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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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juristischen Personen zu entrichten, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden sind und keine Abgabenbefreiung eintritt, wie sie häufig in Konzessionsurkunden für eine bestimmte Zeit oder für gewisse A. zugesichert ist. Neben den allgemeinen A. kommen auch besondere A. für Eisenbahnen vor (so die Eisenbahnsteuer in Preußen, die Frachtensteuer in Italien, die Passagiersteuer in England, die Transportsteuer in Frankreich und Ungarn, die Fahrkartensteuer in Österreich, die besonderen Eisenbahnabgaben in einigen nordamerikanischen Staaten u. s. w.). Ist der Staat Besitzer der Eisenbahn, so unterbleibt in der Regel (beispielsweise in den meisten deutschen Staaten) die Bezahlung der Staatsabgaben (in Österreich werden auch die im Eigentum des Staates stehenden Eisenbahnen der Erwerb- und Einkommensteuer unterzogen); eine Veranschlagung muß aber da stattfinden, wo die gewerblichen Unternehmungen des Staats nach dem Staatssteuerfuß zur Entrichtung lokaler Abgaben herangezogen werden (s. Steuerrecht der Eisenbahnen).


Abgangs- und Zugangsentschädigung, die Vergütung, die in manchen Staaten den Beamten neben den eigentlichen Dienstreiseentschädigungen für den Gang zum und vom Bahnhofe nach festen Sätzen gewährt wird. Die Beamten dürfen in solchen Fällen keine Entschädigung für Droschken u. s. w. in Rechnung stellen. Vgl. Reisekostenentschädigung.


Abgrenzung der Bahn, Vermarkung (demarcation; abornement; demarcazione), die Bezeichnung der Grenzen der Bahn auf dem Gelände durch Steine, seltener Pfähle aus Holz oder Eisen, die in der Regel das Eigentumszeichen der Bahnverwaltung, und auch eine fortlaufende, häufig gemeindeweise abgeschlossene Numerierung tragen.

Die Steine werden so versetzt, daß der Grenzpunkt entweder mit ihrer Mitte oder hinteren Fläche zusammenfällt und die Bezeichnung gegen die Bahnseite gewendet ist.

Die Grenzpunkte liegen gewöhnlich 1 m bis 1·5 m, selten weniger oder mehr von den Füßen der Aufträge oder von den Kanten der Abträge oder Begrenzungs- und Wassergraben entfernt. Grenzsteine (Marksteine) werden an allen Knickpunkten, in langen Geraden zumeist in je 100 m, auch in 200 m Entfernung versetzt; ihre Abmessungen betragen 15 cm bis 25 cm Seitenlänge, 25-40 cm Höhe außerhalb des Bodens und 40-60 cm unter halb der Bodenoberfläche (s. auch Grunderwerb).

Dolezalek.


Abhängige Signale, Signale, deren Stellung von einer bestimmten Stellung anderer Signale abhängig ist (s. Signalwesen).


Abkochanstalt (Lagersiederei) (bosh, cleaning; installation pour le nettoyage des pieces detachees; lavoratorio di pulizia delle parti) dient dazu, die durch Schmier- und Beleuchtungsmaterial, Ruß u. s. w. verunreinigten Bestandteile der Fahrzeuge rasch, gründlich und billig zu reinigen.

Das Abkochen verfolgt denselben Zweck wie das Abbrennen, ist jedoch bedeutend wirkungsvoller und entbehrt der dem letzteren anhaftenden, besonders für das Bedienungspersonal sehr lästigen Begleiterscheinungen.

In der A. werden besonders nicht sehr umfangreiche sowie solche Bestandteile gereinigt, die für die Hand schwer zugängliche Stellen, wie Falzen, Nuten, Ausnehmungen, Kanäle u. s. w. besitzen, also Lagergehäuse, Lagerschalen, Schmierpolster, Steuerungs- und Armaturbestandteile, Bremsengestänge, Tragfederkloben, Lampen u. s. w., doch bestehen auch A., in denen große Bestandteile, wie z. B. ganze Drehgestelle, abgekocht werden können.

