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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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D-Züge, abgekürzte Bezeichnung für die deutschen, aus Wagen mit innerem Durchgang und Übergangsbrücken (s. d.) gebildeten Schnellzüge.

Am 1. Mai 1892 wurde auf der Strecke Berlin-Köln über Hildesheim-Altenbeken das erste eigentliche D-Zugpaar in Europa in Betrieb gesetzt. Ihm folgten bald auf zahlreichen anderen Strecken gleichartige oder ähnliche Züge. Nach amerikanischem Vorbilde hatte man zunächst einen Teil der Wagen mit einem Mittelgang versehen und für die 2. Klasse auf die Einrichtung von abgeschlossenen Abteilen verzichtet. Auch waren einzelne Abteile 1. Klasse mit Polstersesseln an Stelle der sonst üblichen Bänke versehen. Diese Einrichtungen fanden aber nicht den Beifall der Reisenden. Sie werden deshalb heute nicht mehr ausgeführt. Die anfangs getroffene Anordnung, bei der die 4 Sitzplätze eines Abteils 1. Klasse für die Nachtfahrt in 4 Schlafplätze umgewandelt werden konnten, ist ebenfalls nicht beibehalten. Um eine gute Ausnutzung der Plätze in den D-Zugwagen zu erreichen, wurden die Plätze numeriert. Sie können dann den Reisenden auf der Zuganfangsstation bereits bei der Fahrkartenlösung nach einem Grundrißplan des Wagens, der Laufkarte, zugewiesen werden.

Damit Wagen verschiedener Verwaltungen nebeneinander verwendet werden können, sind Bauart und Abmessungen der Übergangsbrücken und Faltenbälge durch § 136 der TV. einheitlich festgesetzt. Außerdem ist nach den Vereinbarungen der europäischen Wagenbeistellungskonferenzen (s. d.) die Numerierung der Plätze in den Wagen so geregelt, daß die Reisenden den ihnen bei der Vorausbestellung zugesicherten Platz - am Fenster, am Seitengang, im Raucher-, Nichtraucherabteil u. s. w. - auch dann vorfinden, wenn ausnahmsweise der für den Zug vorgesehene Wagen gegen einen anderen ausgetauscht werden muß. Da sämtliche Räume in den D-Zügen auch während der Fahrt den Zugbegleitbeamten zugänglich sind, so ist es möglich, überall Ordnung und Sauberkeit zu halten. Zur Unterstützung bei diesen Arbeiten werden dem Zugpersonal der D-Züge Dienstfrauen zugeteilt, die besonders für die Reinhaltung der Aborte und Waschräume während der Fahrt zu sorgen haben.

Um die Reisenden des Nahverkehrs von den D-Zügen fernzuhalten und dadurch den eigentlichen Zweck der Züge, dem Fernverkehr zu dienen, sicherzustellen, sodann aber auch als Gegenleistung für die gebotene größere Bequemlichkeit - freie Bewegung, geräumigere und bessere Ausstattung der Wagen, Speisewagen, Schlafwagen (s. d.), Vorhaltung von Handtüchern und Seife in den Waschräumen, geeignetenfalls auch Mitführung durchgehender Wagen (s. d.) zur Vermeidung des Umsteigens auf den Anschlußstationen - wurde bei Einführung der D-Züge eine Platzgebühr erhoben. Sie betrug für Entfernungen bis 150 km in der 1. und 2. Klasse 1 M., in der 3. Klasse 0·5 M. und für größere Entfernungen 2 M., bzw. 1 M. Die Gebühr ist bei Einführung der Tarifreform auf den deutschen Eisenbahnen am 1. Mai 1907 durch Schnellzugszuschläge (0·25-2 M.) ersetzt worden, die unabhängig von der Einrichtung der Wagen erhoben werden. Gleichzeitig sind aber die deutschen Bahnen dazu übergegangen, die zuschlagpflichtigen Schnellzüge allgemein aus D-Zugwagen zu bilden und die zuschlagfreien Schnellzüge als Eilzüge (s. d.) zu bezeichnen. Die Numerierung der Plätze und die Ausgabe von Platzkarten für die D-Züge ist beibehalten. Nicht nur bei der Vormerkung von Plätzen auf den Abgangsstationen, sondern auch unterwegs zur Überwachung guter Platzausnutzung und Erzielung größerer Ordnung werden Platzkarten unentgeltlich verabfolgt. - Da die Zuschlaggebühr besonders für kurze Reisen gering ist, so genügt sie nicht immer, um den Nahverkehr von den D-Zügen fernzuhalten. Es ist daher nötig, diese auch für Reisen auf Zeitkarten u. s. w. im allgemeinen auszuschließen. Um Härten zu vermeiden, die namentlich dann entstehen, wenn Eilzüge in D-Züge umgewandelt werden, müssen Ausnahmen zugelassen werden solange andere günstige Zugverbindungen für den Nahverkehr nicht vorhanden sind.

