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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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über ihre Tätigkeit u. s. w. s. u. Rottenführer.


Bahnseite, Bezeichnung der Lage eines Objekts, in bezug auf die Bahnachse (rechts der Bahn, links der Bahn oder in der üblichen Abkürzung r. d. B. und l. d. B.).

Für die Feststellung dessen, was als rechts und als links zu gelten hat - damit Verwechslungen und Unklarheiten vorgebeugt werde - ist der Anfangspunkt der Bahn (s. d.) maßgebend. Als rechts gilt immer jene Seite, die zur rechten Hand des in der Richtung des Gleisstrangs gegen den Endpunkt der Bahn blickenden Beschauers liegt. Wo diese Feststellung nicht ausdrücklich getroffen ist, muß mindestens aufgetragen sein, daß bei der Bezeichnung der B. als links- oder rechtsseitig stets auch die Richtung (von ... nach ...) anzuführen ist, die der Feststellung der B. zu grunde gelegt wurde.


Bahnstation (station; station; stazione), vielfach gebrauchte Bezeichnung für einen Bahnhof. Die DEBO. nennt "Stationen" solche Betriebsstellen, auf denen Züge des öffentlichen Verkehrs regelmäßig anhalten; sie bezeichnet Stationen mit mindestens einer Weiche für den öffentlichen Verkehr betriebstechnisch als "Bahnhöfe", Stationen ohne solche Weichen als "Haltepunkte" (s. Bahnhöfe).


Bahnsteig, Einsteigperron (platform; quai, trottoir; marciapiede, banchina), wird jene bauliche Anlage genannt, die in Bahnhöfen und Haltestellen den Reisenden ein sicheres und bequemes Ein- und Aussteigen ermöglicht und zum Ein- und Ausladen der mit den Personenzügen beförderten Gepäckstücke, Eilgüter und Postsendungen dient. Für den Frachtgüterverkehr werden sie nur ausnahmsweise benutzt, da dieser an besonderen Laderampen, Schuppen oder Ladestraßen behandelt wird. Liegt das Gleis auf einer Straße, z. B. bei Straßenbahnen, Nebenbahnen u. dgl., so kommt man meist ohne besondere B. aus. Doch hat man auch bei Straßenbahnen vereinzelt besondere B. angelegt, um die Reisenden gegen den Fuhrwerksverkehr beim Warten sowie beim Ein- und Aussteigen zu sichern. Bei Bahnen mit eigenem Bahnkörper ist die Anlage von B. in der Regel unerläßlich.

B., die nicht von Reisenden des öffentlichen Verkehres benutzt werden, heißen Dienstbahnsteige; zu ihnen gehören auch die B.,


Abb. 260. Haupt- und Zwischenbahnsteig.
die lediglich zum Ein- und Ausladen des Gepäcks dienen (Gepäckbahnsteige).

Die B. erhalten je nach ihrer Lage zum Empfangsgebäude und den Gleisen besondere Bezeichnungen, die an Hand der Abbildungen 260-266 zu erörtern sind. Hierbei sollen zunächst Bahnhöfe mit nur zwei Hauptgleisen besprochen werden. Die in Abb. 260 dargestellte Anordnung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf kleineren und mittleren Stationen vielfach anzutreffen. Vor dem Empfangsgebäude liegt ein 7·5-12 m und mehr breiter B., der Hauptbahnsteig, für die Züge, die auf Gleis I verkehren. Er liegt in der Regel etwas höher als Schienenoberkante. Jenseits des Gleises I liegt der schmale Zwischenbahnsteig für die Züge des Gleises II. Wegen seiner geringen Breite ist es im allgemeinen unzweckmäßig, ihn für den Längsverkehr der Reisenden zu benutzen. Man beschränkt daher bei schmalen Zwischenbahnsteigen den Zugang nicht auf eine bestimmte Stelle, sondern gestattet das Überschreiten des Gleises I (soweit dies nicht besetzt ist) von jedem Punkte des Hauptbahnsteiges aus; nur für das Hinüberfahren von Gepäck- und Postkarren ordnet man meist an bestimmten Stellen Überfahrten an.

Im Gegensatz hierzu steht die Anordnung mit Gegenbahnsteigen oder Außenbahnsteigen

über ihre Tätigkeit u. s. w. s. u. Rottenführer.


