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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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werden 2 Stein stark gemacht und innen und außen 2-3 cm stark mit Zement geputzt; man umgibt die Gruben mit einer 15-30 cm starken Ton- oder Lehmschicht ebenso wie die Sohle. Diese wird ebenfalls undurchlässig aus zwei Rollschichten mit dazwischen liegender Zementschicht und mindestens 1/30 Gefäll ausgeführt. Die aus Eisenbeton oder Eisenblech hergestellten Sammelbehälter sind wegen ihrer größeren Dichtigkeit den gemauerten Gruben vorzuziehen. Sie werden meist kreisrund ausgeführt und wie die gemauerten Gruben in das Erdreich versenkt oder in Kellerräumen frei aufgestellt.

Der Inhalt der Gruben wird abgefahren, was zur möglichsten Ausnutzung des Düngwertes recht oft geschehen soll, um Zersetzungen vorzubeugen. Das Ausschöpfen der Grube mit der Hand und ihr Entleeren durch Herausholen des Inhalts in Gefäßen durch Arbeiter ist feuer- und lebensgefährlich. Jedenfalls muß die Grube vorher sehr gründlich gelüftet werden. Besser ist das Entleeren mit festen oder aufsetzbaren Pumpen oder noch besser mittels luftleergemachter Absaugebehälter.

Aber eine Belästigung der Hausbewohner ist auch hierbei kaum zu vermeiden. Man hat daher, um die Auswurfstoffe leicht und in nicht belästigender Weise beseitigen zu können, vielfach in Erd- oder Kellergeschoß bewegliche Behälter aufgestellt meist in Form von stehenden oder liegenden, tragbaren oder fahrbaren, hölzernen oder eisernen Tonnen, letztere sorgfältig gestrichen, verzinnt oder verzinkt. Die Tonnen werden dicht, meist mittels eines beweglichen Rohrstutzens und eines Hakenverschlusses an das Fallrohr angeschlossen und kühl, aber frostfrei, aufgestellt. Für geregelte Abfuhr ist zu sorgen. Der Tonnenraum erhält mindestens 1·8 m Höhe und für jede Tonne nebst Überlaufseimer 1 m2 Grundfläche. Die tragbaren Tonnen sollen von zwei Arbeitern mittels Tragstangen entfernt werden können; sie erhalten 40-50 cm Durchmesser, bei 80-90 cm Höhe und 100-110 l Inhalt. Die Tonnen erhalten Bügel zum Anheben und werden zweckmäßig auf ein kleines Gestell mit Rädern aufgesetzt. Stehen sie im Keller, so empfiehlt sich die Anbringung eines Kranes mit Flaschenzug vor dem Kellerschacht, um die Tonnen aufwinden zu können. In tragbare Tonnen mündet meist nur ein Abfallrohr. Bei größeren Anlagen gibt man den Behältern größeren Fassungsraum bis zu 2000 l, setzt sie in Form von liegenden Fässern auf ein Wagengestell und läßt bis zu vier Abfallrohre in sie münden.

Abortgruben und Tonnen erhalten gelegentlich Einrichtungen zur Trennung der flüssigen Stoffe von den festen Sinkstoffen, um deren faulige Zersetzung zu verzögern und bei Ableitung der Flüssigkeit die Grube weniger oft zu entleeren, die Tonnen auswechseln zu müssen. Bei Tonnenaborten wird dadurch die Einrichtung von Wasserspülung ermöglicht, dagegen bei Grubenaborten die Entleerung mittels Absaugen unmöglich gemacht.

Meist werden die flüssigen Stoffe vor der Ableitung desinfiziert, doch desinfiziert man auch die gemischten Stoffe, um die üblen Gase zu beseitigen und zu verringern. Zur Desinfektion verwendet man Karbolsäure, Kreosot, Verbindungen von Eisen und Zink, Chlorkalk, Erde, Sägespäne, Holzkohle, Torfmull. Namentlich der letztere ist sehr zweckmäßig, weil er mit den Auswurfstoffen ein gutes Düngemittel bildet. Bei seiner Verwendung - in den sog. Streuaborten - müssen die Abfallrohre stets senkrecht geführt werden, weil sonst das Gemenge an den Rohrwandungen haften bleibt und Verstopfungen herbeiführt.

Gruben und Tonnenräume müssen gut gelüftet werden, durch besondere über Dach geführte Dunstrohre, die man, wenn angängig, neben Küchenschornsteine legt oder durch Lockflammen erwärmt, um einen starken Luftzug hervorzubringen.