Die A. ist meist eine ortsfeste, sehr selten jedoch eine fahrbare Anlage (Bauart Grunewald, s. Stockert, Handbuch des Eisenbahnmaschinenwesens). Wenn auch die letztere Anordnung den besonders für große abzukochende Bestandteile bedeutenden Vorteil bietet, daß der oft über große Entfernungen notwendige Transport dieser Bestandteile zur A. entfällt, so bietet sie Schwierigkeiten bezüglich der Zuführung des Heizmaterials sowie bezüglich der Abführung des beim Abkochen entstehenden Dampfes und bedingt an jenen Orten, an denen sie jeweils verwendet werden soll, besonders bei größeren abzukochenden Bestandteilen, das Vorhandensein entsprechender Hebemittel.

Demgegenüber können die ortsfesten A. derart ausgestaltet werden, daß eine leichte Manipulation mit den abzukochenden Bestandteilen ermöglicht und jede Belästigung sowie Verletzung des die Anlage bedienenden Personals vermieden wird.

Eine derartige in der Werkstätte Laun der österr. Staatsbahnen errichtete Anlage besteht aus einem vertikalen Kessel von 1·25 m Durchmesser und 1·25 m Höhe, dessen Wasserinhalt durch eine Heizschlange (Dampf) zum Kochen gebracht wird. Der Deckel ist mit dem Abzugsrohre derart drehbar verbunden, daß er von dem Kessel abgeschwenkt werden kann. Der zur Aufnahme der abzukochenden Bestandteile dienende Behälter ist ein aus gelochtem Blech hergestellter Topf, die abzukochenden Bestandteile werden in diesen, außerhalb des Kessels aufgestellten Behälter eingelegt, worauf er mittels eines auf einer Schiene laufenden Flaschenzuges in den Kessel eingestellt wird. Das Abkochen erfolgt in einer Lösung von Soda, Schmierseife und Wasser; nach Beendigung desselben wird der Behälter aus dem Kessel gehoben, worauf die abgekochten Bestandteile

juristischen Personen zu entrichten, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden sind und keine Abgabenbefreiung eintritt, wie sie häufig in Konzessionsurkunden für eine bestimmte Zeit oder für gewisse A. zugesichert ist. Neben den allgemeinen A. kommen auch besondere A. für Eisenbahnen vor (so die Eisenbahnsteuer in Preußen, die Frachtensteuer in Italien, die Passagiersteuer in England, die Transportsteuer in Frankreich und Ungarn, die Fahrkartensteuer in Österreich, die besonderen Eisenbahnabgaben in einigen nordamerikanischen Staaten u. s. w.). Ist der Staat Besitzer der Eisenbahn, so unterbleibt in der Regel (beispielsweise in den meisten deutschen Staaten) die Bezahlung der Staatsabgaben (in Österreich werden auch die im Eigentum des Staates stehenden Eisenbahnen der Erwerb- und Einkommensteuer unterzogen); eine Veranschlagung muß aber da stattfinden, wo die gewerblichen Unternehmungen des Staats nach dem Staatssteuerfuß zur Entrichtung lokaler Abgaben herangezogen werden (s. Steuerrecht der Eisenbahnen).


Abgangs- und Zugangsentschädigung, die Vergütung, die in manchen Staaten den Beamten neben den eigentlichen Dienstreiseentschädigungen für den Gang zum und vom Bahnhofe nach festen Sätzen gewährt wird. Die Beamten dürfen in solchen Fällen keine Entschädigung für Droschken u. s. w. in Rechnung stellen. Vgl. Reisekostenentschädigung.


