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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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in Beamtenkommissionen aufgestellt, zu denen alle oder doch die meisten beteiligten Unternehmungen Vertreter entsenden. Sie müssen verschieden aufgestellt werden, je nach den Grundsätzen, die für die Bildung der Tarife selbst maßgebend waren. Wenn z. B. ein Tarifsatz durch Zusammenstoßen der Lokalsätze für die einzelnen Strecken, über die der Verkehr sich bewegt, entstanden ist, so bildet ein jeder solcher Lokalsatz auch wieder den Anteil der betreffenden Transportunternehmung an dem Gesamtsatz; ebenso ist der Anteil des einzelnen Unternehmers in einfacher Weise festzusetzen, wenn der Gesamttarifsatz auf Grund von Distanzeinheitstaxen (Verbandstaxen) aufgebaut worden ist; in diesen beiden Fällen erhalten alle beteiligten Verwaltungen ihre "normalen Taxen". Wenn es sich dagegen um die Verteilung eines Tarifsatzes handelt, der von einer Konkurrenzroute, weil billiger, übernommen wurde, so gilt als Regel, daß er unter allen Verwaltungen der übernehmenden Route nach Verhältnis der Distanz der beteiligten Strecken (pro rata) aufgeteilt wird. Jedoch werden auch besondere Verhältnisse berücksichtigt, infolge deren z. B. die Auf- und Abgabsbahn vor der Verteilung je eine halbe Abfertigungsgebühr vorab zugeschieden erhält, ebenso müssen solche Bahnen, die auch an einer oder an mehreren Konkurrenzrouten mit gewissen Teilstrecken beteiligt sind, teils ganz neutral gestellt werden, d. i. die Lokalsätze bekommen (namentlich bei Beteiligung mit ganz kurzen Strecken) oder jedenfalls unverkürzt jenen Betrag erhalten, der ihnen aus dem Tarifsatz auf der für sie relativ ungünstigsten (d. i. für die kürzeste) Route zufällt; diese Bahnen beteiligen sich an der Teilung gewöhnlich nur rücksichtlich der Strecken, um die ihre in den Verbandverkehr einbezogene Route länger ist als jene ungünstigste. In den hier aufgezählten und in anderen ähnlichen Fällen spricht man von einem "Voranteil" oder "Präzipuum" für die betreffende Transportunternehmung; in den Fällen der letztgedachten Art besonders heißt das Präzipuum auch ein "neutraler Anteil", den die bezügliche Bahn für ihre "neutrale Distanz" oder für ihre "neutrale Strecke" beansprucht. Die A. werden mit Rücksicht auf den Umfang des zu beherrschenden Materials in mannigfacher Weise vereinfacht, so z. B. werden häufig die Einzelanteile einerseits bis zu einem bestimmten maßgebenden Schnittpunkt und anderseits von einem solchen ausgeworfen, um an der Anzahl der sich ergebenden Kombinationen zu ersparen; so werden ferner mitunter die Anteile nach einem gewissen Verhältnismaßstabe, etwa nach Zehntausendteilen, festgesetzt, um die Ausrechnung jedes tatsächlichen Einzelanteils in der A. selbst zu vermeiden u. dgl. m. Die A., die übrigens naturgemäß als besondere Tarifarbeiten nur dann vorkommen, wenn direkte Tarife mit kumulativen Sätzen erstellt werden, sind grundsätzlich nur für den inneren Dienst der beteiligten Transportunternehmungen, nicht aber zur Veröffentlichung bestimmt.


