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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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außerhalb der regelmäßigen Begehungen seine Strecke zu untersuchen und sich, wenn nötig, im Schrankendienste durch eine von ihm zu unterrichtende, geeignete Person vertreten zu lassen. Auf Steilrampen hat der Wärter bei leichtem Regen, Nebel und Glatteis die Schienen vor Eintreffen schwerbelasteter Züge mit feinem Sand zu bestreuen, damit die Triebräder der Lokomotiven nicht schleudern. Fundgegenstände hat er nach Vorschrift abzuliefern.

Vgl. besonders Bahnwärter, Schrankenwärter, Bahnmeister, Rottenführer und Bahnunterhaltung.

Literatur: Schilling, Trennung des Bahnbewachungs- und Schrankendienstes. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1881, S. 1; Ausrüstung der Bahnwärter. Zentralblatt der Bauverwaltung, Berlin. 1890, S. 362. - R. Luders, Streckenwärterüberwachungsvorschriften. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1892, S. 133. - Blum, Selbsttätige Eisenbahnschranken. Deutsche Bauzeitung. 1896, S. 657, 1897, S. 15, 50 u. 183. - Weikard, Selbsttätige Eisenbahnschranken. Deutsche Bauzeitung. 1897, S. 28. - Demay, Selbsttätige Eisenbahnschranken. Deutsche Bauzeitung. 1897, S. 119. - Wegner, Bahnwärterüberwachung durch Zählwerke und Uhren. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1904, S. 53. - Rehbein, Trennung des Schrankendienstes vom übrigen Bahnbewachungsdienst. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1895, S. 71. - Weikard, Wegunter- und -überführungen und Vereinfachung des Bahnunterhaltungs- (Überwachungs-) Dienstes. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1903, S. 118; Trennung des Schrankendienstes von der Streckenbewachung durch staffelförmige Ablösung. Ztg. d. Vereins Deutsch. Eis.-Verw. 1903, S. 477 u. 1033; Trennung des Schrankendienstes von der Streckenbewachung durch Einstellung von Streckenwärtern. Ztg. d. Vereins Deutsch. Eis.-Verw. 1903, S. 1261. - Schilling, Bahnbewachung auf verkehrsreichen Strecken. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1905, S. 280; Trennung des Schrankendienstes vorn Streckendienst. Ztg. d. Vereins Deutsch. Eis.-Verw. 1908, S. 1567. - Die Vereinfachung des Bahnüberwachungsdienstes. Bericht an die Technikerversammlung des Vereins Deutscher Eis.-Verw. zu Oldenburg 1909.

v. Weikard.


Bahnbauinspektion, Dienststelle der Badischen Staatsbahnen für den bautechnischen Dienst (auch für Erweiterungs- und Neubauten) s. Bauleitung.


Bahnbeschädigungen (damages, degats a la voie; danneggiamenti) nennt man alle Zerstörungen an dem betriebsicheren Zustand einer Bahnanlage. Die Ursachen der B. können verschiedener Art sein:

Bei den Beschädigungen durch die Natur und durch Naturereignisse kann man unterscheiden zwischen solchen, die durch Vorsichtsmaßregeln beim Bau mehr oder weniger vermieden werden können, und solchen, die auch bei größter Vorsicht unvermeidlich sind; zu letzteren gehören u. a. Beschädigungen durch Erdbeben; Beschädigungen durch Bergstürze und Lawinen würden sich zwar in vielen Fällen vermeiden lassen, wenn man beim Bahnbau stets nur die Linien auswählen könnte, die von solchen Unfällen erfahrungsgemäß frei sind, was jedoch aus anderen Gründen oft nicht angängig ist. Häufig sind Zerstörungen der Eisenbahnbauten durch Wasser, durch Unterspülung der Dämme und Brückenpfeiler, durch Auflockerung des Erdreichs an den Berghängen, durch Überschwemmungen ganzer Flußgebiete und ähnliches. Zur möglichsten Vermeidung solcher B. werden die Bahnen in der Nähe von Gewässern in der Regel über dem höchsten Hochwasser angelegt. Beschädigungen kommen ferner vor durch Wind und Schnee, wodurch zuweilen Telegraphenmaste umgeworfen und Leitungsdrähte zerrissen werden. Durch heftige Bora-Stürme sind öfters ganze Züge umgeworfen und vereinzelt auch Dächer abgedeckt worden.

Über B. durch Betriebsunfälle s. Unfälle.

B. durch Menschenhand können absichtlich oder unabsichtlich stattfinden. Die absichtlichen Beschädigungen der Bahn und ihrer Anlagen werden als Bahnfrevel strafrechtlich geahndet (s. Bahnfrevel).

Neben diesen absichtlichen Beschädigungen kommen auch jene in Betracht, die im Kriege aus militärischen Gründen vorgenommen werden.

