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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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von den Verkehrsaufgaben der Bahn und von den örtlichen Streckenverhältnissen sowie im besonderen von der Lage des Einzelfalles ab. Wird zur Überwindung einer Steigung oder zur Bewältigung einer außergewöhnlichen Verkehrsmenge die Anwendung von Vorspann- oder Schiebelokomotiven nötig, so müssen diese leer zur Heimatstation zurückfahren. Ebenso können L. nicht vermieden werden, wenn der Verkehr in der einen Fahrrichtung - der Lastrichtung - größer ist oder die Einstellung von mehr Zugkräften erfordert, als in der anderen Richtung nötig sind. - Auch im Personenverkehr lassen sich L. sowohl einzelner Wagen, als ganzer Züge nicht vermeiden.

Was das Verhältnis der L. zu den Nutzfahrten betrifft, so ist dasselbe in den einzelnen Ländern nicht gleichmäßig.

Nach der deutschen Reichseisenbahnstatistik betrug im Jahre 1912 die Zahl der Leerfahrt km 59,564.586 gegen 794,589.364 Nutz km, d. i. 7% der letzteren.

Für die österreichischen Eisenbahnen wurden im Jahre 1912 15,426.249 Leerfahrt km gegen 209,924.076 Nutz km, d. i. 7·3% der letzteren ausgewiesen.

Bei den schweizerischen Eisenbahnen wurden für 1912 1,461.780 Leerfahrt km gegen 45,737.645 Nutz km, d. i. 3·2% der letzteren ausgewiesen.

Die als L. verkehrenden Züge werden in gleicher Weise, wie dies für die Sicherung der Fahrten allgemein für Züge vorgeschrieben ist, durch Betriebsbeamte begleitet (s. Zugbegleitpersonal). Mindestens ist ein begleitender Beamter - der Zugführer - erforderlich. Bei L. von Lokomotiven kann von der Stellung eines besonderen Begleiters in der Regel ab gesehen werden, weil in diesem Falle der Dienst des Zugführers vom Lokomotivführer mit wahrgenommen werden darf (s. Fahrbericht und Lokomotivzüge).

Breusing.


Leergewicht (light weight; poids a vide; peso a vuoto) der Fahrbetriebsmittel, Eigengewicht ohne Ausrüstung oder Ladung (s. Dienstgewicht).


Lehren s. Oberbau und Räder.


Lehrgerüste (centerings; gabarits; impalcature per archi) dienen zur Ausführung von Gewölben und sollen:

1. die Last des noch nicht geschlossenen Gewölbes aufnehmen;

2. eine Lehre zur Herstellung des Gewölbes bilden;

3. möglichst steif und formfest sein;

4. Vorrichtungen aufweisen, die es gestatten, das L. allmählich zu senken (auszurüsten).

I. Teile des L.

Man unterscheidet bei jedem L. folgende Hauptteile:

1. das Tragwerk oder Gerüst;

2. den Lehrbogen;

3. die Schalung;

4. die Ausrüstungs- oder Lüftungsvorrichtungen.

Zu 1. Das Tragwerk oder Gerüst ist in der Regel derart ausgeführt, daß Lehrbogen und Schalung mit dem darüberliegenden Mauerwerk auf der Oberkante des Gerüstes aufruhen und gegen den Untergrund in irgend einer Art abgestützt werden. In seltenen Fällen wurde das Tragwerk auch als Hängewerk ausgebildet, auf das Lehrbogen und Schalung in irgend einer Art verhängt waren. Die Ausbildung eines L. ist von einer Reihe von Umständen beeinflußt, so namentlich von der Anzahl und Art der Stütz- oder Hängepunkte, von der Größe und Form des Gewölbes und des Talquerschnittes, von der Art des Wölbmateriales, vom Hochwasserstand, von der Freihaltung von unterhalb des Gewölbes befindlichen Verkehrsadern u. v. a. Man kann im allgemeinen folgende Hauptformen unterscheiden.

a) Das Ständersystem, das aus einer Reihe von lotrecht geführten Stützen zwischen Lehrbogen und Untergrund besteht, die die lotrechten Teilkräfte des auf die Gewölbeleibung senkrecht wirkenden Mauerwerkdruckes zu übernehmen haben, während die wagrechten Teilkräfte durch wagrechte Verbindungen aufgenommen werden (Abb. 116).

