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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Straße und Hausnummer bezeichnet ist, eine Benachrichtigung unmittelbar nach Ankunft des Gutes an den Empfänger abzusenden, auch wenn das Gut vor Ablauf der Lieferfrist eingetroffen ist. Die Benachrichtigung muß am Tage der Ankunft des Gutes, spätestens aber um 9 Uhr morgens des folgenden Tages abgesandt werden, u. zw. wo dies tunlich mit "eingeschriebenem Brief", andernfalls bedienen sich die Eisenbahnen nach ihrem Ermessen anderer Mittel zur Benachrichtigung, soweit solche nicht vom Absender vorgeschrieben sind. Wird der Empfänger, trotzdem seine Adresse im Frachtbrief genau bezeichnet ist, nicht benachrichtigt, so verliert die Eisenbahn das Recht auf Entschädigung für die Lagerung des Gutes.

In Frankreich und Italien besteht keine Verpflichtung der Eisenbahn zur Benachrichtigung des Empfängers von der Ankunft der nicht zugeführten Güter. Es hängt jedoch von der Absendung dieser Benachrichtigung der Beginn der Abholungsfristen und die Bezahlung von Lagergeld bei deren Überschreitung ab. Sie erfolgt in der Regel, sobald die Eisenbahn in der Lage ist, die Ablieferung vorzunehmen.

In Belgien wird der Empfänger von der Ankunft der Güter, die durch die Eisenbahn nicht in die Behausung zuzuführen sind, benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt unentgeltlich hinsichtlich der Güter gewisser Tarifklassen, der bahnlagernden oder der Sendungen nach Stationen, auf denen kein Rollfuhrdienst eingerichtet ist. Bei Frachtgutsendungen einschließlich der, die nach Industriegleisen übergeführt werden, werden für das A. 10 Centimes erhoben.

In der Schweiz hat die Eisenbahn längstens 24 Stunden nach Ankunft des Gutes, auch wenn die Lieferfrist noch nicht abgelaufen sein sollte, dem Adressaten den Frachtbrief oder eine schriftliche Anzeige zu übersenden. Bei Eilgütern erfolgt die Zustellung der Frachtbriefe, bzw. der Avisobriefe binnen 4 Stunden nach Ankunft des Gutes. Güter, die restante gestellt sind, werden nicht avisiert.


Avisierungsgebühren (advising taxes; taxes per transmission d'un avis; spese d'avviso), die vom Empfänger zu tragenden Kosten für die Avisierung, s. Avisieren.


B.

Baader, Josef von, ausgezeichneter Mechaniker und Ingenieur, geboren 30. September 1763 zu München, gestorben 20. November 1835 daselbst, widmete sich anfangs der Medizin, dann in Göttingen der Mathematik und Mechanik. 1798 war er wegen seiner hervorragenden Eignung für Technologie Direktor des Bergbaues und des Maschinenwesens in Bayern, 1808 Geheimrat bei der Generaldirektion des Bergbaues und der Salinen und später Oberbergrat sowie Honorarprofessor an der Universität zu München. Auf seinen Reisen in England, Frankreich und anderen Ländern (1787-1795 und 1815) sammelte B. einen reichen Schatz von Kenntnissen und Erfahrungen, studierte später namentlich das englische Eisenbahnwesen und warnte in seinen Schriften vor Wiederholung der Mängel des englischen Eisenbahnwesens in Deutschland. Er veröffentlichte bereits im Jahre 1814 eine Schrift, die der Errichtung von Eisenbahnen gewidmet war. Später erschien: Über ein neues System der fortschaffenden Mechanik, München 1818, dann: Über die neuesten Verbesserungen der Eisenbahnen, München 1825; Über eine vorteilhaftere Art des Baues von Eisenbahnen und Wagen, München 1826; Huskisson und die Eisenbahnen, München 1830.


