Gleich am Anfange dieses Jahrhundertes suchte man den einheimischen Kupferhandel in dem Sächsischen anzuordnen, vornehmlich was das alte Kupfer betraf, weil die Saigerhütte und die Kupferhämmer zu Dresden und Frey- berg durch die Ausfuhr desselben außer Landes litten. Die heimliche Verschleifung des Ko- balds, ein so wichtiger Gegenstand für den sächsischen Bergbau, des Wismuths, Grau- pen, Schlichs und Gräupleins wurde 1701 durch ein Mandat bey 500 Thaler Strafe oder dem Strange verboten. Im Jahr 1708 er- hielt Freyberg eine neue Schmiedetaxe, und 1709 ergieng eine Resolution wegen Abstellung der in Bergwerkssachen vorgefallenen Mängel und Gebrechen; woran eben die angeführte Taxe von 1708 gehängt war. Es hatte vorher der damalige König von Pohlen ruhm- würdigsten Andenkens selbst eine Reise in das Gebirge angestellt, und eine Commission in Berg- Schmelz- Hütten- Hammer- und Floß- sachen des ober- und erzgebirgischen Kreises nie- dergesetzt d). Es erfolgte hierauf 1710 eine Declaration, wodurch die Einrichtung bey der Generalschmelzadministration bey dem Berg- und Hüttenamte zu Freyberg geschahe. Ueberhaupt nahm man sich unter dieser Regierung des
Berg-
d) S. C. A. T. I. p. 374.
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Im achtzehnten Jahrhunderte.
Gleich am Anfange dieſes Jahrhundertes ſuchte man den einheimiſchen Kupferhandel in dem Saͤchſiſchen anzuordnen, vornehmlich was das alte Kupfer betraf, weil die Saigerhuͤtte und die Kupferhaͤmmer zu Dresden und Frey- berg durch die Ausfuhr deſſelben außer Landes litten. Die heimliche Verſchleifung des Ko- balds, ein ſo wichtiger Gegenſtand fuͤr den ſaͤchſiſchen Bergbau, des Wismuths, Grau- pen, Schlichs und Graͤupleins wurde 1701 durch ein Mandat bey 500 Thaler Strafe oder dem Strange verboten. Im Jahr 1708 er- hielt Freyberg eine neue Schmiedetaxe, und 1709 ergieng eine Reſolution wegen Abſtellung der in Bergwerksſachen vorgefallenen Maͤngel und Gebrechen; woran eben die angefuͤhrte Taxe von 1708 gehaͤngt war. Es hatte vorher der damalige Koͤnig von Pohlen ruhm- wuͤrdigſten Andenkens ſelbſt eine Reiſe in das Gebirge angeſtellt, und eine Commiſſion in Berg- Schmelz- Huͤtten- Hammer- und Floß- ſachen des ober- und erzgebirgiſchen Kreiſes nie- dergeſetzt d). Es erfolgte hierauf 1710 eine Declaration, wodurch die Einrichtung bey der Generalſchmelzadminiſtration bey dem Berg- und Huͤttenamte zu Freyberg geſchahe. Ueberhaupt nahm man ſich unter dieſer Regierung des
Berg-
d) S. C. A. T. I. p. 374.
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Im achtzehnten Jahrhunderte.
Gleich am Anfange dieſes Jahrhundertes
ſuchte man den einheimiſchen Kupferhandel in
dem Saͤchſiſchen anzuordnen, vornehmlich was
das alte Kupfer betraf, weil die Saigerhuͤtte
und die Kupferhaͤmmer zu Dresden und Frey-
berg durch die Ausfuhr deſſelben außer Landes
litten. Die heimliche Verſchleifung des Ko-
balds, ein ſo wichtiger Gegenſtand fuͤr den
ſaͤchſiſchen Bergbau, des Wismuths, Grau-
pen, Schlichs und Graͤupleins wurde 1701
durch ein Mandat bey 500 Thaler Strafe oder
dem Strange verboten. Im Jahr 1708 er-
hielt Freyberg eine neue Schmiedetaxe, und
1709 ergieng eine Reſolution wegen Abſtellung
der in Bergwerksſachen vorgefallenen Maͤngel
und Gebrechen; woran eben die angefuͤhrte
Taxe von 1708 gehaͤngt war. Es hatte
vorher der damalige Koͤnig von Pohlen ruhm-
wuͤrdigſten Andenkens ſelbſt eine Reiſe in das
Gebirge angeſtellt, und eine Commiſſion in
Berg- Schmelz- Huͤtten- Hammer- und Floß-
ſachen des ober- und erzgebirgiſchen Kreiſes nie-
dergeſetzt d). Es erfolgte hierauf 1710 eine
Declaration, wodurch die Einrichtung bey der
Generalſchmelzadminiſtration bey dem Berg-
und Huͤttenamte zu Freyberg geſchahe. Ueberhaupt
nahm man ſich unter dieſer Regierung des
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 805. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/815>, abgerufen am 26.04.2024.
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