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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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innerhalb der Bahnhöfe eintretende Z. rechtzeitig zu bemerken und unschädlich zu machen. Auf freier Strecke sind aber die Z. recht gefährlich, weil sie, besonders bei Dunkelheit, bei Nebel und in unübersichtlichem Gelände in der Regel zu spät bemerkt werden. Tritt die Z. zwischen Steigung und Gefälle ein, so kann der abgetrennte Zugteil entweder durch Zurücklaufen einen nachfolgenden Zug oder durch Nachlaufen den vorauffahrenden Zugteil ernstlich gefährden. Die Bremser des abgetrennten Zugteils vermögen diesen nicht immer rechtzeitig anzuhalten, auch wenn sie die Z. bemerkt haben, denn für die Geschwindigkeit, die bei der Fahrt im Gefälle ohne Lokomotive eintritt, reicht die Bremsbesetzung häufig nicht aus. Sehr oft bemerken sie die Z. aber überhaupt nicht. Im vorderen Zugteil macht sich die Z. meist ebensowenig bemerkbar wie im hinteren. Das Verbot, den vorderen Zugteil vorzeitig zum Halten zu bringen, bleibt daher oft wirkungslos. Es findet dann ein Auflaufen des abgerissenen Teils und ein mehr oder weniger heftiger Zusammenstoß statt. Die eintretenden Folgen führen zu den schwersten Unfällen (s. d.) im Eisenbahnbetrieb, die häufig noch dadurch gesteigert werden, daß entgleiste Fahrzeuge in den Weg anderer Züge geraten und zu neuen Unfällen Veranlassung geben.

Während des Kriegs haben die Z. und die dadurch herbeigeführten Unfälle auf den deutschen Bahnen einen außergewöhnlichen Umfang angenommen, wie dies zahlenmäßig in nachstehender Zusammenstellung zum Ausdruck kommt.

Die Zunahme vom Jahre 1915 ab ist in erster Linie dem Umstande zuzuschreiben, daß die zahlreichen im belgischen Gebiet erbeuteten Wagen, auf deren Benutzung nicht verzichtet werden konnte, nicht mit der durch § 128 der TV. des VDEV. vorgeschriebenen durchgehenden Zugstange versehen waren und wegen Schwäche der Kuppelungen dauernd zu Z. Veranlassung gaben, deren Folgen wegen der notwendigen Verwendung ungenügend geschulten Bedienungspersonals vielfach von außerordentlicher Tragweite waren. Die bekannten ungünstigen Betriebsleistungen waren z. T. eine Folge dieser häufigen Z. und der durch sie hervorgerufenen Sperrungen verkehrsreicher Bahnstrecken (s. Verkehrsstockungen).



Eine wesentliche Einschränkung der Z. wird von der Einführung der durchgehenden Bremse bei den Güterzügen erwartet, einmal weil hierdurch die Bremsbedienung allein in die Hand des Lokomotivführers gelegt, also besser geregelt werden wird, sodann aber weil die Folgen der Z. abgeschwächt oder nahezu unschädlich gemacht werden. Beim Bruch einer Kuppelung strecken sich die Bremsschläuche. Durch die dabei eintretende Drehung des Verschlußstücks wird dessen Lösung herbeigeführt. Die ausströmende Luft bewirkt eine Bremsung beider Zugteile und bringt sie meist in geringem Abstande voneinander zum Halten.

Breusing.


Zugüberholung s. Überholung.


Zugverspätung (delay of train; retard d'un train; ritardo di un treno), gegenüber dem Fahrplan eintretende Verzögerung in der Durchführung einer Zugfahrt. Auf die Bedeutung und Notwendigkeit pünktlicher Betriebsführung ist im Aufsatz: Betriebssicherheit besonders hingewiesen. Sie bildet eine stete Sorge der Verwaltung, die in vielfachen Anordnungen und Vorschriften zum Ausdruck kommt. Nach § 2 (2) der FV. sollen alle im Fahrdienst tätigen Beamten mit vereinten Kräften darnach streben, Unregelmäßigkeiten im Laufe der Züge hintanzuhalten. Bei sorgfältiger, die Anforderungen des Verkehrs und Betriebs berücksichtigenden Aufstellung des Fahrplans (s. d. unter V) können Z. wohl eingeschränkt,