Die Fortschwemmung der Auswurfstoffe erfolgt in unterirdischen Leitungen, möglichst mit natürlichem Gefälle, nach Wasserläufen oder Rieselfeldern. Die Leitungen erhalten 1/50-1/100 Gefälle und werden innerhalb der Gebäude in Eisenrohren, außerhalb in Tonrohren ausgeführt. An den Knickpunkten werden Einsteigeschächte angelegt.

Die Kosten für einen Abortsitz betragen einschließlich der Gruben, Leitungen u. s. w. 120-200 M. für einen Pissoirstand 20-100 M. ohne Kosten der Gebäude.

Literatur: Handbuch der Architektur, III. Teil, Bd. 5, 3. Aufl. 1908; Lueger, Lexikon der gesamten Technik, 2. Aufl. 1904; Verwaltungsbericht der Stadt Leipzig 1888.

Cornelius.


Abrechnung (account; decompte; liquidazione), die rechnungsmäßige Feststellung der Schulden und Forderungen, die sich aus einer Bau-, Betriebs- oder Transportgemeinschaft oder aus sonstigen geschäftlichen Beziehungen zwischen den beteiligten Eisenbahnunternehmungen ergeben, und die - meist periodische - Ausgleichung (Kompensation, Saldierung) der in den einzelnen Abrechnungsfällen oder im Bereich größerer oder kleinerer Abrechnungsverbände festgestellten Schuld- und Forderungsbeträge im Wege besonderer gemeinsamer

werden 2 Stein stark gemacht und innen und außen 2–3 cm stark mit Zement geputzt; man umgibt die Gruben mit einer 15–30 cm starken Ton- oder Lehmschicht ebenso wie die Sohle. Diese wird ebenfalls undurchlässig aus zwei Rollschichten mit dazwischen liegender Zementschicht und mindestens 1/30 Gefäll ausgeführt. Die aus Eisenbeton oder Eisenblech hergestellten Sammelbehälter sind wegen ihrer größeren Dichtigkeit den gemauerten Gruben vorzuziehen. Sie werden meist kreisrund ausgeführt und wie die gemauerten Gruben in das Erdreich versenkt oder in Kellerräumen frei aufgestellt.

Der Inhalt der Gruben wird abgefahren, was zur möglichsten Ausnutzung des Düngwertes recht oft geschehen soll, um Zersetzungen vorzubeugen. Das Ausschöpfen der Grube mit der Hand und ihr Entleeren durch Herausholen des Inhalts in Gefäßen durch Arbeiter ist feuer- und lebensgefährlich. Jedenfalls muß die Grube vorher sehr gründlich gelüftet werden. Besser ist das Entleeren mit festen oder aufsetzbaren Pumpen oder noch besser mittels luftleergemachter Absaugebehälter.

Aber eine Belästigung der Hausbewohner ist auch hierbei kaum zu vermeiden. Man hat daher, um die Auswurfstoffe leicht und in nicht belästigender Weise beseitigen zu können, vielfach in Erd- oder Kellergeschoß bewegliche Behälter aufgestellt meist in Form von stehenden oder liegenden, tragbaren oder fahrbaren, hölzernen oder eisernen Tonnen, letztere sorgfältig gestrichen, verzinnt oder verzinkt. Die Tonnen werden dicht, meist mittels eines beweglichen Rohrstutzens und eines Hakenverschlusses an das Fallrohr angeschlossen und kühl, aber frostfrei, aufgestellt. Für geregelte Abfuhr ist zu sorgen. Der Tonnenraum erhält mindestens 1·8 m Höhe und für jede Tonne nebst Überlaufseimer 1 m2 Grundfläche. Die tragbaren Tonnen sollen von zwei Arbeitern mittels Tragstangen entfernt werden können; sie erhalten 40–50 cm Durchmesser, bei 80–90 cm Höhe und 100–110 l Inhalt. Die Tonnen erhalten Bügel zum Anheben und werden zweckmäßig auf ein kleines Gestell mit Rädern aufgesetzt. Stehen sie im Keller, so empfiehlt sich die Anbringung eines Kranes mit Flaschenzug vor dem Kellerschacht, um die Tonnen aufwinden zu können. In tragbare Tonnen mündet meist nur ein Abfallrohr. Bei größeren Anlagen gibt man den Behältern größeren Fassungsraum bis zu 2000 l, setzt sie in Form von liegenden Fässern auf ein Wagengestell und läßt bis zu vier Abfallrohre in sie münden.

