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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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vielen deutschen Orten (am Niederrhein und in Bayern) geübt wurde und sich in jeder Beziehung sehr bewährt hatte.

In Kellern und Holzlegen ist Bestrich oder gar Vollputz der Wände gänzlich unnötig; wenn man die Mauern nicht roh lassen will, genügt weißnen. Auch am Anstrich kann gespart werden; auf einigermaßen sauberem Holz genügt zweimaliger Anstrich. Statt Tapeten nur Makulaturen (die im Ton häufig sogar noch besser und haltbarer als billige Tapeten). Innere Holzbekleidungen der Leibungen und Brüstungen der Fenster sind unnötig, Türbekleidungen genügen mit 6 cm, Fußsockel mit 10 cm Breite. In den Vorplätzen sind Türbekleidungen ganz entbehrlich, hier genügt ein Vorstehen des Leibungsfutters zum Anschluß des Wandputzes. Möglichst wenig Dachaufbauten, da sie an sich teuer und in Ausführung und Unterhaltung teure Verwahrungen benötigen. Von besonderer Wichtigkeit ist auch das Sparen an Taglohnkosten, die sich u. a. durch Aussparen aller Öffnungen für die Installationen vermeiden lassen.

Die Häuser sollen einen bescheidenen, aber freundlichen und ästhetisch befriedigenden Eindruck machen. Dieses Ziel soll aber nicht etwa durch allzu große Mannigfaltigkeit im Aufbau, in den Materialien und den Farben angestrebt werden. Insbesondere der in den verflossenen Jahrzehnten so beliebte Wechsel in sichtbarem Ziegelmauerwerk, Putz und Holzfachwerk darf nur mit äußerster Vorsicht angewendet werden. Namentlich auf dem Lande ist Wert darauf zu legen, daß sich die Gebäude gut dem Landschaftsbild einfügen, woraus sich von selber die Notwendigkeit der Anpassung an die gute alte ortsübliche Bauweise ergibt - "bodenständig". Die Hauptsache ist bei freistehenden Häusern eine glückliche kubische Massenform, bei Reihenhäusern die Zusammenfassung der Einzelhäuser - zu einer ruhigen klaren Gesamtform. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die ästhetische Erscheinung von freistehenden Ein- oder auch Zweifamilienhäusern mit Kleinwohnungen kaum glücklich zu lösen ist - also wiederum eine Tatsache, die gegen den Flachbau spricht. Besser wirken stets Vier- oder Sechsfamilienhäuser in Gruppenbauweise. Der Reiz der Fassadenfläche beruht in der geschickten Wahl von Form und Größe der Öffnungen und ihrer Verteilung auf der Wand, die erwünscht freundliche Note läßt sich erzielen durch harmonische Farbengebung des Putzes, der Fenster, Türen und Läden. Bei Wohnhäusern ist darauf zu achten, daß sowohl Flächengliederung als Farbengebung aller Gebäude einheitlich (also nicht jedes Haus verschieden, wie es vor nicht langer Zeit Übung war). Als Brennpunkte der Gesamtfassade wirken je nach der Grundrißgestaltung die rhythmisch sich wiederholenden Eingänge oder Treppenhäuser, allenfalls noch diese Achsen betonende Dachaufbauten.

Fuchs.


Wohnungsgeld, Wohnungsgeldzuschuß, besonderer Dienstbezug zur Bestreitung des Aufwands für Wohnungsmiete. Die Entschädigung, die einem Bediensteten neben dem Gehalt dafür zugestanden wird, daß ihm der gebührende Genuß einer Dienstwohnung (s. d.) nicht eingeräumt wird, wird nicht als W. bezeichnet.

Das W. wird zumeist nach Ortsklassen abgestuft, in die die Dienstorte entsprechend den ortsüblichen Mietzinspreisen eingereiht werden.

Insoweit die Eisenbahnverwaltungen ihren Beamten einen Anspruch auf W. gewähren, ist diesen die Verpflichtung auferlegt, an dessen Stelle eine Dienstwohnung zu beziehen, u. zw. wird der Bezug des W. ganz oder nach Maßgabe des Mietzinswerts der dem Beamten angewiesenen Dienstwohnung eingestellt.

Die Auszahlung des W. erfolgt teils in monatlichen Raten, teils zu den Mietzinsterminen.

In Deutschland beziehen die Beamten der Reichseisenbahnen seit der im Jahre 1920 erfolgten Neuregelung ihrer Gehälter kein W. Ebenso wurde in Österreich für die Bediensteten der Bundes- und Privatbahnen das W. aufgehoben und erhalten sie an dessen Stelle Ortszulagen.

