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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810.

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Die Bodenarten.
die Lebenskraft der Pflanzenwurzeln allmählig wohl zersetzt werden, und somit den
Boden verbessern, und auch den Pflanzen einige Rahrung geben können. Waren
es aber wie gewöhnlich Kiesel- oder Feuersteine, so müssen wir ihren Nutzen, we-
nigstens bis auf bestimmtere Erfahrungen, gänzlich bezweifeln.

§. 170.

Um eine gehörige Beschreibung einer Feldmark in Hinsicht ihrer Bodenarten zuMethode der
agronomi-
schen Unter-
suchung.

machen, die nicht bloß zur Schätzung derselben, sondern zu einer beständigen Richt-
schnur ihrer Bestellung und Behandlung dienen soll, ist es durchaus nöthig ein wohl-
georduetes Verfahren zu beobachten. Wenn das Feld nicht ohnehin in Beete abgetheilt
ist, die bei der Uebergehung desselben leiten können, so müssen Parallellinien, je nach-
dem sich der Boden mehr oder weniger verändert, in Entfernungen von 5, 10 bis
15 Ruthen abgesteckt werden. Man entwirft dann zugleich eine Charte von der ab-
zuschätzenden Breite oder Koppel nach einem hinlänglich großen Maßstabe, welcher
etwa viermal so groß, wie der gewöhnlich zu Feldmarkscharten gebrauchte seyn kann.
Auf dieser Charte zieht man dieselben Parallellinien, theilt diese in Glieder oder Sta-
tionen von 5 oder 10 Ruthen, und nummerirt diese Stationen mit Zahlen, die von
einer Linie zur andern fortlaufen. Nach dieser Richtung wird sodann das Feld über-
gangen. Außer den Kettenziehern muß ein Gräber mit dem Spaten, ein Mann,
der einen Korb, um die Erdproben aufzunehmen, trägt oder schiebt, zu Hülfe ge-
nommen werden. Der Geometer führt die Charte und das Protokoll; wenn man zu
letzterem nicht einen besondern Gehülfen nehmen will; der Agronom achtet auf den
Boden und dirigirt das ganze Geschäft. So wie er nämlich eine Veränderung im
Boden wahrnimmt, läßt er Halt machen, die Stelle auf der Charte bezeichnen, und
untersucht nun diese Abänderung genauer, wo es nöthig ist durch Ausstechung einiger
Spatenstiche der Erde, wovon, wenn eine genauere Untersuchung erforderlich scheint,
etwa ein Pfund wohl durcheinander gemengt in eine Tüte oder Beutel gethan wird, wel-
che man mit der Nummer der Stationen oder mit Buchstaben bezeichnet. Die Grenz-
dieser Bodenwechselung wird vom Feldmesser so genau als nöthig ist bestimmt, und
auf der Charte aufgezeichnet; auch bemerkt ob der Uebergang mehr grell oder
verwaschen sey. Die übrigen zu machenden Bemerkungen, die sich nämlich auf alle
oben angegebene Eigenschaften des Bodens beziehen müssen, werden in das Protokoll
unter der Nummer der Station eingetragen.

So wird nun nach den abgestochenen Parallellinien die ganze Feldmark hinauf

Zweiter Theil. Y

Die Bodenarten.
die Lebenskraft der Pflanzenwurzeln allmaͤhlig wohl zerſetzt werden, und ſomit den
Boden verbeſſern, und auch den Pflanzen einige Rahrung geben koͤnnen. Waren
es aber wie gewoͤhnlich Kieſel- oder Feuerſteine, ſo muͤſſen wir ihren Nutzen, we-
nigſtens bis auf beſtimmtere Erfahrungen, gaͤnzlich bezweifeln.

§. 170.

Um eine gehoͤrige Beſchreibung einer Feldmark in Hinſicht ihrer Bodenarten zuMethode der
agronomi-
ſchen Unter-
ſuchung.

