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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.

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II. Mittlere Zeiten a) 888-1235.
errichtet habe, Grund gehabt hätte. Sie geschah
vielmehr von der ganzen Volksmenge, wie sie zwi-
schen Mainz und Worms an beiden Ufern des
Rheins gelagert war; also auch noch nicht zu Frank-
furt am Main. Nur vom Erzbischofe von Mainz
wird schon erwehnt, daß er die erste Stimme da-
bey zu führen gehabt habe.


III.

In Italien fand Conrad der II. wieder ähn-
liche Schwierigkeiten, wie sie Henrich der II. gefun-
den hatte. Er setzte aber auch diesmal die Beybe-
haltung der einmal zwischen Teutschland und Italien
eingegangenen Verbindung gegen alle Widersprüche
durch; wobey es hernach bis auf den heutigen Tag
in so weit geblieben ist, daß seitdem einem jeden
einmal rechtmäßig in Teutschland erwehlten Könige
das Recht zur Römischen und Longobardischen Krone
weiter nicht mehr bestritten worden ist. Als Conrad
der II. die Einwohner von Pavia, die nach Henrichs
des II. Tode den dortigen königlichen Pallast verwüstet
hatten, darüber zur Verantwortung zog; suchten
sie darin eine Entschuldigung, daß sie nach Hen-
richs Tode keinen König gehabt hätten, also auch
keines Verbrechens einer beleidigten Majestät schul-
dig erklärt werden könnten. Conrad führte ihnen
aber zu Gemüthe, wenn gleich der König gestor-
ben, wäre doch das Reich immer übrig geblieben.
Dieser Grundsatz findet seitdem bis auf den heu-
tigen Tag statt.


IV.

Eine andere Gelegenheit um das Teutsche
Reich sich verdient zu machen benutzte Conrad vor-
trefflich, als mit dem Könige Rudolf dem III. von
Burgund der Mannsstamm dieses Hauses erlosch.

Auf

II. Mittlere Zeiten a) 888-1235.
errichtet habe, Grund gehabt haͤtte. Sie geſchah
vielmehr von der ganzen Volksmenge, wie ſie zwi-
ſchen Mainz und Worms an beiden Ufern des
Rheins gelagert war; alſo auch noch nicht zu Frank-
furt am Main. Nur vom Erzbiſchofe von Mainz
wird ſchon erwehnt, daß er die erſte Stimme da-
bey zu fuͤhren gehabt habe.


III.

In Italien fand Conrad der II. wieder aͤhn-
liche Schwierigkeiten, wie ſie Henrich der II. gefun-
den hatte. Er ſetzte aber auch diesmal die Beybe-
haltung der einmal zwiſchen Teutſchland und Italien
eingegangenen Verbindung gegen alle Widerſpruͤche
durch; wobey es hernach bis auf den heutigen Tag
in ſo weit geblieben iſt, daß ſeitdem einem jeden
einmal rechtmaͤßig in Teutſchland erwehlten Koͤnige
das Recht zur Roͤmiſchen und Longobardiſchen Krone
weiter nicht mehr beſtritten worden iſt. Als Conrad
der II. die Einwohner von Pavia, die nach Henrichs
des II. Tode den dortigen koͤniglichen Pallaſt verwuͤſtet
hatten, daruͤber zur Verantwortung zog; ſuchten
ſie darin eine Entſchuldigung, daß ſie nach Hen-
richs Tode keinen Koͤnig gehabt haͤtten, alſo auch
keines Verbrechens einer beleidigten Majeſtaͤt ſchul-
dig erklaͤrt werden koͤnnten. Conrad fuͤhrte ihnen
aber zu Gemuͤthe, wenn gleich der Koͤnig geſtor-
ben, waͤre doch das Reich immer uͤbrig geblieben.
Dieſer Grundſatz findet ſeitdem bis auf den heu-
tigen Tag ſtatt.


IV.

Eine andere Gelegenheit um das Teutſche
Reich ſich verdient zu machen benutzte Conrad vor-
trefflich, als mit dem Koͤnige Rudolf dem III. von
Burgund der Mannsſtamm dieſes Hauſes erloſch.

Auf
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[134/0168] II. Mittlere Zeiten a) 888-1235. errichtet habe, Grund gehabt haͤtte. Sie geſchah vielmehr von der ganzen Volksmenge, wie ſie zwi- ſchen Mainz und Worms an beiden Ufern des Rheins gelagert war; alſo auch noch nicht zu Frank- furt am Main. Nur vom Erzbiſchofe von Mainz wird ſchon erwehnt, daß er die erſte Stimme da- bey zu fuͤhren gehabt habe. In Italien fand Conrad der II. wieder aͤhn- liche Schwierigkeiten, wie ſie Henrich der II. gefun- den hatte. Er ſetzte aber auch diesmal die Beybe- haltung der einmal zwiſchen Teutſchland und Italien eingegangenen Verbindung gegen alle Widerſpruͤche durch; wobey es hernach bis auf den heutigen Tag in ſo weit geblieben iſt, daß ſeitdem einem jeden einmal rechtmaͤßig in Teutſchland erwehlten Koͤnige das Recht zur Roͤmiſchen und Longobardiſchen Krone weiter nicht mehr beſtritten worden iſt. Als Conrad der II. die Einwohner von Pavia, die nach Henrichs des II. Tode den dortigen koͤniglichen Pallaſt verwuͤſtet hatten, daruͤber zur Verantwortung zog; ſuchten ſie darin eine Entſchuldigung, daß ſie nach Hen- richs Tode keinen Koͤnig gehabt haͤtten, alſo auch keines Verbrechens einer beleidigten Majeſtaͤt ſchul- dig erklaͤrt werden koͤnnten. Conrad fuͤhrte ihnen aber zu Gemuͤthe, wenn gleich der Koͤnig geſtor- ben, waͤre doch das Reich immer uͤbrig geblieben. Dieſer Grundſatz findet ſeitdem bis auf den heu- tigen Tag ſtatt. Eine andere Gelegenheit um das Teutſche Reich ſich verdient zu machen benutzte Conrad vor- trefflich, als mit dem Koͤnige Rudolf dem III. von Burgund der Mannsſtamm dieſes Hauſes erloſch. Auf

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/168>, abgerufen am 26.04.2024.