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Schreber, Daniel Gottlob Moritz: Kallipädie oder Erziehung zur Schönheit. Leipzig, 1858.

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2.--7. JAHR. KÖRPERLICHE SEITE. BÄDER UND WASCHUNGEN.
3) Bäder und Waschungen.

Vom Beginne des zweiten Lebensjahres an genügt es,
wöchentlich zweimal ein Wannenbad zu gebrauchen, wobei das
zweckmässigste Verfahren dasselbe bleibt, als es S. 46 ange-
geben wurde, nur dass man jetzt auf eine Temperatur von
+ 25° R. herabgeht. An den übrigen Tagen mache man eine
einfache Abwaschung der ganzen Körperoberfläche mit allmä-
lig kühlerem Wasser. Vom dritten Jahre an sind die Wan-
nenbäder entbehrlich. Von da an wird der Gesundheitszweck,
welcher jetzt schon entschiedener auf entsprechende Abhärtung
hinzielen soll, durch kalte Totalabreibungen am besten
erfüllt. Man mache dieselben des Morgens bald nach dem
Aufstehen entweder täglich oder wenigstens wöchentlich mehr-
mals in nachstehender Weise.

Bei einer Zimmertemperatur von mindestens + 14° R.
stellt man das Kind in ein flaches Fässchen oder Wännchen,
dessen Boden nur mit 1--2 Zoll Wasser von einer Tempera-
tur zwischen 14 und 16° R. bedeckt zu sein braucht. Hierein
taucht man ein grobleinenes Tuch und umgibt damit einem
Mantel ähnlich den ganzen Körper nebst Kopf, indem man so-
fort reibend die ganze Körperoberfläche abwäscht. Auf diese
Weise ist die kleine Procedur, die in einer Minute beendet ist,
am einfachsten zu bewerkstelligen und daher unter allen Ver-
hältnissen ausführbar. Krankheitsfälle mit Störung des All-
gemeinbefindens bedingen natürlich eine Ausnahme.

Von mehrfach wohlthätigem Einflusse sind die Sommer-
bäder im Freien
. Wo irgend die Gelegenheit dazu vor-
handen, sollte man sie für Kinder vom 5.--6. Jahre nie un-
benutzt lassen. Zu dem heilsamen Einflusse der Bäder über-
haupt tritt hier noch das als Gesundheitsmittel noch nicht ge-
nug gewürdigte Luft- und Sonnenbad hinzu. Namentlich
ist der eigenthümlich belebende Einfluss des Sonnenlichtes an
sich (abgesehen von der erwärmenden Eigenschaft) noch zu
wenig erkannt. Das Sonnenlicht ist eine Grundbedingung des
Gedeihens für alle organischen Wesen. Man kann einer Pflanze
alle übrigen Bedingungen ihres Gedeihens reichlich gewähren:

2.—7. JAHR. KÖRPERLICHE SEITE. BÄDER UND WASCHUNGEN.
3) Bäder und Waschungen.

Vom Beginne des zweiten Lebensjahres an genügt es,
wöchentlich zweimal ein Wannenbad zu gebrauchen, wobei das
zweckmässigste Verfahren dasselbe bleibt, als es S. 46 ange-
geben wurde, nur dass man jetzt auf eine Temperatur von
+ 25° R. herabgeht. An den übrigen Tagen mache man eine
einfache Abwaschung der ganzen Körperoberfläche mit allmä-
lig kühlerem Wasser. Vom dritten Jahre an sind die Wan-
nenbäder entbehrlich. Von da an wird der Gesundheitszweck,
welcher jetzt schon entschiedener auf entsprechende Abhärtung
hinzielen soll, durch kalte Totalabreibungen am besten
erfüllt. Man mache dieselben des Morgens bald nach dem
Aufstehen entweder täglich oder wenigstens wöchentlich mehr-
mals in nachstehender Weise.

