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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.

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Das preußische Kappengewölbe.

a) Pfeilhöhe. Das Kappengewölbe, vielfach nur "preußische
Kappe" titulirt, hat selten 1/5 , in der Regel 1/6 -- 1/8 , vielfach sogar
1/10--1/12 von der Spannweite zur Pfeilhöhe; letztere hängt übri-
gens nicht nur von der Kappenweite, sondern auch von der auf dem
Gewölbe ruhenden Belastung ab.

Preußische Kappengewölbe bis etwa 2,5m
Spannweite erhalten, wenn sie nur eine
dünne Beschottung und die Belastung eines
gewöhnlichen Zimmers zu tragen haben 1/8 --1/10 Pfeilhöhe,
desgleichen bis 3m     1/6 -- 1/8 "
desgleichen bis 4m     1/6 "
bei größerer Belastung, etwa durch Waaren,
stets     1/6 "
bei 2m Spannweite und gar keiner Belastung,
wie z. B. über Treppenhäusern, oder wenn
das Gewölbe von Balken entlastet wird 1/10--1/12 "

in welchem Falle die Mauerung mit Cementmörtel wünschenswerth
wäre.

b) Die Stärke und zulässige Spannweite. Die Stärke
der Kappe beträgt (in Kelleranlagen) bei 2,5m Kappenweite immer
nur 1/2 Stein; bis 3m Spannweite kommen noch Verstärkungsbögen
hinzu; bis 4m Spannweite macht man die in der Nähe der Wider-
lager befindlichen Theile 1 Stein stark, und über 4m Spannweite
wird die Kappe am Rücken abgesetzt, und zwar im Scheitel 1/2 Stein,
alsdann 1 Stein und an den Widerlagern 11/2 Stein.

In Kelleranlagen geht man ungern über 3m Spannweite hinaus;
zu diesem Behufe werden die größeren Räume mittelst Traversen und
Gurten in kleinere Abtheilungen zerlegt.

c) Folgende allgemeine Regeln dürfen beim Projectiren der
Kappengewölbe in Kellern nicht unbeachtet bleiben:

1. Die Widerlager sämmtlicher Kappen müssen in gleicher Höhe
liegen;
2. man hat darauf zu achten, daß die Kappenspannweiten nicht
zu ungleich ausfallen;
3. wünschenswerth ist es, die Kappen in gleicher Richtung so
anzuordnen, daß die Scheitel parallel zu liegen kommen,
um dadurch eine gleichmäßige Vertheilung des Gewölbe-
schubs zu erlangen;
Das preußiſche Kappengewölbe.

a) Pfeilhöhe. Das Kappengewölbe, vielfach nur „preußiſche
Kappe“ titulirt, hat ſelten ⅕, in der Regel ⅙—⅛, vielfach ſogar
1/10—1/12 von der Spannweite zur Pfeilhöhe; letztere hängt übri-
gens nicht nur von der Kappenweite, ſondern auch von der auf dem
Gewölbe ruhenden Belaſtung ab.

Preußiſche Kappengewölbe bis etwa 2,5m
Spannweite erhalten, wenn ſie nur eine
dünne Beſchottung und die Belaſtung eines
gewöhnlichen Zimmers zu tragen haben ⅛—1/10 Pfeilhöhe,
desgleichen bis 3m     ⅙—⅛ „
desgleichen bis 4m     ⅙ „
bei größerer Belaſtung, etwa durch Waaren,
ſtets     ⅙ „
bei 2m Spannweite und gar keiner Belaſtung,
wie z. B. über Treppenhäuſern, oder wenn
das Gewölbe von Balken entlaſtet wird 1/10—1/12 „

in welchem Falle die Mauerung mit Cementmörtel wünſchenswerth
wäre.

b) Die Stärke und zuläſſige Spannweite. Die Stärke
der Kappe beträgt (in Kelleranlagen) bei 2,5m Kappenweite immer
nur ½ Stein; bis 3m Spannweite kommen noch Verſtärkungsbögen
hinzu; bis 4m Spannweite macht man die in der Nähe der Wider-
lager befindlichen Theile 1 Stein ſtark, und über 4m Spannweite
wird die Kappe am Rücken abgeſetzt, und zwar im Scheitel ½ Stein,
alsdann 1 Stein und an den Widerlagern 1½ Stein.

In Kelleranlagen geht man ungern über 3m Spannweite hinaus;
zu dieſem Behufe werden die größeren Räume mittelſt Traverſen und
Gurten in kleinere Abtheilungen zerlegt.

c) Folgende allgemeine Regeln dürfen beim Projectiren der
Kappengewölbe in Kellern nicht unbeachtet bleiben:

1. Die Widerlager ſämmtlicher Kappen müſſen in gleicher Höhe
liegen;
2. man hat darauf zu achten, daß die Kappenſpannweiten nicht
zu ungleich ausfallen;
3. wünſchenswerth iſt es, die Kappen in gleicher Richtung ſo
anzuordnen, daß die Scheitel parallel zu liegen kommen,
um dadurch eine gleichmäßige Vertheilung des Gewölbe-
ſchubs zu erlangen;
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[297/0313] Das preußiſche Kappengewölbe. a) Pfeilhöhe. Das Kappengewölbe, vielfach nur „preußiſche Kappe“ titulirt, hat ſelten ⅕, in der Regel ⅙—⅛, vielfach ſogar 1/10—1/12 von der Spannweite zur Pfeilhöhe; letztere hängt übri- gens nicht nur von der Kappenweite, ſondern auch von der auf dem Gewölbe ruhenden Belaſtung ab. Preußiſche Kappengewölbe bis etwa 2,5m Spannweite erhalten, wenn ſie nur eine dünne Beſchottung und die Belaſtung eines gewöhnlichen Zimmers zu tragen haben ⅛—1/10 Pfeilhöhe, desgleichen bis 3m ⅙—⅛ „ desgleichen bis 4m ⅙ „ bei größerer Belaſtung, etwa durch Waaren, ſtets ⅙ „ bei 2m Spannweite und gar keiner Belaſtung, wie z. B. über Treppenhäuſern, oder wenn das Gewölbe von Balken entlaſtet wird 1/10—1/12 „ in welchem Falle die Mauerung mit Cementmörtel wünſchenswerth wäre. b) Die Stärke und zuläſſige Spannweite. Die Stärke der Kappe beträgt (in Kelleranlagen) bei 2,5m Kappenweite immer nur ½ Stein; bis 3m Spannweite kommen noch Verſtärkungsbögen hinzu; bis 4m Spannweite macht man die in der Nähe der Wider- lager befindlichen Theile 1 Stein ſtark, und über 4m Spannweite wird die Kappe am Rücken abgeſetzt, und zwar im Scheitel ½ Stein, alsdann 1 Stein und an den Widerlagern 1½ Stein. In Kelleranlagen geht man ungern über 3m Spannweite hinaus; zu dieſem Behufe werden die größeren Räume mittelſt Traverſen und Gurten in kleinere Abtheilungen zerlegt. c) Folgende allgemeine Regeln dürfen beim Projectiren der Kappengewölbe in Kellern nicht unbeachtet bleiben: 1. Die Widerlager ſämmtlicher Kappen müſſen in gleicher Höhe liegen; 2. man hat darauf zu achten, daß die Kappenſpannweiten nicht zu ungleich ausfallen; 3. wünſchenswerth iſt es, die Kappen in gleicher Richtung ſo anzuordnen, daß die Scheitel parallel zu liegen kommen, um dadurch eine gleichmäßige Vertheilung des Gewölbe- ſchubs zu erlangen;

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 297. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/313>, abgerufen am 26.04.2024.