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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.

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Die Schornsteine: Die Vorgelege.
ist, welche im untersten Stockwerke (Fig. 89) unmittelbar auf dem
Vorgelege v anfängt (siehe auch das System in Fig. 86). Sollte
aber ein solches Vorgelege in einem Hause von nur zwei Stockwerken
ausgeführt werden, so würde die Anlage in der Weise modificirt,
daß die mit g h in Fig. 88 und i k in Fig. 89 bezeichneten Mauern
in dem ersten und zweiten Stockwerk wegbleiben. Die Nische b c e d
kann man auch ausmauern; F ist ebenfalls eine große Nische, in
welcher auch der Stubenofen stehen könnte.

Die Heizung der Stubenöfen innerhalb der Stuben hat den Vor-
gelegen gegenüber den überwiegenden Vortheil der Lufterneuerung
(der natürlichen Ventilation). Aus diesem Grunde, und auch weil
die Vorgelege viel Platz beanspruchen, heizt man jetzt die Oefen direkt
vom Zimmer aus und sind dann nur

b) die Schornsteine

zur Abführung des Rauches nothwendig.

Hierbei unterscheidet man

erstens: weite Schornsteine und
zweitens: enge Schornsteine.

Die weiten Schornsteine werden vom Schornsteinfeger gereinigt,
indem er in sie hinein klettert, d. h. sie "befährt"; daher heißen diese
Rauchfänge auch "schliefbare" oder "befahrbare" Schornsteine.

Die engen Rauchschlotte dagegen werden von oben mit zwei,
sich überkreuzenden, an einer 3 Kilo schweren Kugel befestigten, Besen,
die an einer Leine hängen, gefegt und heißen daher auch "Lein-
schornsteine"
oder, da sie zuerst in Rußland zur Ausführung ge-
langten, "russische Röhren".

a) Die weiten Schornsteine waren bis vor 50 Jahren aus-
schließlich im Gebrauche und werden neuerdings nur in ländlichen
Gebäuden bei "offenen Herden", sowie für große Küchen- und Wasch-
kesselfeuerungen angewendet. Damit die Schornsteinfeger in den
Rauchfang klettern können, muß derselbe, je nachdem er von er-
wachsenen oder jungen Rauchfangkehrern befahren werden soll, ganz
bestimmte Maße erhalten, welche gesetzlich vorgeschrieben sind.

In Preußen galt bisher beim alten Ziegelformat von 10" rhl.
Länge als Regel, daß die schliefbaren Schornsteine 18" rhld. im
Quadrat oder 18/16" rhld. im Rechteck messen mußten; in Oester-
reich
ist in allen Kronländern eine lichte Weite von 18/18" wiener
vorgeschrieben.

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Die Schornſteine: Die Vorgelege.
iſt, welche im unterſten Stockwerke (Fig. 89) unmittelbar auf dem
Vorgelege v anfängt (ſiehe auch das Syſtem in Fig. 86). Sollte
aber ein ſolches Vorgelege in einem Hauſe von nur zwei Stockwerken
ausgeführt werden, ſo würde die Anlage in der Weiſe modificirt,
daß die mit g h in Fig. 88 und i k in Fig. 89 bezeichneten Mauern
in dem erſten und zweiten Stockwerk wegbleiben. Die Niſche b c e d
kann man auch ausmauern; F iſt ebenfalls eine große Niſche, in
welcher auch der Stubenofen ſtehen könnte.

Die Heizung der Stubenöfen innerhalb der Stuben hat den Vor-
gelegen gegenüber den überwiegenden Vortheil der Lufterneuerung
(der natürlichen Ventilation). Aus dieſem Grunde, und auch weil
die Vorgelege viel Platz beanſpruchen, heizt man jetzt die Oefen direkt
vom Zimmer aus und ſind dann nur

b) die Schornſteine

zur Abführung des Rauches nothwendig.

Hierbei unterſcheidet man

erſtens: weite Schornſteine und
zweitens: enge Schornſteine.

Die weiten Schornſteine werden vom Schornſteinfeger gereinigt,
indem er in ſie hinein klettert, d. h. ſie „befährt“; daher heißen dieſe
Rauchfänge auch „ſchliefbare“ oder „befahrbare“ Schornſteine.