In der Schweiz, Belgien, Frankreich, Italien und Rußland gebührt den Bediensteten im allgemeinen gleichfalls kein W.; dagegen erhalten die Bediensteten, die auf Dienstwohnung Anspruch haben, in Belgien, Italien und Frankreich Mietzinsentschädigungen, wenn ihnen keine Dienstwohnung zugewiesen werden kann.


Württembergische Eisenbahnen. (Mit Karte, Taf. XX.)

Inhaltsübersicht: A. Stand nach dem Rechnungsjahr 1913. I. Umfang des Netzes. II. Geschichte. III. Geographie. IV. Gesetzgebung, Organisation, Personalwesen, Betrieb, Tarifwesen, Verwaltung, Wohlfahrtseinrichtungen. V. Statistik. - B. Weiterentwicklung seit 1914. - C. Betriebsergebnisse und Verkehrsentwicklung seit 1891. - D. Literatur.

A. Stand nach dem Rechnungsjahr 1913.

Vorbemerkung. Den nachstehenden Ausführungen liegt das Rechnungsjahr 1913 (1. April 1913 bis 31. März 1914) zu grunde. Dieses Jahr wurde gewählt, weil es das letzte normale Geschäftsjahr der württembergischen Staatseisenbahnen ist. Am 1. August 1914 ist der Weltkrieg ausgebrochen, der der regelrechten Weiterentwicklung der deutschen Eisenbahnen

vielen deutschen Orten (am Niederrhein und in Bayern) geübt wurde und sich in jeder Beziehung sehr bewährt hatte.

In Kellern und Holzlegen ist Bestrich oder gar Vollputz der Wände gänzlich unnötig; wenn man die Mauern nicht roh lassen will, genügt weißnen. Auch am Anstrich kann gespart werden; auf einigermaßen sauberem Holz genügt zweimaliger Anstrich. Statt Tapeten nur Makulaturen (die im Ton häufig sogar noch besser und haltbarer als billige Tapeten). Innere Holzbekleidungen der Leibungen und Brüstungen der Fenster sind unnötig, Türbekleidungen genügen mit 6 cm, Fußsockel mit 10 cm Breite. In den Vorplätzen sind Türbekleidungen ganz entbehrlich, hier genügt ein Vorstehen des Leibungsfutters zum Anschluß des Wandputzes. Möglichst wenig Dachaufbauten, da sie an sich teuer und in Ausführung und Unterhaltung teure Verwahrungen benötigen. Von besonderer Wichtigkeit ist auch das Sparen an Taglohnkosten, die sich u. a. durch Aussparen aller Öffnungen für die Installationen vermeiden lassen.

Die Häuser sollen einen bescheidenen, aber freundlichen und ästhetisch befriedigenden Eindruck machen. Dieses Ziel soll aber nicht etwa durch allzu große Mannigfaltigkeit im Aufbau, in den Materialien und den Farben angestrebt werden. Insbesondere der in den verflossenen Jahrzehnten so beliebte Wechsel in sichtbarem Ziegelmauerwerk, Putz und Holzfachwerk darf nur mit äußerster Vorsicht angewendet werden. Namentlich auf dem Lande ist Wert darauf zu legen, daß sich die Gebäude gut dem Landschaftsbild einfügen, woraus sich von selber die Notwendigkeit der Anpassung an die gute alte ortsübliche Bauweise ergibt – „bodenständig“. Die Hauptsache ist bei freistehenden Häusern eine glückliche kubische Massenform, bei Reihenhäusern die Zusammenfassung der Einzelhäuser – zu einer ruhigen klaren Gesamtform. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die ästhetische Erscheinung von freistehenden Ein- oder auch Zweifamilienhäusern mit Kleinwohnungen kaum glücklich zu lösen ist – also wiederum eine Tatsache, die gegen den Flachbau spricht. Besser wirken stets Vier- oder Sechsfamilienhäuser in Gruppenbauweise. Der Reiz der Fassadenfläche beruht in der geschickten Wahl von Form und Größe der Öffnungen und ihrer Verteilung auf der Wand, die erwünscht freundliche Note läßt sich erzielen durch harmonische Farbengebung des Putzes, der Fenster, Türen und Läden. Bei Wohnhäusern ist darauf zu achten, daß sowohl Flächengliederung als Farbengebung aller Gebäude einheitlich (also nicht jedes Haus verschieden, wie es vor nicht langer Zeit Übung war). Als Brennpunkte der Gesamtfassade wirken je nach der Grundrißgestaltung die rhythmisch sich wiederholenden Eingänge oder Treppenhäuser, allenfalls noch diese Achsen betonende Dachaufbauten.

