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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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eingeteilt sind, während die Wagen III. Klasse außerdem Abteile für Reisende mit Traglasten (s. d.), für Reisende mit Hunden und seit dem Kriege auch Abteile für Kriegsverletzte führen. In Dresden sind die V. aus Wagen mit 3 Klassen, der II. bis IV. und und in München aus Wagen mit II. und IV. Klasse, zum großen Teil aber nur aus Wagen IV. Klasse gebildet; daß hier die Ausrüstung der V. mit nur einer Klasse am weitesten vorgeschritten ist, erklärt sich aus der Vorliebe der Bevölkerung für die Benützung der bei der deutschen Tarifreform vom 1. Mai 1907 in den bayerischen Personenzügen eingeführten sog. III b Klasse, der jetzigen IV. Klasse.

Zur Beschleunigung der Zugabfertigung und besseren Platzausnutzung wurde wieder holt versucht, auf die Mitführung besonderer Abteile für Raucher wenigstens in einer der Wagenklassen zu verzichten. Den Versuchen wurde bisher in Deutschland ein so heftiger Widerstand der Reisenden entgegengesetzt, daß die Betriebsverwaltungen sich genötigt sahen, von ihrer Fortsetzung abzusehen. Soweit in den V. mit Gepäck- oder Eilgutverkehr gerechnet werden muß, werden ihnen Gepäckwagen (s. d.) beigestellt oder es werden zur Einschränkung der Zugbelastung (s. Nutzlast) in den Personenwagen ähnlich wie in den leichten Zügen (s. d.) oder in den Triebwagen (s. d.) besondere Gepäckabteile vorgehalten, die dann auch für den Aufenthalt des Zugbegleiters dienen können.

Ob die in erster Linie für den Fernverkehr auf Hauptbahnen bestimmten Vorschriften der EBBO. und der EVO. für den Verkehr der V. einer Erleichterung bedürfen, bestimmt die Aufsichtsbehörde. Für den Berliner Vorortverkehr sind sie durch die "Bestimmungen über die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut im Berliner Stadt-, Ring- und Vorortverkehr" getroffen.

Breusing.


Vorscheibe s. Bahnzustandsignale.


Vorschußkassen s. Spar- und Vorschußkassen.


Vorsignal (distant signal; signal avance ou a distance; segnale avanzato, segnale a distanza), ein Signal, das auf ein ihm folgendes Hauptsignal und dessen Signalbild vorbereitet.

Nach der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands wird durch ein V. in einer gewissen Entfernung vor einem Hauptsignal angezeigt, welche Stellung am Hauptsignal zu erwarten ist. Dieses V. drückt zwei Signalbegriffe aus, nämlich "Am Hauptsignal ist die Stellung ,Halt' zu erwarten" und "Am Hauptsignal ist die Stellung ,Fahrt frei' zu erwarten". Die erste Stellung ist die Grundstellung; sie wird vielfach auch als "Warnstellung" bezeichnet.

In ähnlicher Weise wird die Bedeutung des V. in den Signalvorschriften der österreichischen Staatsbahnen gekennzeichnet, in denen es heißt: Die V. dienen dazu, dem Zuge anzuzeigen, ob das zugehörige Hauptsignal auf "Frei" oder auf "Halt" gestellt ist.

Auf den französischen, den belgischen, den englischen, den schweizerischen, den dänischen und anderen Bahnen finden sich V. in ähnlicher Bedeutung.

Als Signalzeichen werden für die Tagessignale der V. entweder Scheiben oder Flügel verwendet, als Nachtsignale kommen rote, grüne und gelbe Lichter in verschiedener Zusammenstellung vor.

Das V. der Deutschen Signalordnung besteht aus einer drehbaren runden Scheibe mit Signallaternen. Es zeigt bei Tage dem Zuge entgegen eine runde gelbe Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand, wenn am Hauptsignal die Stellung "Halt" zu erwarten ist. Bei Dunkelheit erscheinen in diesem Falle dem Zuge entgegen 2 gelbe Lichter in schräger Stellung (nach rechts steigend). Ist am Hauptsignal "Fahrt frei" zu erwarten, so ist bei Tage die schmale Ansicht der gedrehten Scheibe dem Zuge zugewendet, bei Dunkelheit erscheinen dem Zuge entgegen 2 grüne Lichter in schräger Stellung (nach rechts steigend).