Unabsichtliche Schädigungen von Eisenbahnanlagen treten namentlich ein bei unvorsichtiger Durchführung von Bauarbeiten in der Nähe der Betriebsgleise (Herstellung von Baugruben, Wasserbauten u. s. w.).

Vereinzelt kommen wohl auch B. durch Tiere vor; so zernagen z. B. weiße Ameisen (Termiten) hölzerne Eisenbahnschwellen in tropischen Gegenden. Auch sind in Siam B. am Oberbau und den Telegraphenanlagen durch Elefanten herbeigeführt worden.

Allen B. gegenüber ist es Aufgabe der Bahnverwaltung, die Bahn so schnell wie möglich wieder betriebsfähig zu machen und die Ursachen der Beschädigungen zu ermitteln, damit sie für die Zukunft möglichst beseitigt werden können (vgl. § 1 ff. des deutschen Bahnpolizeireglements und §§ 3, 16, 17 u. 18 der österr. Eisenbahnbetriebsordnung u. s. u. a. Anschläge auf Eisenbahnen, Bahnaufsicht, Bahnpolizei, Bahnfrevel).

Giese.


Bahnbestand ist nach dem österreichischen Eisenbahnbuchgesetz der gesamte Besitz des Eisenbahnunternehmens an festen Anlagen, wie Bahnkörper mit den sonstigen Grundstücken, Baulichkeiten, Fahrzeugen, Geräten, Ausrüstungsgegenständen und Materialien aller Art, die zur Erhaltung der Bahn und ihrer

außerhalb der regelmäßigen Begehungen seine Strecke zu untersuchen und sich, wenn nötig, im Schrankendienste durch eine von ihm zu unterrichtende, geeignete Person vertreten zu lassen. Auf Steilrampen hat der Wärter bei leichtem Regen, Nebel und Glatteis die Schienen vor Eintreffen schwerbelasteter Züge mit feinem Sand zu bestreuen, damit die Triebräder der Lokomotiven nicht schleudern. Fundgegenstände hat er nach Vorschrift abzuliefern.

Vgl. besonders Bahnwärter, Schrankenwärter, Bahnmeister, Rottenführer und Bahnunterhaltung.

Literatur: Schilling, Trennung des Bahnbewachungs- und Schrankendienstes. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1881, S. 1; Ausrüstung der Bahnwärter. Zentralblatt der Bauverwaltung, Berlin. 1890, S. 362. – R. Luders, Streckenwärterüberwachungsvorschriften. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1892, S. 133. – Blum, Selbsttätige Eisenbahnschranken. Deutsche Bauzeitung. 1896, S. 657, 1897, S. 15, 50 u. 183. – Weikard, Selbsttätige Eisenbahnschranken. Deutsche Bauzeitung. 1897, S. 28. – Demay, Selbsttätige Eisenbahnschranken. Deutsche Bauzeitung. 1897, S. 119. – Wegner, Bahnwärterüberwachung durch Zählwerke und Uhren. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1904, S. 53. – Rehbein, Trennung des Schrankendienstes vom übrigen Bahnbewachungsdienst. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1895, S. 71. – Weikard, Wegunter- und -überführungen und Vereinfachung des Bahnunterhaltungs- (Überwachungs-) Dienstes. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1903, S. 118; Trennung des Schrankendienstes von der Streckenbewachung durch staffelförmige Ablösung. Ztg. d. Vereins Deutsch. Eis.-Verw. 1903, S. 477 u. 1033; Trennung des Schrankendienstes von der Streckenbewachung durch Einstellung von Streckenwärtern. Ztg. d. Vereins Deutsch. Eis.-Verw. 1903, S. 1261. – Schilling, Bahnbewachung auf verkehrsreichen Strecken. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1905, S. 280; Trennung des Schrankendienstes vorn Streckendienst. Ztg. d. Vereins Deutsch. Eis.-Verw. 1908, S. 1567. – Die Vereinfachung des Bahnüberwachungsdienstes. Bericht an die Technikerversammlung des Vereins Deutscher Eis.-Verw. zu Oldenburg 1909.

v. Weikard.


Bahnbauinspektion, Dienststelle der Badischen Staatsbahnen für den bautechnischen Dienst (auch für Erweiterungs- und Neubauten) s. Bauleitung.