Fuchs.


Wohnungsgeld, Wohnungsgeldzuschuß, besonderer Dienstbezug zur Bestreitung des Aufwands für Wohnungsmiete. Die Entschädigung, die einem Bediensteten neben dem Gehalt dafür zugestanden wird, daß ihm der gebührende Genuß einer Dienstwohnung (s. d.) nicht eingeräumt wird, wird nicht als W. bezeichnet.

Das W. wird zumeist nach Ortsklassen abgestuft, in die die Dienstorte entsprechend den ortsüblichen Mietzinspreisen eingereiht werden.

Insoweit die Eisenbahnverwaltungen ihren Beamten einen Anspruch auf W. gewähren, ist diesen die Verpflichtung auferlegt, an dessen Stelle eine Dienstwohnung zu beziehen, u. zw. wird der Bezug des W. ganz oder nach Maßgabe des Mietzinswerts der dem Beamten angewiesenen Dienstwohnung eingestellt.

Die Auszahlung des W. erfolgt teils in monatlichen Raten, teils zu den Mietzinsterminen.

In Deutschland beziehen die Beamten der Reichseisenbahnen seit der im Jahre 1920 erfolgten Neuregelung ihrer Gehälter kein W. Ebenso wurde in Österreich für die Bediensteten der Bundes- und Privatbahnen das W. aufgehoben und erhalten sie an dessen Stelle Ortszulagen.

In der Schweiz, Belgien, Frankreich, Italien und Rußland gebührt den Bediensteten im allgemeinen gleichfalls kein W.; dagegen erhalten die Bediensteten, die auf Dienstwohnung Anspruch haben, in Belgien, Italien und Frankreich Mietzinsentschädigungen, wenn ihnen keine Dienstwohnung zugewiesen werden kann.


Württembergische Eisenbahnen. (Mit Karte, Taf. XX.)

Inhaltsübersicht: A. Stand nach dem Rechnungsjahr 1913. I. Umfang des Netzes. II. Geschichte. III. Geographie. IV. Gesetzgebung, Organisation, Personalwesen, Betrieb, Tarifwesen, Verwaltung, Wohlfahrtseinrichtungen. V. Statistik. – B. Weiterentwicklung seit 1914. – C. Betriebsergebnisse und Verkehrsentwicklung seit 1891. – D. Literatur.

A. Stand nach dem Rechnungsjahr 1913.

Vorbemerkung. Den nachstehenden Ausführungen liegt das Rechnungsjahr 1913 (1. April 1913 bis 31. März 1914) zu grunde. Dieses Jahr wurde gewählt, weil es das letzte normale Geschäftsjahr der württembergischen Staatseisenbahnen ist. Am 1. August 1914 ist der Weltkrieg ausgebrochen, der der regelrechten Weiterentwicklung der deutschen Eisenbahnen

