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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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auf Schwierigkeiten stößt, können Konstruktionen, die der Hauptsache nach in der Verbindung der Tragfedern durch Zugstangen und Winkel bestehen (Abb. 165), an Stelle der A. mit gleichem Erfolg Verwendung finden.

Bei der Konstruktion der A. ist ein besonderes Augenmerk der Dimensionierung der Drehzapfen bezüglich entsprechender Lagerflächen zuzuwenden, damit nicht zu große Widerstände sich der Drehung des A. entgegensetzen wodurch der angestrebte Zweck teilweise oder ganz vereitelt würde.

Bei Wagen finden A. nur selten Verwendung. Bei dreiachsigen Tendern werden häufig die Tragfedern von zwei Achsen mit Längsausgleichhebeln verbunden. Betreffend Anordnung von A. an den verschiedenen Lokomotivbauarten s. Lokomotive.

Gölsdorf.


Ausgleich- oder Kurvenschiene (makeup rail, closing rail; rail compensateur; rotaia compensatrice) soll in Gleisbogen die Verkürzung des inneren gegen den äußeren Strang ermöglichen. Man baut in der Regel den Außenstrang aus Schienen gewöhnlicher Länge und verwendet für den Innenstrang gekürzte Schienen, die man als A. bezeichnet. Ihre Kennzeichnung gegenüber den gewöhnlichen Schienen erfolgt durch Ölfarbe oder besser durch kleine Löcher im Schienensteg. Man begnügt sich meist mit einigen wenigen Sorten von A. und nimmt dafür eine etwas schiefe Lage der Stoßschwellen oder etwas zu große Abmessungen der Stoßlücken in Kauf (vgl. Handb. d. Ing.-W. V. 2. A. Blum, Konstruktion des Oberbaues).


Ausgleichstellen, gemeinsame der Eisenbahnen, sind im Bereich des VDEV. zum Ausgleich von fehlenden und überzähligen Gepäckstücken und Gütern errichtet. Zu diesen Stellen, meistens Güterausgleichsteilen genannt, gehören die A. in Berlin für alle dem Verein angehörigen Bahnen des deutschen Zollgebiets, die österreichische A. in Wien, die ungarische A. in Budapest, die niederländische A. in Utrecht, die niederländische (holländische) A. in Amsterdam und die rumänische A. in Bukarest.

Als A. kommen weiter die verschiedenen Abrechnungsstellen in Betracht, s. Artikel Abrechnung.

Bekannt sind ferner die A., die unter Leitung des preußischen Eisenbahn-Zentralamts für den Ausgleich der Güterwagen im Deutschen Staatsbahnwagen-Verbande bestehen. Auch für andere größere Bahnunternehmungen bestehen A. ähnlicher Art (z. B. bei den österr. Staatsbahnen). Unter den A. sind vielfach Gruppen- oder Unterausgleichstellen in Wirksamkeit.


Ausgleichungsfahrkarten (supplements), Ergänzungs- oder Zuschlagkarten, sind Fahrkarten, die bei Weiterfahrt über die Zielstation der gelösten Fahrkarte, bei Übertritt in eine höhere Wagenklasse desselben Zugs sowie bei Übergang in einen zu höheren Tarifen verkehrenden Zug (Schnellzug, Luxuszug) als Bestätigung über die Bezahlung des gegenüber dem Preise der gelösten Karte zu entrichtenden Mehrbetrags an den Reisenden ausgefolgt werden. Die Ausgabe der A. geschieht entweder bei den Fahrkartenschaltern der Stationen oder während der Fahrt durch die Schaffner.

Als A. dienen vielfach gewöhnliche Fahrkarten, soweit der Preisausgleich durch solche hergestellt werden kann. Beispielsweise kann, wenn sich die Preise der 3 Wagenklassen wie 4 : 3 : 2 verhalten, beim Übertritt von der 3. in die 2. Wagenklasse eine halbe Karte 3. Klasse ausgegeben werden. Ist die Nachzahlung nicht mittels Verwendung gewöhnlicher Fahrkarten möglich, so erfolgt sie durch Ausgabe von Blankofahrkarten. Vielfach werden als A. auch Wertmarken ausgefolgt.

Die näheren Bestimmungen über die Fälle, in denen Nachzahlungen zugelassen sind, Höhe der Nachzahlungsbeträge sowie über die Form der Nachzahlung enthalten die Tarife und Abfertigungsvorschriften.


