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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Lampen gleicher Lichtintensität und gleicher Aufhängehöhe die vorangeführten Werte mindestens erreicht, aber auch nicht erheblich überschritten werden. Die Auslegerarme der Lampen sind stets derart anzubringen, daß der Schatten des Lampenmastes möglichst wenig Nachteile bringt.

Die mittlere Beleuchtungsstärke soll betragen:


Auf Bahnhofvorplätzen, Bahnhofhallen
und Bahnhofveranden bei starkem
Verkehr7 Lux
auf Bahnsteigen und Bahnhofveranden
mit geringerem Verkehr3-5 Lux
auf Bahnsteigen kleiner Stationen und
Magazinsbahnsteige2 Lux
und auf Laderampen0·7 Lux

b) Innenbeleuchtung. In großen, hohen Räumen mit Ausnahme der ringförmigen Heizhäuser ist die allgemeine B. vorteilhaft mittels elektrischen Bogenlichtes zu bewirken. Hier sind die Lampen mit möglichst leicht durchlässigen Glocken auszustatten und möglichst hoch aufzuhängen. Kleinere und niedere Räume sind bei elektrischen Anlagen mit Glühlicht und bei sonstigen Anlagen mit gleichwertigen Lampen zu beleuchten und ist auch hier stets eine tunlichst gleichmäßige Lichtverteilung anzustreben.

Die mittlere Beleuchtung der Bodenflächen in Innenräumen hat zu betragen:


In Abfahrtsvestibülen großer
Stationen7Lux
In Ankunftsvestibülen großer
Stationen5Lux
In Abfahrtsvestibülen und
im Ausgang in kleinen
Stationen sowie Gängen4Lux
In Wartesälen5-10Lux
In Restaurants (Bufetten)8-12Lux
In Restaurants (Speisesälen)20-25Lux
In Hofwartesälen50Lux
In Gepäcksmanipulationsräumen5-7Lux
In Magazinsräumen5-7Lux
In Verkehrsbureaus, allgemeine
Bodenbeleuchtung7Lux

Die Tischbeleuchtung soll betragen:


Bei Kassen am Schalterbrett
mindestens12 Lux
im Telegraphenbureau bei jedem
Apparate35 Lux
auf Bureauschreibtischen30-35 Lux

In Heizhäusern ist die Glühlicht- oder eine sonstige gleichwertige Beleuchtung einzuführen, die im Mittel 3·5-4 Lux auf der Bodenfläche betragen muß, wobei die Lampen nicht unter 3 m Aufhängehöhe anzubringen sind.

c) Außergewöhnliche B. Es kann der Fall eintreten, daß einzelne Stationen, sei es aus Betriebs- oder militärischen Gründen vorübergehend reichlicher als dies mit den vorhandenen feststehenden Beleuchtungskörpern möglich ist, beleuchtet werden müssen, oder aber, daß zur Behebung von größeren Bahnunfällen, bei nächtlichen Bauten rasch große Lichtquellen herbeigeschafft werden müssen.

In diesen Fällen bedient man sich entweder der Starklichtlampen (s. Beleuchtungskörper) oder der mobilen elektrischen Beleuchtungsgarnituren, deren Aufstellung je nach Geschicklichkeit und Übung der manipulierenden Organe in 4-6 Stunden erfolgen kann, so zwar, daß, wenn nicht besondere Schwierigkeiten vorliegen, in dieser Zeit 8-12 elektrische Bogenlampen in Tätigkeit gesetzt werden können.

Für vorübergehende B. bedient man sich unter Umständen auch der Fackeln (s. Beleuchtung, Beleuchtungskörper, Beleuchtungsmaterialien).

d) Für die Bedienung der Beleuchtungsanlage sind in den größeren Stationen zumeist eigene Personen (Lampisten, Beleuchtungsaufseher etc.) bestellt. Diesen obliegt insbesondere das rechtzeitige Anzünden der Lampen, die Reinigung und Instandhaltung der verschiedenen Teile der Beleuchtungsanlage sowie andere Geschäfte, die mit der Beleuchtung im Zusammenhang stehen. Für die Besorgung dieser Obliegenheiten sind den betreffenden Bediensteten in den meisten Stationen eigene Räume (Lampistereien, Beleuchtungskammern) zugewiesen.

