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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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man Herzstückmittellinie, die Strecke a Herzstücklücke. Inder Regel verlaufen die Fahrkanten der H. geradlinig. Der Winkel a, den sie miteinander bilden, heißt der Herzstückwinkel oder die Neigung des H.

Er wird meist durch einen echten Bruch, zuweilen auch (z. B. in Frankreich) durch


Abb. 108.
einen Dezimalbruch dargestellt. Auf vielen Bahnen, z. B. den preußisch-hessischen, den bayerischen, den württembergischen, den österreichischen Staatsbahnen, den schweizerischen

Abb. 109.
Bundesbahnen u. a. entspricht dieser Bruch der Tangente des Neigungswinkels, anderwärts dagegen, z. B. in den Vereinigten Staaten von Amerika, der doppelten Tangente des halben Neigungswinkels. Beide Werte weichen bei den üblichen kleinen Winkeln wenig voneinander ab; der Unterschied beträgt z. B. bei der Neigung 1 : 9 nur 1'9''. Einzelne Bahnen drücken auch die Neigung durch den doppelten Sinus des halben Winkels aus (Baden, Frankreich). In den Vereinigten Staaten von Amerika bezeichnet man die Herzstücke durch Nummern, die dem Nenner des Bruches entsprechen, also z. B. ein H. mit der Neigung 2Bullettg a/2 = 1/10 als Nr. 10 u. s. w.

Das Befahren der H. ist wegen der Unterbrechung der Fahrfläche stets mit Stößen verbunden. Um sie zu mildern, hat man H. mit beweglichen Flügelschienen, H. ohne Unterbrechung des Hauptgleises u. s. w. gebaut (s. Kreuzungen, Weichen).

Oder.


Hessische Eisenbahnen. Durch die Staatsverträge zwischen Preußen und dem Großherzogtum Hessen vom Jahre 1896 und 1902 sind die im Großherzogtum Hessen gelegenen Eisenbahnen, soweit sie bisher der hessischen Regierung unterstanden, in die preußisch-hessische Betriebs- und Finanzgemeinschaft getreten und der preußischen Verwaltung unterstellt worden. Die in Betracht kommenden Eisenbahnen sind die Main-Neckarbahn, die Frankfurt-Offenbacher Lokalbahn, die hessische Ludwigsbahn und die oberhessischen Eisenbahnen. Daneben spielt die Taunusbahn hinein, doch wird diese zweckmäßig an anderer Stelle behandelt (s. nassauische Eisenbahnen).

I. Die Main-Neckarbahn.

Die älteste hessische Eisenbahn ist die Main-Neckarbahn. Am 10. Januar 1838 war zwischen Hessen, Baden und Frankfurt ein Vertrag abgeschlossen wegen Herstellung einer Eisenbahn durch Hessen nach Frankfurt als Fortsetzung der badischerseits von Basel nach Mannheim zu bauenden Linie. Es bestand zunächst die Absicht, die Bahn als Privatbahn zu bauen. Der zu diesem Zweck in Darmstadt gebildeten Aktiengesellschaft gelang es indes nicht, die erforderlichen Geldmittel zusammenzubringen, die Gesellschaft löste sich auf und die hessische Regierung ging zum Staatsbahnbau über.

Durch Gesetz vom 4. April 1842 wurde grundsätzlich festgestellt, daß Haupteisenbahnen vom Staate gebaut, Nebeneisenbahnen der Privatindustrie überlassen werden sollten.

Zwischen den drei Staaten Hessen, Baden und Frankfurt a. M. wurde am 25. Februar 1843 ein neuer Vertrag über den Bau einer Eisenbahn von Heidelberg über Darmstadt nach Frankfurt abgeschlossen, die Main-Neckar-Bahn genannt und am 1. August 1846 eröffnet wurde. Jeder Staat übernahm die auf sein Gebiet fallenden Baukosten, auf der Strecke Friedrichsfeld-Mannheim, der badischen Bahn, wurde die Main-Neckar-Bahn zum Mitbetrieb zugelassen. Für die Leitung der Verwaltung war in Darmstadt eine gemeinschaftliche Direktion eingesetzt, zu der Hessen den Vorsitzenden, Baden und Frankfurt je ein Mitglied stellten.

Fahrplan und Tarife wurden von den drei Regierungen gemeinschaftlich festgesetzt. Die Reinerträgnisse wurden unter die drei Staaten nach Verhältnis der Beiträge zu den Bau- und ersten Anschaffungskosten verteilt.