Es wird bei wasserarmen Talquerschnitten angewendet, in denen keine Verkehrsader frei zu halten ist und sind Ober- und Untergerüst ganz gleichartig ausgebildet.

b) Das Zentralstrebensystem, bei dem das Untergerüst aus einzelnen festen Stützpunkten besteht, auf die die fächerartig auseinandergehenden Streben des Obergerüstes aufruhen, die die Lehrbogen zu tragen haben und gegenseitig durch kräftige Zangen verbunden sind (Abb. 117 u. 119).

c) Das Radialstrebensystem, wobei die Streben des Obergerüstes senkrecht auf das Gewölbe angeordnet sind, daher die Druckkräfte des Gewölbes vollständig aufnehmen und auf den Untergrund, bzw. das Untergerüst übertragen (Abb. 120).

d) Die Sprengwerkssysteme werden in der Regel dort angewendet, wo die nötigen Stützpunkte im Untergrunde nicht vorhanden sind und man daher zu freitragenden Konstruktionen greifen muß.

Das verhältnismäßig steifste ist das Dreiecksprengwerk, das in mehrfacher Ausbildung

von den Verkehrsaufgaben der Bahn und von den örtlichen Streckenverhältnissen sowie im besonderen von der Lage des Einzelfalles ab. Wird zur Überwindung einer Steigung oder zur Bewältigung einer außergewöhnlichen Verkehrsmenge die Anwendung von Vorspann- oder Schiebelokomotiven nötig, so müssen diese leer zur Heimatstation zurückfahren. Ebenso können L. nicht vermieden werden, wenn der Verkehr in der einen Fahrrichtung – der Lastrichtung – größer ist oder die Einstellung von mehr Zugkräften erfordert, als in der anderen Richtung nötig sind. – Auch im Personenverkehr lassen sich L. sowohl einzelner Wagen, als ganzer Züge nicht vermeiden.

Was das Verhältnis der L. zu den Nutzfahrten betrifft, so ist dasselbe in den einzelnen Ländern nicht gleichmäßig.

Nach der deutschen Reichseisenbahnstatistik betrug im Jahre 1912 die Zahl der Leerfahrt km 59,564.586 gegen 794,589.364 Nutz km, d. i. 7% der letzteren.

Für die österreichischen Eisenbahnen wurden im Jahre 1912 15,426.249 Leerfahrt km gegen 209,924.076 Nutz km, d. i. 7·3% der letzteren ausgewiesen.

Bei den schweizerischen Eisenbahnen wurden für 1912 1,461.780 Leerfahrt km gegen 45,737.645 Nutz km, d. i. 3·2% der letzteren ausgewiesen.

Die als L. verkehrenden Züge werden in gleicher Weise, wie dies für die Sicherung der Fahrten allgemein für Züge vorgeschrieben ist, durch Betriebsbeamte begleitet (s. Zugbegleitpersonal). Mindestens ist ein begleitender Beamter – der Zugführer – erforderlich. Bei L. von Lokomotiven kann von der Stellung eines besonderen Begleiters in der Regel ab gesehen werden, weil in diesem Falle der Dienst des Zugführers vom Lokomotivführer mit wahrgenommen werden darf (s. Fahrbericht und Lokomotivzüge).

Breusing.


Leergewicht (light weight; poids à vide; peso a vuoto) der Fahrbetriebsmittel, Eigengewicht ohne Ausrüstung oder Ladung (s. Dienstgewicht).


Lehren s. Oberbau und Räder.


Lehrgerüste (centerings; gabarits; impalcature per archi) dienen zur Ausführung von Gewölben und sollen:

1. die Last des noch nicht geschlossenen Gewölbes aufnehmen;

2. eine Lehre zur Herstellung des Gewölbes bilden;

3. möglichst steif und formfest sein;

4. Vorrichtungen aufweisen, die es gestatten, das L. allmählich zu senken (auszurüsten).

I. Teile des L.

Man unterscheidet bei jedem L. folgende Hauptteile:

1. das Tragwerk oder Gerüst;

2. den Lehrbogen;

3. die Schalung;

4. die Ausrüstungs- oder Lüftungsvorrichtungen.