Abortgruben und Tonnen erhalten gelegentlich Einrichtungen zur Trennung der flüssigen Stoffe von den festen Sinkstoffen, um deren faulige Zersetzung zu verzögern und bei Ableitung der Flüssigkeit die Grube weniger oft zu entleeren, die Tonnen auswechseln zu müssen. Bei Tonnenaborten wird dadurch die Einrichtung von Wasserspülung ermöglicht, dagegen bei Grubenaborten die Entleerung mittels Absaugen unmöglich gemacht.

Meist werden die flüssigen Stoffe vor der Ableitung desinfiziert, doch desinfiziert man auch die gemischten Stoffe, um die üblen Gase zu beseitigen und zu verringern. Zur Desinfektion verwendet man Karbolsäure, Kreosot, Verbindungen von Eisen und Zink, Chlorkalk, Erde, Sägespäne, Holzkohle, Torfmull. Namentlich der letztere ist sehr zweckmäßig, weil er mit den Auswurfstoffen ein gutes Düngemittel bildet. Bei seiner Verwendung – in den sog. Streuaborten – müssen die Abfallrohre stets senkrecht geführt werden, weil sonst das Gemenge an den Rohrwandungen haften bleibt und Verstopfungen herbeiführt.

Gruben und Tonnenräume müssen gut gelüftet werden, durch besondere über Dach geführte Dunstrohre, die man, wenn angängig, neben Küchenschornsteine legt oder durch Lockflammen erwärmt, um einen starken Luftzug hervorzubringen.

Die Fortschwemmung der Auswurfstoffe erfolgt in unterirdischen Leitungen, möglichst mit natürlichem Gefälle, nach Wasserläufen oder Rieselfeldern. Die Leitungen erhalten 1/501/100 Gefälle und werden innerhalb der Gebäude in Eisenrohren, außerhalb in Tonrohren ausgeführt. An den Knickpunkten werden Einsteigeschächte angelegt.

Die Kosten für einen Abortsitz betragen einschließlich der Gruben, Leitungen u. s. w. 120–200 M. für einen Pissoirstand 20–100 M. ohne Kosten der Gebäude.

Literatur: Handbuch der Architektur, III. Teil, Bd. 5, 3. Aufl. 1908; Lueger, Lexikon der gesamten Technik, 2. Aufl. 1904; Verwaltungsbericht der Stadt Leipzig 1888.

Cornelius.


Abrechnung (account; décompte; liquidazione), die rechnungsmäßige Feststellung der Schulden und Forderungen, die sich aus einer Bau-, Betriebs- oder Transportgemeinschaft oder aus sonstigen geschäftlichen Beziehungen zwischen den beteiligten Eisenbahnunternehmungen ergeben, und die – meist periodische – Ausgleichung (Kompensation, Saldierung) der in den einzelnen Abrechnungsfällen oder im Bereich größerer oder kleinerer Abrechnungsverbände festgestellten Schuld- und Forderungsbeträge im Wege besonderer gemeinsamer

