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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Die Koppelwirthschaft.
kann, sich solchen nicht erlauben, wenn nicht die ganze Einrichtung schon bei der
Anlage hierauf berechnet war. Man sagt, daß auch viele habsüchtige Eigenthü-
mer selbigen in den glücklichen Ausfuhrjahren des Getreides in Mecklenburg ge-
braucht hätten.

§. 336.

Die Lage der Koppeln hängt also oft von der Oertlichkeit, von der FigurLage der Kop-
peln.

des ganzen Areals und von der Lage des Wirthschaftshofes ab. Aber es dürfen
auch andere Hinsichten nicht vergessen werden, die oft eine viel buntere Einthei-
lung begründen, als der Figur nach nöthig scheint. Die vollkommenste Lage der
Koppeln ist ohne Zweifel die, wenn sie in einem ganzen oder halben Zirkel um
den Hof herum liegen, sich zunächst an denselben, keilförmig zulaufend, fast ver-
einigen, und dann immer weiter ausbreiten. Man pflegt dies eine fächerförmige
Lage oder en eventail zu nennen. Hierzu ist aber eine günstige Lage des Ho-
fes fast nothwendig, und eine ziemliche Gleichheit nebst ununterbrochenem Zu-
sammenhange des Ackerlandes.

§. 337.

Am besten ist es, wenn jede Koppel nur mit vier Seiten begrenzt ist, undFigur der
Koppeln.

keine Winkel hat, die immer die Beackerung erschweren. Ein reguläres Qua-
drat oder Oblongum wäre allerdings vorzuziehn, kann aber bei jener Lage nicht
statt finden, und die Form eines abgestumpften Triangels hat auch wenige
Nachtheile.

Gar zu schmal dürfen sie nicht seyn und auch nach dem Hofe zu nicht wer-
den, weil dies das Querpflügen erschwert, einen Uebertritt auf den angränzenden
Schlag oder eine Anwende, die man gern vermeidet, nothwendig macht. Auch
wird bei einer sehr langen und schmalen Gestalt die Gränze mit dem nebenlie-
genden verlängert, und es ist folglich eine größere Befriedigung nöthig, oder das
Zurückhalten des Weideviehes wird schwerer.

§. 338.

Eine völlig tadellose Anlage ist nur selten wegen der einmal vorhandenen
Hoflage und wegen der Figur des Ganzen möglich. Man muß häufig die Kom-

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Die Koppelwirthſchaft.
kann, ſich ſolchen nicht erlauben, wenn nicht die ganze Einrichtung ſchon bei der
Anlage hierauf berechnet war. Man ſagt, daß auch viele habſuͤchtige Eigenthuͤ-
mer ſelbigen in den gluͤcklichen Ausfuhrjahren des Getreides in Mecklenburg ge-
braucht haͤtten.

§. 336.

Die Lage der Koppeln haͤngt alſo oft von der Oertlichkeit, von der FigurLage der Kop-
peln.

des ganzen Areals und von der Lage des Wirthſchaftshofes ab. Aber es duͤrfen
auch andere Hinſichten nicht vergeſſen werden, die oft eine viel buntere Einthei-
lung begruͤnden, als der Figur nach noͤthig ſcheint. Die vollkommenſte Lage der
Koppeln iſt ohne Zweifel die, wenn ſie in einem ganzen oder halben Zirkel um
den Hof herum liegen, ſich zunaͤchſt an denſelben, keilfoͤrmig zulaufend, faſt ver-
einigen, und dann immer weiter ausbreiten. Man pflegt dies eine faͤcherfoͤrmige
Lage oder en eventail zu nennen. Hierzu iſt aber eine guͤnſtige Lage des Ho-
fes faſt nothwendig, und eine ziemliche Gleichheit nebſt ununterbrochenem Zu-
ſammenhange des Ackerlandes.

§. 337.

Am beſten iſt es, wenn jede Koppel nur mit vier Seiten begrenzt iſt, undFigur der
Koppeln.

keine Winkel hat, die immer die Beackerung erſchweren. Ein regulaͤres Qua-
drat oder Oblongum waͤre allerdings vorzuziehn, kann aber bei jener Lage nicht
ſtatt finden, und die Form eines abgeſtumpften Triangels hat auch wenige
Nachtheile.

Gar zu ſchmal duͤrfen ſie nicht ſeyn und auch nach dem Hofe zu nicht wer-
den, weil dies das Querpfluͤgen erſchwert, einen Uebertritt auf den angraͤnzenden
Schlag oder eine Anwende, die man gern vermeidet, nothwendig macht. Auch
wird bei einer ſehr langen und ſchmalen Geſtalt die Graͤnze mit dem nebenlie-
genden verlaͤngert, und es iſt folglich eine groͤßere Befriedigung noͤthig, oder das
Zuruͤckhalten des Weideviehes wird ſchwerer.

§. 338.

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Hoflage und wegen der Figur des Ganzen moͤglich. Man muß haͤufig die Kom-

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[323/0369] Die Koppelwirthſchaft. kann, ſich ſolchen nicht erlauben, wenn nicht die ganze Einrichtung ſchon bei der Anlage hierauf berechnet war. Man ſagt, daß auch viele habſuͤchtige Eigenthuͤ- mer ſelbigen in den gluͤcklichen Ausfuhrjahren des Getreides in Mecklenburg ge- braucht haͤtten. §. 336. Die Lage der Koppeln haͤngt alſo oft von der Oertlichkeit, von der Figur des ganzen Areals und von der Lage des Wirthſchaftshofes ab. Aber es duͤrfen auch andere Hinſichten nicht vergeſſen werden, die oft eine viel buntere Einthei- lung begruͤnden, als der Figur nach noͤthig ſcheint. Die vollkommenſte Lage der Koppeln iſt ohne Zweifel die, wenn ſie in einem ganzen oder halben Zirkel um den Hof herum liegen, ſich zunaͤchſt an denſelben, keilfoͤrmig zulaufend, faſt ver- einigen, und dann immer weiter ausbreiten. Man pflegt dies eine faͤcherfoͤrmige Lage oder en eventail zu nennen. Hierzu iſt aber eine guͤnſtige Lage des Ho- fes faſt nothwendig, und eine ziemliche Gleichheit nebſt ununterbrochenem Zu- ſammenhange des Ackerlandes. Lage der Kop- peln. §. 337. Am beſten iſt es, wenn jede Koppel nur mit vier Seiten begrenzt iſt, und keine Winkel hat, die immer die Beackerung erſchweren. Ein regulaͤres Qua- drat oder Oblongum waͤre allerdings vorzuziehn, kann aber bei jener Lage nicht ſtatt finden, und die Form eines abgeſtumpften Triangels hat auch wenige Nachtheile. Figur der Koppeln. Gar zu ſchmal duͤrfen ſie nicht ſeyn und auch nach dem Hofe zu nicht wer- den, weil dies das Querpfluͤgen erſchwert, einen Uebertritt auf den angraͤnzenden Schlag oder eine Anwende, die man gern vermeidet, nothwendig macht. Auch wird bei einer ſehr langen und ſchmalen Geſtalt die Graͤnze mit dem nebenlie- genden verlaͤngert, und es iſt folglich eine groͤßere Befriedigung noͤthig, oder das Zuruͤckhalten des Weideviehes wird ſchwerer. §. 338. Eine voͤllig tadelloſe Anlage iſt nur ſelten wegen der einmal vorhandenen Hoflage und wegen der Figur des Ganzen moͤglich. Man muß haͤufig die Kom- S s 2

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/369>, abgerufen am 26.04.2024.