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Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 6. 2. Aufl. Erfurt, 1765.

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Vom Hopfen-Bau.
"de und Segen, leichtlich zur Nahrung kom-
"men kan, angesehen der Hopfen bekanter ma-
"ßen, bisweilen mißräth, wann nun der Haus-
"Vater zu wohlfeilen Zeiten Hopfen einkauft,
"denselben in ein Gemach aufschüttet, und ihn mit
"Bretern oder andern Dingen, damit die Luft
"nicht darzu kommen kan, beschweret, so kan er
"leichtlichen, wenn er 100 Rthlr. darauf gewen-
"det, nach zweyen oder dreyen Jahren, ein oder
"zwey, ja wohl mehr hundert Thaler, daran
"gewinnen, welchen Gewinn und Vortheil
"derjenige noch viel ehe haben und genießen kan,
"welcher selbst einen Hopfen-Garten bauet, und
"denselben wohl abwartet.

Es ist zwar gewiß, daß mancher Aufkaufer
in diesem Handel was erkleckliches verdienen kan.
Hingegen aber weiß ich auch einen solchen Han-
delsmann, welcher, wie ich selbst gesehen, seinen
Hopfen in eine nicht wohl verwahrte Kammer,
welche nach Mittag zu gelegen war, geschüttet,
und über zehn Jahr darinnen liegen ließ. Als er
nun nach verflossener Zeit denselben verkaufte, so
waren die Kräfte hinweg, daß solchen die Bier-
Brrner nicht annehmen wolten, indem sie noch
einnal so viel Hopfen, als gewöhnlich, zu einem
Gebräue Bier nehmen musten, folglich war er
genöhiget solchen wohlfeiler, als der damahlige
Prei[s ]war, hinzugeben; daher er kaum sein Geld
wiede heraus brachte, und die Capital-Jnteresse
war verlohren. Hieraus siehet man wie viel an
einer wohlverwahrten Kammer gelegen ist.

Bey
C 4
Vom Hopfen-Bau.
„de und Segen, leichtlich zur Nahrung kom-
„men kan, angeſehen der Hopfen bekanter ma-
„ßen, bisweilen mißraͤth, wann nun der Haus-
„Vater zu wohlfeilen Zeiten Hopfen einkauft,
„denſelben in ein Gemach aufſchuͤttet, und ihn mit
„Bretern oder andern Dingen, damit die Luft
„nicht darzu kommen kan, beſchweret, ſo kan er
„leichtlichen, wenn er 100 Rthlr. darauf gewen-
„det, nach zweyen oder dreyen Jahren, ein oder
„zwey, ja wohl mehr hundert Thaler, daran
„gewinnen, welchen Gewinn und Vortheil
„derjenige noch viel ehe haben und genießen kan,
„welcher ſelbſt einen Hopfen-Garten bauet, und
„denſelben wohl abwartet.

Es iſt zwar gewiß, daß mancher Aufkaufer
in dieſem Handel was erkleckliches verdienen kan.
Hingegen aber weiß ich auch einen ſolchen Han-
delsmann, welcher, wie ich ſelbſt geſehen, ſeinen
Hopfen in eine nicht wohl verwahrte Kammer,
welche nach Mittag zu gelegen war, geſchuͤttet,
und uͤber zehn Jahr darinnen liegen ließ. Als er
nun nach verfloſſener Zeit denſelben verkaufte, ſo
waren die Kraͤfte hinweg, daß ſolchen die Bier-
Brꝛner nicht annehmen wolten, indem ſie noch
einnal ſo viel Hopfen, als gewoͤhnlich, zu einem
Gebraͤue Bier nehmen muſten, folglich war er
genoͤhiget ſolchen wohlfeiler, als der damahlige
Prei[ſ ]war, hinzugeben; daher er kaum ſein Geld
wiede heraus brachte, und die Capital-Jntereſſe
war verlohren. Hieraus ſiehet man wie viel an
einer wohlverwahrten Kammer gelegen iſt.

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C 4
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[39/0053] Vom Hopfen-Bau. „de und Segen, leichtlich zur Nahrung kom- „men kan, angeſehen der Hopfen bekanter ma- „ßen, bisweilen mißraͤth, wann nun der Haus- „Vater zu wohlfeilen Zeiten Hopfen einkauft, „denſelben in ein Gemach aufſchuͤttet, und ihn mit „Bretern oder andern Dingen, damit die Luft „nicht darzu kommen kan, beſchweret, ſo kan er „leichtlichen, wenn er 100 Rthlr. darauf gewen- „det, nach zweyen oder dreyen Jahren, ein oder „zwey, ja wohl mehr hundert Thaler, daran „gewinnen, welchen Gewinn und Vortheil „derjenige noch viel ehe haben und genießen kan, „welcher ſelbſt einen Hopfen-Garten bauet, und „denſelben wohl abwartet. Es iſt zwar gewiß, daß mancher Aufkaufer in dieſem Handel was erkleckliches verdienen kan. Hingegen aber weiß ich auch einen ſolchen Han- delsmann, welcher, wie ich ſelbſt geſehen, ſeinen Hopfen in eine nicht wohl verwahrte Kammer, welche nach Mittag zu gelegen war, geſchuͤttet, und uͤber zehn Jahr darinnen liegen ließ. Als er nun nach verfloſſener Zeit denſelben verkaufte, ſo waren die Kraͤfte hinweg, daß ſolchen die Bier- Brꝛner nicht annehmen wolten, indem ſie noch einnal ſo viel Hopfen, als gewoͤhnlich, zu einem Gebraͤue Bier nehmen muſten, folglich war er genoͤhiget ſolchen wohlfeiler, als der damahlige Preiſ war, hinzugeben; daher er kaum ſein Geld wiede heraus brachte, und die Capital-Jntereſſe war verlohren. Hieraus ſiehet man wie viel an einer wohlverwahrten Kammer gelegen iſt. Bey C 4

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Zitationshilfe: Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 6. 2. Aufl. Erfurt, 1765, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reichart_landschatz06_1755/53>, abgerufen am 26.04.2024.