beigetreten. — Herr Wenzel Fontin Kaufmann in Czernowitz iſt dem Blinden- und Taubſtummen- fürſorge-Vereine als Gründer mit dem Betrage von 200 K beigetreten. Beſchwerde des Publikums. In Kürze ſeien einige uns zugekommenen Beſchwerden des Publikums mitgeteilt, auf die wir die Aufmerkſamkeit der kompetenten Behörden lenken: Die Fäſſer mit dem „bekannten“ Inhalt werden um 10 Uhr abends durch ſehr frequentierte Straßen geführt. Daß dadurch ein penetranter Geruch verbreitet und die Luft verpeſtet wird, iſt ſelbſtverſtändlich. Wir erinnern an die diesbezügliche Ver- ordnung, daß dieſe Ggefäße erſt nach 12 Uhr nachts die Straßen paſſieren dürfen. Man ſollte es nicht für möglich halten, daß in einer Stadt mit Kanalifierungs- und Waſſer- leitungsanlage noch ſolche Dinge ſich zutragen können. Zweitens: In der Nähe des Stadttheaters, auf dem Platze vor dem Militärgefangenhauſe, alſo im modernſten Viertel der Landes- hauptſtadt, werden tagaus tagein ganze Wagen mit Miſt ab- gelagert. Nach einem Regenguſſe wird daraus ein ſaftiger Brei, der weithin ſich in der unangenehmſten Weiſe ſpüren läßt. Was ſagt die Sanitätspolizei dazu? Und das Bauamt, dem die Beaufſichtigung und Reinhaltung der Straßen obliegt? Drittens: Gar zu oft wird das neue Pflaſter von privater Seite zu Kabellegungen oder Kanaliſierungszwecken wieder auf- geriſſen. Statt nun dieſes bischen Pflaſter wieder in einen ge- ordneten Zuſtand zu bringen, wird es halbwegs zuſammen- geſtückt, wobei es nicht darauf ankommt, daß mehr oder weniger Würfel verarbeitet werden. Der Reſt wird einfach auf die Seite geworfen. Dort wo früher ein ſchönes, gerades und ebenes Pflaſter war, entſteht ein holpriger Flecken, deſſen wirklicher Zuſtand nach einem Regenfalle merklich wird. Ein Beiſpiel hiefür ſiehe Tempelgaſſe. Und das Bauamt oder die Kommiſſion zur Ueberwachung der Straßenpflaſterungsarbeiten, haben ſie davon Kenntnis? Für Auswanderer. Wir erhalten von der Landes- regierung folgende Information: Nach dem engliſchen Fremdengeſetze vom Jahre 1905 dürfen ausländiſche Zwiſchen- deckpaſſagiere, welche auf einem Einwandererſchiffe ankommen, in dem vereinigten Königreiche Großbritanien und Irland nur in beſtimmten Häfen und nur auf Grund einer be- ſonderen Erlaubnis landen. Als Einwandererſchiff gilt jedes Schiff, welches mehr als 20 ausländiſche Zwiſchendeckpaſſa- giere nach dem vereinigten Königreiche bringt. Einwanderungs- häfen ſind die Häfen von Cardiff, Dover, Folkeſtone, Gran- gemouth, Geimsby, Harwich, Hull, Leith, Liverpool, London (Oneensborough), Newhaven, Sorthampton, die Häfen am Tyne (Neweaſtle, Nortlo Schields, und South Schields). In den Einwanderungshäfen ſind Einwanderungskommiſſäre und Sanitätsinſpektoren beſtellt. Die Erlaubnis zu landen, erteilt der Einwanderungskommiſſär auf Grund einer von ihm ge- meinſchaftlich mit einem Sanitätsinſpektor vorgenommenen Unterſuchung. Wird die Erlaubnis verweigert, ſo kann der Einwanderer an das im Hafen befindliche Einwanderungs- amt appellieren. Unerwünſchten Einwanderern darf der Ein- wanderungskommiſſär die Landungserlaubnis nicht erteilen. Als unerwünſchte Einwanderer ſind zu behandeln: 1. Ein- wanderer, welche nicht darzutun vermögen, daß ſie die er- forderlichen Mittel beſitzen oder im Stande ſind, ſolche zu erwerben, um ſich ſelbſt, ſowie ihre ſie begleitenden Ange- hörigen anſtändig zu erhalten. 2. Irrſinnige und Blödſinnige, ſowie Perſonen, welche infolge einer Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens vorausſichtlich der Armenverſorgung aus öffentlichen Mitteln zur Laſt fallen oder ſonſt der Oeffentlichkeit Schaden bringen werden. 3. Perſonen, welche in einem fremden Lande, mit welchem ein Auslieferungs- vertrag beſteht, wegen eines nicht politiſchen Verbrechens, das im Sinne des Auslieferungsgeſetzes von 1870 ein Aus- lieferungsverbrechen iſt, verurteilt wurden. 