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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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angefertigt und die Bestände aller Gegenstände rechnungsmäßig ermittelt. Die Eisenbahndirektionen vereinnahmen die angelieferten oder im eigenen Betrieb gewonnenen Vorräte und weisen die Rechnungen an. Sie führen ferner Vermerk darüber, welche Vorräte aus den Lagern entnommen und für welche Zwecke sie verwendet sind. Sie wachen darüber, daß die Umbuchung der Geldwerte für Stoffe, die in anderen Direktionsbezirken abgegeben worden sind, rechtzeitig erfolgt und schließlich, daß die Werte der für Fremde verbrauchten oder abgegebenen Vorräte richtig in Rechnung gestellt werden.

Die Werte (Wirtschaftspreise), nach denen die jährlichen Wirtschaftsausgaben für die Vorräte im voraus bemessen werden, berechnen sich aus der Zusammenlegung der Werte für die am Schlüsse des Wirtschaftsjahres vorhandenen Vorräte mit den Beträgen, die für die verdungenen Mengen ausgegeben werden. Für die Jahresrechnung und die Restbestände werden die Preise (Buchpreise) am Schlüsse des Jahres ermittelt.

Die Verrechnung der Materialien bei den österreichischen Staatsbahnen ist eine 2fache, u. zw.: summarisch bei jeder Dienstesstelle, sowohl der Quantität als auch dem Geldwert nach, in den Evidenzbüchern (je eines für gerade und eines für ungerade Monate) unter der jeweiligen Postnummer der betreffenden Materialgattung, dann im Detail, nur der Menge nach, in den Magazinsbüchern. Der monatliche Abschluß wird durch Bilanzierung erstellt. Der sich ergebende Saldostand für den nächsten Monat wird in das zweite Evidenzbuch eingetragen.

Bei den österreichischen Staatsbahnen werden nur für Altmaterialien die Preise von den einzelnen Direktionen fallweise festgesetzt, während alle anderen Materialien mit den Anschaffungspreisen zuzüglich etwaiger Spesen in Evidenz gehalten und mit dem jeweiligen Durchschnittspreis in Ausgabe verrechnet werden.

Bei einzelnen österreichischen Privatbahnen werden die Materialien mit am Jahresschluß rechnerisch ermittelten Durchschnittspreisen verrechnet.

V. Materialevidenz und Kontrolle. Die Materialmagazine sind verpflichtet, in gewissen Zeitabschnitten durch Vergleichung, Nachwägung, Messung aller vorhandenen Materialien, Gegenstände, Werkzeuge u. s. w. mit den als vereinnahmt und verausgabt gebuchten die Richtigkeit der Gebarung zu prüfen. Ebenso werden von den vorgesetzten Stellen Skontrierungen vorgenommen. Die hierbei erhobenen Abgänge und Überschüsse in Materialien werden im Geldwert berechnet und in den Evidenzbüchern durchgeführt.

An allgemeinen Pflichten obliegt den Materialverwaltern insbesondere die strengste Ordnung in der Gebarung. Demgemäß haben sie darauf zu achten, daß die Materialien nach Maßgabe der bestehenden Lagerungsvorschriften zweckmäßig verwahrt, gegen Verderben, Beschädigung, Diebstahl u. s. w. geschützt werden, daß in den Magazinsräumen größte Reinlichkeit und Ordnung herrsche, daß die Maße, Wagen und Gewichte stets genau reguliert sind u. s. w.

Außer den Magazinsbeamten sind auch alle anderen Beamten verpflichtet, darauf zu achten, daß die unter ihrer Aufsicht, bzw. unter ihrem Verbrauch stehenden Materialien sicher und ihrer Beschaffenheit angemessen aufbewahrt, nur zu dienstlichen Zwecken und sparsam verwendet sowie die überflüssigen Materialien an das Materialmagazin zurückgeliefert werden.

Die Überwachung der M. obliegt den damit betrauten Abteilungen (Bureaus) der Zentral- oder Mittelstellen.