Abgrenzung der Bahn, Vermarkung (demarcation; abornement; demarcazione), die Bezeichnung der Grenzen der Bahn auf dem Gelände durch Steine, seltener Pfähle aus Holz oder Eisen, die in der Regel das Eigentumszeichen der Bahnverwaltung, und auch eine fortlaufende, häufig gemeindeweise abgeschlossene Numerierung tragen.

Die Steine werden so versetzt, daß der Grenzpunkt entweder mit ihrer Mitte oder hinteren Fläche zusammenfällt und die Bezeichnung gegen die Bahnseite gewendet ist.

Die Grenzpunkte liegen gewöhnlich 1 m bis 1·5 m, selten weniger oder mehr von den Füßen der Aufträge oder von den Kanten der Abträge oder Begrenzungs- und Wassergraben entfernt. Grenzsteine (Marksteine) werden an allen Knickpunkten, in langen Geraden zumeist in je 100 m, auch in 200 m Entfernung versetzt; ihre Abmessungen betragen 15 cm bis 25 cm Seitenlänge, 25–40 cm Höhe außerhalb des Bodens und 40–60 cm unter halb der Bodenoberfläche (s. auch Grunderwerb).

Dolezalek.


Abhängige Signale, Signale, deren Stellung von einer bestimmten Stellung anderer Signale abhängig ist (s. Signalwesen).


Abkochanstalt (Lagersiederei) (bosh, cleaning; installation pour le nettoyage des pièces détachées; lavoratorio di pulizia delle parti) dient dazu, die durch Schmier- und Beleuchtungsmaterial, Ruß u. s. w. verunreinigten Bestandteile der Fahrzeuge rasch, gründlich und billig zu reinigen.

Das Abkochen verfolgt denselben Zweck wie das Abbrennen, ist jedoch bedeutend wirkungsvoller und entbehrt der dem letzteren anhaftenden, besonders für das Bedienungspersonal sehr lästigen Begleiterscheinungen.

In der A. werden besonders nicht sehr umfangreiche sowie solche Bestandteile gereinigt, die für die Hand schwer zugängliche Stellen, wie Falzen, Nuten, Ausnehmungen, Kanäle u. s. w. besitzen, also Lagergehäuse, Lagerschalen, Schmierpolster, Steuerungs- und Armaturbestandteile, Bremsengestänge, Tragfederkloben, Lampen u. s. w., doch bestehen auch A., in denen große Bestandteile, wie z. B. ganze Drehgestelle, abgekocht werden können.

Die A. ist meist eine ortsfeste, sehr selten jedoch eine fahrbare Anlage (Bauart Grunewald, s. Stockert, Handbuch des Eisenbahnmaschinenwesens). Wenn auch die letztere Anordnung den besonders für große abzukochende Bestandteile bedeutenden Vorteil bietet, daß der oft über große Entfernungen notwendige Transport dieser Bestandteile zur A. entfällt, so bietet sie Schwierigkeiten bezüglich der Zuführung des Heizmaterials sowie bezüglich der Abführung des beim Abkochen entstehenden Dampfes und bedingt an jenen Orten, an denen sie jeweils verwendet werden soll, besonders bei größeren abzukochenden Bestandteilen, das Vorhandensein entsprechender Hebemittel.

Demgegenüber können die ortsfesten A. derart ausgestaltet werden, daß eine leichte Manipulation mit den abzukochenden Bestandteilen ermöglicht und jede Belästigung sowie Verletzung des die Anlage bedienenden Personals vermieden wird.