Anfangs führten die D-Züge nur die 1. und 2. Wagenklasse. Zur Förderung des Reiseverkehrs ist aber nach und nach im großen Umfange auch die 3. Klasse in diesen Zügen eingerichtet worden. Hierdurch hat ihre Benutzung ganz außerordentlich zugenommen. Dieser Umstand gab wiederum Anlaß zur Einlegung neuer D-Züge, die nur die 1. und 2. Klasse führen und wegen der geringen Wagenzahl schneller befördert werden können als die schwer belasteten Dreiklassenzüge. Den immer wieder laut werdenden Wünschen, die 3. Klasse allgemein in sämtlichen Schnellzügen zu führen, kann schon deshalb nicht entsprochen werden, weil aus den bestehenden D-Zügen mit 3. Klasse ein erheblicher Teil der Reisenden auf die beschleunigten Züge übergehen und den mit der Einlegung der Züge beabsichtigten Zweck vereiteln würde. Die Führung von Kurswagen bietet außerdem in Zweiklassenzügen erheblich geringere Schwierigkeiten, als dies bei Dreiklassenzügen der Fall ist (s. durchgehende Wagen).

D-Züge, abgekürzte Bezeichnung für die deutschen, aus Wagen mit innerem Durchgang und Übergangsbrücken (s. d.) gebildeten Schnellzüge.

Am 1. Mai 1892 wurde auf der Strecke Berlin-Köln über Hildesheim-Altenbeken das erste eigentliche D-Zugpaar in Europa in Betrieb gesetzt. Ihm folgten bald auf zahlreichen anderen Strecken gleichartige oder ähnliche Züge. Nach amerikanischem Vorbilde hatte man zunächst einen Teil der Wagen mit einem Mittelgang versehen und für die 2. Klasse auf die Einrichtung von abgeschlossenen Abteilen verzichtet. Auch waren einzelne Abteile 1. Klasse mit Polstersesseln an Stelle der sonst üblichen Bänke versehen. Diese Einrichtungen fanden aber nicht den Beifall der Reisenden. Sie werden deshalb heute nicht mehr ausgeführt. Die anfangs getroffene Anordnung, bei der die 4 Sitzplätze eines Abteils 1. Klasse für die Nachtfahrt in 4 Schlafplätze umgewandelt werden konnten, ist ebenfalls nicht beibehalten. Um eine gute Ausnutzung der Plätze in den D-Zugwagen zu erreichen, wurden die Plätze numeriert. Sie können dann den Reisenden auf der Zuganfangsstation bereits bei der Fahrkartenlösung nach einem Grundrißplan des Wagens, der Laufkarte, zugewiesen werden.

Damit Wagen verschiedener Verwaltungen nebeneinander verwendet werden können, sind Bauart und Abmessungen der Übergangsbrücken und Faltenbälge durch § 136 der TV. einheitlich festgesetzt. Außerdem ist nach den Vereinbarungen der europäischen Wagenbeistellungskonferenzen (s. d.) die Numerierung der Plätze in den Wagen so geregelt, daß die Reisenden den ihnen bei der Vorausbestellung zugesicherten Platz – am Fenster, am Seitengang, im Raucher-, Nichtraucherabteil u. s. w. – auch dann vorfinden, wenn ausnahmsweise der für den Zug vorgesehene Wagen gegen einen anderen ausgetauscht werden muß. Da sämtliche Räume in den D-Zügen auch während der Fahrt den Zugbegleitbeamten zugänglich sind, so ist es möglich, überall Ordnung und Sauberkeit zu halten. Zur Unterstützung bei diesen Arbeiten werden dem Zugpersonal der D-Züge Dienstfrauen zugeteilt, die besonders für die Reinhaltung der Aborte und Waschräume während der Fahrt zu sorgen haben.