Bachstein Hermann. Geboren am 15. April 1834 in Apolda, gestorben in Berlin am 4. Februar 1908. B. besuchte die Baugewerkschule in Weimar und später die Berliner Bauakademie. Als Bauunternehmer beteiligte er sich zuerst beim Bau der Berlin-Görlitzer- und der rechten Oderuferbahn. Hierauf übernahm er als selbständiger Generalunternehmer von der ungarischen Regierung die Ausführung der etwa 200 km langen Gömörer Industriebahnen unter damals höchst schwierigen Verhältnissen. Nach Deutschland zurückgekehrt, begann er alsbald eine umfassende Tätigkeit auf dem Gebiete des Eisenbahnbaues und -betriebes, indem er eine der ersten Nebenbahnen Deutschlands von Fröttstedt nach Friedrichroda erbaute und den Betrieb übernahm und so einer der Begründer des Nebenbahnwesens in Deutschland wurde. In rascher Folge erbaute er verschiedene andere Nebenbahnen in Thüringen, Mecklenburg und Preußen. Die Ausdehnung seiner Tätigkeit führte im Jahre 1879 zur Gründung der "Zentralverwaltung für Sekundärbahnen Hermann Bachstein" in Berlin. Von B. ging die erste Anregung aus zur Begründung der "Pensionskasse für Beamte deutscher Privateisenbahnen." Noch im späten Alter beteiligte sich B. an Eisenbahnbauten auch außerhalb

Straße und Hausnummer bezeichnet ist, eine Benachrichtigung unmittelbar nach Ankunft des Gutes an den Empfänger abzusenden, auch wenn das Gut vor Ablauf der Lieferfrist eingetroffen ist. Die Benachrichtigung muß am Tage der Ankunft des Gutes, spätestens aber um 9 Uhr morgens des folgenden Tages abgesandt werden, u. zw. wo dies tunlich mit „eingeschriebenem Brief“, andernfalls bedienen sich die Eisenbahnen nach ihrem Ermessen anderer Mittel zur Benachrichtigung, soweit solche nicht vom Absender vorgeschrieben sind. Wird der Empfänger, trotzdem seine Adresse im Frachtbrief genau bezeichnet ist, nicht benachrichtigt, so verliert die Eisenbahn das Recht auf Entschädigung für die Lagerung des Gutes.

In Frankreich und Italien besteht keine Verpflichtung der Eisenbahn zur Benachrichtigung des Empfängers von der Ankunft der nicht zugeführten Güter. Es hängt jedoch von der Absendung dieser Benachrichtigung der Beginn der Abholungsfristen und die Bezahlung von Lagergeld bei deren Überschreitung ab. Sie erfolgt in der Regel, sobald die Eisenbahn in der Lage ist, die Ablieferung vorzunehmen.

In Belgien wird der Empfänger von der Ankunft der Güter, die durch die Eisenbahn nicht in die Behausung zuzuführen sind, benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt unentgeltlich hinsichtlich der Güter gewisser Tarifklassen, der bahnlagernden oder der Sendungen nach Stationen, auf denen kein Rollfuhrdienst eingerichtet ist. Bei Frachtgutsendungen einschließlich der, die nach Industriegleisen übergeführt werden, werden für das A. 10 Centimes erhoben.

In der Schweiz hat die Eisenbahn längstens 24 Stunden nach Ankunft des Gutes, auch wenn die Lieferfrist noch nicht abgelaufen sein sollte, dem Adressaten den Frachtbrief oder eine schriftliche Anzeige zu übersenden. Bei Eilgütern erfolgt die Zustellung der Frachtbriefe, bzw. der Avisobriefe binnen 4 Stunden nach Ankunft des Gutes. Güter, die restante gestellt sind, werden nicht avisiert.


Avisierungsgebühren (advising taxes; taxes per transmission d'un avis; spese d'avviso), die vom Empfänger zu tragenden Kosten für die Avisierung, s. Avisieren.


B.