machen, die nicht bloß zur Schaͤtzung derſelben, ſondern zu einer beſtaͤndigen Richt-
ſchnur ihrer Beſtellung und Behandlung dienen ſoll, iſt es durchaus noͤthig ein wohl-
georduetes Verfahren zu beobachten. Wenn das Feld nicht ohnehin in Beete abgetheilt
iſt, die bei der Uebergehung deſſelben leiten koͤnnen, ſo muͤſſen Parallellinien, je nach-
dem ſich der Boden mehr oder weniger veraͤndert, in Entfernungen von 5, 10 bis
15 Ruthen abgeſteckt werden. Man entwirft dann zugleich eine Charte von der ab-
zuſchaͤtzenden Breite oder Koppel nach einem hinlaͤnglich großen Maßſtabe, welcher
etwa viermal ſo groß, wie der gewoͤhnlich zu Feldmarkscharten gebrauchte ſeyn kann.
Auf dieſer Charte zieht man dieſelben Parallellinien, theilt dieſe in Glieder oder Sta-
tionen von 5 oder 10 Ruthen, und nummerirt dieſe Stationen mit Zahlen, die von
einer Linie zur andern fortlaufen. Nach dieſer Richtung wird ſodann das Feld uͤber-
gangen. Außer den Kettenziehern muß ein Graͤber mit dem Spaten, ein Mann,
der einen Korb, um die Erdproben aufzunehmen, traͤgt oder ſchiebt, zu Huͤlfe ge-
nommen werden. Der Geometer fuͤhrt die Charte und das Protokoll; wenn man zu
letzterem nicht einen beſondern Gehuͤlfen nehmen will; der Agronom achtet auf den
Boden und dirigirt das ganze Geſchaͤft. So wie er naͤmlich eine Veraͤnderung im
Boden wahrnimmt, laͤßt er Halt machen, die Stelle auf der Charte bezeichnen, und
unterſucht nun dieſe Abaͤnderung genauer, wo es noͤthig iſt durch Ausſtechung einiger
Spatenſtiche der Erde, wovon, wenn eine genauere Unterſuchung erforderlich ſcheint,
etwa ein Pfund wohl durcheinander gemengt in eine Tuͤte oder Beutel gethan wird, wel-
che man mit der Nummer der Stationen oder mit Buchſtaben bezeichnet. Die Grenz-
dieſer Bodenwechſelung wird vom Feldmeſſer ſo genau als noͤthig iſt beſtimmt, und
auf der Charte aufgezeichnet; auch bemerkt ob der Uebergang mehr grell oder
verwaſchen ſey. Die uͤbrigen zu machenden Bemerkungen, die ſich naͤmlich auf alle
oben angegebene Eigenſchaften des Bodens beziehen muͤſſen, werden in das Protokoll
unter der Nummer der Station eingetragen.

So wird nun nach den abgeſtochenen Parallellinien die ganze Feldmark hinauf

Zweiter Theil. Y
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[169/0217] Die Bodenarten. die Lebenskraft der Pflanzenwurzeln allmaͤhlig wohl zerſetzt werden, und ſomit den Boden verbeſſern, und auch den Pflanzen einige Rahrung geben koͤnnen. Waren es aber wie gewoͤhnlich Kieſel- oder Feuerſteine, ſo muͤſſen wir ihren Nutzen, we- nigſtens bis auf beſtimmtere Erfahrungen, gaͤnzlich bezweifeln. §. 170. Um eine gehoͤrige Beſchreibung einer Feldmark in Hinſicht ihrer Bodenarten zu machen, die nicht bloß zur Schaͤtzung derſelben, ſondern zu einer beſtaͤndigen Richt- ſchnur ihrer Beſtellung und Behandlung dienen ſoll, iſt es durchaus noͤthig ein wohl- georduetes Verfahren zu beobachten. Wenn das Feld nicht ohnehin in Beete abgetheilt iſt, die bei der Uebergehung deſſelben leiten koͤnnen, ſo muͤſſen Parallellinien, je nach- dem ſich der Boden mehr oder weniger veraͤndert, in Entfernungen von 5, 10 bis 15 Ruthen abgeſteckt werden. Man entwirft dann zugleich eine Charte von der ab- zuſchaͤtzenden Breite oder Koppel nach einem hinlaͤnglich großen Maßſtabe, welcher etwa viermal ſo groß, wie der gewoͤhnlich zu Feldmarkscharten gebrauchte ſeyn kann. Auf dieſer Charte zieht man dieſelben Parallellinien, theilt dieſe in Glieder oder Sta- tionen von 5 oder 10 Ruthen, und nummerirt dieſe Stationen mit Zahlen, die von einer Linie zur andern fortlaufen. Nach dieſer Richtung wird ſodann das Feld uͤber- gangen. Außer den Kettenziehern muß ein Graͤber mit dem Spaten, ein Mann, der einen Korb, um die Erdproben aufzunehmen, traͤgt oder ſchiebt, zu Huͤlfe ge- nommen werden. Der Geometer fuͤhrt die Charte und das Protokoll; wenn man zu letzterem nicht einen beſondern Gehuͤlfen nehmen will; der Agronom achtet auf den Boden und dirigirt das ganze Geſchaͤft. So wie er naͤmlich eine Veraͤnderung im Boden wahrnimmt, laͤßt er Halt machen, die Stelle auf der Charte bezeichnen, und unterſucht nun dieſe Abaͤnderung genauer, wo es noͤthig iſt durch Ausſtechung einiger Spatenſtiche der Erde, wovon, wenn eine genauere Unterſuchung erforderlich ſcheint, etwa ein Pfund wohl durcheinander gemengt in eine Tuͤte oder Beutel gethan wird, wel- che man mit der Nummer der Stationen oder mit Buchſtaben bezeichnet. Die Grenz- dieſer Bodenwechſelung wird vom Feldmeſſer ſo genau als noͤthig iſt beſtimmt, und auf der Charte aufgezeichnet; auch bemerkt ob der Uebergang mehr grell oder verwaſchen ſey. Die uͤbrigen zu machenden Bemerkungen, die ſich naͤmlich auf alle oben angegebene Eigenſchaften des Bodens beziehen muͤſſen, werden in das Protokoll unter der Nummer der Station eingetragen. Methode der agronomi- ſchen Unter- ſuchung. So wird nun nach den abgeſtochenen Parallellinien die ganze Feldmark hinauf Zweiter Theil. Y

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 2. Berlin, 1810, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft02_1810/217>, abgerufen am 26.04.2024.