Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.

Bild:
<< vorherige Seite

Einundzwanzigste Vorlesung.
= i und muss nach Def. (2+) A B1 i, also in der That A B1 C1
sein. Aus beiden Ergebnissen fliesst nach Def. (3x):
A B1 C C1.
Da aber C C1 = 0 nach Th. 30x) ist, so haben wir A B1 0 oder
nach Th. 5x): A B1 = 0. Es bleibt demnach gemäss Th. 21+) oben:
A = A B, oder kraft Th. 20x): A B, wie zu zeigen gewesen.

Rascher noch folgt auch dasselbe gemäss Th. 38x) sobald einmal
A B1 0 erkannt ist. --

Eine etwas einfachere Modifikation der in Rede stehenden "re-
ductio" ist die, dass aus der Annahme A B1 gefolgert wird: eine sich
unmittelbar als ungültig, "absurd", zu erkennen gebende Proposition C,
wie z. B. das Ergebniss, dass 0 = 1 sei.

Ist auf diese Weise dargethan, dass in der That
A B1 C
so haben wir auch, da C = (0 = 1) = 0 sein muss, wie vorhin
A B1 0, A B1 = 0,
somit nach Th. 38x):
A B,
d. h. das behauptete Theorem ist bewiesen.

Bei dieser Modifikation kommt der dem gefolgerten widersprechende
Satz:
C1 = (0 1) = i,
welcher als selbstverständlich gültig anzusehen, formell gar nicht,
m. a. W. nicht ausdrücklich zur Sprache und der "Widerspruch" als
solcher nicht notwendig zum Bewusstsein. --

Noch weiter vereinfacht erscheint das Beweisverfahren in dem
bereits oben als mitzugelassen gekennzeichneten Falle, wo die Voraus-
setzung A des zu beweisenden Theorems als eine selbstverständliche
gilt und darum nicht ausdrücklich als solche erwähnt sein mochte;
dies ist derjenige Fall, wo das Theorem als ein "voraussetzungsloses"
lediglich hinausläuft auf die Behauptung der Gültigkeit einer Pro-
position B.

In diesem Falle können wir auch den Faktor:
A = (0 = 0) = i
bei A B1 als einen belanglosen unterdrücken, und haben blos die
Überlegung:

Einundzwanzigste Vorlesung.
= i und muss nach Def. (2+) A B1 i, also in der That A B1 C1
sein. Aus beiden Ergebnissen fliesst nach Def. (3×):
A B1 C C1.
Da aber C C1 = 0 nach Th. 30×) ist, so haben wir A B1 0 oder
nach Th. 5×): A B1 = 0. Es bleibt demnach gemäss Th. 21+) oben:
A = A B, oder kraft Th. 20×): A B, wie zu zeigen gewesen.

Rascher noch folgt auch dasselbe gemäss Th. 38×) sobald einmal
A B1 0 erkannt ist. —

Eine etwas einfachere Modifikation der in Rede stehenden „re-
ductio“ ist die, dass aus der Annahme A B1 gefolgert wird: eine sich
unmittelbar als ungültig, „absurd“, zu erkennen gebende Proposition C,
wie z. B. das Ergebniss, dass 0 = 1 sei.

Ist auf diese Weise dargethan, dass in der That
A B1 C
so haben wir auch, da C = (0 = 1) = 0 sein muss, wie vorhin
A B1 0, A B1 = 0,
somit nach Th. 38×):
A B,
d. h. das behauptete Theorem ist bewiesen.

Bei dieser Modifikation kommt der dem gefolgerten widersprechende
Satz:
C1 = (0 ≠ 1) = i,
welcher als selbstverständlich gültig anzusehen, formell gar nicht,
m. a. W. nicht ausdrücklich zur Sprache und der „Widerspruch“ als
solcher nicht notwendig zum Bewusstsein. —

Noch weiter vereinfacht erscheint das Beweisverfahren in dem
bereits oben als mitzugelassen gekennzeichneten Falle, wo die Voraus-
setzung A des zu beweisenden Theorems als eine selbstverständliche
gilt und darum nicht ausdrücklich als solche erwähnt sein mochte;
dies ist derjenige Fall, wo das Theorem als ein „voraussetzungsloses“
lediglich hinausläuft auf die Behauptung der Gültigkeit einer Pro-
position B.