Aushangfahrplan (time table, sheet or poster; horaireaffiche des trains; orario murale). Für die der Personenbeförderung dienenden Züge sind die Fahrpläne nach § 10 der DEVO. vor ihrem Inkrafttreten zu veröffentlichen und rechtzeitig auf den Stationen auszuhängen. Aus ihnen müssen Gattung, Wagenklassen und Abfahrzeiten, für die größeren Übergangs- und Endstationen auch die Ankunftzeiten der Züge sowie die wichtigeren Zuganschlüsse zu ersehen sein. Die ausgehängten Fahrpläne des eigenen Verwaltungsbezirks müssen auf hellgelbem, die anderer deutscher Verwaltungen auf weißem Papier gedruckt sein. Außer Kraft getretene Fahrpläne sind sofort zu entfernen. Eine bestimmte Frist ist hiernach für die Bekanntmachung von Fahrplanänderungen vor ihrer Einführung nicht festgesetzt. Die Verwaltungen würden sich durch ungenügende oder verspätete Veröffentlichung selbst schädigen. Die Fristen können aber auch je nach Umfang und Art der Änderungen ganz verschieden bemessen werden und bei geringer Späterlegung eines Zuges kürzer sein als bei Früherlegung einer Zugverbindung im Durchgangsverkehr, durch die vielleicht Anschlüsse verloren gehen. Auch für die äußere Anordnung der A. sind vom Reichs-Eisenbahnamt für die deutschen Eisenbahnen unterm 12. Mai 1909 einheitliche Regeln aufgestellt, die die Höhe der Pläne auf 1, 3/4, 1/2 oder 1/4 m festsetzen und auch

auf Schwierigkeiten stößt, können Konstruktionen, die der Hauptsache nach in der Verbindung der Tragfedern durch Zugstangen und Winkel bestehen (Abb. 165), an Stelle der A. mit gleichem Erfolg Verwendung finden.

Bei der Konstruktion der A. ist ein besonderes Augenmerk der Dimensionierung der Drehzapfen bezüglich entsprechender Lagerflächen zuzuwenden, damit nicht zu große Widerstände sich der Drehung des A. entgegensetzen wodurch der angestrebte Zweck teilweise oder ganz vereitelt würde.

Bei Wagen finden A. nur selten Verwendung. Bei dreiachsigen Tendern werden häufig die Tragfedern von zwei Achsen mit Längsausgleichhebeln verbunden. Betreffend Anordnung von A. an den verschiedenen Lokomotivbauarten s. Lokomotive.

Gölsdorf.


Ausgleich- oder Kurvenschiene (makeup rail, closing rail; rail compensateur; rotaia compensatrice) soll in Gleisbogen die Verkürzung des inneren gegen den äußeren Strang ermöglichen. Man baut in der Regel den Außenstrang aus Schienen gewöhnlicher Länge und verwendet für den Innenstrang gekürzte Schienen, die man als A. bezeichnet. Ihre Kennzeichnung gegenüber den gewöhnlichen Schienen erfolgt durch Ölfarbe oder besser durch kleine Löcher im Schienensteg. Man begnügt sich meist mit einigen wenigen Sorten von A. und nimmt dafür eine etwas schiefe Lage der Stoßschwellen oder etwas zu große Abmessungen der Stoßlücken in Kauf (vgl. Handb. d. Ing.-W. V. 2. A. Blum, Konstruktion des Oberbaues).


Ausgleichstellen, gemeinsame der Eisenbahnen, sind im Bereich des VDEV. zum Ausgleich von fehlenden und überzähligen Gepäckstücken und Gütern errichtet. Zu diesen Stellen, meistens Güterausgleichsteilen genannt, gehören die A. in Berlin für alle dem Verein angehörigen Bahnen des deutschen Zollgebiets, die österreichische A. in Wien, die ungarische A. in Budapest, die niederländische A. in Utrecht, die niederländische (holländische) A. in Amsterdam und die rumänische A. in Bukarest.

Als A. kommen weiter die verschiedenen Abrechnungsstellen in Betracht, s. Artikel Abrechnung.

Bekannt sind ferner die A., die unter Leitung des preußischen Eisenbahn-Zentralamts für den Ausgleich der Güterwagen im Deutschen Staatsbahnwagen-Verbande bestehen. Auch für andere größere Bahnunternehmungen bestehen A. ähnlicher Art (z. B. bei den österr. Staatsbahnen). Unter den A. sind vielfach Gruppen- oder Unterausgleichstellen in Wirksamkeit.


