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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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davon ausgeschlossen oder nur gegen Zahlung des Schnellzugszuschlags zugelassen sind.

Solche B. werden nur gegen eine Bescheinigung des Schulvorstandes ausgegeben und gelten nur für direkte Fahrt ohne Unterbrechung.

Von den großherzoglich badischen Eisenbahnen werden B. ausgegeben, die für 10 Hin- und Rückfahrten berechtigen, wobei aber Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag ausgeführt werden müssen. Bei manchen B. ist auch der Besuch des Bades im Fahrpreise inbegriffen.

B. sind alljährlich nur in der Zeit vom 15. Mai bis 15. Oktober benutzbar, doch können sie auch noch im nächstfolgenden Jahre nach ihrer Lösung benützt werden. B. können auch von mehreren Personen benützt werden, wenn diese im gleichen Wagenabteil Platz nehmen. Fahrtunterbrechung und Reisegepäck werden auf B. nicht zugelassen.

Außerdem bestehen in Deutschland Rückfahrkarten nach den Nord- und Ostseebädern wahlfrei gültig für Bahn- und Schiffstrecken binnen 45 Tagen. Diese Karten werden auf den größeren Stationen Deutschlands und auch auf den Hauptstationen Österreichs ausgegeben.

In Frankreich werden für Fahrten in die Seebäder B. (billets de bains de mer) in den verschiedensten Formen ausgegeben, u. zw. sowohl von den Staatsbahnen als auch von den großen Privatbahnen. Es gibt Rückfahrkarten nach bestimmten Badeorten mit 33tägiger Gültigkeit nach besonderem Tarif, die in der Zeit vom Donnerstag vor Palmsonntag bis 31. Oktober ausgegeben werden, ferner B. mit gekürzter Gültigkeitsdauer für 5 Tage von Freitag der einen Woche bis Dienstag der nächsten Woche, oder 2 Tage vor bis 2 Tage nach einem Festtage. Zu den B. mit gekürzter Gültigkeitsdauer gehören noch die mit eintägiger Gültigkeit für die II. und III. Klasse.

Außer diesen B. werden noch Abonnementkarten für Seebäder (abonnements de bains de mer) ausgegeben für die Dauer von 1, 3 oder 6 Monaten, mit 40% Nachlaß von dem Preise gewöhnlicher Abonnementkarten gleicher Gültigkeitsdauer. Die Abonnementkarten für 1 und 3 Monate gelten vom Donnerstag vor Palmsonntag bis zum 31. Oktober desselben Jahres, die für 6 Monate bis zum 31. Juli des nächsten Jahres.


Badische Staatseisenbahnen. Inhaltsübersicht: 1. Geschichte. 2. Gegenwärtiger Stand. 3. Anlagekapital. 4. Beschreibung der Bahn. 5. Betriebsmittel. 6. Verkehr. 7. Betriebsergebnisse. 8. Personal. 9. Organisation.

1. Geschichte. Nach Braunschweig war Baden der erste deutsche Staat, der den Bau und Betrieb von Eisenbahnen auf Rechnung des Staates in die Hand nahm. Im Sommer 1833 hatte der Kommerzienrat L. Newhouse in Mannheim eine Denkschrift über die Herstellung einer Eisenbahn von Mannheim bis Basel und an den Bodensee der Regierung und den Landständen überreicht. Im Jahre 1835 trug Newhouse seine Pläne dem Landtag wiederholt vor. Gleichzeitig suchte Friedrich List in Leipzig, in Verbindung mit dem Freiherrn von Cotta in Stuttgart, förmlich um die Konzessionierung einer Bahn von Mannheim nach Basel nach. In der Öffentlichkeit fand der Gedanke des Eisenbahnverkehrs rasch eine lebhafte Aufnahme; dabei trat schon früh das Verlangen auf, daß der Staat den Bau und Betrieb in die Hand nehmen solle. Die Regierung, die sich anfänglich zurückhielt, wurde durch den Fortschritt der Eisenbahnbewegung in Baden und den Nachbarländern veranlaßt, selbständig vorzugehen. Durch landesherrliche Verordnung vom 17. Januar 1836 wurde eine Kommission gebildet, die unter Zuziehung von sachverständigen Notabeln die Frage von den verschiedenen Gesichtspunkten prüfen sollte. Die Arbeiten wurden so eifrig betrieben, daß schon am 10. Februar 1838 ein außerordentlicher Landtag einberufen werden konnte. Das Ergebnis der Beratungen waren drei Gesetze vom 29. März 1838, wodurch der Bau einer Bahn von Mannheim über Heidelberg bis zur schweizerischen Grenze bei Basel auf Staatskosten beschlossen, für die Aufbringung des Geldes zur Deckung des Bauaufwandes gesorgt und das Verfahren der Zwangsabtretung zu Zwecken des Eisenbahnbaues geordnet wurde. Damit war die Durchführung des Staatsbahnsystems in Baden entschieden.