Die Materialienbureaus haben insbesondere über ordnungsmäßige und ökonomische Gebarung und Verrechnung der Materialien zu wachen. Sie haben die Jahreserfordernisse an Materialien unter Rücksichtnahme auf die vorhandenen Vorräte und Lieferungsrückstände zu verfassen, die Ausfolgungsanweisungen zu prüfen, desgleichen die Beschaffungsanforderungen der Materialmagazine. Sie haben ferner die Lieferungsausschreibungen einzuleiten, die Vertragsabschlüsse durchzuführen, bei Verkäufen mitzuwirken, die Rechnungen über Materialanschaffungen und Verkäufe sowie die Rechnungen der Materialmagazine zu prüfen und die Vorräte der letzteren zu skontrieren, die Hauptgebarungsübersichten aufzustellen sowie die Nachweisungen über den Stand des Materialvorratskontos zu verfassen, die nötigen statistischen Vormerkungen zu führen u. s. w.

Literatur: Lagervorräte, Bau- und Betriebsstoffe der Eisenbahnen. Eis. T. d. G., Berlin 1914, Bd. V.

Röll.


Materialvorratskonto, jene Post des Rechnungsabschlusses einer Eisenbahn, in der der Wert der für den Betrieb in einem bestimmten Zeitpunkt (Jahresschluß) vorhandenen Materialvorräte verbucht erscheint, s. Materialverwaltung.


Materialzüge s. Arbeitszug.


Mauritius. Die Insel Mauritius (Französ. Isle de France) im Indischen Ozean, 880 km östlich Madagaskar, 130 km nordöstlich Reunion gelegen, seit 1815 britisch, 1847 km2 umfassend mit rd. 371.000 Einwohnern, hat in den Jahren 1862-1865 eine vollspurige Staatsbahn von der Hauptstadt Port Louis (54.000 Einwohner) an der Nordwestküste nach Norden und durch das Innere nach Mahebourg im Südosten, zusammen 148 km erhalten (Betriebseröffnung 1864). Später wurden noch mehrere Stichbahnen teils voll-, teils schmalspurig (76 cm = 2' 6'' Spurweite) angelegt, so daß das Bahnnetz jetzt 194 km vollspurige, 16 km schmalspurige Bahnen umfaßt, d. s. 210 km oder 11·35 km auf 100 km2; damit ist M. unter allen afrikanischen Kolonien das mit Bahnen im Verhältnis zur Fläche am besten ausgestattete Schutzgebiet. Anlagekapital der vollspurigen Bahnen 31. Dezember 1911 30,583.168 Rupien (= rd. 41·5 Mill. M. oder 214.000 M/km). Die Bahnen, die hauptsächlich der Beförderung von Zuckerrohr

angefertigt und die Bestände aller Gegenstände rechnungsmäßig ermittelt. Die Eisenbahndirektionen vereinnahmen die angelieferten oder im eigenen Betrieb gewonnenen Vorräte und weisen die Rechnungen an. Sie führen ferner Vermerk darüber, welche Vorräte aus den Lagern entnommen und für welche Zwecke sie verwendet sind. Sie wachen darüber, daß die Umbuchung der Geldwerte für Stoffe, die in anderen Direktionsbezirken abgegeben worden sind, rechtzeitig erfolgt und schließlich, daß die Werte der für Fremde verbrauchten oder abgegebenen Vorräte richtig in Rechnung gestellt werden.

Die Werte (Wirtschaftspreise), nach denen die jährlichen Wirtschaftsausgaben für die Vorräte im voraus bemessen werden, berechnen sich aus der Zusammenlegung der Werte für die am Schlüsse des Wirtschaftsjahres vorhandenen Vorräte mit den Beträgen, die für die verdungenen Mengen ausgegeben werden. Für die Jahresrechnung und die Restbestände werden die Preise (Buchpreise) am Schlüsse des Jahres ermittelt.