Ausgleichungsfahrkarten (supplements), Ergänzungs- oder Zuschlagkarten, sind Fahrkarten, die bei Weiterfahrt über die Zielstation der gelösten Fahrkarte, bei Übertritt in eine höhere Wagenklasse desselben Zugs sowie bei Übergang in einen zu höheren Tarifen verkehrenden Zug (Schnellzug, Luxuszug) als Bestätigung über die Bezahlung des gegenüber dem Preise der gelösten Karte zu entrichtenden Mehrbetrags an den Reisenden ausgefolgt werden. Die Ausgabe der A. geschieht entweder bei den Fahrkartenschaltern der Stationen oder während der Fahrt durch die Schaffner.

Als A. dienen vielfach gewöhnliche Fahrkarten, soweit der Preisausgleich durch solche hergestellt werden kann. Beispielsweise kann, wenn sich die Preise der 3 Wagenklassen wie 4 : 3 : 2 verhalten, beim Übertritt von der 3. in die 2. Wagenklasse eine halbe Karte 3. Klasse ausgegeben werden. Ist die Nachzahlung nicht mittels Verwendung gewöhnlicher Fahrkarten möglich, so erfolgt sie durch Ausgabe von Blankofahrkarten. Vielfach werden als A. auch Wertmarken ausgefolgt.

Die näheren Bestimmungen über die Fälle, in denen Nachzahlungen zugelassen sind, Höhe der Nachzahlungsbeträge sowie über die Form der Nachzahlung enthalten die Tarife und Abfertigungsvorschriften.


Aushangfahrplan (time table, sheet or poster; horaireaffiché des trains; orario murale). Für die der Personenbeförderung dienenden Züge sind die Fahrpläne nach § 10 der DEVO. vor ihrem Inkrafttreten zu veröffentlichen und rechtzeitig auf den Stationen auszuhängen. Aus ihnen müssen Gattung, Wagenklassen und Abfahrzeiten, für die größeren Übergangs- und Endstationen auch die Ankunftzeiten der Züge sowie die wichtigeren Zuganschlüsse zu ersehen sein. Die ausgehängten Fahrpläne des eigenen Verwaltungsbezirks müssen auf hellgelbem, die anderer deutscher Verwaltungen auf weißem Papier gedruckt sein. Außer Kraft getretene Fahrpläne sind sofort zu entfernen. Eine bestimmte Frist ist hiernach für die Bekanntmachung von Fahrplanänderungen vor ihrer Einführung nicht festgesetzt. Die Verwaltungen würden sich durch ungenügende oder verspätete Veröffentlichung selbst schädigen. Die Fristen können aber auch je nach Umfang und Art der Änderungen ganz verschieden bemessen werden und bei geringer Späterlegung eines Zuges kürzer sein als bei Früherlegung einer Zugverbindung im Durchgangsverkehr, durch die vielleicht Anschlüsse verloren gehen. Auch für die äußere Anordnung der A. sind vom Reichs-Eisenbahnamt für die deutschen Eisenbahnen unterm 12. Mai 1909 einheitliche Regeln aufgestellt, die die Höhe der Pläne auf 1, ¾, ½ oder ¼ m festsetzen und auch