Der Bahnbau wurde so beschleunigt, daß schon am 12. September 1840 die erste 18·5 km lange Teilstrecke Mannheim-Heidelberg zunächst für den Personenverkehr eröffnet werden konnte. (Der Güterverkehr wurde am 1. Mai 1843 begonnen.) Weiterhin wurde die Bahn in Betrieb genommen 1843 bis Karlsruhe, 1844 bis Offenburg (nebst der Seitenbahn Appenweier-Kehl), 1845 bis Freiburg (nebst der Seitenbahn Oos-Baden-Baden), 1848 bis Efringen-Kirchen an der schweizerischen Grenze bei Basel. Damit besaß Baden zu Ende des ersten Jahrzehnts des Eisenbahnbaues 275·8 km Staatsbahnen, worunter 211·7 km doppelgleisig. Dazu kam der auf badischem Gebiet liegende, auf Rechnung des badischen Staates gebaute Teil der im Jahre 1846 eröffneten Main-Neckar-Bahn (Mannheim- und Heidelberg-Frankfurt) mit 31·6 km.

Im Jahre 1853 wurde von der württembergischen Eisenbahnverwaltung die Strecke Bruchsal-Mühlacker als Teil der Strecke Bruchsal-Stuttgart-Ulm eröffnet. (Das Teilstück Bruchsal-Bretten ging im Jahre 1879 durch Kauf in badischen

davon ausgeschlossen oder nur gegen Zahlung des Schnellzugszuschlags zugelassen sind.

Solche B. werden nur gegen eine Bescheinigung des Schulvorstandes ausgegeben und gelten nur für direkte Fahrt ohne Unterbrechung.

Von den großherzoglich badischen Eisenbahnen werden B. ausgegeben, die für 10 Hin- und Rückfahrten berechtigen, wobei aber Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag ausgeführt werden müssen. Bei manchen B. ist auch der Besuch des Bades im Fahrpreise inbegriffen.

B. sind alljährlich nur in der Zeit vom 15. Mai bis 15. Oktober benutzbar, doch können sie auch noch im nächstfolgenden Jahre nach ihrer Lösung benützt werden. B. können auch von mehreren Personen benützt werden, wenn diese im gleichen Wagenabteil Platz nehmen. Fahrtunterbrechung und Reisegepäck werden auf B. nicht zugelassen.

Außerdem bestehen in Deutschland Rückfahrkarten nach den Nord- und Ostseebädern wahlfrei gültig für Bahn- und Schiffstrecken binnen 45 Tagen. Diese Karten werden auf den größeren Stationen Deutschlands und auch auf den Hauptstationen Österreichs ausgegeben.

In Frankreich werden für Fahrten in die Seebäder B. (billets de bains de mer) in den verschiedensten Formen ausgegeben, u. zw. sowohl von den Staatsbahnen als auch von den großen Privatbahnen. Es gibt Rückfahrkarten nach bestimmten Badeorten mit 33tägiger Gültigkeit nach besonderem Tarif, die in der Zeit vom Donnerstag vor Palmsonntag bis 31. Oktober ausgegeben werden, ferner B. mit gekürzter Gültigkeitsdauer für 5 Tage von Freitag der einen Woche bis Dienstag der nächsten Woche, oder 2 Tage vor bis 2 Tage nach einem Festtage. Zu den B. mit gekürzter Gültigkeitsdauer gehören noch die mit eintägiger Gültigkeit für die II. und III. Klasse.

Außer diesen B. werden noch Abonnementkarten für Seebäder (abonnements de bains de mer) ausgegeben für die Dauer von 1, 3 oder 6 Monaten, mit 40% Nachlaß von dem Preise gewöhnlicher Abonnementkarten gleicher Gültigkeitsdauer. Die Abonnementkarten für 1 und 3 Monate gelten vom Donnerstag vor Palmsonntag bis zum 31. Oktober desselben Jahres, die für 6 Monate bis zum 31. Juli des nächsten Jahres.


Badische Staatseisenbahnen. Inhaltsübersicht: 1. Geschichte. 2. Gegenwärtiger Stand. 3. Anlagekapital. 4. Beschreibung der Bahn. 5. Betriebsmittel. 6. Verkehr. 7. Betriebsergebnisse. 8. Personal. 9. Organisation.