Vorläufig ist daneben noch die frühere Form des V. zugelassen, bei der eine grün mit weißem Rand gestrichene Scheibe mit einer Signallaterne als Signalzeichen dient. Die Vorbereitung auf "Halt" am Hauptsignal bildet bei Dunkelheit ein dem Zuge entgegen erscheinendes grünes Licht, die Vorbereitung auf "Fahrt frei" am Hauptsignal ein dem Zuge zugewandtes weißes Licht.

Auf den vormals bayerischen Bahnen ist ein V. üblich, das in der Grundstellung ebenfalls eine Scheibe darstellt; "Fahrt frei" am Hauptsignal wird aber durch einen nach rechts schräg aufwärts gerichteten Flügel angekündigt.

Abb. 89 u. 90 zeigen die Ausführungsform des deutschen V., Abb. 91 u. 92 die bayerische Sonderform.

Auch auf den österreichischen Eisenbahnen sind Scheibenvorsignale in Gebrauch. Es werden runde oder 4eckige grüne Scheiben mit weißem Rand verwendet. Das Signal für die Dunkelheit wird durch ein weißes oder ein grünes Licht gegeben. Die Scheiben sind um eine wagrechte oder senkrechte Achse

eingeteilt sind, während die Wagen III. Klasse außerdem Abteile für Reisende mit Traglasten (s. d.), für Reisende mit Hunden und seit dem Kriege auch Abteile für Kriegsverletzte führen. In Dresden sind die V. aus Wagen mit 3 Klassen, der II. bis IV. und und in München aus Wagen mit II. und IV. Klasse, zum großen Teil aber nur aus Wagen IV. Klasse gebildet; daß hier die Ausrüstung der V. mit nur einer Klasse am weitesten vorgeschritten ist, erklärt sich aus der Vorliebe der Bevölkerung für die Benützung der bei der deutschen Tarifreform vom 1. Mai 1907 in den bayerischen Personenzügen eingeführten sog. III b Klasse, der jetzigen IV. Klasse.

Zur Beschleunigung der Zugabfertigung und besseren Platzausnutzung wurde wieder holt versucht, auf die Mitführung besonderer Abteile für Raucher wenigstens in einer der Wagenklassen zu verzichten. Den Versuchen wurde bisher in Deutschland ein so heftiger Widerstand der Reisenden entgegengesetzt, daß die Betriebsverwaltungen sich genötigt sahen, von ihrer Fortsetzung abzusehen. Soweit in den V. mit Gepäck- oder Eilgutverkehr gerechnet werden muß, werden ihnen Gepäckwagen (s. d.) beigestellt oder es werden zur Einschränkung der Zugbelastung (s. Nutzlast) in den Personenwagen ähnlich wie in den leichten Zügen (s. d.) oder in den Triebwagen (s. d.) besondere Gepäckabteile vorgehalten, die dann auch für den Aufenthalt des Zugbegleiters dienen können.

Ob die in erster Linie für den Fernverkehr auf Hauptbahnen bestimmten Vorschriften der EBBO. und der EVO. für den Verkehr der V. einer Erleichterung bedürfen, bestimmt die Aufsichtsbehörde. Für den Berliner Vorortverkehr sind sie durch die „Bestimmungen über die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut im Berliner Stadt-, Ring- und Vorortverkehr“ getroffen.

Breusing.


Vorscheibe s. Bahnzustandsignale.


Vorschußkassen s. Spar- und Vorschußkassen.


Vorsignal (distant signal; signal avancé ou à distance; segnale avanzato, segnale a distanza), ein Signal, das auf ein ihm folgendes Hauptsignal und dessen Signalbild vorbereitet.

Nach der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands wird durch ein V. in einer gewissen Entfernung vor einem Hauptsignal angezeigt, welche Stellung am Hauptsignal zu erwarten ist. Dieses V. drückt zwei Signalbegriffe aus, nämlich „Am Hauptsignal ist die Stellung ‚Halt‘ zu erwarten“ und „Am Hauptsignal ist die Stellung ‚Fahrt frei‘ zu erwarten“. Die erste Stellung ist die Grundstellung; sie wird vielfach auch als „Warnstellung“ bezeichnet.