Die engen Rauchſchlotte dagegen werden von oben mit zwei,
ſich überkreuzenden, an einer 3 Kilo ſchweren Kugel befeſtigten, Beſen,
die an einer Leine hängen, gefegt und heißen daher auch „Lein-
ſchornſteine“
oder, da ſie zuerſt in Rußland zur Ausführung ge-
langten, „ruſſiſche Röhren“.

α) Die weiten Schornſteine waren bis vor 50 Jahren aus-
ſchließlich im Gebrauche und werden neuerdings nur in ländlichen
Gebäuden bei „offenen Herden“, ſowie für große Küchen- und Waſch-
keſſelfeuerungen angewendet. Damit die Schornſteinfeger in den
Rauchfang klettern können, muß derſelbe, je nachdem er von er-
wachſenen oder jungen Rauchfangkehrern befahren werden ſoll, ganz
beſtimmte Maße erhalten, welche geſetzlich vorgeſchrieben ſind.

In Preußen galt bisher beim alten Ziegelformat von 10″ rhl.
Länge als Regel, daß die ſchliefbaren Schornſteine 18″ rhld. im
Quadrat oder 18/16″ rhld. im Rechteck meſſen mußten; in Oeſter-
reich
iſt in allen Kronländern eine lichte Weite von 18/18″ wiener
vorgeſchrieben.

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[83/0099] Die Schornſteine: Die Vorgelege. iſt, welche im unterſten Stockwerke (Fig. 89) unmittelbar auf dem Vorgelege v anfängt (ſiehe auch das Syſtem in Fig. 86). Sollte aber ein ſolches Vorgelege in einem Hauſe von nur zwei Stockwerken ausgeführt werden, ſo würde die Anlage in der Weiſe modificirt, daß die mit g h in Fig. 88 und i k in Fig. 89 bezeichneten Mauern in dem erſten und zweiten Stockwerk wegbleiben. Die Niſche b c e d kann man auch ausmauern; F iſt ebenfalls eine große Niſche, in welcher auch der Stubenofen ſtehen könnte. Die Heizung der Stubenöfen innerhalb der Stuben hat den Vor- gelegen gegenüber den überwiegenden Vortheil der Lufterneuerung (der natürlichen Ventilation). Aus dieſem Grunde, und auch weil die Vorgelege viel Platz beanſpruchen, heizt man jetzt die Oefen direkt vom Zimmer aus und ſind dann nur b) die Schornſteine zur Abführung des Rauches nothwendig. Hierbei unterſcheidet man erſtens: weite Schornſteine und zweitens: enge Schornſteine. Die weiten Schornſteine werden vom Schornſteinfeger gereinigt, indem er in ſie hinein klettert, d. h. ſie „befährt“; daher heißen dieſe Rauchfänge auch „ſchliefbare“ oder „befahrbare“ Schornſteine. Die engen Rauchſchlotte dagegen werden von oben mit zwei, ſich überkreuzenden, an einer 3 Kilo ſchweren Kugel befeſtigten, Beſen, die an einer Leine hängen, gefegt und heißen daher auch „Lein- ſchornſteine“ oder, da ſie zuerſt in Rußland zur Ausführung ge- langten, „ruſſiſche Röhren“. α) Die weiten Schornſteine waren bis vor 50 Jahren aus- ſchließlich im Gebrauche und werden neuerdings nur in ländlichen Gebäuden bei „offenen Herden“, ſowie für große Küchen- und Waſch- keſſelfeuerungen angewendet. Damit die Schornſteinfeger in den Rauchfang klettern können, muß derſelbe, je nachdem er von er- wachſenen oder jungen Rauchfangkehrern befahren werden ſoll, ganz beſtimmte Maße erhalten, welche geſetzlich vorgeſchrieben ſind. In Preußen galt bisher beim alten Ziegelformat von 10″ rhl. Länge als Regel, daß die ſchliefbaren Schornſteine 18″ rhld. im Quadrat oder 18/16″ rhld. im Rechteck meſſen mußten; in Oeſter- reich iſt in allen Kronländern eine lichte Weite von 18/18″ wiener vorgeſchrieben. 6*

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/99>, abgerufen am 26.04.2024.