Bahnseite, Bezeichnung der Lage eines Objekts, in bezug auf die Bahnachse (rechts der Bahn, links der Bahn oder in der üblichen Abkürzung r. d. B. und l. d. B.).

Für die Feststellung dessen, was als rechts und als links zu gelten hat – damit Verwechslungen und Unklarheiten vorgebeugt werde – ist der Anfangspunkt der Bahn (s. d.) maßgebend. Als rechts gilt immer jene Seite, die zur rechten Hand des in der Richtung des Gleisstrangs gegen den Endpunkt der Bahn blickenden Beschauers liegt. Wo diese Feststellung nicht ausdrücklich getroffen ist, muß mindestens aufgetragen sein, daß bei der Bezeichnung der B. als links- oder rechtsseitig stets auch die Richtung (von ... nach ...) anzuführen ist, die der Feststellung der B. zu grunde gelegt wurde.


Bahnstation (station; station; stazione), vielfach gebrauchte Bezeichnung für einen Bahnhof. Die DEBO. nennt „Stationen“ solche Betriebsstellen, auf denen Züge des öffentlichen Verkehrs regelmäßig anhalten; sie bezeichnet Stationen mit mindestens einer Weiche für den öffentlichen Verkehr betriebstechnisch als „Bahnhöfe“, Stationen ohne solche Weichen als „Haltepunkte“ (s. Bahnhöfe).


Bahnsteig, Einsteigperron (platform; quai, trottoir; marciapiede, banchina), wird jene bauliche Anlage genannt, die in Bahnhöfen und Haltestellen den Reisenden ein sicheres und bequemes Ein- und Aussteigen ermöglicht und zum Ein- und Ausladen der mit den Personenzügen beförderten Gepäckstücke, Eilgüter und Postsendungen dient. Für den Frachtgüterverkehr werden sie nur ausnahmsweise benutzt, da dieser an besonderen Laderampen, Schuppen oder Ladestraßen behandelt wird. Liegt das Gleis auf einer Straße, z. B. bei Straßenbahnen, Nebenbahnen u. dgl., so kommt man meist ohne besondere B. aus. Doch hat man auch bei Straßenbahnen vereinzelt besondere B. angelegt, um die Reisenden gegen den Fuhrwerksverkehr beim Warten sowie beim Ein- und Aussteigen zu sichern. Bei Bahnen mit eigenem Bahnkörper ist die Anlage von B. in der Regel unerläßlich.

B., die nicht von Reisenden des öffentlichen Verkehres benutzt werden, heißen Dienstbahnsteige; zu ihnen gehören auch die B.,


Abb. 260. Haupt- und Zwischenbahnsteig.
die lediglich zum Ein- und Ausladen des Gepäcks dienen (Gepäckbahnsteige).

Die B. erhalten je nach ihrer Lage zum Empfangsgebäude und den Gleisen besondere Bezeichnungen, die an Hand der Abbildungen 260–266 zu erörtern sind. Hierbei sollen zunächst Bahnhöfe mit nur zwei Hauptgleisen besprochen werden. Die in Abb. 260 dargestellte Anordnung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf kleineren und mittleren Stationen vielfach anzutreffen. Vor dem Empfangsgebäude liegt ein 7·5–12 m und mehr breiter B., der Hauptbahnsteig, für die Züge, die auf Gleis I verkehren. Er liegt in der Regel etwas höher als Schienenoberkante. Jenseits des Gleises I liegt der schmale Zwischenbahnsteig für die Züge des Gleises II. Wegen seiner geringen Breite ist es im allgemeinen unzweckmäßig, ihn für den Längsverkehr der Reisenden zu benutzen. Man beschränkt daher bei schmalen Zwischenbahnsteigen den Zugang nicht auf eine bestimmte Stelle, sondern gestattet das Überschreiten des Gleises I (soweit dies nicht besetzt ist) von jedem Punkte des Hauptbahnsteiges aus; nur für das Hinüberfahren von Gepäck- und Postkarren ordnet man meist an bestimmten Stellen Überfahrten an.