4. Perſonen, welche ſchon einmal auf Grund des Fremdengeſetzes aus dem vereinigten Königreiche ausgewieſen worden ſind. Der Beſitz von 5 Lire (120 K) ſeitens eines Einwanderers und von weiteren je 2 Lire (48 K) für jeden einzelnen Angehörigen wird in der Regel als genügend angeſehen. Ob ein Ein- wanderer, welcher den Beſitz ſolcher Geldmittel nicht nach- weiſen kann, landen darf oder nicht, entſcheidet auf Grund der vorzunehmenden Erhebungen der Einwanderungskommiſſär nach freiem Ermeſſen. Die Erhebungen des Kommiſſärs werden ſich tatſächlich darauf beziehen, über welche Be- triebsmittel der Einwanderer verfügt, um ein Erwerbsunter- nehmen anzufangen, und ob er ein beſtimmtes Handwerk oder eine beſtimmte ſonſtige Beſchäftigung hat. Der Ein- wanderungskommiſſär wird bei ſeinem Urteile die jeweilige Konjuktur in der betreffenden Branche in Betracht ziehen. Auf fremde Zwiſchendeckpaſſagiere, welche beweiſen können, daß ſie blos in England landen wollen, um von dort ohne unnötigen Verzug nach einen anderen außerhalb Englands gelegenen Beſtimmungsorte weiter zu reiſen, findet das Geſetz keine Anwendung. Die ſtädtiſche Auflage auf Wein und Fleiſch. Herr Gemeinderat Gerſchon Oehlgießer teilt uns mit, daß er heute im Magiſtrate ein Nachtragsoffert auf die Verpachtung der Auflage von Wein und Fleiſch für die Dauer von drei Jahre überreicht habe. Dasſelbe bietet einen jährlichen Pachtſchilling von 153.000 Kronen. Wie geſtern berichtet, bietet die Firma Trichter & Co. nur 142.000 K jährlich. Der verlorene Sohn. Roman von Elsbeth Borcharl. 16] (Nachdruck verboten). „Gehe nur zu ihm, Inge. Dein Vater iſt an dieſem Tage traurig, und du wirſt vielleicht die rechten Troſtworte für ihn finden.“ „Ich will es verſtehen. Der arme Vater! Ich glaubte, daß ſeine zufriedene Stimmung, ſein gutes Befinden ihn diesmal über den traurigen Tag hinwegbringen würde. Er war doch in letzter Zeit ſo viel froher und wohlgemuter als ſonſt, nicht wahr, Mutter?“ „Ja, Kind; das macht aber, daß die Sorgen um ſeine Fabrik jetzt von ihm genommen ſind, daß er eine ſo treue Stütze, einen ſo kraftvollen Vertreter gefunden hat.“ „In Mr. Williams?“ ſagte ſie leiſe, und eine helle Röte ſtieg in ihr Geſicht. „Ja, in ihm. Wir können dem Himmel nicht genug danken, daß er uns dieſen Mann ſchickte. Dein Vater ſchätzt ihn und vertraut ihm.“ „Und du, Muti?“ „Ich habe ihn tlieb gewonnen wie einen Sohn. Das ſagt dir alles, Inge.“ Mit einem Male ſchwang Inge ſtürmiſch die Arme um der Mutter Hals und küßte ſie. „Ich gehe jetzt zum Vater — adieu, Mutti.“ Damit eilte ſie auch ſchon zur Türe hinaus. Frau Helmbrecht ſah ihr eine Weile gedankenvoll nach. Ob ſie eine Ahnung von dem hatte, was ſich in dem jungen Herzen ihres Kindes vollzog, jenes geheimnisvolle Werden, jene Macht, die, im tiefſten Innern verborgen, Keime und Blüten treibt? V. Kommerzienrat Helmbrecht ſaß in ſeinem Arbeits- zimmer. Inge hatte ihn ſoeben verlaſſen, ſeine kleine Inge, die es ſo gut verſtand, ihm das Herz zu erleichtern und zu er- wärmen, die dieſe Kraft in mancher ſchweren Stunde an ihm erprobt hatte. Auch heute hatte er ſie wieder verſpürt, dieſe Wunder- kraft, und noch als, ſie ihn verlaſſen hatte, blieb ein Abglanz davon zurück. Er wurde jedoch ſchwächer und ſchwächer vor den Gedanken, die ſich mit unwiderſtehlicher Gewalt vor ſeiner Seele drängten und ſie verdunkelten. Was galt es ihm in dieſer Stunde, daß ſich die Fabrik wieder zu altem Glanz aufſchwang, was galt es ihm, daß der Ruf der Firma Helmbrecht bis in die fernſten Lande und über das Meer drang? Für wen war das alles? Der Erbe, der alle Früchte eiſernen Fleißes und heißer Sorgen genießen konnte, fehlte