Als im Jahre 1878 die hessische Ludwigsbahn eine direkte Linie Frankfurt a. M.-Mannheim erbaute, wurde auf Grund eines Staatsvertrags

man Herzstückmittellinie, die Strecke a Herzstücklücke. Inder Regel verlaufen die Fahrkanten der H. geradlinig. Der Winkel α, den sie miteinander bilden, heißt der Herzstückwinkel oder die Neigung des H.

Er wird meist durch einen echten Bruch, zuweilen auch (z. B. in Frankreich) durch


Abb. 108.
einen Dezimalbruch dargestellt. Auf vielen Bahnen, z. B. den preußisch-hessischen, den bayerischen, den württembergischen, den österreichischen Staatsbahnen, den schweizerischen

Abb. 109.
Bundesbahnen u. a. entspricht dieser Bruch der Tangente des Neigungswinkels, anderwärts dagegen, z. B. in den Vereinigten Staaten von Amerika, der doppelten Tangente des halben Neigungswinkels. Beide Werte weichen bei den üblichen kleinen Winkeln wenig voneinander ab; der Unterschied beträgt z. B. bei der Neigung 1 : 9 nur 1'9''. Einzelne Bahnen drücken auch die Neigung durch den doppelten Sinus des halben Winkels aus (Baden, Frankreich). In den Vereinigten Staaten von Amerika bezeichnet man die Herzstücke durch Nummern, die dem Nenner des Bruches entsprechen, also z. B. ein H. mit der Neigung 2∙tg α/2 = 1/10 als Nr. 10 u. s. w.

Das Befahren der H. ist wegen der Unterbrechung der Fahrfläche stets mit Stößen verbunden. Um sie zu mildern, hat man H. mit beweglichen Flügelschienen, H. ohne Unterbrechung des Hauptgleises u. s. w. gebaut (s. Kreuzungen, Weichen).

Oder.


Hessische Eisenbahnen. Durch die Staatsverträge zwischen Preußen und dem Großherzogtum Hessen vom Jahre 1896 und 1902 sind die im Großherzogtum Hessen gelegenen Eisenbahnen, soweit sie bisher der hessischen Regierung unterstanden, in die preußisch-hessische Betriebs- und Finanzgemeinschaft getreten und der preußischen Verwaltung unterstellt worden. Die in Betracht kommenden Eisenbahnen sind die Main-Neckarbahn, die Frankfurt-Offenbacher Lokalbahn, die hessische Ludwigsbahn und die oberhessischen Eisenbahnen. Daneben spielt die Taunusbahn hinein, doch wird diese zweckmäßig an anderer Stelle behandelt (s. nassauische Eisenbahnen).

I. Die Main-Neckarbahn.

Die älteste hessische Eisenbahn ist die Main-Neckarbahn. Am 10. Januar 1838 war zwischen Hessen, Baden und Frankfurt ein Vertrag abgeschlossen wegen Herstellung einer Eisenbahn durch Hessen nach Frankfurt als Fortsetzung der badischerseits von Basel nach Mannheim zu bauenden Linie. Es bestand zunächst die Absicht, die Bahn als Privatbahn zu bauen. Der zu diesem Zweck in Darmstadt gebildeten Aktiengesellschaft gelang es indes nicht, die erforderlichen Geldmittel zusammenzubringen, die Gesellschaft löste sich auf und die hessische Regierung ging zum Staatsbahnbau über.

Durch Gesetz vom 4. April 1842 wurde grundsätzlich festgestellt, daß Haupteisenbahnen vom Staate gebaut, Nebeneisenbahnen der Privatindustrie überlassen werden sollten.

Zwischen den drei Staaten Hessen, Baden und Frankfurt a. M. wurde am 25. Februar 1843 ein neuer Vertrag über den Bau einer Eisenbahn von Heidelberg über Darmstadt nach Frankfurt abgeschlossen, die Main-Neckar-Bahn genannt und am 1. August 1846 eröffnet wurde. Jeder Staat übernahm die auf sein Gebiet fallenden Baukosten, auf der Strecke Friedrichsfeld-Mannheim, der badischen Bahn, wurde die Main-Neckar-Bahn zum Mitbetrieb zugelassen. Für die Leitung der Verwaltung war in Darmstadt eine gemeinschaftliche Direktion eingesetzt, zu der Hessen den Vorsitzenden, Baden und Frankfurt je ein Mitglied stellten.

Fahrplan und Tarife wurden von den drei Regierungen gemeinschaftlich festgesetzt. Die Reinerträgnisse wurden unter die drei Staaten nach Verhältnis der Beiträge zu den Bau- und ersten Anschaffungskosten verteilt.