Bahnbeschädigungen (damages, dégâts a la voie; danneggiamenti) nennt man alle Zerstörungen an dem betriebsicheren Zustand einer Bahnanlage. Die Ursachen der B. können verschiedener Art sein:

Bei den Beschädigungen durch die Natur und durch Naturereignisse kann man unterscheiden zwischen solchen, die durch Vorsichtsmaßregeln beim Bau mehr oder weniger vermieden werden können, und solchen, die auch bei größter Vorsicht unvermeidlich sind; zu letzteren gehören u. a. Beschädigungen durch Erdbeben; Beschädigungen durch Bergstürze und Lawinen würden sich zwar in vielen Fällen vermeiden lassen, wenn man beim Bahnbau stets nur die Linien auswählen könnte, die von solchen Unfällen erfahrungsgemäß frei sind, was jedoch aus anderen Gründen oft nicht angängig ist. Häufig sind Zerstörungen der Eisenbahnbauten durch Wasser, durch Unterspülung der Dämme und Brückenpfeiler, durch Auflockerung des Erdreichs an den Berghängen, durch Überschwemmungen ganzer Flußgebiete und ähnliches. Zur möglichsten Vermeidung solcher B. werden die Bahnen in der Nähe von Gewässern in der Regel über dem höchsten Hochwasser angelegt. Beschädigungen kommen ferner vor durch Wind und Schnee, wodurch zuweilen Telegraphenmaste umgeworfen und Leitungsdrähte zerrissen werden. Durch heftige Bora-Stürme sind öfters ganze Züge umgeworfen und vereinzelt auch Dächer abgedeckt worden.

Über B. durch Betriebsunfälle s. Unfälle.

B. durch Menschenhand können absichtlich oder unabsichtlich stattfinden. Die absichtlichen Beschädigungen der Bahn und ihrer Anlagen werden als Bahnfrevel strafrechtlich geahndet (s. Bahnfrevel).

Neben diesen absichtlichen Beschädigungen kommen auch jene in Betracht, die im Kriege aus militärischen Gründen vorgenommen werden.

Unabsichtliche Schädigungen von Eisenbahnanlagen treten namentlich ein bei unvorsichtiger Durchführung von Bauarbeiten in der Nähe der Betriebsgleise (Herstellung von Baugruben, Wasserbauten u. s. w.).

Vereinzelt kommen wohl auch B. durch Tiere vor; so zernagen z. B. weiße Ameisen (Termiten) hölzerne Eisenbahnschwellen in tropischen Gegenden. Auch sind in Siam B. am Oberbau und den Telegraphenanlagen durch Elefanten herbeigeführt worden.

Allen B. gegenüber ist es Aufgabe der Bahnverwaltung, die Bahn so schnell wie möglich wieder betriebsfähig zu machen und die Ursachen der Beschädigungen zu ermitteln, damit sie für die Zukunft möglichst beseitigt werden können (vgl. § 1 ff. des deutschen Bahnpolizeireglements und §§ 3, 16, 17 u. 18 der österr. Eisenbahnbetriebsordnung u. s. u. a. Anschläge auf Eisenbahnen, Bahnaufsicht, Bahnpolizei, Bahnfrevel).

Giese.


Bahnbestand ist nach dem österreichischen Eisenbahnbuchgesetz der gesamte Besitz des Eisenbahnunternehmens an festen Anlagen, wie Bahnkörper mit den sonstigen Grundstücken, Baulichkeiten, Fahrzeugen, Geräten, Ausrüstungsgegenständen und Materialien aller Art, die zur Erhaltung der Bahn und ihrer