Um die Reisenden des Nahverkehrs von den D-Zügen fernzuhalten und dadurch den eigentlichen Zweck der Züge, dem Fernverkehr zu dienen, sicherzustellen, sodann aber auch als Gegenleistung für die gebotene größere Bequemlichkeit – freie Bewegung, geräumigere und bessere Ausstattung der Wagen, Speisewagen, Schlafwagen (s. d.), Vorhaltung von Handtüchern und Seife in den Waschräumen, geeignetenfalls auch Mitführung durchgehender Wagen (s. d.) zur Vermeidung des Umsteigens auf den Anschlußstationen – wurde bei Einführung der D-Züge eine Platzgebühr erhoben. Sie betrug für Entfernungen bis 150 km in der 1. und 2. Klasse 1 M., in der 3. Klasse 0·5 M. und für größere Entfernungen 2 M., bzw. 1 M. Die Gebühr ist bei Einführung der Tarifreform auf den deutschen Eisenbahnen am 1. Mai 1907 durch Schnellzugszuschläge (0·25–2 M.) ersetzt worden, die unabhängig von der Einrichtung der Wagen erhoben werden. Gleichzeitig sind aber die deutschen Bahnen dazu übergegangen, die zuschlagpflichtigen Schnellzüge allgemein aus D-Zugwagen zu bilden und die zuschlagfreien Schnellzüge als Eilzüge (s. d.) zu bezeichnen. Die Numerierung der Plätze und die Ausgabe von Platzkarten für die D-Züge ist beibehalten. Nicht nur bei der Vormerkung von Plätzen auf den Abgangsstationen, sondern auch unterwegs zur Überwachung guter Platzausnutzung und Erzielung größerer Ordnung werden Platzkarten unentgeltlich verabfolgt. – Da die Zuschlaggebühr besonders für kurze Reisen gering ist, so genügt sie nicht immer, um den Nahverkehr von den D-Zügen fernzuhalten. Es ist daher nötig, diese auch für Reisen auf Zeitkarten u. s. w. im allgemeinen auszuschließen. Um Härten zu vermeiden, die namentlich dann entstehen, wenn Eilzüge in D-Züge umgewandelt werden, müssen Ausnahmen zugelassen werden solange andere günstige Zugverbindungen für den Nahverkehr nicht vorhanden sind.

Anfangs führten die D-Züge nur die 1. und 2. Wagenklasse. Zur Förderung des Reiseverkehrs ist aber nach und nach im großen Umfange auch die 3. Klasse in diesen Zügen eingerichtet worden. Hierdurch hat ihre Benutzung ganz außerordentlich zugenommen. Dieser Umstand gab wiederum Anlaß zur Einlegung neuer D-Züge, die nur die 1. und 2. Klasse führen und wegen der geringen Wagenzahl schneller befördert werden können als die schwer belasteten Dreiklassenzüge. Den immer wieder laut werdenden Wünschen, die 3. Klasse allgemein in sämtlichen Schnellzügen zu führen, kann schon deshalb nicht entsprochen werden, weil aus den bestehenden D-Zügen mit 3. Klasse ein erheblicher Teil der Reisenden auf die beschleunigten Züge übergehen und den mit der Einlegung der Züge beabsichtigten Zweck vereiteln würde. Die Führung von Kurswagen bietet außerdem in Zweiklassenzügen erheblich geringere Schwierigkeiten, als dies bei Dreiklassenzügen der Fall ist (s. durchgehende Wagen).