Zu 1. Das Tragwerk oder Gerüst ist in der Regel derart ausgeführt, daß Lehrbogen und Schalung mit dem darüberliegenden Mauerwerk auf der Oberkante des Gerüstes aufruhen und gegen den Untergrund in irgend einer Art abgestützt werden. In seltenen Fällen wurde das Tragwerk auch als Hängewerk ausgebildet, auf das Lehrbogen und Schalung in irgend einer Art verhängt waren. Die Ausbildung eines L. ist von einer Reihe von Umständen beeinflußt, so namentlich von der Anzahl und Art der Stütz- oder Hängepunkte, von der Größe und Form des Gewölbes und des Talquerschnittes, von der Art des Wölbmateriales, vom Hochwasserstand, von der Freihaltung von unterhalb des Gewölbes befindlichen Verkehrsadern u. v. a. Man kann im allgemeinen folgende Hauptformen unterscheiden.

a) Das Ständersystem, das aus einer Reihe von lotrecht geführten Stützen zwischen Lehrbogen und Untergrund besteht, die die lotrechten Teilkräfte des auf die Gewölbeleibung senkrecht wirkenden Mauerwerkdruckes zu übernehmen haben, während die wagrechten Teilkräfte durch wagrechte Verbindungen aufgenommen werden (Abb. 116).

Es wird bei wasserarmen Talquerschnitten angewendet, in denen keine Verkehrsader frei zu halten ist und sind Ober- und Untergerüst ganz gleichartig ausgebildet.

b) Das Zentralstrebensystem, bei dem das Untergerüst aus einzelnen festen Stützpunkten besteht, auf die die fächerartig auseinandergehenden Streben des Obergerüstes aufruhen, die die Lehrbogen zu tragen haben und gegenseitig durch kräftige Zangen verbunden sind (Abb. 117 u. 119).

c) Das Radialstrebensystem, wobei die Streben des Obergerüstes senkrecht auf das Gewölbe angeordnet sind, daher die Druckkräfte des Gewölbes vollständig aufnehmen und auf den Untergrund, bzw. das Untergerüst übertragen (Abb. 120).

d) Die Sprengwerkssysteme werden in der Regel dort angewendet, wo die nötigen Stützpunkte im Untergrunde nicht vorhanden sind und man daher zu freitragenden Konstruktionen greifen muß.

Das verhältnismäßig steifste ist das Dreiecksprengwerk, das in mehrfacher Ausbildung