Eine derartige in der Werkstätte Laun der österr. Staatsbahnen errichtete Anlage besteht aus einem vertikalen Kessel von 1·25 m Durchmesser und 1·25 m Höhe, dessen Wasserinhalt durch eine Heizschlange (Dampf) zum Kochen gebracht wird. Der Deckel ist mit dem Abzugsrohre derart drehbar verbunden, daß er von dem Kessel abgeschwenkt werden kann. Der zur Aufnahme der abzukochenden Bestandteile dienende Behälter ist ein aus gelochtem Blech hergestellter Topf, die abzukochenden Bestandteile werden in diesen, außerhalb des Kessels aufgestellten Behälter eingelegt, worauf er mittels eines auf einer Schiene laufenden Flaschenzuges in den Kessel eingestellt wird. Das Abkochen erfolgt in einer Lösung von Soda, Schmierseife und Wasser; nach Beendigung desselben wird der Behälter aus dem Kessel gehoben, worauf die abgekochten Bestandteile

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juristischen Personen zu entrichten, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden sind und keine Abgabenbefreiung eintritt, wie sie häufig in Konzessionsurkunden für eine bestimmte Zeit oder für gewisse A. zugesichert ist. Neben den allgemeinen A. kommen auch besondere A. für Eisenbahnen vor (so die Eisenbahnsteuer in Preußen, die Frachtensteuer in Italien, die Passagiersteuer in England, die Transportsteuer in Frankreich und Ungarn, die Fahrkartensteuer in Österreich, die besonderen Eisenbahnabgaben in einigen nordamerikanischen Staaten u. s. w.). Ist der Staat Besitzer der Eisenbahn, so unterbleibt in der Regel (beispielsweise in den meisten deutschen Staaten) die Bezahlung der Staatsabgaben (in Österreich werden auch die im Eigentum des Staates stehenden Eisenbahnen der Erwerb- und Einkommensteuer unterzogen); eine Veranschlagung muß aber da stattfinden, wo die gewerblichen Unternehmungen des Staats nach dem Staatssteuerfuß zur Entrichtung lokaler Abgaben herangezogen werden (s. Steuerrecht der Eisenbahnen).</p><lb/>
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[18/0026] juristischen Personen zu entrichten, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden sind und keine Abgabenbefreiung eintritt, wie sie häufig in Konzessionsurkunden für eine bestimmte Zeit oder für gewisse A. zugesichert ist. Neben den allgemeinen A. kommen auch besondere A. für Eisenbahnen vor (so die Eisenbahnsteuer in Preußen, die Frachtensteuer in Italien, die Passagiersteuer in England, die Transportsteuer in Frankreich und Ungarn, die Fahrkartensteuer in Österreich, die besonderen Eisenbahnabgaben in einigen nordamerikanischen Staaten u. s. w.). Ist der Staat Besitzer der Eisenbahn, so unterbleibt in der Regel (beispielsweise in den meisten deutschen Staaten) die Bezahlung der Staatsabgaben (in Österreich werden auch die im Eigentum des Staates stehenden Eisenbahnen der Erwerb- und Einkommensteuer unterzogen); eine Veranschlagung muß aber da stattfinden, wo die gewerblichen Unternehmungen des Staats nach dem Staatssteuerfuß zur Entrichtung lokaler Abgaben herangezogen werden (s. Steuerrecht der Eisenbahnen). Abgangs- und Zugangsentschädigung, die Vergütung, die in manchen Staaten den Beamten neben den eigentlichen Dienstreiseentschädigungen für den Gang zum und vom Bahnhofe nach festen Sätzen gewährt wird. Die Beamten dürfen in solchen Fällen keine Entschädigung für Droschken u. s. w. in Rechnung stellen. Vgl. Reisekostenentschädigung. Abgrenzung der Bahn, Vermarkung (demarcation; abornement; demarcazione), die Bezeichnung der Grenzen der Bahn auf dem Gelände durch Steine, seltener Pfähle aus Holz oder Eisen, die in der Regel das Eigentumszeichen der