Literatur: Schmitt, Bahnhöfe und Hochbauten auf Lokomotiveisenbahnen. Leipzig 1882, Bd. I u. II; Bd. XLIV, S. 213; Bd. XLI, S. 147; Bd. XLVI, S. 22, 285; Bd. XLVII, S. 75. - Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens. Bd. XII, S.40; Bd. XIII, S. 165, 251; Bd. XVII, S. 61, 125; Bd. XVIII, S. 82; Bd. XIX, S. 146, 188; Bd. XX, S. 149; Bd. XLVIII, S. 354. - Bulletin de la Commission internationale du Congres des chemins de fer. Brüssel, August und September 1887. - Sartiaux und Weißenbruch (Referat für den dritten internationalen Eisenbahnkongreß in Paris 1889). L'eclairage electrique des trains et des gares. - Barkhausen, Eisenbahn technik der Gegenwart, Bahnhofsanlagen. Wiesbaden 1909, Bd. II, 3. Teil. - Österr. Eisenbahnztg. 1911, Wunderlich, Beleuchtung der Bahnhöfe mit auf hohen Lichtmasten montierten Gas-Starklichtlampen.

Scheichl, Wietz.


Bahnhofbuchhandel (railway booksellers; librairies des chemins de fer; vendita libri in stazione) hat den Zweck, den Reisenden die Möglichkeit zu bieten, sich für die Wartezeit auf den Bahnhöfen oder für die Fahrt mit Lesestoff zu versorgen.

Frühzeitig begannen Bahnhofportiere oder Tabakverschleißer auf den Bahnhöfen Zeitungen auf eigene Rechnung zu verkaufen. Oft waren

Lampen gleicher Lichtintensität und gleicher Aufhängehöhe die vorangeführten Werte mindestens erreicht, aber auch nicht erheblich überschritten werden. Die Auslegerarme der Lampen sind stets derart anzubringen, daß der Schatten des Lampenmastes möglichst wenig Nachteile bringt.

Die mittlere Beleuchtungsstärke soll betragen:


Auf Bahnhofvorplätzen, Bahnhofhallen
und Bahnhofveranden bei starkem
Verkehr7 Lux
auf Bahnsteigen und Bahnhofveranden
mit geringerem Verkehr3–5 Lux
auf Bahnsteigen kleiner Stationen und
Magazinsbahnsteige2 Lux
und auf Laderampen0·7 Lux

β) Innenbeleuchtung. In großen, hohen Räumen mit Ausnahme der ringförmigen Heizhäuser ist die allgemeine B. vorteilhaft mittels elektrischen Bogenlichtes zu bewirken. Hier sind die Lampen mit möglichst leicht durchlässigen Glocken auszustatten und möglichst hoch aufzuhängen. Kleinere und niedere Räume sind bei elektrischen Anlagen mit Glühlicht und bei sonstigen Anlagen mit gleichwertigen Lampen zu beleuchten und ist auch hier stets eine tunlichst gleichmäßige Lichtverteilung anzustreben.