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[378/0390] außerhalb der regelmäßigen Begehungen seine Strecke zu untersuchen und sich, wenn nötig, im Schrankendienste durch eine von ihm zu unterrichtende, geeignete Person vertreten zu lassen. Auf Steilrampen hat der Wärter bei leichtem Regen, Nebel und Glatteis die Schienen vor Eintreffen schwerbelasteter Züge mit feinem Sand zu bestreuen, damit die Triebräder der Lokomotiven nicht schleudern. Fundgegenstände hat er nach Vorschrift abzuliefern. Vgl. besonders Bahnwärter, Schrankenwärter, Bahnmeister, Rottenführer und Bahnunterhaltung. Literatur: Schilling, Trennung des Bahnbewachungs- und Schrankendienstes. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1881, S. 1; Ausrüstung der Bahnwärter. Zentralblatt der Bauverwaltung, Berlin. 1890, S. 362. – R. Luders, Streckenwärterüberwachungsvorschriften. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1892, S. 133. – Blum, Selbsttätige Eisenbahnschranken. Deutsche Bauzeitung. 1896, S. 657, 1897, S. 15, 50 u. 183. – Weikard, Selbsttätige Eisenbahnschranken. Deutsche Bauzeitung. 1897, S. 28. – Demay, Selbsttätige Eisenbahnschranken. Deutsche Bauzeitung. 1897, S. 119. – Wegner, Bahnwärterüberwachung durch Zählwerke und Uhren. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1904, S. 53. – Rehbein, Trennung des Schrankendienstes vom übrigen Bahnbewachungsdienst. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1895, S. 71. – Weikard, Wegunter- und -überführungen und Vereinfachung des Bahnunterhaltungs- (Überwachungs-) Dienstes. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1903, S. 118; Trennung des Schrankendienstes von der Streckenbewachung durch staffelförmige Ablösung. Ztg. d. Vereins Deutsch. Eis.-Verw. 1903, S. 477 u. 1033; Trennung des Schrankendienstes von der Streckenbewachung durch Einstellung von Streckenwärtern. Ztg. d. Vereins Deutsch. Eis.-Verw. 1903, S. 1261. – Schilling, Bahnbewachung auf verkehrsreichen Strecken. Organ f. Fortschr. d. Eisenbahnwesens. 1905, S. 280; Trennung des Schrankendienstes vorn Streckendienst. Ztg. d. Vereins Deutsch. Eis.-Verw. 1908, S. 1567. – Die Vereinfachung des Bahnüberwachungsdienstes. Bericht an die Technikerversammlung des Vereins Deutscher Eis.-Verw. zu Oldenburg 1909. v. Weikard. Bahnbauinspektion, Dienststelle der Badischen Staatsbahnen für den bautechnischen Dienst (auch für Erweiterungs- und Neubauten) s. Bauleitung. Bahnbeschädigungen (damages, dégâts a la voie; danneggiamenti) nennt man alle Zerstörungen an dem betriebsicheren Zustand einer Bahnanlage. Die Ursachen der B. können verschiedener Art sein: Bei den Beschädigungen durch die Natur und durch Naturereignisse kann man unterscheiden zwischen solchen, die durch Vorsichtsmaßregeln beim Bau mehr oder weniger vermieden werden können, und solchen, die auch bei größter Vorsicht unvermeidlich sind; zu letzteren gehören u. a. Beschädigungen durch Erdbeben; Beschädigungen durch Bergstürze und Lawinen würden sich zwar in vielen Fällen vermeiden lassen, wenn man beim Bahnbau stets nur die Linien auswählen könnte, die von solchen Unfällen erfahrungsgemäß frei sind, was jedoch aus anderen Gründen oft nicht angängig ist. Häufig sind Zerstörungen der Eisenbahnbauten durch Wasser, durch Unterspülung der Dämme und Brückenpfeiler, durch Auflockerung des Erdreichs an den Berghängen, durch Überschwemmungen ganzer Flußgebiete und ähnliches. Zur möglichsten Vermeidung solcher B. werden die Bahnen in der Nähe von Gewässern in der Regel über dem höchsten Hochwasser angelegt. Beschädigungen kommen ferner vor durch Wind und Schnee, wodurch zuweilen Telegraphenmaste umgeworfen und Leitungsdrähte zerrissen werden. Durch heftige Bora-Stürme sind öfters ganze Züge umgeworfen und vereinzelt auch Dächer abgedeckt worden. Über B. durch Betriebsunfälle s. Unfälle. B. durch Menschenhand können absichtlich oder unabsichtlich stattfinden. Die absichtlichen Beschädigungen der Bahn und ihrer Anlagen werden als Bahnfrevel strafrechtlich geahndet (s. Bahnfrevel). Neben diesen absichtlichen Beschädigungen kommen auch jene in Betracht, die im Kriege aus militärischen Gründen vorgenommen werden. Unabsichtliche Schädigungen von Eisenbahnanlagen treten namentlich ein bei unvorsichtiger Durchführung von Bauarbeiten in der Nähe der Betriebsgleise (Herstellung von Baugruben, Wasserbauten u. s. w.). Vereinzelt kommen wohl auch B. durch Tiere vor; so zernagen z. B. weiße Ameisen (Termiten) hölzerne Eisenbahnschwellen in tropischen Gegenden. Auch sind in Siam B. am Oberbau und den Telegraphenanlagen durch Elefanten herbeigeführt worden. Allen B. gegenüber ist es Aufgabe der Bahnverwaltung, die Bahn so schnell wie möglich wieder betriebsfähig zu machen und die Ursachen der Beschädigungen zu ermitteln, damit sie für die Zukunft möglichst beseitigt werden können (vgl. § 1 ff. des deutschen Bahnpolizeireglements und §§ 3, 16, 17 u. 18 der österr. Eisenbahnbetriebsordnung u. s. u. a. Anschläge auf Eisenbahnen, Bahnaufsicht, Bahnpolizei, Bahnfrevel). Giese. Bahnbestand ist nach dem österreichischen Eisenbahnbuchgesetz der gesamte Besitz des Eisenbahnunternehmens an festen Anlagen, wie Bahnkörper mit den sonstigen Grundstücken, Baulichkeiten, Fahrzeugen, Geräten, Ausrüstungsgegenständen und Materialien aller Art, die zur Erhaltung der Bahn und ihrer

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 378. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/390>, abgerufen am 15.05.2024.