In ähnlicher Weise wird die Bedeutung des V. in den Signalvorschriften der österreichischen Staatsbahnen gekennzeichnet, in denen es heißt: Die V. dienen dazu, dem Zuge anzuzeigen, ob das zugehörige Hauptsignal auf „Frei“ oder auf „Halt“ gestellt ist.

Auf den französischen, den belgischen, den englischen, den schweizerischen, den dänischen und anderen Bahnen finden sich V. in ähnlicher Bedeutung.

Als Signalzeichen werden für die Tagessignale der V. entweder Scheiben oder Flügel verwendet, als Nachtsignale kommen rote, grüne und gelbe Lichter in verschiedener Zusammenstellung vor.

Das V. der Deutschen Signalordnung besteht aus einer drehbaren runden Scheibe mit Signallaternen. Es zeigt bei Tage dem Zuge entgegen eine runde gelbe Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand, wenn am Hauptsignal die Stellung „Halt“ zu erwarten ist. Bei Dunkelheit erscheinen in diesem Falle dem Zuge entgegen 2 gelbe Lichter in schräger Stellung (nach rechts steigend). Ist am Hauptsignal „Fahrt frei“ zu erwarten, so ist bei Tage die schmale Ansicht der gedrehten Scheibe dem Zuge zugewendet, bei Dunkelheit erscheinen dem Zuge entgegen 2 grüne Lichter in schräger Stellung (nach rechts steigend).

Vorläufig ist daneben noch die frühere Form des V. zugelassen, bei der eine grün mit weißem Rand gestrichene Scheibe mit einer Signallaterne als Signalzeichen dient. Die Vorbereitung auf „Halt“ am Hauptsignal bildet bei Dunkelheit ein dem Zuge entgegen erscheinendes grünes Licht, die Vorbereitung auf „Fahrt frei“ am Hauptsignal ein dem Zuge zugewandtes weißes Licht.

Auf den vormals bayerischen Bahnen ist ein V. üblich, das in der Grundstellung ebenfalls eine Scheibe darstellt; „Fahrt frei“ am Hauptsignal wird aber durch einen nach rechts schräg aufwärts gerichteten Flügel angekündigt.

Abb. 89 u. 90 zeigen die Ausführungsform des deutschen V., Abb. 91 u. 92 die bayerische Sonderform.

Auch auf den österreichischen Eisenbahnen sind Scheibenvorsignale in Gebrauch. Es werden runde oder 4eckige grüne Scheiben mit weißem Rand verwendet. Das Signal für die Dunkelheit wird durch ein weißes oder ein grünes Licht gegeben. Die Scheiben sind um eine wagrechte oder senkrechte Achse