Baader, Josef von, ausgezeichneter Mechaniker und Ingenieur, geboren 30. September 1763 zu München, gestorben 20. November 1835 daselbst, widmete sich anfangs der Medizin, dann in Göttingen der Mathematik und Mechanik. 1798 war er wegen seiner hervorragenden Eignung für Technologie Direktor des Bergbaues und des Maschinenwesens in Bayern, 1808 Geheimrat bei der Generaldirektion des Bergbaues und der Salinen und später Oberbergrat sowie Honorarprofessor an der Universität zu München. Auf seinen Reisen in England, Frankreich und anderen Ländern (1787–1795 und 1815) sammelte B. einen reichen Schatz von Kenntnissen und Erfahrungen, studierte später namentlich das englische Eisenbahnwesen und warnte in seinen Schriften vor Wiederholung der Mängel des englischen Eisenbahnwesens in Deutschland. Er veröffentlichte bereits im Jahre 1814 eine Schrift, die der Errichtung von Eisenbahnen gewidmet war. Später erschien: Über ein neues System der fortschaffenden Mechanik, München 1818, dann: Über die neuesten Verbesserungen der Eisenbahnen, München 1825; Über eine vorteilhaftere Art des Baues von Eisenbahnen und Wagen, München 1826; Huskisson und die Eisenbahnen, München 1830.


Bachstein Hermann. Geboren am 15. April 1834 in Apolda, gestorben in Berlin am 4. Februar 1908. B. besuchte die Baugewerkschule in Weimar und später die Berliner Bauakademie. Als Bauunternehmer beteiligte er sich zuerst beim Bau der Berlin-Görlitzer- und der rechten Oderuferbahn. Hierauf übernahm er als selbständiger Generalunternehmer von der ungarischen Regierung die Ausführung der etwa 200 km langen Gömörer Industriebahnen unter damals höchst schwierigen Verhältnissen. Nach Deutschland zurückgekehrt, begann er alsbald eine umfassende Tätigkeit auf dem Gebiete des Eisenbahnbaues und -betriebes, indem er eine der ersten Nebenbahnen Deutschlands von Fröttstedt nach Friedrichroda erbaute und den Betrieb übernahm und so einer der Begründer des Nebenbahnwesens in Deutschland wurde. In rascher Folge erbaute er verschiedene andere Nebenbahnen in Thüringen, Mecklenburg und Preußen. Die Ausdehnung seiner Tätigkeit führte im Jahre 1879 zur Gründung der „Zentralverwaltung für Sekundärbahnen Hermann Bachstein“ in Berlin. Von B. ging die erste Anregung aus zur Begründung der „Pensionskasse für Beamte deutscher Privateisenbahnen.“ Noch im späten Alter beteiligte sich B. an Eisenbahnbauten auch außerhalb