Bahnverwaltung, und auch eine fortlaufende, häufig gemeindeweise abgeschlossene Numerierung tragen. Die Steine werden so versetzt, daß der Grenzpunkt entweder mit ihrer Mitte oder hinteren Fläche zusammenfällt und die Bezeichnung gegen die Bahnseite gewendet ist. Die Grenzpunkte liegen gewöhnlich 1 m bis 1·5 m, selten weniger oder mehr von den Füßen der Aufträge oder von den Kanten der Abträge oder Begrenzungs- und Wassergraben entfernt. Grenzsteine (Marksteine) werden an allen Knickpunkten, in langen Geraden zumeist in je 100 m, auch in 200 m Entfernung versetzt; ihre Abmessungen betragen 15 cm bis 25 cm Seitenlänge, 25–40 cm Höhe außerhalb des Bodens und 40–60 cm unter halb der Bodenoberfläche (s. auch Grunderwerb). Dolezalek. Abhängige Signale, Signale, deren Stellung von einer bestimmten Stellung anderer Signale abhängig ist (s. Signalwesen). Abkochanstalt (Lagersiederei) (bosh, cleaning; installation pour le nettoyage des pièces détachées; lavoratorio di pulizia delle parti) dient dazu, die durch Schmier- und Beleuchtungsmaterial, Ruß u. s. w. verunreinigten Bestandteile der Fahrzeuge rasch, gründlich und billig zu reinigen. Das Abkochen verfolgt denselben Zweck wie das Abbrennen, ist jedoch bedeutend wirkungsvoller und entbehrt der dem letzteren anhaftenden, besonders für das Bedienungspersonal sehr lästigen Begleiterscheinungen. In der A. werden besonders nicht sehr umfangreiche sowie solche Bestandteile gereinigt, die für die Hand schwer zugängliche Stellen, wie Falzen, Nuten, Ausnehmungen, Kanäle u. s. w. besitzen, also Lagergehäuse, Lagerschalen, Schmierpolster, Steuerungs- und Armaturbestandteile, Bremsengestänge, Tragfederkloben, Lampen u. s. w., doch bestehen auch A., in denen große Bestandteile, wie z. B. ganze Drehgestelle, abgekocht werden können. Die A. ist meist eine ortsfeste, sehr selten jedoch eine fahrbare Anlage (Bauart Grunewald, s. Stockert, Handbuch des Eisenbahnmaschinenwesens). Wenn auch die letztere Anordnung den besonders für große abzukochende Bestandteile bedeutenden Vorteil bietet, daß der oft über große Entfernungen notwendige Transport dieser Bestandteile zur A. entfällt, so bietet sie Schwierigkeiten bezüglich der Zuführung des Heizmaterials sowie bezüglich der Abführung des beim Abkochen entstehenden Dampfes und bedingt an jenen Orten, an denen sie jeweils verwendet werden soll, besonders bei größeren abzukochenden Bestandteilen, das Vorhandensein entsprechender Hebemittel. Demgegenüber können die ortsfesten A. derart ausgestaltet werden, daß eine leichte Manipulation mit den abzukochenden Bestandteilen ermöglicht und jede Belästigung sowie Verletzung des die Anlage bedienenden Personals vermieden wird. Eine derartige in der Werkstätte Laun der österr. Staatsbahnen errichtete Anlage besteht aus einem vertikalen Kessel von 1·25 m Durchmesser und 1·25 m Höhe, dessen Wasserinhalt durch eine Heizschlange (Dampf) zum Kochen gebracht wird. Der Deckel ist mit dem Abzugsrohre derart drehbar verbunden, daß er von dem Kessel abgeschwenkt werden kann. Der zur Aufnahme der abzukochenden Bestandteile dienende Behälter ist ein aus gelochtem Blech hergestellter Topf, die abzukochenden Bestandteile werden in diesen, außerhalb des Kessels aufgestellten Behälter eingelegt, worauf er mittels eines auf einer Schiene laufenden Flaschenzuges in den Kessel eingestellt wird. Das Abkochen erfolgt in einer Lösung von Soda, Schmierseife und Wasser; nach Beendigung desselben wird der Behälter aus dem Kessel gehoben, worauf die abgekochten Bestandteile

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/26>, abgerufen am 15.05.2024.