Antialkoholbewegung. Die A. hat bei den Eisenbahnen in den letzten Jahren des vorigen Jahrhunderts mit kleinen Anfängen begonnen und in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts ziemlich gleichzeitig in der Mehrzahl der Kulturstaaten kräftiger eingesetzt. Schon seit 1882 besteht in England, eine Vereinigung von Eisenbahnbediensteten der Privatbahnen unter der Bezeichnung: United Kingdom Railway Temperance Union (U. K. R. T. U.), an deren Spitze Mr. Hill und der rührige Generalsekretär A. C. Tompson stand. Sie bezweckte Förderung der Mäßigkeit, Beseitigung der Unmäßigkeit und der zu dieser führenden Ursachen. Sie verfügte über eine eigene Zeitschrift "On The Line", die 1901 eine Auflage von 10.000 Exemplaren besaß. 1899 wurde von der Generaldirektion der badischen Staatsbahnen in Heidelberg unter Mitwirkung des "Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke" eine Kaffeehalle in der Nähe des Staatsbahnhofes gegenüber den Güterhallen der Staats- und Main-Neckar-Bahn als alkoholfreie Wirtschaft eingerichtet. In ihr wurde in erster Reihe dem Eisenbahnpersonal, um dieses vor Alkoholmißbrauch zu behüten, aber auch dem dort verkehrenden Publikum zu billigen Preisen Kaffee, Tee, Milch, Mineralwasser u. s. w. und ein einfacher Imbiß geboten. Nach dem Muster der englischen Vereinigung forderte der Eisenbahndirektor de Terra in Preußen Ende Dezember 1901 die deutschen Eisenbahnbediensteten zur Gründung einer "Vereinigung enthaltsamer deutscher Eisenbahner" auf. 1902 hielt dieser Verein seine erste Jahresversammlung mit 500 Teilnehmern ab. De Terra stützte sich bei dem Verlangen nach absoluter Abstinenz besonders auf die psycho-physischen Versuche von Prof. Kräpelin und Prof. Aschaffenburg, und auf die Erfolge der Guttempler (Intependant Order Of Good Templars). 1902 beschäftigte den deutschen Bahnarzttag in München die Frage. Dr. Raab-Nürnberg sprach dort "über den Alkoholmißbrauch bei dem niederen Eisenbahnpersonal und dessen Verhütung". Er verlangte, wo irgend möglich, dem Personal Speisen und Getränke nicht in den Bahnhofwirtschaften, sondern in eigenen Räumen verabfolgen zu lassen und ihnen alkoholfreie Getränke und Obst darzubieten, ferner aber die Entfernung Trunksüchtiger aus dem Dienst.

in Beamtenkommissionen aufgestellt, zu denen alle oder doch die meisten beteiligten Unternehmungen Vertreter entsenden. Sie müssen verschieden aufgestellt werden, je nach den Grundsätzen, die für die Bildung der Tarife selbst maßgebend waren. Wenn z. B. ein Tarifsatz durch Zusammenstoßen der Lokalsätze für die einzelnen Strecken, über die der Verkehr sich bewegt, entstanden ist, so bildet ein jeder solcher Lokalsatz auch wieder den Anteil der betreffenden Transportunternehmung an dem Gesamtsatz; ebenso ist der Anteil des einzelnen Unternehmers in einfacher Weise festzusetzen, wenn der Gesamttarifsatz auf Grund von Distanzeinheitstaxen (Verbandstaxen) aufgebaut worden ist; in diesen beiden Fällen erhalten alle beteiligten Verwaltungen ihre „normalen Taxen“. Wenn es sich dagegen um die Verteilung eines Tarifsatzes handelt, der von einer Konkurrenzroute, weil billiger, übernommen wurde, so gilt als Regel, daß er unter allen Verwaltungen der übernehmenden Route nach Verhältnis der Distanz der beteiligten Strecken (pro rata) aufgeteilt wird. Jedoch werden auch besondere Verhältnisse berücksichtigt, infolge deren z. B. die Auf- und Abgabsbahn vor der Verteilung je eine halbe Abfertigungsgebühr vorab zugeschieden erhält, ebenso müssen solche Bahnen, die auch an einer oder an mehreren Konkurrenzrouten mit gewissen Teilstrecken beteiligt sind, teils ganz neutral gestellt werden, d. i. die Lokalsätze bekommen (namentlich bei Beteiligung mit ganz kurzen Strecken) oder jedenfalls unverkürzt jenen Betrag erhalten, der ihnen aus dem Tarifsatz auf der für sie relativ ungünstigsten (d. i. für die kürzeste) Route zufällt; diese Bahnen beteiligen sich an der Teilung gewöhnlich nur rücksichtlich der Strecken, um die ihre in den Verbandverkehr einbezogene Route länger ist als jene ungünstigste. In den hier aufgezählten und in anderen ähnlichen Fällen spricht man von einem „Voranteil“ oder „Präzipuum“ für die betreffende Transportunternehmung; in den Fällen der letztgedachten Art besonders heißt das Präzipuum auch ein „neutraler Anteil“, den die bezügliche Bahn für ihre „neutrale Distanz“ oder für ihre „neutrale Strecke“ beansprucht. Die A. werden mit Rücksicht auf den Umfang des zu beherrschenden Materials in mannigfacher Weise vereinfacht, so z. B. werden häufig die Einzelanteile einerseits bis zu einem bestimmten maßgebenden Schnittpunkt und anderseits von einem solchen ausgeworfen, um an der Anzahl der sich ergebenden Kombinationen zu ersparen; so werden ferner mitunter die Anteile nach einem gewissen Verhältnismaßstabe, etwa nach Zehntausendteilen, festgesetzt, um die Ausrechnung jedes tatsächlichen Einzelanteils in der A. selbst zu vermeiden u. dgl. m. Die A., die übrigens naturgemäß als besondere Tarifarbeiten nur dann vorkommen, wenn direkte Tarife mit kumulativen Sätzen erstellt werden, sind grundsätzlich nur für den inneren Dienst der beteiligten Transportunternehmungen, nicht aber zur Veröffentlichung bestimmt.