Im Gegensatz hierzu steht die Anordnung mit Gegenbahnsteigen oder Außenbahnsteigen

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[427/0442] über ihre Tätigkeit u. s. w. s. u. Rottenführer. Bahnseite, Bezeichnung der Lage eines Objekts, in bezug auf die Bahnachse (rechts der Bahn, links der Bahn oder in der üblichen Abkürzung r. d. B. und l. d. B.). Für die Feststellung dessen, was als rechts und als links zu gelten hat – damit Verwechslungen und Unklarheiten vorgebeugt werde – ist der Anfangspunkt der Bahn (s. d.) maßgebend. Als rechts gilt immer jene Seite, die zur rechten Hand des in der Richtung des Gleisstrangs gegen den Endpunkt der Bahn blickenden Beschauers liegt. Wo diese Feststellung nicht ausdrücklich getroffen ist, muß mindestens aufgetragen sein, daß bei der Bezeichnung der B. als links- oder rechtsseitig stets auch die Richtung (von ... nach ...) anzuführen ist, die der Feststellung der B. zu grunde gelegt wurde. Bahnstation (station; station; stazione), vielfach gebrauchte Bezeichnung für einen Bahnhof. Die DEBO. nennt „Stationen“ solche Betriebsstellen, auf denen Züge des öffentlichen Verkehrs regelmäßig anhalten; sie bezeichnet Stationen mit mindestens einer Weiche für den öffentlichen Verkehr betriebstechnisch als „Bahnhöfe“, Stationen ohne solche Weichen als „Haltepunkte“ (s. Bahnhöfe). Bahnsteig, Einsteigperron (platform; quai, trottoir; marciapiede, banchina), wird jene bauliche Anlage genannt, die in Bahnhöfen und Haltestellen den Reisenden ein sicheres und bequemes Ein- und Aussteigen ermöglicht und zum Ein- und Ausladen der mit den Personenzügen beförderten Gepäckstücke, Eilgüter und Postsendungen dient. Für den Frachtgüterverkehr werden sie nur ausnahmsweise benutzt, da dieser an besonderen Laderampen, Schuppen oder Ladestraßen behandelt wird. Liegt das Gleis auf einer Straße, z. B. bei Straßenbahnen, Nebenbahnen u. dgl., so kommt man meist ohne besondere B. aus. Doch hat man auch bei Straßenbahnen vereinzelt besondere B. angelegt, um die Reisenden gegen den Fuhrwerksverkehr beim Warten sowie beim Ein- und Aussteigen zu sichern. Bei Bahnen mit eigenem Bahnkörper ist die Anlage von B. in der Regel unerläßlich. B., die nicht von Reisenden des öffentlichen Verkehres benutzt werden, heißen Dienstbahnsteige; zu ihnen gehören auch die B., [Abbildung Abb. 260. Haupt- und Zwischenbahnsteig. ] die lediglich zum Ein- und Ausladen des Gepäcks dienen (Gepäckbahnsteige). Die B. erhalten je nach ihrer Lage zum Empfangsgebäude und den Gleisen besondere Bezeichnungen, die an Hand der Abbildungen 260–266 zu erörtern sind. Hierbei sollen zunächst Bahnhöfe mit nur zwei Hauptgleisen besprochen werden. Die in Abb. 260 dargestellte Anordnung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf kleineren und mittleren Stationen vielfach anzutreffen. Vor dem Empfangsgebäude liegt ein 7·5–12 m und mehr breiter B., der Hauptbahnsteig, für die Züge, die auf Gleis I verkehren. Er liegt in der Regel etwas höher als Schienenoberkante. Jenseits des Gleises I liegt der schmale Zwischenbahnsteig für die Züge des Gleises II. Wegen seiner geringen Breite ist es im allgemeinen unzweckmäßig, ihn für den Längsverkehr der Reisenden zu benutzen. Man beschränkt daher bei schmalen Zwischenbahnsteigen den Zugang nicht auf eine bestimmte Stelle, sondern gestattet das Überschreiten des Gleises I (soweit dies nicht besetzt ist) von jedem Punkte des Hauptbahnsteiges aus; nur für das Hinüberfahren von Gepäck- und Postkarren ordnet man meist an bestimmten Stellen Überfahrten an. Im Gegensatz hierzu steht die Anordnung mit Gegenbahnsteigen oder Außenbahnsteigen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 427. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/442>, abgerufen am 15.05.2024.