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[224/0239] eingeteilt sind, während die Wagen III. Klasse außerdem Abteile für Reisende mit Traglasten (s. d.), für Reisende mit Hunden und seit dem Kriege auch Abteile für Kriegsverletzte führen. In Dresden sind die V. aus Wagen mit 3 Klassen, der II. bis IV. und und in München aus Wagen mit II. und IV. Klasse, zum großen Teil aber nur aus Wagen IV. Klasse gebildet; daß hier die Ausrüstung der V. mit nur einer Klasse am weitesten vorgeschritten ist, erklärt sich aus der Vorliebe der Bevölkerung für die Benützung der bei der deutschen Tarifreform vom 1. Mai 1907 in den bayerischen Personenzügen eingeführten sog. III b Klasse, der jetzigen IV. Klasse. Zur Beschleunigung der Zugabfertigung und besseren Platzausnutzung wurde wieder holt versucht, auf die Mitführung besonderer Abteile für Raucher wenigstens in einer der Wagenklassen zu verzichten. Den Versuchen wurde bisher in Deutschland ein so heftiger Widerstand der Reisenden entgegengesetzt, daß die Betriebsverwaltungen sich genötigt sahen, von ihrer Fortsetzung abzusehen. Soweit in den V. mit Gepäck- oder Eilgutverkehr gerechnet werden muß, werden ihnen Gepäckwagen (s. d.) beigestellt oder es werden zur Einschränkung der Zugbelastung (s. Nutzlast) in den Personenwagen ähnlich wie in den leichten Zügen (s. d.) oder in den Triebwagen (s. d.) besondere Gepäckabteile vorgehalten, die dann auch für den Aufenthalt des Zugbegleiters dienen können. Ob die in erster Linie für den Fernverkehr auf Hauptbahnen bestimmten Vorschriften der EBBO. und der EVO. für den Verkehr der V. einer Erleichterung bedürfen, bestimmt die Aufsichtsbehörde. Für den Berliner Vorortverkehr sind sie durch die „Bestimmungen über die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßgut im Berliner Stadt-, Ring- und Vorortverkehr“ getroffen. Breusing. Vorscheibe s. Bahnzustandsignale. Vorschußkassen s. Spar- und Vorschußkassen. Vorsignal (distant signal; signal avancé ou à distance; segnale avanzato, segnale a distanza), ein Signal, das auf ein ihm folgendes Hauptsignal und dessen Signalbild vorbereitet. Nach der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands wird durch ein V. in einer gewissen Entfernung vor einem Hauptsignal angezeigt, welche Stellung am Hauptsignal zu erwarten ist. Dieses V. drückt zwei Signalbegriffe aus, nämlich „Am Hauptsignal ist die Stellung ‚Halt‘ zu erwarten“ und „Am Hauptsignal ist die Stellung ‚Fahrt frei‘ zu erwarten“. Die erste Stellung ist die Grundstellung; sie wird vielfach auch als „Warnstellung“ bezeichnet. In ähnlicher Weise wird die Bedeutung des V. in den Signalvorschriften der österreichischen Staatsbahnen gekennzeichnet, in denen es heißt: Die V. dienen dazu, dem Zuge anzuzeigen, ob das zugehörige Hauptsignal auf „Frei“ oder auf „Halt“ gestellt ist. Auf den französischen, den belgischen, den englischen, den schweizerischen, den dänischen und anderen Bahnen finden sich V. in ähnlicher Bedeutung. Als Signalzeichen werden für die Tagessignale der V. entweder Scheiben oder Flügel verwendet, als Nachtsignale kommen rote, grüne und gelbe Lichter in verschiedener Zusammenstellung vor. Das V. der Deutschen Signalordnung besteht aus einer drehbaren runden Scheibe mit Signallaternen. Es zeigt bei Tage dem Zuge entgegen eine runde gelbe Scheibe mit schwarzem Ring und weißem Rand, wenn am Hauptsignal die Stellung „Halt“ zu erwarten ist. Bei Dunkelheit erscheinen in diesem Falle dem Zuge entgegen 2 gelbe Lichter in schräger Stellung (nach rechts steigend). Ist am Hauptsignal „Fahrt frei“ zu erwarten, so ist bei Tage die schmale Ansicht der gedrehten Scheibe dem Zuge zugewendet, bei Dunkelheit erscheinen dem Zuge entgegen 2 grüne Lichter in schräger Stellung (nach rechts steigend). Vorläufig ist daneben noch die frühere Form des V. zugelassen, bei der eine grün mit weißem Rand gestrichene Scheibe mit einer Signallaterne als Signalzeichen dient. Die Vorbereitung auf „Halt“ am Hauptsignal bildet bei Dunkelheit ein dem Zuge entgegen erscheinendes grünes Licht, die Vorbereitung auf „Fahrt frei“ am Hauptsignal ein dem Zuge zugewandtes weißes Licht. Auf den vormals bayerischen Bahnen ist ein V. üblich, das in der Grundstellung ebenfalls eine Scheibe darstellt; „Fahrt frei“ am Hauptsignal wird aber durch einen nach rechts schräg aufwärts gerichteten Flügel angekündigt. Abb. 89 u. 90 zeigen die Ausführungsform des deutschen V., Abb. 91 u. 92 die bayerische Sonderform. Auch auf den österreichischen Eisenbahnen sind Scheibenvorsignale in Gebrauch. Es werden runde oder 4eckige grüne Scheiben mit weißem Rand verwendet. Das Signal für die Dunkelheit wird durch ein weißes oder ein grünes Licht gegeben. Die Scheiben sind um eine wagrechte oder senkrechte Achse

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/239>, abgerufen am 09.05.2024.