Antialkoholbewegung. Die A. hat bei den Eisenbahnen in den letzten Jahren des vorigen Jahrhunderts mit kleinen Anfängen begonnen und in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts ziemlich gleichzeitig in der Mehrzahl der Kulturstaaten kräftiger eingesetzt. Schon seit 1882 besteht in England, eine Vereinigung von Eisenbahnbediensteten der Privatbahnen unter der Bezeichnung: United Kingdom Railway Temperance Union (U. K. R. T. U.), an deren Spitze Mr. Hill und der rührige Generalsekretär A. C. Tompson stand. Sie bezweckte Förderung der Mäßigkeit, Beseitigung der Unmäßigkeit und der zu dieser führenden Ursachen. Sie verfügte über eine eigene Zeitschrift „On The Line“, die 1901 eine Auflage von 10.000 Exemplaren besaß. 1899 wurde von der Generaldirektion der badischen Staatsbahnen in Heidelberg unter Mitwirkung des „Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke“ eine Kaffeehalle in der Nähe des Staatsbahnhofes gegenüber den Güterhallen der Staats- und Main-Neckar-Bahn als alkoholfreie Wirtschaft eingerichtet. In ihr wurde in erster Reihe dem Eisenbahnpersonal, um dieses vor Alkoholmißbrauch zu behüten, aber auch dem dort verkehrenden Publikum zu billigen Preisen Kaffee, Tee, Milch, Mineralwasser u. s. w. und ein einfacher Imbiß geboten. Nach dem Muster der englischen Vereinigung forderte der Eisenbahndirektor de Terra in Preußen Ende Dezember 1901 die deutschen Eisenbahnbediensteten zur Gründung einer „Vereinigung enthaltsamer deutscher Eisenbahner“ auf. 1902 hielt dieser Verein seine erste Jahresversammlung mit 500 Teilnehmern ab. De Terra stützte sich bei dem Verlangen nach absoluter Abstinenz besonders auf die psycho-physischen Versuche von Prof. Kräpelin und Prof. Aschaffenburg, und auf die Erfolge der Guttempler (Intependant Order Of Good Templars). 1902 beschäftigte den deutschen Bahnarzttag in München die Frage. Dr. Raab-Nürnberg sprach dort „über den Alkoholmißbrauch bei dem niederen Eisenbahnpersonal und dessen Verhütung“. Er verlangte, wo irgend möglich, dem Personal Speisen und Getränke nicht in den Bahnhofwirtschaften, sondern in eigenen Räumen verabfolgen zu lassen und ihnen alkoholfreie Getränke und Obst darzubieten, ferner aber die Entfernung Trunksüchtiger aus dem Dienst.