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[74/0082] von den Verkehrsaufgaben der Bahn und von den örtlichen Streckenverhältnissen sowie im besonderen von der Lage des Einzelfalles ab. Wird zur Überwindung einer Steigung oder zur Bewältigung einer außergewöhnlichen Verkehrsmenge die Anwendung von Vorspann- oder Schiebelokomotiven nötig, so müssen diese leer zur Heimatstation zurückfahren. Ebenso können L. nicht vermieden werden, wenn der Verkehr in der einen Fahrrichtung – der Lastrichtung – größer ist oder die Einstellung von mehr Zugkräften erfordert, als in der anderen Richtung nötig sind. – Auch im Personenverkehr lassen sich L. sowohl einzelner Wagen, als ganzer Züge nicht vermeiden. Was das Verhältnis der L. zu den Nutzfahrten betrifft, so ist dasselbe in den einzelnen Ländern nicht gleichmäßig. Nach der deutschen Reichseisenbahnstatistik betrug im Jahre 1912 die Zahl der Leerfahrt km 59,564.586 gegen 794,589.364 Nutz km, d. i. 7% der letzteren. Für die österreichischen Eisenbahnen wurden im Jahre 1912 15,426.249 Leerfahrt km gegen 209,924.076 Nutz km, d. i. 7·3% der letzteren ausgewiesen. Bei den schweizerischen Eisenbahnen wurden für 1912 1,461.780 Leerfahrt km gegen 45,737.645 Nutz km, d. i. 3·2% der letzteren ausgewiesen. Die als L. verkehrenden Züge werden in gleicher Weise, wie dies für die Sicherung der Fahrten allgemein für Züge vorgeschrieben ist, durch Betriebsbeamte begleitet (s. Zugbegleitpersonal). Mindestens ist ein begleitender Beamter – der Zugführer – erforderlich. Bei L. von Lokomotiven kann von der Stellung eines besonderen Begleiters in der Regel ab gesehen werden, weil in diesem Falle der Dienst des Zugführers vom Lokomotivführer mit wahrgenommen werden darf (s. Fahrbericht und Lokomotivzüge). Breusing. Leergewicht (light weight; poids à vide; peso a vuoto) der Fahrbetriebsmittel, Eigengewicht ohne Ausrüstung oder Ladung (s. Dienstgewicht). Lehren s. Oberbau und Räder. Lehrgerüste (centerings; gabarits; impalcature per archi) dienen zur Ausführung von Gewölben und sollen: 1. die Last des noch nicht geschlossenen Gewölbes aufnehmen; 2. eine Lehre zur Herstellung des Gewölbes bilden; 3. möglichst steif und formfest sein; 4. Vorrichtungen aufweisen, die es gestatten, das L. allmählich zu senken (auszurüsten). I. Teile des L. Man unterscheidet bei jedem L. folgende Hauptteile: 1. das Tragwerk oder Gerüst; 2. den Lehrbogen; 3. die Schalung; 4. die Ausrüstungs- oder Lüftungsvorrichtungen. Zu 1. Das Tragwerk oder Gerüst ist in der Regel derart ausgeführt, daß Lehrbogen und Schalung mit dem darüberliegenden Mauerwerk auf der Oberkante des Gerüstes aufruhen und gegen den Untergrund in irgend einer Art abgestützt werden. In seltenen Fällen wurde das Tragwerk auch als Hängewerk ausgebildet, auf das Lehrbogen und Schalung in irgend einer Art verhängt waren. Die Ausbildung eines L. ist von einer Reihe von Umständen beeinflußt, so namentlich von der Anzahl und Art der Stütz- oder Hängepunkte, von der Größe und Form des Gewölbes und des Talquerschnittes, von der Art des Wölbmateriales, vom Hochwasserstand, von der Freihaltung von unterhalb des Gewölbes befindlichen Verkehrsadern u. v. a. Man kann im allgemeinen folgende Hauptformen unterscheiden. a) Das Ständersystem, das aus einer Reihe von lotrecht geführten Stützen zwischen Lehrbogen und Untergrund besteht, die die lotrechten Teilkräfte des auf die Gewölbeleibung senkrecht wirkenden Mauerwerkdruckes zu übernehmen haben, während die wagrechten Teilkräfte durch wagrechte Verbindungen aufgenommen werden (Abb. 116). Es wird bei wasserarmen Talquerschnitten angewendet, in denen keine Verkehrsader frei zu halten ist und sind Ober- und Untergerüst ganz gleichartig ausgebildet. b) Das Zentralstrebensystem, bei dem das Untergerüst aus einzelnen festen Stützpunkten besteht, auf die die fächerartig auseinandergehenden Streben des Obergerüstes aufruhen, die die Lehrbogen zu tragen haben und gegenseitig durch kräftige Zangen verbunden sind (Abb. 117 u. 119). c) Das Radialstrebensystem, wobei die Streben des Obergerüstes senkrecht auf das Gewölbe angeordnet sind, daher die Druckkräfte des Gewölbes vollständig aufnehmen und auf den Untergrund, bzw. das Untergerüst übertragen (Abb. 120). d) Die Sprengwerkssysteme werden in der Regel dort angewendet, wo die nötigen Stützpunkte im Untergrunde nicht vorhanden sind und man daher zu freitragenden Konstruktionen greifen muß. Das verhältnismäßig steifste ist das Dreiecksprengwerk, das in mehrfacher Ausbildung

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/82>, abgerufen am 08.05.2024.