In diesem Falle können wir auch den Faktor:
A = (0 = 0) = i
bei A B1 als einen belanglosen unterdrücken, und haben blos die
Überlegung:

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0302" n="278"/><fw place="top" type="header">Einundzwanzigste Vorlesung.</fw><lb/>
= i und muss nach Def. (2<hi rendition="#sub">+</hi>) <hi rendition="#i">A B</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <choice><orig>&#xFFFC;</orig><reg>&#x2286;</reg></choice> i, also in der That <hi rendition="#i">A B</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <choice><orig>&#xFFFC;</orig><reg>&#x2286;</reg></choice> <hi rendition="#i">C</hi><hi rendition="#sub">1</hi><lb/>
sein. Aus beiden Ergebnissen fliesst nach Def. (3<hi rendition="#sub">×</hi>):<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#i">A B</hi><hi rendition="#sub">1</hi><choice><orig>&#xFFFC;</orig><reg>&#x2286;</reg></choice><hi rendition="#i">C C</hi><hi rendition="#sub">1</hi>.</hi><lb/>
Da aber <hi rendition="#i">C C</hi><hi rendition="#sub">1</hi> = 0 nach Th. 30<hi rendition="#sub">×</hi>) ist, so haben wir <hi rendition="#i">A B</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <choice><orig>&#xFFFC;</orig><reg>&#x2286;</reg></choice> 0 oder<lb/>
nach Th. 5<hi rendition="#sub">×</hi>): <hi rendition="#i">A B</hi><hi rendition="#sub">1</hi> = 0. Es bleibt demnach gemäss Th. 21<hi rendition="#sub">+</hi>) oben:<lb/><hi rendition="#i">A</hi> = <hi rendition="#i">A B</hi>, oder kraft Th. 20<hi rendition="#sub">×</hi>): <hi rendition="#i">A</hi> <choice><orig>&#xFFFC;</orig><reg>&#x2286;</reg></choice> <hi rendition="#i">B</hi>, wie zu zeigen gewesen.</p><lb/>
            <p>Rascher noch folgt auch dasselbe gemäss Th. 38<hi rendition="#sub">×</hi>) sobald einmal<lb/><hi rendition="#i">A B</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <choice><orig>&#xFFFC;</orig><reg>&#x2286;</reg></choice> 0 erkannt ist. &#x2014;</p><lb/>
            <p>Eine etwas einfachere Modifikation der in Rede stehenden &#x201E;re-<lb/>
ductio&#x201C; ist die, dass aus der Annahme <hi rendition="#i">A B</hi><hi rendition="#sub">1</hi> gefolgert wird: eine sich<lb/>
unmittelbar als ungültig, &#x201E;absurd&#x201C;, zu erkennen gebende Proposition <hi rendition="#i">C</hi>,<lb/>
wie z. B. das Ergebniss, dass 0 = 1 sei.</p><lb/>
            <p>Ist auf diese Weise dargethan, dass in der That<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#i">A B</hi><hi rendition="#sub">1</hi><choice><orig>&#xFFFC;</orig><reg>&#x2286;</reg></choice><hi rendition="#i">C</hi></hi><lb/>
so haben wir auch, da <hi rendition="#i">C</hi> = (0 = 1) = 0 sein muss, wie vorhin<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#i">A B</hi><hi rendition="#sub">1</hi><choice><orig>&#xFFFC;</orig><reg>&#x2286;</reg></choice> 0, <hi rendition="#i">A B</hi><hi rendition="#sub">1</hi> = 0,</hi><lb/>
somit nach Th. 38<hi rendition="#sub">×</hi>):<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#i">A</hi><choice><orig>&#xFFFC;</orig><reg>&#x2286;</reg></choice><hi rendition="#i">B</hi>,</hi><lb/>
d. h. das behauptete Theorem ist bewiesen.</p><lb/>