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in Beamtenkommissionen aufgestellt, zu denen alle oder doch die meisten beteiligten Unternehmungen Vertreter entsenden. Sie müssen verschieden aufgestellt werden, je nach den Grundsätzen, die für die Bildung der Tarife selbst maßgebend waren. Wenn z. B. ein Tarifsatz durch Zusammenstoßen der Lokalsätze für die einzelnen Strecken, über die der Verkehr sich bewegt, entstanden ist, so bildet ein jeder solcher Lokalsatz auch wieder den Anteil der betreffenden Transportunternehmung an dem Gesamtsatz; ebenso ist der Anteil des einzelnen Unternehmers in einfacher Weise festzusetzen, wenn der Gesamttarifsatz auf Grund von Distanzeinheitstaxen (Verbandstaxen) aufgebaut worden ist; in diesen beiden Fällen erhalten alle beteiligten Verwaltungen ihre &#x201E;normalen Taxen&#x201C;. Wenn es sich dagegen um die Verteilung eines Tarifsatzes handelt, der von einer Konkurrenzroute, weil billiger, übernommen wurde, so gilt als Regel, daß er unter allen Verwaltungen der übernehmenden Route nach Verhältnis der Distanz der beteiligten Strecken (pro rata) aufgeteilt wird. Jedoch werden auch besondere Verhältnisse berücksichtigt, infolge deren z. B. die Auf- und Abgabsbahn vor der Verteilung je eine halbe Abfertigungsgebühr vorab zugeschieden erhält, ebenso müssen solche Bahnen, die auch an einer oder an mehreren Konkurrenzrouten mit gewissen Teilstrecken beteiligt sind, teils ganz neutral gestellt werden, d. i. die Lokalsätze bekommen (namentlich bei Beteiligung mit ganz kurzen Strecken) oder jedenfalls unverkürzt jenen Betrag erhalten, der ihnen aus dem Tarifsatz auf der für sie relativ ungünstigsten (d. i. für die kürzeste) Route zufällt; diese Bahnen beteiligen sich an der Teilung gewöhnlich nur rücksichtlich der Strecken, um die ihre in den Verbandverkehr einbezogene Route länger ist als jene ungünstigste. In den hier aufgezählten und in anderen ähnlichen Fällen spricht man von einem &#x201E;Voranteil&#x201C; oder &#x201E;Präzipuum&#x201C; für die betreffende Transportunternehmung; in den Fällen der letztgedachten Art besonders heißt das Präzipuum auch ein &#x201E;neutraler Anteil&#x201C;, den die bezügliche Bahn für ihre &#x201E;neutrale Distanz&#x201C; oder für ihre &#x201E;neutrale Strecke&#x201C; beansprucht. Die A. werden mit Rücksicht auf den Umfang des zu beherrschenden Materials in mannigfacher Weise vereinfacht, so z. B. werden häufig die Einzelanteile einerseits bis zu einem bestimmten maßgebenden Schnittpunkt und anderseits von einem solchen ausgeworfen, um an der Anzahl der sich ergebenden Kombinationen zu ersparen; so werden ferner mitunter die Anteile nach einem gewissen Verhältnismaßstabe, etwa nach Zehntausendteilen, festgesetzt, um die Ausrechnung jedes tatsächlichen Einzelanteils in der A. selbst zu vermeiden u. dgl. m. Die A., die übrigens naturgemäß als besondere Tarifarbeiten nur dann vorkommen, wenn direkte Tarife <hi rendition="#g">mit kumulativen Sätzen</hi> erstellt werden, sind grundsätzlich nur für den inneren Dienst der beteiligten Transportunternehmungen, nicht aber zur Veröffentlichung bestimmt.</p><lb/>
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[190/0199] in Beamtenkommissionen aufgestellt, zu denen alle oder doch die meisten beteiligten Unternehmungen Vertreter entsenden. Sie müssen verschieden aufgestellt werden, je nach den Grundsätzen, die für die Bildung der Tarife selbst maßgebend waren. Wenn z. B. ein Tarifsatz durch Zusammenstoßen der Lokalsätze für die einzelnen Strecken, über die der Verkehr sich bewegt, entstanden ist, so bildet ein jeder solcher Lokalsatz auch wieder den Anteil der betreffenden Transportunternehmung an dem Gesamtsatz; ebenso ist der Anteil des einzelnen Unternehmers in einfacher Weise festzusetzen, wenn der Gesamttarifsatz auf Grund von Distanzeinheitstaxen (Verbandstaxen) aufgebaut worden ist; in diesen beiden Fällen erhalten alle beteiligten Verwaltungen ihre „normalen Taxen“. Wenn es sich dagegen um die Verteilung eines Tarifsatzes handelt, der von einer Konkurrenzroute, weil billiger, übernommen wurde, so gilt als Regel, daß er unter allen Verwaltungen der übernehmenden Route nach Verhältnis der Distanz der beteiligten Strecken (pro rata) aufgeteilt