ja — — den einzigen Sohn hatte ſeine Härte aus dem Vaterhauſe verſtoßen und verbannt! Helmbrecht barg den ergrauten Kopf aufſtöhnend in beide Hände. Wie es nur gekommen war, das ſchleichende Augenübel? Erſt die kleinen Anfänge, dann von Jahr zu Jahr ſtärker werdend, bis es ihm faſt ganz des Augenlichtes beraubte! Ein ſchwacher Schimmer war ihm nur geblieben, der ihn kaum die Umriſſe der einzelnen Gegenſtände erkennen ließ. Aerzte gaben ihm Hoffnung auf Wiedererlangung der Seh- kraft nach erfolgter Operation. Dieſe Hoffnung allein hatte ihn aufrecht erhalten und vor Verzweiflung bewahrt. Freilich konnte es noch lange dauern, ehe der Star zur Operation reif war, aber ein ſtarker Wille erträgt die Prüfung. Es gibt ſchlimmere Leiden als körperliche; die freſſen an der Seele und nagen am Herzen, ſie ſchlagen unheil- bare Wunden. Solche unheilbare Wunden trug Helmbrecht mit ſich herum ſeit langem, achtzehn langen Jahren. Seit jenem Tage, als der einzige Sohn für immer aus dem Vaterhauſe ſchied, verbannt von dem eigenen Vater. Er war ein ſo hoffnungsvoller, begabter Junge geweſen, mit ſo glänzenden Geiſtesgaben, mit ſo reichem, tiefem Gemüt. Und da mußte er ſich eines Verbrechens ſchuldig machen, das dem Vater ſo ungeheuerlich und unverzeihlich und wofür ihm keine Strafe zu ſchwer erſchienen war. Dieſe Strafe beſtand in der Verbannung nach Amerika. Einige Jahre ſollte er dort bleiben und verſuchen, wieder ein rechtſchaffener ehrlicher Menſch zu werden, dann wollte er ihn wieder zurückholen. Aber der Sohn hatte ſeine Pläne durchkreuzt — — er hatte ſich ſelbſt für immer verbannt und vom Vater los- geſagt. Geſchah das aus Trotz oder Stolz, der ſchon in dem Knaben ſo himmelſtürmend geweſen war? War er umge- kommen, verdorben und geſtorben in der Fremde? Dieſe Ungewißheit, dieſe nagende Pein! Da wuchſen die Qualen der Reue, da wurden die Selbſtvorwürfe laut. Warum hatte er ihn fortgeſchickt? Konnte er nicht daheim ebenſogut, nein, noch beſſer wieder zum ehrlichen Menſchen werden, wenn eine liebende Hand ihn auf den richtigen Weg geleitet hätte? — — Aber ſein Zorn war zu groß geweſen; für Nachſicht und Geduld hatte er damals keinen Raum gehabt, und die Mutter, die treu ſorgende, war dem Knaben ſchon lange geſtorben. Sie hätte ihn nimmer hinausgeſchickt. Kummer und Gram beugten Helmbrecht das Haupt. Er würde ſich an den Qualen verzehrt haben, wenn er nicht einen Troſt in Eliſabeth, ſeiner ſpäteren zweiten Gattin, gefunden hätte. In ihrem Hauſe fand er zuerſt Erquickung, Ablenkung zum Troſt. Und als er ſie erſt ganz bei ſich hatte als ſeine Gattin, als ihr liebvoller Zuſpruch ſich wie Balſam auf ſeine Wunde legte, da hörte ſie langſam zu bluten auf. Aber ſie heilte und vernarbte nie. Alljährlich an dem Tage, wo er den Sohn nach Hamburg gebracht hatte, um ihn nach dem fernen Weltteil einzuſchiffen, brach ſie von neuem auf. Da half kein liebevolles Tröſten der Gattin, kein liebkoſendes Schmeicheln Inges. Nur bittere Reue nagte an ſeinem Herzen.

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Benjamin Fiechter, Susanne Haaf: Bereitstellung der digitalen Textausgabe (Konvertierung in das DTA-Basisformat). (2018-01-26T13:38:42Z)
grepect GmbH: Bereitstellung der Texttranskription und Textauszeichnung. (2018-01-26T13:38:42Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Amelie Meister: Vorbereitung der Texttranskription und Textauszeichnung. (2018-01-26T13:38:42Z)

Weitere Informationen:

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




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Zitationshilfe: Czernowitzer Allgemeine Zeitung. Nr. 1082, Czernowitz, 22.08.1907, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_czernowitzer1082_1907/4>, abgerufen am 26.04.2024.