Die mittlere Beleuchtung der Bodenflächen in Innenräumen hat zu betragen:


In Abfahrtsvestibülen großer
Stationen7Lux
In Ankunftsvestibülen großer
Stationen5Lux
In Abfahrtsvestibülen und
im Ausgang in kleinen
Stationen sowie Gängen4Lux
In Wartesälen5–10Lux
In Restaurants (Bufetten)8–12Lux
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In Hofwartesälen50Lux
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In Verkehrsbureaus, allgemeine
Bodenbeleuchtung7Lux

Die Tischbeleuchtung soll betragen:


Bei Kassen am Schalterbrett
mindestens12 Lux
im Telegraphenbureau bei jedem
Apparate35 Lux
auf Bureauschreibtischen30–35 Lux

In Heizhäusern ist die Glühlicht- oder eine sonstige gleichwertige Beleuchtung einzuführen, die im Mittel 3·5–4 Lux auf der Bodenfläche betragen muß, wobei die Lampen nicht unter 3 m Aufhängehöhe anzubringen sind.

c) Außergewöhnliche B. Es kann der Fall eintreten, daß einzelne Stationen, sei es aus Betriebs- oder militärischen Gründen vorübergehend reichlicher als dies mit den vorhandenen feststehenden Beleuchtungskörpern möglich ist, beleuchtet werden müssen, oder aber, daß zur Behebung von größeren Bahnunfällen, bei nächtlichen Bauten rasch große Lichtquellen herbeigeschafft werden müssen.

In diesen Fällen bedient man sich entweder der Starklichtlampen (s. Beleuchtungskörper) oder der mobilen elektrischen Beleuchtungsgarnituren, deren Aufstellung je nach Geschicklichkeit und Übung der manipulierenden Organe in 4–6 Stunden erfolgen kann, so zwar, daß, wenn nicht besondere Schwierigkeiten vorliegen, in dieser Zeit 8–12 elektrische Bogenlampen in Tätigkeit gesetzt werden können.

Für vorübergehende B. bedient man sich unter Umständen auch der Fackeln (s. Beleuchtung, Beleuchtungskörper, Beleuchtungsmaterialien).

d) Für die Bedienung der Beleuchtungsanlage sind in den größeren Stationen zumeist eigene Personen (Lampisten, Beleuchtungsaufseher etc.) bestellt. Diesen obliegt insbesondere das rechtzeitige Anzünden der Lampen, die Reinigung und Instandhaltung der verschiedenen Teile der Beleuchtungsanlage sowie andere Geschäfte, die mit der Beleuchtung im Zusammenhang stehen. Für die Besorgung dieser Obliegenheiten sind den betreffenden Bediensteten in den meisten Stationen eigene Räume (Lampistereien, Beleuchtungskammern) zugewiesen.

Literatur: Schmitt, Bahnhöfe und Hochbauten auf Lokomotiveisenbahnen. Leipzig 1882, Bd. I u. II; Bd. XLIV, S. 213; Bd. XLI, S. 147; Bd. XLVI, S. 22, 285; Bd. XLVII, S. 75. – Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens. Bd. XII, S.40; Bd. XIII, S. 165, 251; Bd. XVII, S. 61, 125; Bd. XVIII, S. 82; Bd. XIX, S. 146, 188; Bd. XX, S. 149; Bd. XLVIII, S. 354. – Bulletin de la Commission internationale du Congrès des chemins de fer. Brüssel, August und September 1887. – Sartiaux und Weißenbruch (Referat für den dritten internationalen Eisenbahnkongreß in Paris 1889). L'eclairage électrique des trains et des gares. – Barkhausen, Eisenbahn technik der Gegenwart, Bahnhofsanlagen. Wiesbaden 1909, Bd. II, 3. Teil. – Österr. Eisenbahnztg. 1911, Wunderlich, Beleuchtung der Bahnhöfe mit auf hohen Lichtmasten montierten Gas-Starklichtlampen.

Scheichl, Wietz.


Bahnhofbuchhandel (railway booksellers; librairies des chemins de fer; vendita libri in stazione) hat den Zweck, den Reisenden die Möglichkeit zu bieten, sich für die Wartezeit auf den Bahnhöfen oder für die Fahrt mit Lesestoff zu versorgen.

Frühzeitig begannen Bahnhofportiere oder Tabakverschleißer auf den Bahnhöfen Zeitungen auf eigene Rechnung zu verkaufen. Oft waren

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:39Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:39Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 405. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/420>, abgerufen am 15.05.2024.