Die Verrechnung der Materialien bei den österreichischen Staatsbahnen ist eine 2fache, u. zw.: summarisch bei jeder Dienstesstelle, sowohl der Quantität als auch dem Geldwert nach, in den Evidenzbüchern (je eines für gerade und eines für ungerade Monate) unter der jeweiligen Postnummer der betreffenden Materialgattung, dann im Detail, nur der Menge nach, in den Magazinsbüchern. Der monatliche Abschluß wird durch Bilanzierung erstellt. Der sich ergebende Saldostand für den nächsten Monat wird in das zweite Evidenzbuch eingetragen.

Bei den österreichischen Staatsbahnen werden nur für Altmaterialien die Preise von den einzelnen Direktionen fallweise festgesetzt, während alle anderen Materialien mit den Anschaffungspreisen zuzüglich etwaiger Spesen in Evidenz gehalten und mit dem jeweiligen Durchschnittspreis in Ausgabe verrechnet werden.

Bei einzelnen österreichischen Privatbahnen werden die Materialien mit am Jahresschluß rechnerisch ermittelten Durchschnittspreisen verrechnet.

V. Materialevidenz und Kontrolle. Die Materialmagazine sind verpflichtet, in gewissen Zeitabschnitten durch Vergleichung, Nachwägung, Messung aller vorhandenen Materialien, Gegenstände, Werkzeuge u. s. w. mit den als vereinnahmt und verausgabt gebuchten die Richtigkeit der Gebarung zu prüfen. Ebenso werden von den vorgesetzten Stellen Skontrierungen vorgenommen. Die hierbei erhobenen Abgänge und Überschüsse in Materialien werden im Geldwert berechnet und in den Evidenzbüchern durchgeführt.

An allgemeinen Pflichten obliegt den Materialverwaltern insbesondere die strengste Ordnung in der Gebarung. Demgemäß haben sie darauf zu achten, daß die Materialien nach Maßgabe der bestehenden Lagerungsvorschriften zweckmäßig verwahrt, gegen Verderben, Beschädigung, Diebstahl u. s. w. geschützt werden, daß in den Magazinsräumen größte Reinlichkeit und Ordnung herrsche, daß die Maße, Wagen und Gewichte stets genau reguliert sind u. s. w.

Außer den Magazinsbeamten sind auch alle anderen Beamten verpflichtet, darauf zu achten, daß die unter ihrer Aufsicht, bzw. unter ihrem Verbrauch stehenden Materialien sicher und ihrer Beschaffenheit angemessen aufbewahrt, nur zu dienstlichen Zwecken und sparsam verwendet sowie die überflüssigen Materialien an das Materialmagazin zurückgeliefert werden.

Die Überwachung der M. obliegt den damit betrauten Abteilungen (Bureaus) der Zentral- oder Mittelstellen.

Die Materialienbureaus haben insbesondere über ordnungsmäßige und ökonomische Gebarung und Verrechnung der Materialien zu wachen. Sie haben die Jahreserfordernisse an Materialien unter Rücksichtnahme auf die vorhandenen Vorräte und Lieferungsrückstände zu verfassen, die Ausfolgungsanweisungen zu prüfen, desgleichen die Beschaffungsanforderungen der Materialmagazine. Sie haben ferner die Lieferungsausschreibungen einzuleiten, die Vertragsabschlüsse durchzuführen, bei Verkäufen mitzuwirken, die Rechnungen über Materialanschaffungen und Verkäufe sowie die Rechnungen der Materialmagazine zu prüfen und die Vorräte der letzteren zu skontrieren, die Hauptgebarungsübersichten aufzustellen sowie die Nachweisungen über den Stand des Materialvorratskontos zu verfassen, die nötigen statistischen Vormerkungen zu führen u. s. w.

Literatur: Lagervorräte, Bau- und Betriebsstoffe der Eisenbahnen. Eis. T. d. G., Berlin 1914, Bd. V.

Röll.


Materialvorratskonto, jene Post des Rechnungsabschlusses einer Eisenbahn, in der der Wert der für den Betrieb in einem bestimmten Zeitpunkt (Jahresschluß) vorhandenen Materialvorräte verbucht erscheint, s. Materialverwaltung.


