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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.

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III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
Verbindlichkeit gesetzt wurden, ihre Würde nieder-
zulegen, um das anstößige Schisma damit zu heben.


II.

Gregor der XII. bequemte sich in Güte. Jo-
hann der XXIII. suchte zwar durch seine heim-
liche Entfernung von Costnitz sich zu retten, und
vielleicht das ganze Concilium zu sprengen. Er
ward aber eingeholt, und nach einem förmlichen
Proceß, worin ihm unter andern 54. geheime Ar-
rikel vorgehalten wurden, ward er abgesetzt und
gefangen gehalten. Eine Reise, die Sigismund
von Costnitz aus selbst nach Spanien that, bewirkte
zwar, daß die Spanische Nation als die fünfte
noch zur Kirchenversammlung beytrat. Aber Be-
nedict der XIII. war so wenig zu bewegen, sich
den Costnitzer Schlüssen zu unterwerfen, daß so-
gar nach seinem Tode (+ 1424.) die bey ihm ge-
wesenen Cardinäle noch Clemens den VIII. an sei-
ner Stelle zum Pabste ernannten, wiewohl derselbe
endlich (1429. Jul. 26.) auch nachgab, und da-
mit auch dieses Ueberbleibsel der bisherigen Tren-
nung des päbstlichen Stuhles ein Ende nahm.


III.

Nun wäre die rechte Zeit gewesen, nach der
förmlichen Absetzung Johannes des XXIII. erst die
Materie von der Kirchenreformation und die
Beschwerden der Nationen vorzunehmen, ehe man
einen neuen Pabst wehlen ließe. Allein jetzt hieß
es, ohne Oberhaupt könne die Kirche nicht füg-
lich Schlüsse machen. Man wehlte also (1417.
Nov. 11.) Martin den V. Derselbe verschob aber
nun jene wichtigen Gegenstände auf eine ander-
weite Kirchenversammlung, die er in fünf Jahren
zu halten versprach. Einsweilen suchte er sich aber

mit

III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
Verbindlichkeit geſetzt wurden, ihre Wuͤrde nieder-
zulegen, um das anſtoͤßige Schisma damit zu heben.


II.

Gregor der XII. bequemte ſich in Guͤte. Jo-
hann der XXIII. ſuchte zwar durch ſeine heim-
liche Entfernung von Coſtnitz ſich zu retten, und
vielleicht das ganze Concilium zu ſprengen. Er
ward aber eingeholt, und nach einem foͤrmlichen
Proceß, worin ihm unter andern 54. geheime Ar-
rikel vorgehalten wurden, ward er abgeſetzt und
gefangen gehalten. Eine Reiſe, die Sigismund
von Coſtnitz aus ſelbſt nach Spanien that, bewirkte
zwar, daß die Spaniſche Nation als die fuͤnfte
noch zur Kirchenverſammlung beytrat. Aber Be-
nedict der XIII. war ſo wenig zu bewegen, ſich
den Coſtnitzer Schluͤſſen zu unterwerfen, daß ſo-
gar nach ſeinem Tode († 1424.) die bey ihm ge-
weſenen Cardinaͤle noch Clemens den VIII. an ſei-
ner Stelle zum Pabſte ernannten, wiewohl derſelbe
endlich (1429. Jul. 26.) auch nachgab, und da-
mit auch dieſes Ueberbleibſel der bisherigen Tren-
nung des paͤbſtlichen Stuhles ein Ende nahm.


III.

Nun waͤre die rechte Zeit geweſen, nach der
foͤrmlichen Abſetzung Johannes des XXIII. erſt die
Materie von der Kirchenreformation und die
Beſchwerden der Nationen vorzunehmen, ehe man
einen neuen Pabſt wehlen ließe. Allein jetzt hieß
es, ohne Oberhaupt koͤnne die Kirche nicht fuͤg-
lich Schluͤſſe machen. Man wehlte alſo (1417.
Nov. 11.) Martin den V. Derſelbe verſchob aber
nun jene wichtigen Gegenſtaͤnde auf eine ander-
weite Kirchenverſammlung, die er in fuͤnf Jahren
zu halten verſprach. Einsweilen ſuchte er ſich aber

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[288/0322] III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493. Verbindlichkeit geſetzt wurden, ihre Wuͤrde nieder- zulegen, um das anſtoͤßige Schisma damit zu heben. Gregor der XII. bequemte ſich in Guͤte. Jo- hann der XXIII. ſuchte zwar durch ſeine heim- liche Entfernung von Coſtnitz ſich zu retten, und vielleicht das ganze Concilium zu ſprengen. Er ward aber eingeholt, und nach einem foͤrmlichen Proceß, worin ihm unter andern 54. geheime Ar- rikel vorgehalten wurden, ward er abgeſetzt und gefangen gehalten. Eine Reiſe, die Sigismund von Coſtnitz aus ſelbſt nach Spanien that, bewirkte zwar, daß die Spaniſche Nation als die fuͤnfte noch zur Kirchenverſammlung beytrat. Aber Be- nedict der XIII. war ſo wenig zu bewegen, ſich den Coſtnitzer Schluͤſſen zu unterwerfen, daß ſo- gar nach ſeinem Tode († 1424.) die bey ihm ge- weſenen Cardinaͤle noch Clemens den VIII. an ſei- ner Stelle zum Pabſte ernannten, wiewohl derſelbe endlich (1429. Jul. 26.) auch nachgab, und da- mit auch dieſes Ueberbleibſel der bisherigen Tren- nung des paͤbſtlichen Stuhles ein Ende nahm. Nun waͤre die rechte Zeit geweſen, nach der foͤrmlichen Abſetzung Johannes des XXIII. erſt die Materie von der Kirchenreformation und die Beſchwerden der Nationen vorzunehmen, ehe man einen neuen Pabſt wehlen ließe. Allein jetzt hieß es, ohne Oberhaupt koͤnne die Kirche nicht fuͤg- lich Schluͤſſe machen. Man wehlte alſo (1417. Nov. 11.) Martin den V. Derſelbe verſchob aber nun jene wichtigen Gegenſtaͤnde auf eine ander- weite Kirchenverſammlung, die er in fuͤnf Jahren zu halten verſprach. Einsweilen ſuchte er ſich aber mit

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/322>, abgerufen am 26.04.2024.