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Temme, Jodocus Donatus Hubertus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Berlin, 1840.

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Der Bischof von Cammin und die anderen Freunde Adebars gaben sich zwar viele Mühe und baten die Schlieffen sehr, daß er auf gebührenden Abtrag möchte loskommen. Aber die Schlieffensche Freundschaft wollte das nicht thun, sondern ließen Adebar vor Gericht bringen und ihn zum Tode verurtheilen. Und erst als das geschehen war, wollten sie ihn wieder losgeben, damit man sagen könne, daß sie ihm recht eigentlich das Leben geschenkt hätten. Das aber wollte Adebar nicht annehmen, denn er ließ sich bedünken, ein zum Tode einmal Verurtheilter sey des Lebens ferner nicht werth. Darum sagte er freien Muthes, er wolle lieber bei seinem erschlagenen Freunde und Bruder sein, denn länger leben.

So ging er freiwillig zu der Richtstätte. Nur damit er nicht wie ein Missethäter geführt würde, durften ihn der Nachrichter und dessen Knechte nicht anrühren, sondern er ging frei und gutwillig. Seine Schwester, welche Aebtissin im Jungfrauenkloster zu Colberg war, nahm ein Crucifix und trat vor ihm her, und der Rath und die ganze Stadt begleiteten ihn und betrübten sich um seinethalben. Also kam er aus der Stadt. Da wurde ihm vergönnt, daß er nicht auf die gewöhnliche Richtstätte ging, sondern auf den Kirchhof; allda ließ er sich das Haupt abhauen.

Von der Zeit an entstand ein ewiger Groll zwischen den beiden Geschlechtern Adebar und Schlieffen.

Kantzow, Pomerania, II. S. 448-450.
62. Das Wappen der Familie von Dewitz.

Die Familie von Dewitz führt drei Becher in ihrem Wappen. Die Leute sagen, es sey einmal ein Herr von Dewitz gewesen, der habe in der Betrunkenheit einen Herrn von Arnim aus dem Fenster des Schlosses zu Daber in den Schloßgraben geworfen.

Der Bischof von Cammin und die anderen Freunde Adebars gaben sich zwar viele Mühe und baten die Schlieffen sehr, daß er auf gebührenden Abtrag möchte loskommen. Aber die Schlieffensche Freundschaft wollte das nicht thun, sondern ließen Adebar vor Gericht bringen und ihn zum Tode verurtheilen. Und erst als das geschehen war, wollten sie ihn wieder losgeben, damit man sagen könne, daß sie ihm recht eigentlich das Leben geschenkt hätten. Das aber wollte Adebar nicht annehmen, denn er ließ sich bedünken, ein zum Tode einmal Verurtheilter sey des Lebens ferner nicht werth. Darum sagte er freien Muthes, er wolle lieber bei seinem erschlagenen Freunde und Bruder sein, denn länger leben.

So ging er freiwillig zu der Richtstätte. Nur damit er nicht wie ein Missethäter geführt würde, durften ihn der Nachrichter und dessen Knechte nicht anrühren, sondern er ging frei und gutwillig. Seine Schwester, welche Aebtissin im Jungfrauenkloster zu Colberg war, nahm ein Crucifix und trat vor ihm her, und der Rath und die ganze Stadt begleiteten ihn und betrübten sich um seinethalben. Also kam er aus der Stadt. Da wurde ihm vergönnt, daß er nicht auf die gewöhnliche Richtstätte ging, sondern auf den Kirchhof; allda ließ er sich das Haupt abhauen.

Von der Zeit an entstand ein ewiger Groll zwischen den beiden Geschlechtern Adebar und Schlieffen.

Kantzow, Pomerania, II. S. 448-450.
62. Das Wappen der Familie von Dewitz.

Die Familie von Dewitz führt drei Becher in ihrem Wappen. Die Leute sagen, es sey einmal ein Herr von Dewitz gewesen, der habe in der Betrunkenheit einen Herrn von Arnim aus dem Fenster des Schlosses zu Daber in den Schloßgraben geworfen.

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[100/0132] Der Bischof von Cammin und die anderen Freunde Adebars gaben sich zwar viele Mühe und baten die Schlieffen sehr, daß er auf gebührenden Abtrag möchte loskommen. Aber die Schlieffensche Freundschaft wollte das nicht thun, sondern ließen Adebar vor Gericht bringen und ihn zum Tode verurtheilen. Und erst als das geschehen war, wollten sie ihn wieder losgeben, damit man sagen könne, daß sie ihm recht eigentlich das Leben geschenkt hätten. Das aber wollte Adebar nicht annehmen, denn er ließ sich bedünken, ein zum Tode einmal Verurtheilter sey des Lebens ferner nicht werth. Darum sagte er freien Muthes, er wolle lieber bei seinem erschlagenen Freunde und Bruder sein, denn länger leben. So ging er freiwillig zu der Richtstätte. Nur damit er nicht wie ein Missethäter geführt würde, durften ihn der Nachrichter und dessen Knechte nicht anrühren, sondern er ging frei und gutwillig. Seine Schwester, welche Aebtissin im Jungfrauenkloster zu Colberg war, nahm ein Crucifix und trat vor ihm her, und der Rath und die ganze Stadt begleiteten ihn und betrübten sich um seinethalben. Also kam er aus der Stadt. Da wurde ihm vergönnt, daß er nicht auf die gewöhnliche Richtstätte ging, sondern auf den Kirchhof; allda ließ er sich das Haupt abhauen. Von der Zeit an entstand ein ewiger Groll zwischen den beiden Geschlechtern Adebar und Schlieffen. Kantzow, Pomerania, II. S. 448-450. 62. Das Wappen der Familie von Dewitz. Die Familie von Dewitz führt drei Becher in ihrem Wappen. Die Leute sagen, es sey einmal ein Herr von Dewitz gewesen, der habe in der Betrunkenheit einen Herrn von Arnim aus dem Fenster des Schlosses zu Daber in den Schloßgraben geworfen.

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Zitationshilfe: Temme, Jodocus Donatus Hubertus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. Berlin, 1840, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/temme_volkssagen_1840/132>, abgerufen am 28.04.2024.