Materialzüge s. Arbeitszug.


Mauritius. Die Insel Mauritius (Französ. Isle de France) im Indischen Ozean, 880 km östlich Madagaskar, 130 km nordöstlich Réunion gelegen, seit 1815 britisch, 1847 km2 umfassend mit rd. 371.000 Einwohnern, hat in den Jahren 1862–1865 eine vollspurige Staatsbahn von der Hauptstadt Port Louis (54.000 Einwohner) an der Nordwestküste nach Norden und durch das Innere nach Mahébourg im Südosten, zusammen 148 km erhalten (Betriebseröffnung 1864). Später wurden noch mehrere Stichbahnen teils voll-, teils schmalspurig (76 cm = 2' 6'' Spurweite) angelegt, so daß das Bahnnetz jetzt 194 km vollspurige, 16 km schmalspurige Bahnen umfaßt, d. s. 210 km oder 11·35 km auf 100 km2; damit ist M. unter allen afrikanischen Kolonien das mit Bahnen im Verhältnis zur Fläche am besten ausgestattete Schutzgebiet. Anlagekapital der vollspurigen Bahnen 31. Dezember 1911 30,583.168 Rupien (= rd. 41·5 Mill. M. oder 214.000 M/km). Die Bahnen, die hauptsächlich der Beförderung von Zuckerrohr