1. Geschichte. Nach Braunschweig war Baden der erste deutsche Staat, der den Bau und Betrieb von Eisenbahnen auf Rechnung des Staates in die Hand nahm. Im Sommer 1833 hatte der Kommerzienrat L. Newhouse in Mannheim eine Denkschrift über die Herstellung einer Eisenbahn von Mannheim bis Basel und an den Bodensee der Regierung und den Landständen überreicht. Im Jahre 1835 trug Newhouse seine Pläne dem Landtag wiederholt vor. Gleichzeitig suchte Friedrich List in Leipzig, in Verbindung mit dem Freiherrn von Cotta in Stuttgart, förmlich um die Konzessionierung einer Bahn von Mannheim nach Basel nach. In der Öffentlichkeit fand der Gedanke des Eisenbahnverkehrs rasch eine lebhafte Aufnahme; dabei trat schon früh das Verlangen auf, daß der Staat den Bau und Betrieb in die Hand nehmen solle. Die Regierung, die sich anfänglich zurückhielt, wurde durch den Fortschritt der Eisenbahnbewegung in Baden und den Nachbarländern veranlaßt, selbständig vorzugehen. Durch landesherrliche Verordnung vom 17. Januar 1836 wurde eine Kommission gebildet, die unter Zuziehung von sachverständigen Notabeln die Frage von den verschiedenen Gesichtspunkten prüfen sollte. Die Arbeiten wurden so eifrig betrieben, daß schon am 10. Februar 1838 ein außerordentlicher Landtag einberufen werden konnte. Das Ergebnis der Beratungen waren drei Gesetze vom 29. März 1838, wodurch der Bau einer Bahn von Mannheim über Heidelberg bis zur schweizerischen Grenze bei Basel auf Staatskosten beschlossen, für die Aufbringung des Geldes zur Deckung des Bauaufwandes gesorgt und das Verfahren der Zwangsabtretung zu Zwecken des Eisenbahnbaues geordnet wurde. Damit war die Durchführung des Staatsbahnsystems in Baden entschieden.

Der Bahnbau wurde so beschleunigt, daß schon am 12. September 1840 die erste 18·5 km lange Teilstrecke Mannheim-Heidelberg zunächst für den Personenverkehr eröffnet werden konnte. (Der Güterverkehr wurde am 1. Mai 1843 begonnen.) Weiterhin wurde die Bahn in Betrieb genommen 1843 bis Karlsruhe, 1844 bis Offenburg (nebst der Seitenbahn Appenweier-Kehl), 1845 bis Freiburg (nebst der Seitenbahn Oos-Baden-Baden), 1848 bis Efringen-Kirchen an der schweizerischen Grenze bei Basel. Damit besaß Baden zu Ende des ersten Jahrzehnts des Eisenbahnbaues 275·8 km Staatsbahnen, worunter 211·7 km doppelgleisig. Dazu kam der auf badischem Gebiet liegende, auf Rechnung des badischen Staates gebaute Teil der im Jahre 1846 eröffneten Main-Neckar-Bahn (Mannheim- und Heidelberg-Frankfurt) mit 31·6 km.

Im Jahre 1853 wurde von der württembergischen Eisenbahnverwaltung die Strecke Bruchsal-Mühlacker als Teil der Strecke Bruchsal-Stuttgart-Ulm eröffnet. (Das Teilstück Bruchsal-Bretten ging im Jahre 1879 durch Kauf in badischen