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[433/0464] vielen deutschen Orten (am Niederrhein und in Bayern) geübt wurde und sich in jeder Beziehung sehr bewährt hatte. In Kellern und Holzlegen ist Bestrich oder gar Vollputz der Wände gänzlich unnötig; wenn man die Mauern nicht roh lassen will, genügt weißnen. Auch am Anstrich kann gespart werden; auf einigermaßen sauberem Holz genügt zweimaliger Anstrich. Statt Tapeten nur Makulaturen (die im Ton häufig sogar noch besser und haltbarer als billige Tapeten). Innere Holzbekleidungen der Leibungen und Brüstungen der Fenster sind unnötig, Türbekleidungen genügen mit 6 cm, Fußsockel mit 10 cm Breite. In den Vorplätzen sind Türbekleidungen ganz entbehrlich, hier genügt ein Vorstehen des Leibungsfutters zum Anschluß des Wandputzes. Möglichst wenig Dachaufbauten, da sie an sich teuer und in Ausführung und Unterhaltung teure Verwahrungen benötigen. Von besonderer Wichtigkeit ist auch das Sparen an Taglohnkosten, die sich u. a. durch Aussparen aller Öffnungen für die Installationen vermeiden lassen. Die Häuser sollen einen bescheidenen, aber freundlichen und ästhetisch befriedigenden Eindruck machen. Dieses Ziel soll aber nicht etwa durch allzu große Mannigfaltigkeit im Aufbau, in den Materialien und den Farben angestrebt werden. Insbesondere der in den verflossenen Jahrzehnten so beliebte Wechsel in sichtbarem Ziegelmauerwerk, Putz und Holzfachwerk darf nur mit äußerster Vorsicht angewendet werden. Namentlich auf dem Lande ist Wert darauf zu legen, daß sich die Gebäude gut dem Landschaftsbild einfügen, woraus sich von selber die Notwendigkeit der Anpassung an die gute alte ortsübliche Bauweise ergibt – „bodenständig“. Die Hauptsache ist bei freistehenden Häusern eine glückliche kubische Massenform, bei Reihenhäusern die Zusammenfassung der Einzelhäuser – zu einer ruhigen klaren Gesamtform. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die ästhetische Erscheinung von freistehenden Ein- oder auch Zweifamilienhäusern mit Kleinwohnungen kaum glücklich zu lösen ist – also wiederum eine Tatsache, die gegen den Flachbau spricht. Besser wirken stets Vier- oder Sechsfamilienhäuser in Gruppenbauweise. Der Reiz der Fassadenfläche beruht in der geschickten Wahl von Form und Größe der Öffnungen und ihrer Verteilung auf der Wand, die erwünscht freundliche Note läßt sich erzielen durch harmonische Farbengebung des Putzes, der Fenster, Türen und Läden. Bei Wohnhäusern ist darauf zu achten, daß sowohl Flächengliederung als Farbengebung aller Gebäude einheitlich (also nicht jedes Haus verschieden, wie es vor nicht langer Zeit Übung war). Als Brennpunkte der Gesamtfassade wirken je nach der Grundrißgestaltung die rhythmisch sich wiederholenden Eingänge oder Treppenhäuser, allenfalls noch diese Achsen betonende Dachaufbauten. Fuchs. Wohnungsgeld, Wohnungsgeldzuschuß, besonderer Dienstbezug zur Bestreitung des Aufwands für Wohnungsmiete. Die Entschädigung, die einem Bediensteten neben dem Gehalt dafür zugestanden wird, daß ihm der gebührende Genuß einer Dienstwohnung (s. d.) nicht eingeräumt wird, wird nicht als W. bezeichnet. Das W. wird zumeist nach Ortsklassen abgestuft, in die die Dienstorte entsprechend den ortsüblichen Mietzinspreisen eingereiht werden. Insoweit die Eisenbahnverwaltungen ihren Beamten einen Anspruch auf W. gewähren, ist diesen die Verpflichtung auferlegt, an dessen Stelle eine Dienstwohnung zu beziehen, u. zw. wird der Bezug des W. ganz oder nach Maßgabe des Mietzinswerts der dem Beamten angewiesenen Dienstwohnung eingestellt. Die Auszahlung des W. erfolgt teils in monatlichen Raten, teils zu den Mietzinsterminen. In Deutschland beziehen die Beamten der Reichseisenbahnen seit der im Jahre 1920 erfolgten Neuregelung ihrer Gehälter kein W. Ebenso wurde in Österreich für die Bediensteten der Bundes- und Privatbahnen das W. aufgehoben und erhalten sie an dessen Stelle Ortszulagen. In der Schweiz, Belgien, Frankreich, Italien und Rußland gebührt den Bediensteten im allgemeinen gleichfalls kein W.; dagegen erhalten die Bediensteten, die auf Dienstwohnung Anspruch haben, in Belgien, Italien und Frankreich Mietzinsentschädigungen, wenn ihnen keine Dienstwohnung zugewiesen werden kann. Württembergische Eisenbahnen. (Mit Karte, Taf. XX.) Inhaltsübersicht: A. Stand nach dem Rechnungsjahr 1913. I. Umfang des Netzes. II. Geschichte. III. Geographie. IV. Gesetzgebung, Organisation, Personalwesen, Betrieb, Tarifwesen, Verwaltung, Wohlfahrtseinrichtungen. V. Statistik. – B. Weiterentwicklung seit 1914. – C. Betriebsergebnisse und Verkehrsentwicklung seit 1891. – D. Literatur. A. Stand nach dem Rechnungsjahr 1913. Vorbemerkung. Den nachstehenden Ausführungen liegt das Rechnungsjahr 1913 (1. April 1913 bis 31. März 1914) zu grunde. Dieses Jahr wurde gewählt, weil es das letzte normale Geschäftsjahr der württembergischen Staatseisenbahnen ist. Am 1. August 1914 ist der Weltkrieg ausgebrochen, der der regelrechten Weiterentwicklung der deutschen Eisenbahnen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 433. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/464>, abgerufen am 09.05.2024.