Als im Jahre 1878 die hessische Ludwigsbahn eine direkte Linie Frankfurt a. M.-Mannheim erbaute, wurde auf Grund eines Staatsvertrags

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[187/0201] man Herzstückmittellinie, die Strecke a Herzstücklücke. Inder Regel verlaufen die Fahrkanten der H. geradlinig. Der Winkel α, den sie miteinander bilden, heißt der Herzstückwinkel oder die Neigung des H. Er wird meist durch einen echten Bruch, zuweilen auch (z. B. in Frankreich) durch [Abbildung Abb. 108. ] einen Dezimalbruch dargestellt. Auf vielen Bahnen, z. B. den preußisch-hessischen, den bayerischen, den württembergischen, den österreichischen Staatsbahnen, den schweizerischen [Abbildung Abb. 109. ] Bundesbahnen u. a. entspricht dieser Bruch der Tangente des Neigungswinkels, anderwärts dagegen, z. B. in den Vereinigten Staaten von Amerika, der doppelten Tangente des halben Neigungswinkels. Beide Werte weichen bei den üblichen kleinen Winkeln wenig voneinander ab; der Unterschied beträgt z. B. bei der Neigung 1 : 9 nur 1'9''. Einzelne Bahnen drücken auch die Neigung durch den doppelten Sinus des halben Winkels aus (Baden, Frankreich). In den Vereinigten Staaten von Amerika bezeichnet man die Herzstücke durch Nummern, die dem Nenner des Bruches entsprechen, also z. B. ein H. mit der Neigung 2∙tg α/2 = 1/10 als Nr. 10 u. s. w. Das Befahren der H. ist wegen der Unterbrechung der Fahrfläche stets mit Stößen verbunden. Um sie zu mildern, hat man H. mit beweglichen Flügelschienen, H. ohne Unterbrechung des Hauptgleises u. s. w. gebaut (s. Kreuzungen, Weichen). Oder. Hessische Eisenbahnen. Durch die Staatsverträge zwischen Preußen und dem Großherzogtum Hessen vom Jahre 1896 und 1902 sind die im Großherzogtum Hessen gelegenen Eisenbahnen, soweit sie bisher der hessischen Regierung unterstanden, in die preußisch-hessische Betriebs- und Finanzgemeinschaft getreten und der preußischen Verwaltung unterstellt worden. Die in Betracht kommenden Eisenbahnen sind die Main-Neckarbahn, die Frankfurt-Offenbacher Lokalbahn, die hessische Ludwigsbahn und die oberhessischen Eisenbahnen. Daneben spielt die Taunusbahn hinein, doch wird diese zweckmäßig an anderer Stelle behandelt (s. nassauische Eisenbahnen). I. Die Main-Neckarbahn. Die älteste hessische Eisenbahn ist die Main-Neckarbahn. Am 10. Januar 1838 war zwischen Hessen, Baden und Frankfurt ein Vertrag abgeschlossen wegen Herstellung einer Eisenbahn durch Hessen nach Frankfurt als Fortsetzung der badischerseits von Basel nach Mannheim zu bauenden Linie. Es bestand zunächst die Absicht, die Bahn als Privatbahn zu bauen. Der zu diesem Zweck in Darmstadt gebildeten Aktiengesellschaft gelang es indes nicht, die erforderlichen Geldmittel zusammenzubringen, die Gesellschaft löste sich auf und die hessische Regierung ging zum Staatsbahnbau über. Durch Gesetz vom 4. April 1842 wurde grundsätzlich festgestellt, daß Haupteisenbahnen vom Staate gebaut, Nebeneisenbahnen der Privatindustrie überlassen werden sollten. Zwischen den drei Staaten Hessen, Baden und Frankfurt a. M. wurde am 25. Februar 1843 ein neuer Vertrag über den Bau einer Eisenbahn von Heidelberg über Darmstadt nach Frankfurt abgeschlossen, die Main-Neckar-Bahn genannt und am 1. August 1846 eröffnet wurde. Jeder Staat übernahm die auf sein Gebiet fallenden Baukosten, auf der Strecke Friedrichsfeld-Mannheim, der badischen Bahn, wurde die Main-Neckar-Bahn zum Mitbetrieb zugelassen. Für die Leitung der Verwaltung war in Darmstadt eine gemeinschaftliche Direktion eingesetzt, zu der Hessen den Vorsitzenden, Baden und Frankfurt je ein Mitglied stellten. Fahrplan und Tarife wurden von den drei Regierungen gemeinschaftlich festgesetzt. Die Reinerträgnisse wurden unter die drei Staaten nach Verhältnis der Beiträge zu den Bau- und ersten Anschaffungskosten verteilt. Als im Jahre 1878 die hessische Ludwigsbahn eine direkte Linie Frankfurt a. M.-Mannheim erbaute, wurde auf Grund eines Staatsvertrags

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/201>, abgerufen am 09.05.2024.