innerhalb der Bahnhöfe eintretende Z. rechtzeitig zu bemerken und unschädlich zu machen. Auf freier Strecke sind aber die Z. recht gefährlich, weil sie, besonders bei Dunkelheit, bei Nebel und in unübersichtlichem Gelände in der Regel zu spät bemerkt werden. Tritt die Z. zwischen Steigung und Gefälle ein, so kann der abgetrennte Zugteil entweder durch Zurücklaufen einen nachfolgenden Zug oder durch Nachlaufen den vorauffahrenden Zugteil ernstlich gefährden. Die Bremser des abgetrennten Zugteils vermögen diesen nicht immer rechtzeitig anzuhalten, auch wenn sie die Z. bemerkt haben, denn für die Geschwindigkeit, die bei der Fahrt im Gefälle ohne Lokomotive eintritt, reicht die Bremsbesetzung häufig nicht aus. Sehr oft bemerken sie die Z. aber überhaupt nicht. Im vorderen Zugteil macht sich die Z. meist ebensowenig bemerkbar wie im hinteren. Das Verbot, den vorderen Zugteil vorzeitig zum Halten zu bringen, bleibt daher oft wirkungslos. Es findet dann ein Auflaufen des abgerissenen Teils und ein mehr oder weniger heftiger Zusammenstoß statt. Die eintretenden Folgen führen zu den schwersten Unfällen (s. d.) im Eisenbahnbetrieb, die häufig noch dadurch gesteigert werden, daß entgleiste Fahrzeuge in den Weg anderer Züge geraten und zu neuen Unfällen Veranlassung geben.

Während des Kriegs haben die Z. und die dadurch herbeigeführten Unfälle auf den deutschen Bahnen einen außergewöhnlichen Umfang angenommen, wie dies zahlenmäßig in nachstehender Zusammenstellung zum Ausdruck kommt.

Die Zunahme vom Jahre 1915 ab ist in erster Linie dem Umstande zuzuschreiben, daß die zahlreichen im belgischen Gebiet erbeuteten Wagen, auf deren Benutzung nicht verzichtet werden konnte, nicht mit der durch § 128 der TV. des VDEV. vorgeschriebenen durchgehenden Zugstange versehen waren und wegen Schwäche der Kuppelungen dauernd zu Z. Veranlassung gaben, deren Folgen wegen der notwendigen Verwendung ungenügend geschulten Bedienungspersonals vielfach von außerordentlicher Tragweite waren. Die bekannten ungünstigen Betriebsleistungen waren z. T. eine Folge dieser häufigen Z. und der durch sie hervorgerufenen Sperrungen verkehrsreicher Bahnstrecken (s. Verkehrsstockungen).



Eine wesentliche Einschränkung der Z. wird von der Einführung der durchgehenden Bremse bei den Güterzügen erwartet, einmal weil hierdurch die Bremsbedienung allein in die Hand des Lokomotivführers gelegt, also besser geregelt werden wird, sodann aber weil die Folgen der Z. abgeschwächt oder nahezu unschädlich gemacht werden. Beim Bruch einer Kuppelung strecken sich die Bremsschläuche. Durch die dabei eintretende Drehung des Verschlußstücks wird dessen Lösung herbeigeführt. Die ausströmende Luft bewirkt eine Bremsung beider Zugteile und bringt sie meist in geringem Abstande voneinander zum Halten.

Breusing.


Zugüberholung s. Überholung.


Zugverspätung (delay of train; retard d'un train; ritardo di un treno), gegenüber dem Fahrplan eintretende Verzögerung in der Durchführung einer Zugfahrt. Auf die Bedeutung und Notwendigkeit pünktlicher Betriebsführung ist im Aufsatz: Betriebssicherheit besonders hingewiesen. Sie bildet eine stete Sorge der Verwaltung, die in vielfachen Anordnungen und Vorschriften zum Ausdruck kommt. Nach § 2 (2) der FV. sollen alle im Fahrdienst tätigen Beamten mit vereinten Kräften darnach streben, Unregelmäßigkeiten im Laufe der Züge hintanzuhalten. Bei sorgfältiger, die Anforderungen des Verkehrs und Betriebs berücksichtigenden Aufstellung des Fahrplans (s. d. unter V) können Z. wohl eingeschränkt,