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[256/0271] angefertigt und die Bestände aller Gegenstände rechnungsmäßig ermittelt. Die Eisenbahndirektionen vereinnahmen die angelieferten oder im eigenen Betrieb gewonnenen Vorräte und weisen die Rechnungen an. Sie führen ferner Vermerk darüber, welche Vorräte aus den Lagern entnommen und für welche Zwecke sie verwendet sind. Sie wachen darüber, daß die Umbuchung der Geldwerte für Stoffe, die in anderen Direktionsbezirken abgegeben worden sind, rechtzeitig erfolgt und schließlich, daß die Werte der für Fremde verbrauchten oder abgegebenen Vorräte richtig in Rechnung gestellt werden. Die Werte (Wirtschaftspreise), nach denen die jährlichen Wirtschaftsausgaben für die Vorräte im voraus bemessen werden, berechnen sich aus der Zusammenlegung der Werte für die am Schlüsse des Wirtschaftsjahres vorhandenen Vorräte mit den Beträgen, die für die verdungenen Mengen ausgegeben werden. Für die Jahresrechnung und die Restbestände werden die Preise (Buchpreise) am Schlüsse des Jahres ermittelt. Die Verrechnung der Materialien bei den österreichischen Staatsbahnen ist eine 2fache, u. zw.: summarisch bei jeder Dienstesstelle, sowohl der Quantität als auch dem Geldwert nach, in den Evidenzbüchern (je eines für gerade und eines für ungerade Monate) unter der jeweiligen Postnummer der betreffenden Materialgattung, dann im Detail, nur der Menge nach, in den Magazinsbüchern. Der monatliche Abschluß wird durch Bilanzierung erstellt. Der sich ergebende Saldostand für den nächsten Monat wird in das zweite Evidenzbuch eingetragen. Bei den österreichischen Staatsbahnen werden nur für Altmaterialien die Preise von den einzelnen Direktionen fallweise festgesetzt, während alle anderen Materialien mit den Anschaffungspreisen zuzüglich etwaiger Spesen in Evidenz gehalten und mit dem jeweiligen Durchschnittspreis in Ausgabe verrechnet werden. Bei einzelnen österreichischen Privatbahnen werden die Materialien mit am Jahresschluß rechnerisch ermittelten Durchschnittspreisen verrechnet. V. Materialevidenz und Kontrolle. Die Materialmagazine sind verpflichtet, in gewissen Zeitabschnitten durch Vergleichung, Nachwägung, Messung aller vorhandenen Materialien, Gegenstände, Werkzeuge u. s. w. mit den als vereinnahmt und verausgabt gebuchten die Richtigkeit der Gebarung zu prüfen. Ebenso werden von den vorgesetzten Stellen Skontrierungen vorgenommen. Die hierbei erhobenen Abgänge und Überschüsse in Materialien werden im Geldwert berechnet und in den Evidenzbüchern durchgeführt. An allgemeinen Pflichten obliegt den Materialverwaltern insbesondere die strengste Ordnung in der Gebarung. Demgemäß haben sie darauf zu achten, daß die Materialien nach Maßgabe der bestehenden Lagerungsvorschriften zweckmäßig verwahrt, gegen Verderben, Beschädigung, Diebstahl u. s. w. geschützt werden, daß in den Magazinsräumen größte Reinlichkeit und Ordnung herrsche, daß die Maße, Wagen und Gewichte stets genau reguliert sind u. s. w. Außer den Magazinsbeamten sind auch alle anderen Beamten verpflichtet, darauf zu achten, daß die unter ihrer Aufsicht, bzw. unter ihrem Verbrauch stehenden Materialien sicher und ihrer Beschaffenheit angemessen aufbewahrt, nur zu dienstlichen Zwecken und sparsam verwendet sowie die überflüssigen Materialien an das Materialmagazin zurückgeliefert werden. Die Überwachung der M. obliegt den damit betrauten Abteilungen (Bureaus) der Zentral- oder Mittelstellen. Die Materialienbureaus haben insbesondere über ordnungsmäßige und ökonomische Gebarung und Verrechnung der Materialien zu wachen. Sie haben die Jahreserfordernisse an Materialien unter Rücksichtnahme auf die vorhandenen Vorräte und Lieferungsrückstände zu verfassen, die Ausfolgungsanweisungen zu prüfen, desgleichen die Beschaffungsanforderungen der Materialmagazine. Sie haben ferner die Lieferungsausschreibungen einzuleiten, die Vertragsabschlüsse durchzuführen, bei Verkäufen mitzuwirken, die Rechnungen über Materialanschaffungen und Verkäufe sowie die Rechnungen der Materialmagazine zu prüfen und die Vorräte der letzteren zu skontrieren, die Hauptgebarungsübersichten aufzustellen sowie die Nachweisungen über den Stand des Materialvorratskontos zu verfassen, die nötigen statistischen Vormerkungen zu führen u. s. w. Literatur: Lagervorräte, Bau- und Betriebsstoffe der Eisenbahnen. Eis. T. d. G., Berlin 1914, Bd. V. Röll. Materialvorratskonto, jene Post des Rechnungsabschlusses einer Eisenbahn, in der der Wert der für den Betrieb in einem bestimmten Zeitpunkt (Jahresschluß) vorhandenen Materialvorräte verbucht erscheint, s. Materialverwaltung. Materialzüge s. Arbeitszug. Mauritius. Die Insel Mauritius (Französ. Isle de France) im Indischen Ozean, 880 km östlich Madagaskar, 130 km nordöstlich Réunion gelegen, seit 1815 britisch, 1847 km2 umfassend mit rd. 371.000 Einwohnern, hat in den Jahren 1862–1865 eine vollspurige Staatsbahn von der Hauptstadt Port Louis (54.000 Einwohner) an der Nordwestküste nach Norden und durch das Innere nach Mahébourg im Südosten, zusammen 148 km erhalten (Betriebseröffnung 1864). Später wurden noch mehrere Stichbahnen teils voll-, teils schmalspurig (76 cm = 2' 6'' Spurweite) angelegt, so daß das Bahnnetz jetzt 194 km vollspurige, 16 km schmalspurige Bahnen umfaßt, d. s. 210 km oder 11·35 km auf 100 km2; damit ist M. unter allen afrikanischen Kolonien das mit Bahnen im Verhältnis zur Fläche am besten ausgestattete Schutzgebiet. Anlagekapital der vollspurigen Bahnen 31. Dezember 1911 30,583.168 Rupien (= rd. 41·5 Mill. M. oder 214.000 M/km). Die Bahnen, die hauptsächlich der Beförderung von Zuckerrohr

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/271>, abgerufen am 08.05.2024.