            <p>Bei dieser Modifikation kommt der dem gefolgerten widersprechende<lb/>
Satz:<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#i">C</hi><hi rendition="#sub">1</hi> = (0 &#x2260; 1) = i,</hi><lb/>
welcher als selbstverständlich gültig anzusehen, formell gar nicht,<lb/>
m. a. W. nicht ausdrücklich zur Sprache und der &#x201E;Widerspruch&#x201C; als<lb/>
solcher nicht notwendig zum Bewusstsein. &#x2014;</p><lb/>
            <p>Noch weiter vereinfacht erscheint das Beweisverfahren in dem<lb/>
bereits oben als mitzugelassen gekennzeichneten Falle, wo die Voraus-<lb/>
setzung <hi rendition="#i">A</hi> des zu beweisenden Theorems als eine selbstverständliche<lb/>
gilt und darum nicht ausdrücklich als solche erwähnt sein mochte;<lb/>
dies ist derjenige Fall, wo das Theorem als ein &#x201E;voraussetzungsloses&#x201C;<lb/>
lediglich hinausläuft auf die Behauptung der Gültigkeit einer Pro-<lb/>
position <hi rendition="#i">B</hi>.</p><lb/>
            <p>In diesem Falle können wir auch den Faktor:<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#i">A</hi> = (0 = 0) = i</hi><lb/>
bei <hi rendition="#i">A B</hi><hi rendition="#sub">1</hi> als einen belanglosen unterdrücken, und haben blos die<lb/>
Überlegung:<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[278/0302] Einundzwanzigste Vorlesung. = i und muss nach Def. (2+) A B1  i, also in der That A B1  C1 sein. Aus beiden Ergebnissen fliesst nach Def. (3×): A B1  C C1. Da aber C C1 = 0 nach Th. 30×) ist, so haben wir A B1  0 oder nach Th. 5×): A B1 = 0. Es bleibt demnach gemäss Th. 21+) oben: A = A B, oder kraft Th. 20×): A  B, wie zu zeigen gewesen. Rascher noch folgt auch dasselbe gemäss Th. 38×) sobald einmal A B1  0 erkannt ist. — Eine etwas einfachere Modifikation der in Rede stehenden „re- ductio“ ist die, dass aus der Annahme A B1 gefolgert wird: eine sich unmittelbar als ungültig, „absurd“, zu erkennen gebende Proposition C, wie z. B. das Ergebniss, dass 0 = 1 sei. Ist auf diese Weise dargethan, dass in der That A B1  C so haben wir auch, da C = (0 = 1) = 0 sein muss, wie vorhin A B1  0, A B1 = 0, somit nach Th. 38×): A  B, d. h. das behauptete Theorem ist bewiesen. Bei dieser Modifikation kommt der dem gefolgerten widersprechende Satz: C1 = (0 ≠ 1) = i, welcher als selbstverständlich gültig anzusehen, formell gar nicht, m. a. W. nicht ausdrücklich zur Sprache und der „Widerspruch“ als solcher nicht notwendig zum Bewusstsein. — Noch weiter vereinfacht erscheint das Beweisverfahren in dem bereits oben als mitzugelassen gekennzeichneten Falle, wo die Voraus- setzung A des zu beweisenden Theorems als eine selbstverständliche gilt und darum nicht ausdrücklich als solche erwähnt sein mochte; dies ist derjenige Fall, wo das Theorem als ein „voraussetzungsloses“ lediglich hinausläuft auf die Behauptung der Gültigkeit einer Pro- position B. In diesem Falle können wir auch den Faktor: A = (0 = 0) = i bei A B1 als einen belanglosen unterdrücken, und haben blos die Überlegung:

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891/302
Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891/302>, abgerufen am 26.04.2024.