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[519/0552] innerhalb der Bahnhöfe eintretende Z. rechtzeitig zu bemerken und unschädlich zu machen. Auf freier Strecke sind aber die Z. recht gefährlich, weil sie, besonders bei Dunkelheit, bei Nebel und in unübersichtlichem Gelände in der Regel zu spät bemerkt werden. Tritt die Z. zwischen Steigung und Gefälle ein, so kann der abgetrennte Zugteil entweder durch Zurücklaufen einen nachfolgenden Zug oder durch Nachlaufen den vorauffahrenden Zugteil ernstlich gefährden. Die Bremser des abgetrennten Zugteils vermögen diesen nicht immer rechtzeitig anzuhalten, auch wenn sie die Z. bemerkt haben, denn für die Geschwindigkeit, die bei der Fahrt im Gefälle ohne Lokomotive eintritt, reicht die Bremsbesetzung häufig nicht aus. Sehr oft bemerken sie die Z. aber überhaupt nicht. Im vorderen Zugteil macht sich die Z. meist ebensowenig bemerkbar wie im hinteren. Das Verbot, den vorderen Zugteil vorzeitig zum Halten zu bringen, bleibt daher oft wirkungslos. Es findet dann ein Auflaufen des abgerissenen Teils und ein mehr oder weniger heftiger Zusammenstoß statt. Die eintretenden Folgen führen zu den schwersten Unfällen (s. d.) im Eisenbahnbetrieb, die häufig noch dadurch gesteigert werden, daß entgleiste Fahrzeuge in den Weg anderer Züge geraten und zu neuen Unfällen Veranlassung geben. Während des Kriegs haben die Z. und die dadurch herbeigeführten Unfälle auf den deutschen Bahnen einen außergewöhnlichen Umfang angenommen, wie dies zahlenmäßig in nachstehender Zusammenstellung zum Ausdruck kommt. Die Zunahme vom Jahre 1915 ab ist in erster Linie dem Umstande zuzuschreiben, daß die zahlreichen im belgischen Gebiet erbeuteten Wagen, auf deren Benutzung nicht verzichtet werden konnte, nicht mit der durch § 128 der TV. des VDEV. vorgeschriebenen durchgehenden Zugstange versehen waren und wegen Schwäche der Kuppelungen dauernd zu Z. Veranlassung gaben, deren Folgen wegen der notwendigen Verwendung ungenügend geschulten Bedienungspersonals vielfach von außerordentlicher Tragweite waren. Die bekannten ungünstigen Betriebsleistungen waren z. T. eine Folge dieser häufigen Z. und der durch sie hervorgerufenen Sperrungen verkehrsreicher Bahnstrecken (s. Verkehrsstockungen). Eine wesentliche Einschränkung der Z. wird von der Einführung der durchgehenden Bremse bei den Güterzügen erwartet, einmal weil hierdurch die Bremsbedienung allein in die Hand des Lokomotivführers gelegt, also besser geregelt werden wird, sodann aber weil die Folgen der Z. abgeschwächt oder nahezu unschädlich gemacht werden. Beim Bruch einer Kuppelung strecken sich die Bremsschläuche. Durch die dabei eintretende Drehung des Verschlußstücks wird dessen Lösung herbeigeführt. Die ausströmende Luft bewirkt eine Bremsung beider Zugteile und bringt sie meist in geringem Abstande voneinander zum Halten. Breusing. Zugüberholung s. Überholung. Zugverspätung (delay of train; retard d'un train; ritardo di un treno), gegenüber dem Fahrplan eintretende Verzögerung in der Durchführung einer Zugfahrt. Auf die Bedeutung und Notwendigkeit pünktlicher Betriebsführung ist im Aufsatz: Betriebssicherheit besonders hingewiesen. Sie bildet eine stete Sorge der Verwaltung, die in vielfachen Anordnungen und Vorschriften zum Ausdruck kommt. Nach § 2 (2) der FV. sollen alle im Fahrdienst tätigen Beamten mit vereinten Kräften darnach streben, Unregelmäßigkeiten im Laufe der Züge hintanzuhalten. Bei sorgfältiger, die Anforderungen des Verkehrs und Betriebs berücksichtigenden Aufstellung des Fahrplans (s. d. unter V) können Z. wohl eingeschränkt,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 519. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/552>, abgerufen am 09.05.2024.