(Eben darüber entstand hernach der Schlesische Krieg, den Friedrich der II. 1740. anfieng, um diese Ansprüche wieder geltend zu machen)
Endlich entstand noch ein Successionsstreit überIX. Sachsen-Lauenburg, das nach Absterben des letzten Herzogs (+ 1689. Sept. 19.) der Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Zelle theils als Kreisoberster und Sequester, theils wegen eigner Ansprüche seines Hauses in Besitz nehmen ließ (1689. Sept. 30.). Selten trafen wohl so vieler- ley Ansprüche auf einerley Gegenstand zusammen, wie hier. Das Churhaus Sachsen berief sich auf eine Anwartschaft von 1507. und auf eine Erbver- brüderung von 1671. Die Sächsischen Herzoge der Ernstischen Linie machten aber dem Chur- hause noch den Vorzug streitig. Die Fürsten von Anhalt traten als Stammsvettern und Erbverbrü- derte auf; in der letztern Eigenschaft auch die Her- zoge von Mecklenburg. Andere Ansprüche mach- ten noch zwey Töchter des Letztverstorbenen, deren eine an den Pfalzgrafen Philipp Wilhelm von Neu- burg, die andere an den Marggrafen Ludewig Wilhelm von Baden vermählt war, und eine Her- zoginn von Holstein Sonderburg als des letzten Herzogs Vaters Bruders Tochter. Endlich auf das Land Hadeln machte der König in Schweden von wegen des Herzogthums Bremen noch ganz besondere Ansprüche. Das Haus Braunschweig hatte des Rechts, das Henrich der Löwe an die- sem ihm entrissenen Lande gehabt hatte, sich nie begeben. Vielmehr war noch 1369. von den Her- zogen Wilhelm und Magnus von Braunschweig mit dem Herzoge Erich von Sachsen-Lauenburg
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X 2
7) Succeſſionsfaͤlle 1685-1697.
(Eben daruͤber entſtand hernach der Schleſiſche Krieg, den Friedrich der II. 1740. anfieng, um dieſe Anſpruͤche wieder geltend zu machen)
Endlich entſtand noch ein Succeſſionsſtreit uͤberIX. Sachſen-Lauenburg, das nach Abſterben des letzten Herzogs († 1689. Sept. 19.) der Herzog Georg Wilhelm von Braunſchweig-Zelle theils als Kreisoberſter und Sequeſter, theils wegen eigner Anſpruͤche ſeines Hauſes in Beſitz nehmen ließ (1689. Sept. 30.). Selten trafen wohl ſo vieler- ley Anſpruͤche auf einerley Gegenſtand zuſammen, wie hier. Das Churhaus Sachſen berief ſich auf eine Anwartſchaft von 1507. und auf eine Erbver- bruͤderung von 1671. Die Saͤchſiſchen Herzoge der Ernſtiſchen Linie machten aber dem Chur- hauſe noch den Vorzug ſtreitig. Die Fuͤrſten von Anhalt traten als Stammsvettern und Erbverbruͤ- derte auf; in der letztern Eigenſchaft auch die Her- zoge von Mecklenburg. Andere Anſpruͤche mach- ten noch zwey Toͤchter des Letztverſtorbenen, deren eine an den Pfalzgrafen Philipp Wilhelm von Neu- burg, die andere an den Marggrafen Ludewig Wilhelm von Baden vermaͤhlt war, und eine Her- zoginn von Holſtein Sonderburg als des letzten Herzogs Vaters Bruders Tochter. Endlich auf das Land Hadeln machte der Koͤnig in Schweden von wegen des Herzogthums Bremen noch ganz beſondere Anſpruͤche. Das Haus Braunſchweig hatte des Rechts, das Henrich der Loͤwe an die- ſem ihm entriſſenen Lande gehabt hatte, ſich nie begeben. Vielmehr war noch 1369. von den Her- zogen Wilhelm und Magnus von Braunſchweig mit dem Herzoge Erich von Sachſen-Lauenburg
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7) Succeſſionsfaͤlle 1685-1697.
(Eben daruͤber entſtand hernach der Schleſiſche
Krieg, den Friedrich der II. 1740. anfieng, um
dieſe Anſpruͤche wieder geltend zu machen)
Endlich entſtand noch ein Succeſſionsſtreit uͤber
Sachſen-Lauenburg, das nach Abſterben des
letzten Herzogs († 1689. Sept. 19.) der Herzog
Georg Wilhelm von Braunſchweig-Zelle theils
als Kreisoberſter und Sequeſter, theils wegen eigner
Anſpruͤche ſeines Hauſes in Beſitz nehmen ließ
(1689. Sept. 30.). Selten trafen wohl ſo vieler-
ley Anſpruͤche auf einerley Gegenſtand zuſammen,
wie hier. Das Churhaus Sachſen berief ſich auf
eine Anwartſchaft von 1507. und auf eine Erbver-
bruͤderung von 1671. Die Saͤchſiſchen Herzoge
der Ernſtiſchen Linie machten aber dem Chur-
hauſe noch den Vorzug ſtreitig. Die Fuͤrſten von
Anhalt traten als Stammsvettern und Erbverbruͤ-
derte auf; in der letztern Eigenſchaft auch die Her-
zoge von Mecklenburg. Andere Anſpruͤche mach-
ten noch zwey Toͤchter des Letztverſtorbenen, deren
eine an den Pfalzgrafen Philipp Wilhelm von Neu-
burg, die andere an den Marggrafen Ludewig
Wilhelm von Baden vermaͤhlt war, und eine Her-
zoginn von Holſtein Sonderburg als des letzten
Herzogs Vaters Bruders Tochter. Endlich auf
das Land Hadeln machte der Koͤnig in Schweden
von wegen des Herzogthums Bremen noch ganz
beſondere Anſpruͤche. Das Haus Braunſchweig
hatte des Rechts, das Henrich der Loͤwe an die-
ſem ihm entriſſenen Lande gehabt hatte, ſich nie
begeben. Vielmehr war noch 1369. von den Her-
zogen Wilhelm und Magnus von Braunſchweig
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/365>, abgerufen am 04.05.2024.
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