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[492/0510] D-Züge, abgekürzte Bezeichnung für die deutschen, aus Wagen mit innerem Durchgang und Übergangsbrücken (s. d.) gebildeten Schnellzüge. Am 1. Mai 1892 wurde auf der Strecke Berlin-Köln über Hildesheim-Altenbeken das erste eigentliche D-Zugpaar in Europa in Betrieb gesetzt. Ihm folgten bald auf zahlreichen anderen Strecken gleichartige oder ähnliche Züge. Nach amerikanischem Vorbilde hatte man zunächst einen Teil der Wagen mit einem Mittelgang versehen und für die 2. Klasse auf die Einrichtung von abgeschlossenen Abteilen verzichtet. Auch waren einzelne Abteile 1. Klasse mit Polstersesseln an Stelle der sonst üblichen Bänke versehen. Diese Einrichtungen fanden aber nicht den Beifall der Reisenden. Sie werden deshalb heute nicht mehr ausgeführt. Die anfangs getroffene Anordnung, bei der die 4 Sitzplätze eines Abteils 1. Klasse für die Nachtfahrt in 4 Schlafplätze umgewandelt werden konnten, ist ebenfalls nicht beibehalten. Um eine gute Ausnutzung der Plätze in den D-Zugwagen zu erreichen, wurden die Plätze numeriert. Sie können dann den Reisenden auf der Zuganfangsstation bereits bei der Fahrkartenlösung nach einem Grundrißplan des Wagens, der Laufkarte, zugewiesen werden. Damit Wagen verschiedener Verwaltungen nebeneinander verwendet werden können, sind Bauart und Abmessungen der Übergangsbrücken und Faltenbälge durch § 136 der TV. einheitlich festgesetzt. Außerdem ist nach den Vereinbarungen der europäischen Wagenbeistellungskonferenzen (s. d.) die Numerierung der Plätze in den Wagen so geregelt, daß die Reisenden den ihnen bei der Vorausbestellung zugesicherten Platz – am Fenster, am Seitengang, im Raucher-, Nichtraucherabteil u. s. w. – auch dann vorfinden, wenn ausnahmsweise der für den Zug vorgesehene Wagen gegen einen anderen ausgetauscht werden muß. Da sämtliche Räume in den D-Zügen auch während der Fahrt den Zugbegleitbeamten zugänglich sind, so ist es möglich, überall Ordnung und Sauberkeit zu halten. Zur Unterstützung bei diesen Arbeiten werden dem Zugpersonal der D-Züge Dienstfrauen zugeteilt, die besonders für die Reinhaltung der Aborte und Waschräume während der Fahrt zu sorgen haben. Um die Reisenden des Nahverkehrs von den D-Zügen fernzuhalten und dadurch den eigentlichen Zweck der Züge, dem Fernverkehr zu dienen, sicherzustellen, sodann aber auch als Gegenleistung für die gebotene größere Bequemlichkeit – freie Bewegung, geräumigere und bessere Ausstattung der Wagen, Speisewagen, Schlafwagen (s. d.), Vorhaltung von Handtüchern und Seife in den Waschräumen, geeignetenfalls auch Mitführung durchgehender Wagen (s. d.) zur Vermeidung des Umsteigens auf den Anschlußstationen – wurde bei Einführung der D-Züge eine Platzgebühr erhoben. Sie betrug für Entfernungen bis 150 km in der 1. und 2. Klasse 1 M., in der 3. Klasse 0·5 M. und für größere Entfernungen 2 M., bzw. 1 M. Die Gebühr ist bei Einführung der Tarifreform auf den deutschen Eisenbahnen am 1. Mai 1907 durch Schnellzugszuschläge (0·25–2 M.) ersetzt worden, die unabhängig von der Einrichtung der Wagen erhoben werden. Gleichzeitig sind aber die deutschen Bahnen dazu übergegangen, die zuschlagpflichtigen Schnellzüge allgemein aus D-Zugwagen zu bilden und die zuschlagfreien Schnellzüge als Eilzüge (s. d.) zu bezeichnen. Die Numerierung der Plätze und die Ausgabe von Platzkarten für die D-Züge ist beibehalten. Nicht nur bei der Vormerkung von Plätzen auf den Abgangsstationen, sondern auch unterwegs zur Überwachung guter Platzausnutzung und Erzielung größerer Ordnung werden Platzkarten unentgeltlich verabfolgt. – Da die Zuschlaggebühr besonders für kurze Reisen gering ist, so genügt sie nicht immer, um den Nahverkehr von den D-Zügen fernzuhalten. Es ist daher nötig, diese auch für Reisen auf Zeitkarten u. s. w. im allgemeinen auszuschließen. Um Härten zu vermeiden, die namentlich dann entstehen, wenn Eilzüge in D-Züge umgewandelt werden, müssen Ausnahmen zugelassen werden solange andere günstige Zugverbindungen für den Nahverkehr nicht vorhanden sind. Anfangs führten die D-Züge nur die 1. und 2. Wagenklasse. Zur Förderung des Reiseverkehrs ist aber nach und nach im großen Umfange auch die 3. Klasse in diesen Zügen eingerichtet worden. Hierdurch hat ihre Benutzung ganz außerordentlich zugenommen. Dieser Umstand gab wiederum Anlaß zur Einlegung neuer D-Züge, die nur die 1. und 2. Klasse führen und wegen der geringen Wagenzahl schneller befördert werden können als die schwer belasteten Dreiklassenzüge. Den immer wieder laut werdenden Wünschen, die 3. Klasse allgemein in sämtlichen Schnellzügen zu führen, kann schon deshalb nicht entsprochen werden, weil aus den bestehenden D-Zügen mit 3. Klasse ein erheblicher Teil der Reisenden auf die beschleunigten Züge übergehen und den mit der Einlegung der Züge beabsichtigten Zweck vereiteln würde. Die Führung von Kurswagen bietet außerdem in Zweiklassenzügen erheblich geringere Schwierigkeiten, als dies bei Dreiklassenzügen der Fall ist (s. durchgehende Wagen).

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 492. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/510>, abgerufen am 15.05.2024.