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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.

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§. 180. Zeit. 1. Kalender. (Fortsetzung.)
schen und Gregorianischen Kalenders, und es ergiebt sich
aus dieser Übersicht, daß die Differenz fast mit jedem Jahr-
hundert wachsen muß (h). Es ist jedoch gleich hier wohl
zu bemerken, worauf sich dieser Unterschied beschränkt. Er
besteht lediglich in den mehr oder weniger häufig eintre-
tenden Schaltjahren; in allem Übrigen ist gar Nichts ge-
ändert, folglich der frühere Julianische Kalender, auch da
wo er ganz willkührliche Bestimmungen enthält, völlig bey-
behalten worden. Von dieser Bemerkung wird weiter un-
ten eine praktische Anwendung gemacht werden.

§. 180.
VI. Die Zeit. 1. Der Kalender. (Fortsetzung.)

Nach dieser historischen Übersicht sollen nunmehr die
wesentlichen Theile unsres Kalenders einzeln betrachtet wer-
den; sie bestehen in dem Tag, dem Monat, und dem Jahr.

Der Tag ist der Zeitraum, in welchem eine vollstän-
dige Umdrehung der Erde um ihre eigene Achse Statt
findet. Die Länge dieses Zeitraums ist nach Jahreszeiten
wechslend, indem sie im Februar und November nach zwey
verschiedenen Seiten von dem mittleren Durchschnitt um
mehr als Fünfzehen Minuten abweicht, so daß die größte

(h) Über die Geschichte der Ka-
lenderverbesserung sind die in der
Note f angeführten Stellen von
Ideler zu vergleichen. -- Wenn
die Russen auch ferner an dem
reinen Julianischen Kalender fest
halten, so werden sie etwa um
das Jahr Christi 24000 im Ja-
nuar die Erndte halten, und im
Julius auf Schlitten fahren.

§. 180. Zeit. 1. Kalender. (Fortſetzung.)
ſchen und Gregorianiſchen Kalenders, und es ergiebt ſich
aus dieſer Überſicht, daß die Differenz faſt mit jedem Jahr-
hundert wachſen muß (h). Es iſt jedoch gleich hier wohl
zu bemerken, worauf ſich dieſer Unterſchied beſchränkt. Er
beſteht lediglich in den mehr oder weniger häufig eintre-
tenden Schaltjahren; in allem Übrigen iſt gar Nichts ge-
ändert, folglich der frühere Julianiſche Kalender, auch da
wo er ganz willkührliche Beſtimmungen enthält, völlig bey-
behalten worden. Von dieſer Bemerkung wird weiter un-
ten eine praktiſche Anwendung gemacht werden.

§. 180.
VI. Die Zeit. 1. Der Kalender. (Fortſetzung.)

Nach dieſer hiſtoriſchen Überſicht ſollen nunmehr die
weſentlichen Theile unſres Kalenders einzeln betrachtet wer-
den; ſie beſtehen in dem Tag, dem Monat, und dem Jahr.

Der Tag iſt der Zeitraum, in welchem eine vollſtän-
dige Umdrehung der Erde um ihre eigene Achſe Statt
findet. Die Länge dieſes Zeitraums iſt nach Jahreszeiten
wechslend, indem ſie im Februar und November nach zwey
verſchiedenen Seiten von dem mittleren Durchſchnitt um
mehr als Fünfzehen Minuten abweicht, ſo daß die größte

(h) Über die Geſchichte der Ka-
lenderverbeſſerung ſind die in der
Note f angeführten Stellen von
Ideler zu vergleichen. — Wenn
die Ruſſen auch ferner an dem
reinen Julianiſchen Kalender feſt
halten, ſo werden ſie etwa um
das Jahr Chriſti 24000 im Ja-
nuar die Erndte halten, und im
Julius auf Schlitten fahren.
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[325/0339] §. 180. Zeit. 1. Kalender. (Fortſetzung.) ſchen und Gregorianiſchen Kalenders, und es ergiebt ſich aus dieſer Überſicht, daß die Differenz faſt mit jedem Jahr- hundert wachſen muß (h). Es iſt jedoch gleich hier wohl zu bemerken, worauf ſich dieſer Unterſchied beſchränkt. Er beſteht lediglich in den mehr oder weniger häufig eintre- tenden Schaltjahren; in allem Übrigen iſt gar Nichts ge- ändert, folglich der frühere Julianiſche Kalender, auch da wo er ganz willkührliche Beſtimmungen enthält, völlig bey- behalten worden. Von dieſer Bemerkung wird weiter un- ten eine praktiſche Anwendung gemacht werden. §. 180. VI. Die Zeit. 1. Der Kalender. (Fortſetzung.) Nach dieſer hiſtoriſchen Überſicht ſollen nunmehr die weſentlichen Theile unſres Kalenders einzeln betrachtet wer- den; ſie beſtehen in dem Tag, dem Monat, und dem Jahr. Der Tag iſt der Zeitraum, in welchem eine vollſtän- dige Umdrehung der Erde um ihre eigene Achſe Statt findet. Die Länge dieſes Zeitraums iſt nach Jahreszeiten wechslend, indem ſie im Februar und November nach zwey verſchiedenen Seiten von dem mittleren Durchſchnitt um mehr als Fünfzehen Minuten abweicht, ſo daß die größte (h) Über die Geſchichte der Ka- lenderverbeſſerung ſind die in der Note f angeführten Stellen von Ideler zu vergleichen. — Wenn die Ruſſen auch ferner an dem reinen Julianiſchen Kalender feſt halten, ſo werden ſie etwa um das Jahr Chriſti 24000 im Ja- nuar die Erndte halten, und im Julius auf Schlitten fahren.

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system04_1841/339>, abgerufen am 26.04.2024.