Bei einer Zimmertemperatur von mindestens + 14° R.
stellt man das Kind in ein flaches Fässchen oder Wännchen,
dessen Boden nur mit 1—2 Zoll Wasser von einer Tempera-
tur zwischen 14 und 16° R. bedeckt zu sein braucht. Hierein
taucht man ein grobleinenes Tuch und umgibt damit einem
Mantel ähnlich den ganzen Körper nebst Kopf, indem man so-
fort reibend die ganze Körperoberfläche abwäscht. Auf diese
Weise ist die kleine Procedur, die in einer Minute beendet ist,
am einfachsten zu bewerkstelligen und daher unter allen Ver-
hältnissen ausführbar. Krankheitsfälle mit Störung des All-
gemeinbefindens bedingen natürlich eine Ausnahme.

Von mehrfach wohlthätigem Einflusse sind die Sommer-
bäder im Freien
. Wo irgend die Gelegenheit dazu vor-
handen, sollte man sie für Kinder vom 5.—6. Jahre nie un-
benutzt lassen. Zu dem heilsamen Einflusse der Bäder über-
haupt tritt hier noch das als Gesundheitsmittel noch nicht ge-
nug gewürdigte Luft- und Sonnenbad hinzu. Namentlich
ist der eigenthümlich belebende Einfluss des Sonnenlichtes an
sich (abgesehen von der erwärmenden Eigenschaft) noch zu
wenig erkannt. Das Sonnenlicht ist eine Grundbedingung des
Gedeihens für alle organischen Wesen. Man kann einer Pflanze
alle übrigen Bedingungen ihres Gedeihens reichlich gewähren:

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[80/0084] 2.—7. JAHR. KÖRPERLICHE SEITE. BÄDER UND WASCHUNGEN. 3) Bäder und Waschungen. Vom Beginne des zweiten Lebensjahres an genügt es, wöchentlich zweimal ein Wannenbad zu gebrauchen, wobei das zweckmässigste Verfahren dasselbe bleibt, als es S. 46 ange- geben wurde, nur dass man jetzt auf eine Temperatur von + 25° R. herabgeht. An den übrigen Tagen mache man eine einfache Abwaschung der ganzen Körperoberfläche mit allmä- lig kühlerem Wasser. Vom dritten Jahre an sind die Wan- nenbäder entbehrlich. Von da an wird der Gesundheitszweck, welcher jetzt schon entschiedener auf entsprechende Abhärtung hinzielen soll, durch kalte Totalabreibungen am besten erfüllt. Man mache dieselben des Morgens bald nach dem Aufstehen entweder täglich oder wenigstens wöchentlich mehr- mals in nachstehender Weise. Bei einer Zimmertemperatur von mindestens + 14° R. stellt man das Kind in ein flaches Fässchen oder Wännchen, dessen Boden nur mit 1—2 Zoll Wasser von einer Tempera- tur zwischen 14 und 16° R. bedeckt zu sein braucht. Hierein taucht man ein grobleinenes Tuch und umgibt damit einem Mantel ähnlich den ganzen Körper nebst Kopf, indem man so- fort reibend die ganze Körperoberfläche abwäscht. Auf diese Weise ist die kleine Procedur, die in einer Minute beendet ist, am einfachsten zu bewerkstelligen und daher unter allen Ver- hältnissen ausführbar. Krankheitsfälle mit Störung des All- gemeinbefindens bedingen natürlich eine Ausnahme. Von mehrfach wohlthätigem Einflusse sind die Sommer- bäder im Freien. Wo irgend die Gelegenheit dazu vor- handen, sollte man sie für Kinder vom 5.—6. Jahre nie un- benutzt lassen. Zu dem heilsamen Einflusse der Bäder über- haupt tritt hier noch das als Gesundheitsmittel noch nicht ge- nug gewürdigte Luft- und Sonnenbad hinzu. Namentlich ist der eigenthümlich belebende Einfluss des Sonnenlichtes an sich (abgesehen von der erwärmenden Eigenschaft) noch zu wenig erkannt. Das Sonnenlicht ist eine Grundbedingung des Gedeihens für alle organischen Wesen. Man kann einer Pflanze alle übrigen Bedingungen ihres Gedeihens reichlich gewähren:

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Zitationshilfe: Schreber, Daniel Gottlob Moritz: Kallipädie oder Erziehung zur Schönheit. Leipzig, 1858, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schreber_kallipaedie_1858/84>, abgerufen am 26.04.2024.