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[318/0328] auf Schwierigkeiten stößt, können Konstruktionen, die der Hauptsache nach in der Verbindung der Tragfedern durch Zugstangen und Winkel bestehen (Abb. 165), an Stelle der A. mit gleichem Erfolg Verwendung finden. Bei der Konstruktion der A. ist ein besonderes Augenmerk der Dimensionierung der Drehzapfen bezüglich entsprechender Lagerflächen zuzuwenden, damit nicht zu große Widerstände sich der Drehung des A. entgegensetzen wodurch der angestrebte Zweck teilweise oder ganz vereitelt würde. Bei Wagen finden A. nur selten Verwendung. Bei dreiachsigen Tendern werden häufig die Tragfedern von zwei Achsen mit Längsausgleichhebeln verbunden. Betreffend Anordnung von A. an den verschiedenen Lokomotivbauarten s. Lokomotive. Gölsdorf. Ausgleich- oder Kurvenschiene (makeup rail, closing rail; rail compensateur; rotaia compensatrice) soll in Gleisbogen die Verkürzung des inneren gegen den äußeren Strang ermöglichen. Man baut in der Regel den Außenstrang aus Schienen gewöhnlicher Länge und verwendet für den Innenstrang gekürzte Schienen, die man als A. bezeichnet. Ihre Kennzeichnung gegenüber den gewöhnlichen Schienen erfolgt durch Ölfarbe oder besser durch kleine Löcher im Schienensteg. Man begnügt sich meist mit einigen wenigen Sorten von A. und nimmt dafür eine etwas schiefe Lage der Stoßschwellen oder etwas zu große Abmessungen der Stoßlücken in Kauf (vgl. Handb. d. Ing.-W. V. 2. A. Blum, Konstruktion des Oberbaues). Ausgleichstellen, gemeinsame der Eisenbahnen, sind im Bereich des VDEV. zum Ausgleich von fehlenden und überzähligen Gepäckstücken und Gütern errichtet. Zu diesen Stellen, meistens Güterausgleichsteilen genannt, gehören die A. in Berlin für alle dem Verein angehörigen Bahnen des deutschen Zollgebiets, die österreichische A. in Wien, die ungarische A. in Budapest, die niederländische A. in Utrecht, die niederländische (holländische) A. in Amsterdam und die rumänische A. in Bukarest. Als A. kommen weiter die verschiedenen Abrechnungsstellen in Betracht, s. Artikel Abrechnung. Bekannt sind ferner die A., die unter Leitung des preußischen Eisenbahn-Zentralamts für den Ausgleich der Güterwagen im Deutschen Staatsbahnwagen-Verbande bestehen. Auch für andere größere Bahnunternehmungen bestehen A. ähnlicher Art (z. B. bei den österr. Staatsbahnen). Unter den A. sind vielfach Gruppen- oder Unterausgleichstellen in Wirksamkeit. Ausgleichungsfahrkarten (supplements), Ergänzungs- oder Zuschlagkarten, sind Fahrkarten, die bei Weiterfahrt über die Zielstation der gelösten Fahrkarte, bei Übertritt in eine höhere Wagenklasse desselben Zugs sowie bei Übergang in einen zu höheren Tarifen verkehrenden Zug (Schnellzug, Luxuszug) als Bestätigung über die Bezahlung des gegenüber dem Preise der gelösten Karte zu entrichtenden Mehrbetrags an den Reisenden ausgefolgt werden. Die Ausgabe der A. geschieht entweder bei den Fahrkartenschaltern der Stationen oder während der Fahrt durch die Schaffner. Als A. dienen vielfach gewöhnliche Fahrkarten, soweit der Preisausgleich durch solche hergestellt werden kann. Beispielsweise kann, wenn sich die Preise der 3 Wagenklassen wie 4 : 3 : 2 verhalten, beim Übertritt von der 3. in die 2. Wagenklasse eine halbe Karte 3. Klasse ausgegeben werden. Ist die Nachzahlung nicht mittels Verwendung gewöhnlicher Fahrkarten möglich, so erfolgt sie durch Ausgabe von Blankofahrkarten. Vielfach werden als A. auch Wertmarken ausgefolgt. Die näheren Bestimmungen über die Fälle, in denen Nachzahlungen zugelassen sind, Höhe der Nachzahlungsbeträge sowie über die Form der Nachzahlung enthalten die Tarife und Abfertigungsvorschriften. Aushangfahrplan (time table, sheet or poster; horaireaffiché des trains; orario murale). Für die der Personenbeförderung dienenden Züge sind die Fahrpläne nach § 10 der DEVO. vor ihrem Inkrafttreten zu veröffentlichen und rechtzeitig auf den Stationen auszuhängen. Aus ihnen müssen Gattung, Wagenklassen und Abfahrzeiten, für die größeren Übergangs- und Endstationen auch die Ankunftzeiten der Züge sowie die wichtigeren Zuganschlüsse zu ersehen sein. Die ausgehängten Fahrpläne des eigenen Verwaltungsbezirks müssen auf hellgelbem, die anderer deutscher Verwaltungen auf weißem Papier gedruckt sein. Außer Kraft getretene Fahrpläne sind sofort zu entfernen. Eine bestimmte Frist ist hiernach für die Bekanntmachung von Fahrplanänderungen vor ihrer Einführung nicht festgesetzt. Die Verwaltungen würden sich durch ungenügende oder verspätete Veröffentlichung selbst schädigen. Die Fristen können aber auch je nach Umfang und Art der Änderungen ganz verschieden bemessen werden und bei geringer Späterlegung eines Zuges kürzer sein als bei Früherlegung einer Zugverbindung im Durchgangsverkehr, durch die vielleicht Anschlüsse verloren gehen. Auch für die äußere Anordnung der A. sind vom Reichs-Eisenbahnamt für die deutschen Eisenbahnen unterm 12. Mai 1909 einheitliche Regeln aufgestellt, die die Höhe der Pläne auf 1, ¾, ½ oder ¼ m festsetzen und auch

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 318. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/328>, abgerufen am 15.05.2024.