wird. Jedoch werden auch besondere Verhältnisse berücksichtigt, infolge deren z. B. die Auf- und Abgabsbahn vor der Verteilung je eine halbe Abfertigungsgebühr vorab zugeschieden erhält, ebenso müssen solche Bahnen, die auch an einer oder an mehreren Konkurrenzrouten mit gewissen Teilstrecken beteiligt sind, teils ganz neutral gestellt werden, d. i. die Lokalsätze bekommen (namentlich bei Beteiligung mit ganz kurzen Strecken) oder jedenfalls unverkürzt jenen Betrag erhalten, der ihnen aus dem Tarifsatz auf der für sie relativ ungünstigsten (d. i. für die kürzeste) Route zufällt; diese Bahnen beteiligen sich an der Teilung gewöhnlich nur rücksichtlich der Strecken, um die ihre in den Verbandverkehr einbezogene Route länger ist als jene ungünstigste. In den hier aufgezählten und in anderen ähnlichen Fällen spricht man von einem „Voranteil“ oder „Präzipuum“ für die betreffende Transportunternehmung; in den Fällen der letztgedachten Art besonders heißt das Präzipuum auch ein „neutraler Anteil“, den die bezügliche Bahn für ihre „neutrale Distanz“ oder für ihre „neutrale Strecke“ beansprucht. Die A. werden mit Rücksicht auf den Umfang des zu beherrschenden Materials in mannigfacher Weise vereinfacht, so z. B. werden häufig die Einzelanteile einerseits bis zu einem bestimmten maßgebenden Schnittpunkt und anderseits von einem solchen ausgeworfen, um an der Anzahl der sich ergebenden Kombinationen zu ersparen; so werden ferner mitunter die Anteile nach einem gewissen Verhältnismaßstabe, etwa nach Zehntausendteilen, festgesetzt, um die Ausrechnung jedes tatsächlichen Einzelanteils in der A. selbst zu vermeiden u. dgl. m. Die A., die übrigens naturgemäß als besondere Tarifarbeiten nur dann vorkommen, wenn direkte Tarife mit kumulativen Sätzen erstellt werden, sind grundsätzlich nur für den inneren Dienst der beteiligten Transportunternehmungen, nicht aber zur Veröffentlichung bestimmt. Antialkoholbewegung. Die A. hat bei den Eisenbahnen in den letzten Jahren des vorigen Jahrhunderts mit kleinen Anfängen begonnen und in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts ziemlich gleichzeitig in der Mehrzahl der Kulturstaaten kräftiger eingesetzt. Schon seit 1882 besteht in England, eine Vereinigung von Eisenbahnbediensteten der Privatbahnen unter der Bezeichnung: United Kingdom Railway Temperance Union (U. K. R. T. U.), an deren Spitze Mr. Hill und der rührige Generalsekretär A. C. Tompson stand. Sie bezweckte Förderung der Mäßigkeit, Beseitigung der Unmäßigkeit und der zu dieser führenden Ursachen. Sie verfügte über eine eigene Zeitschrift „On The Line“, die 1901 eine Auflage von 10.000 Exemplaren besaß. 1899 wurde von der Generaldirektion der badischen Staatsbahnen in Heidelberg unter Mitwirkung des „Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke“ eine Kaffeehalle in der Nähe des Staatsbahnhofes gegenüber den Güterhallen der Staats- und Main-Neckar-Bahn als alkoholfreie Wirtschaft eingerichtet. In ihr wurde in erster Reihe dem Eisenbahnpersonal, um dieses vor Alkoholmißbrauch zu behüten, aber auch dem dort verkehrenden Publikum zu billigen Preisen Kaffee, Tee, Milch, Mineralwasser u. s. w. und ein einfacher Imbiß geboten. Nach dem Muster der englischen Vereinigung forderte der Eisenbahndirektor de Terra in Preußen Ende Dezember 1901 die deutschen Eisenbahnbediensteten zur Gründung einer „Vereinigung enthaltsamer deutscher Eisenbahner“ auf. 1902 hielt dieser Verein seine erste Jahresversammlung mit 500 Teilnehmern ab. De Terra stützte sich bei dem Verlangen nach absoluter Abstinenz besonders auf die psycho-physischen Versuche von Prof. Kräpelin und Prof. Aschaffenburg, und auf die Erfolge der Guttempler (Intependant Order Of Good Templars). 1902 beschäftigte den deutschen Bahnarzttag in München die Frage. Dr. Raab-Nürnberg sprach dort „über den Alkoholmißbrauch bei dem niederen Eisenbahnpersonal und dessen Verhütung“. Er verlangte, wo irgend möglich, dem Personal Speisen und Getränke nicht in den Bahnhofwirtschaften, sondern in eigenen Räumen verabfolgen zu lassen und ihnen alkoholfreie Getränke und Obst darzubieten, ferner aber die Entfernung Trunksüchtiger aus dem Dienst.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/199>, abgerufen am 15.05.2024.