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[35/0043] werden 2 Stein stark gemacht und innen und außen 2–3 cm stark mit Zement geputzt; man umgibt die Gruben mit einer 15–30 cm starken Ton- oder Lehmschicht ebenso wie die Sohle. Diese wird ebenfalls undurchlässig aus zwei Rollschichten mit dazwischen liegender Zementschicht und mindestens 1/30 Gefäll ausgeführt. Die aus Eisenbeton oder Eisenblech hergestellten Sammelbehälter sind wegen ihrer größeren Dichtigkeit den gemauerten Gruben vorzuziehen. Sie werden meist kreisrund ausgeführt und wie die gemauerten Gruben in das Erdreich versenkt oder in Kellerräumen frei aufgestellt. Der Inhalt der Gruben wird abgefahren, was zur möglichsten Ausnutzung des Düngwertes recht oft geschehen soll, um Zersetzungen vorzubeugen. Das Ausschöpfen der Grube mit der Hand und ihr Entleeren durch Herausholen des Inhalts in Gefäßen durch Arbeiter ist feuer- und lebensgefährlich. Jedenfalls muß die Grube vorher sehr gründlich gelüftet werden. Besser ist das Entleeren mit festen oder aufsetzbaren Pumpen oder noch besser mittels luftleergemachter Absaugebehälter. Aber eine Belästigung der Hausbewohner ist auch hierbei kaum zu vermeiden. Man hat daher, um die Auswurfstoffe leicht und in nicht belästigender Weise beseitigen zu können, vielfach in Erd- oder Kellergeschoß bewegliche Behälter aufgestellt meist in Form von stehenden oder liegenden, tragbaren oder fahrbaren, hölzernen oder eisernen Tonnen, letztere sorgfältig gestrichen, verzinnt oder verzinkt. Die Tonnen werden dicht, meist mittels eines beweglichen Rohrstutzens und eines Hakenverschlusses an das Fallrohr angeschlossen und kühl, aber frostfrei, aufgestellt. Für geregelte Abfuhr ist zu sorgen. Der Tonnenraum erhält mindestens 1·8 m Höhe und für jede Tonne nebst Überlaufseimer 1 m2 Grundfläche. Die tragbaren Tonnen sollen von zwei Arbeitern mittels Tragstangen entfernt werden können; sie erhalten 40–50 cm Durchmesser, bei 80–90 cm Höhe und 100–110 l Inhalt. Die Tonnen erhalten Bügel zum Anheben und werden zweckmäßig auf ein kleines Gestell mit Rädern aufgesetzt. Stehen sie im Keller, so empfiehlt sich die Anbringung eines Kranes mit Flaschenzug vor dem Kellerschacht, um die Tonnen aufwinden zu können. In tragbare Tonnen mündet meist nur ein Abfallrohr. Bei größeren Anlagen gibt man den Behältern größeren Fassungsraum bis zu 2000 l, setzt sie in Form von liegenden Fässern auf ein Wagengestell und läßt bis zu vier Abfallrohre in sie münden. Abortgruben und Tonnen erhalten gelegentlich Einrichtungen zur Trennung der flüssigen Stoffe von den festen Sinkstoffen, um deren faulige Zersetzung zu verzögern und bei Ableitung der Flüssigkeit die Grube weniger oft zu entleeren, die Tonnen auswechseln zu müssen. Bei Tonnenaborten wird dadurch die Einrichtung von Wasserspülung ermöglicht, dagegen bei Grubenaborten die Entleerung mittels Absaugen unmöglich gemacht. Meist werden die flüssigen Stoffe vor der Ableitung desinfiziert, doch desinfiziert man auch die gemischten Stoffe, um die üblen Gase zu beseitigen und zu verringern. Zur Desinfektion verwendet man Karbolsäure, Kreosot, Verbindungen von Eisen und Zink, Chlorkalk, Erde, Sägespäne, Holzkohle, Torfmull. Namentlich der letztere ist sehr zweckmäßig, weil er mit den Auswurfstoffen ein gutes Düngemittel bildet. Bei seiner Verwendung – in den sog. Streuaborten – müssen die Abfallrohre stets senkrecht geführt werden, weil sonst das Gemenge an den Rohrwandungen haften bleibt und Verstopfungen herbeiführt. Gruben und Tonnenräume müssen gut gelüftet werden, durch besondere über Dach geführte Dunstrohre, die man, wenn angängig, neben Küchenschornsteine legt oder durch Lockflammen erwärmt, um einen starken Luftzug hervorzubringen. Die Fortschwemmung der Auswurfstoffe erfolgt in unterirdischen Leitungen, möglichst mit natürlichem Gefälle, nach Wasserläufen oder Rieselfeldern. Die Leitungen erhalten 1/50–1/100 Gefälle und werden innerhalb der Gebäude in Eisenrohren, außerhalb in Tonrohren ausgeführt. An den Knickpunkten werden Einsteigeschächte angelegt. Die Kosten für einen Abortsitz betragen einschließlich der Gruben, Leitungen u. s. w. 120–200 M. für einen Pissoirstand 20–100 M. ohne Kosten der Gebäude. Literatur: Handbuch der Architektur, III. Teil, Bd. 5, 3. Aufl. 1908; Lueger, Lexikon der gesamten Technik, 2. Aufl. 1904; Verwaltungsbericht der Stadt Leipzig 1888. Cornelius. Abrechnung (account; décompte; liquidazione), die rechnungsmäßige Feststellung der Schulden und Forderungen, die sich aus einer Bau-, Betriebs- oder Transportgemeinschaft oder aus sonstigen geschäftlichen Beziehungen zwischen den beteiligten Eisenbahnunternehmungen ergeben, und die – meist periodische – Ausgleichung (Kompensation, Saldierung) der in den einzelnen Abrechnungsfällen oder im Bereich größerer oder kleinerer Abrechnungsverbände festgestellten Schuld- und Forderungsbeträge im Wege besonderer gemeinsamer

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/43>, abgerufen am 15.05.2024.