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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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oder jnen nicht bezalung geschicht / vnd die Ampten in verhelffung derselbigen seumig oder nachlessig weren / Als denn sol jnen das Consistorium behülfflich sein / das jnen die billigkeit widerfaren möge.

Von der Visitation.

WEil ohne fleissig auffsehen der Oberkeit / gute ordnung nicht bestendig sein / vnd in sonderheit / in der Kirchen Visitationes hoch von nöten / auch in der ersten Kirchen aus bewegenden vrsachen fürgenomen worden sein / damit man erfaren möge / das nicht allein die Lere recht getrieben / vnd so falsche Lere einreissen wolten / abgewendet / sondern auch allenthalben ein Christlich Gottselig leben / von Pastorn vnd zuhörern gefürt / vnd so mangel befunden würde / dieselbige abgeschafft werden mögen:

So sol je zu zeiten / Wenn es von nöten oder gelegen sein wil / Visitation geschehen.

Vnd sol in der Visitation / für nemlich sich der Lere / Lebens / handels vnd wandels / der Pastorn / auch der zuhörer fleissig / vnd ob dieser

oder jnen nicht bezalung geschicht / vnd die Ampten in verhelffung derselbigen seumig oder nachlessig weren / Als denn sol jnen das Consistorium behülfflich sein / das jnen die billigkeit widerfaren möge.

Von der Visitation.

WEil ohne fleissig auffsehen der Oberkeit / gute ordnung nicht bestendig sein / vnd in sonderheit / in der Kirchen Visitationes hoch von nöten / auch in der ersten Kirchen aus bewegenden vrsachen fürgenomen worden sein / damit man erfaren möge / das nicht allein die Lere recht getrieben / vnd so falsche Lere einreissen wolten / abgewendet / sondern auch allenthalben ein Christlich Gottselig leben / von Pastorn vnd zuhörern gefürt / vnd so mangel befunden würde / dieselbige abgeschafft werden mögen:

So sol je zu zeiten / Wenn es von nöten oder gelegen sein wil / Visitation geschehen.

Vnd sol in der Visitation / für nemlich sich der Lere / Lebens / handels vnd wandels / der Pastorn / auch der zuhörer fleissig / vnd ob dieser

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[0028] oder jnen nicht bezalung geschicht / vnd die Ampten in verhelffung derselbigen seumig oder nachlessig weren / Als denn sol jnen das Consistorium behülfflich sein / das jnen die billigkeit widerfaren möge. Von der Visitation. WEil ohne fleissig auffsehen der Oberkeit / gute ordnung nicht bestendig sein / vnd in sonderheit / in der Kirchen Visitationes hoch von nöten / auch in der ersten Kirchen aus bewegenden vrsachen fürgenomen worden sein / damit man erfaren möge / das nicht allein die Lere recht getrieben / vnd so falsche Lere einreissen wolten / abgewendet / sondern auch allenthalben ein Christlich Gottselig leben / von Pastorn vnd zuhörern gefürt / vnd so mangel befunden würde / dieselbige abgeschafft werden mögen: So sol je zu zeiten / Wenn es von nöten oder gelegen sein wil / Visitation geschehen. Vnd sol in der Visitation / für nemlich sich der Lere / Lebens / handels vnd wandels / der Pastorn / auch der zuhörer fleissig / vnd ob dieser

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/28>, abgerufen am 27.04.2024.