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[346/0356] davon ausgeschlossen oder nur gegen Zahlung des Schnellzugszuschlags zugelassen sind. Solche B. werden nur gegen eine Bescheinigung des Schulvorstandes ausgegeben und gelten nur für direkte Fahrt ohne Unterbrechung. Von den großherzoglich badischen Eisenbahnen werden B. ausgegeben, die für 10 Hin- und Rückfahrten berechtigen, wobei aber Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag ausgeführt werden müssen. Bei manchen B. ist auch der Besuch des Bades im Fahrpreise inbegriffen. B. sind alljährlich nur in der Zeit vom 15. Mai bis 15. Oktober benutzbar, doch können sie auch noch im nächstfolgenden Jahre nach ihrer Lösung benützt werden. B. können auch von mehreren Personen benützt werden, wenn diese im gleichen Wagenabteil Platz nehmen. Fahrtunterbrechung und Reisegepäck werden auf B. nicht zugelassen. Außerdem bestehen in Deutschland Rückfahrkarten nach den Nord- und Ostseebädern wahlfrei gültig für Bahn- und Schiffstrecken binnen 45 Tagen. Diese Karten werden auf den größeren Stationen Deutschlands und auch auf den Hauptstationen Österreichs ausgegeben. In Frankreich werden für Fahrten in die Seebäder B. (billets de bains de mer) in den verschiedensten Formen ausgegeben, u. zw. sowohl von den Staatsbahnen als auch von den großen Privatbahnen. Es gibt Rückfahrkarten nach bestimmten Badeorten mit 33tägiger Gültigkeit nach besonderem Tarif, die in der Zeit vom Donnerstag vor Palmsonntag bis 31. Oktober ausgegeben werden, ferner B. mit gekürzter Gültigkeitsdauer für 5 Tage von Freitag der einen Woche bis Dienstag der nächsten Woche, oder 2 Tage vor bis 2 Tage nach einem Festtage. Zu den B. mit gekürzter Gültigkeitsdauer gehören noch die mit eintägiger Gültigkeit für die II. und III. Klasse. Außer diesen B. werden noch Abonnementkarten für Seebäder (abonnements de bains de mer) ausgegeben für die Dauer von 1, 3 oder 6 Monaten, mit 40% Nachlaß von dem Preise gewöhnlicher Abonnementkarten gleicher Gültigkeitsdauer. Die Abonnementkarten für 1 und 3 Monate gelten vom Donnerstag vor Palmsonntag bis zum 31. Oktober desselben Jahres, die für 6 Monate bis zum 31. Juli des nächsten Jahres. Badische Staatseisenbahnen. Inhaltsübersicht: 1. Geschichte. 2. Gegenwärtiger Stand. 3. Anlagekapital. 4. Beschreibung der Bahn. 5. Betriebsmittel. 6. Verkehr. 7. Betriebsergebnisse. 8. Personal. 9. Organisation. 1. Geschichte. Nach Braunschweig war Baden der erste deutsche Staat, der den Bau und Betrieb von Eisenbahnen auf Rechnung des Staates in die Hand nahm. Im Sommer 1833 hatte der Kommerzienrat L. Newhouse in Mannheim eine Denkschrift über die Herstellung einer Eisenbahn von Mannheim bis Basel und an den Bodensee der Regierung und den Landständen überreicht. Im Jahre 1835 trug Newhouse seine Pläne dem Landtag wiederholt vor. Gleichzeitig suchte Friedrich List in Leipzig, in Verbindung mit dem Freiherrn von Cotta in Stuttgart, förmlich um die Konzessionierung einer Bahn von Mannheim nach Basel nach. In der Öffentlichkeit fand der Gedanke des Eisenbahnverkehrs rasch eine lebhafte Aufnahme; dabei trat schon früh das Verlangen auf, daß der Staat den Bau und Betrieb in die Hand nehmen solle. Die Regierung, die sich anfänglich zurückhielt, wurde durch den Fortschritt der Eisenbahnbewegung in Baden und den Nachbarländern veranlaßt, selbständig vorzugehen. Durch landesherrliche Verordnung vom 17. Januar 1836 wurde eine Kommission gebildet, die unter Zuziehung von sachverständigen Notabeln die Frage von den verschiedenen Gesichtspunkten prüfen sollte. Die Arbeiten wurden so eifrig betrieben, daß schon am 10. Februar 1838 ein außerordentlicher Landtag einberufen werden konnte. Das Ergebnis der Beratungen waren drei Gesetze vom 29. März 1838, wodurch der Bau einer Bahn von Mannheim über Heidelberg bis zur schweizerischen Grenze bei Basel auf Staatskosten beschlossen, für die Aufbringung des Geldes zur Deckung des Bauaufwandes gesorgt und das Verfahren der Zwangsabtretung zu Zwecken des Eisenbahnbaues geordnet wurde. Damit war die Durchführung des Staatsbahnsystems in Baden entschieden. Der Bahnbau wurde so beschleunigt, daß schon am 12. September 1840 die erste 18·5 km lange Teilstrecke Mannheim-Heidelberg zunächst für den Personenverkehr eröffnet werden konnte. (Der Güterverkehr wurde am 1. Mai 1843 begonnen.) Weiterhin wurde die Bahn in Betrieb genommen 1843 bis Karlsruhe, 1844 bis Offenburg (nebst der Seitenbahn Appenweier-Kehl), 1845 bis Freiburg (nebst der Seitenbahn Oos-Baden-Baden), 1848 bis Efringen-Kirchen an der schweizerischen Grenze bei Basel. Damit besaß Baden zu Ende des ersten Jahrzehnts des Eisenbahnbaues 275·8 km Staatsbahnen, worunter 211·7 km doppelgleisig. Dazu kam der auf badischem Gebiet liegende, auf Rechnung des badischen Staates gebaute Teil der im Jahre 1846 eröffneten Main-Neckar-Bahn (Mannheim- und Heidelberg-Frankfurt) mit 31·6 km. Im Jahre 1853 wurde von der württembergischen Eisenbahnverwaltung die Strecke Bruchsal-Mühlacker als Teil der Strecke Bruchsal-Stuttgart-Ulm eröffnet. (Das Teilstück Bruchsal-Bretten ging im Jahre 1879 durch Kauf in badischen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 346. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/356>, abgerufen am 15.05.2024.