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[344/0354] Straße und Hausnummer bezeichnet ist, eine Benachrichtigung unmittelbar nach Ankunft des Gutes an den Empfänger abzusenden, auch wenn das Gut vor Ablauf der Lieferfrist eingetroffen ist. Die Benachrichtigung muß am Tage der Ankunft des Gutes, spätestens aber um 9 Uhr morgens des folgenden Tages abgesandt werden, u. zw. wo dies tunlich mit „eingeschriebenem Brief“, andernfalls bedienen sich die Eisenbahnen nach ihrem Ermessen anderer Mittel zur Benachrichtigung, soweit solche nicht vom Absender vorgeschrieben sind. Wird der Empfänger, trotzdem seine Adresse im Frachtbrief genau bezeichnet ist, nicht benachrichtigt, so verliert die Eisenbahn das Recht auf Entschädigung für die Lagerung des Gutes. In Frankreich und Italien besteht keine Verpflichtung der Eisenbahn zur Benachrichtigung des Empfängers von der Ankunft der nicht zugeführten Güter. Es hängt jedoch von der Absendung dieser Benachrichtigung der Beginn der Abholungsfristen und die Bezahlung von Lagergeld bei deren Überschreitung ab. Sie erfolgt in der Regel, sobald die Eisenbahn in der Lage ist, die Ablieferung vorzunehmen. In Belgien wird der Empfänger von der Ankunft der Güter, die durch die Eisenbahn nicht in die Behausung zuzuführen sind, benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt unentgeltlich hinsichtlich der Güter gewisser Tarifklassen, der bahnlagernden oder der Sendungen nach Stationen, auf denen kein Rollfuhrdienst eingerichtet ist. Bei Frachtgutsendungen einschließlich der, die nach Industriegleisen übergeführt werden, werden für das A. 10 Centimes erhoben. In der Schweiz hat die Eisenbahn längstens 24 Stunden nach Ankunft des Gutes, auch wenn die Lieferfrist noch nicht abgelaufen sein sollte, dem Adressaten den Frachtbrief oder eine schriftliche Anzeige zu übersenden. Bei Eilgütern erfolgt die Zustellung der Frachtbriefe, bzw. der Avisobriefe binnen 4 Stunden nach Ankunft des Gutes. Güter, die restante gestellt sind, werden nicht avisiert. Avisierungsgebühren (advising taxes; taxes per transmission d'un avis; spese d'avviso), die vom Empfänger zu tragenden Kosten für die Avisierung, s. Avisieren. B. Baader, Josef von, ausgezeichneter Mechaniker und Ingenieur, geboren 30. September 1763 zu München, gestorben 20. November 1835 daselbst, widmete sich anfangs der Medizin, dann in Göttingen der Mathematik und Mechanik. 1798 war er wegen seiner hervorragenden Eignung für Technologie Direktor des Bergbaues und des Maschinenwesens in Bayern, 1808 Geheimrat bei der Generaldirektion des Bergbaues und der Salinen und später Oberbergrat sowie Honorarprofessor an der Universität zu München. Auf seinen Reisen in England, Frankreich und anderen Ländern (1787–1795 und 1815) sammelte B. einen reichen Schatz von Kenntnissen und Erfahrungen, studierte später namentlich das englische Eisenbahnwesen und warnte in seinen Schriften vor Wiederholung der Mängel des englischen Eisenbahnwesens in Deutschland. Er veröffentlichte bereits im Jahre 1814 eine Schrift, die der Errichtung von Eisenbahnen gewidmet war. Später erschien: Über ein neues System der fortschaffenden Mechanik, München 1818, dann: Über die neuesten Verbesserungen der Eisenbahnen, München 1825; Über eine vorteilhaftere Art des Baues von Eisenbahnen und Wagen, München 1826; Huskisson und die Eisenbahnen, München 1830. Bachstein Hermann. Geboren am 15. April 1834 in Apolda, gestorben in Berlin am 4. Februar 1908. B. besuchte die Baugewerkschule in Weimar und später die Berliner Bauakademie. Als Bauunternehmer beteiligte er sich zuerst beim Bau der Berlin-Görlitzer- und der rechten Oderuferbahn. Hierauf übernahm er als selbständiger Generalunternehmer von der ungarischen Regierung die Ausführung der etwa 200 km langen Gömörer Industriebahnen unter damals höchst schwierigen Verhältnissen. Nach Deutschland zurückgekehrt, begann er alsbald eine umfassende Tätigkeit auf dem Gebiete des Eisenbahnbaues und -betriebes, indem er eine der ersten Nebenbahnen Deutschlands von Fröttstedt nach Friedrichroda erbaute und den Betrieb übernahm und so einer der Begründer des Nebenbahnwesens in Deutschland wurde. In rascher Folge erbaute er verschiedene andere Nebenbahnen in Thüringen, Mecklenburg und Preußen. Die Ausdehnung seiner Tätigkeit führte im Jahre 1879 zur Gründung der „Zentralverwaltung für Sekundärbahnen Hermann Bachstein“ in Berlin. Von B. ging die erste Anregung aus zur Begründung der „Pensionskasse für Beamte deutscher Privateisenbahnen.“ Noch im späten Alter beteiligte sich B. an Eisenbahnbauten auch außerhalb

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 344. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/354>, abgerufen am 15.05.2024.