Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552.

Bild:
<< vorherige Seite
Register oder Index.

Von Pfleg vnd vormundschafft in gemein / auch deren bißanher gehabt mängel vnd fehl. Fol. 36.

Von erwölung vnd tauglicheit der Pfleger vnnd vormünder. Fol. 37.

Von auffnemung der Pfleg vnd vormünder. 38.

Von pflicht der Pfleger vnd vormünder. 38.

Von ampt vnd Administration der pfleger vnd vormünder / der jungen zucht / vnd versehung halber jrer person. 39.

Von Haab vnd gütter Administration vnd verwaltung / wie sich darinnen zühalten. 39.

Von farenden Haab / sonderlich Früchten / Wein vnd Gelt halber. 40.

Von Haußr aht / Bettgewandt / Korn / Wein vnd andern / wahin die züuerwarn / zülegen vnd zübehalten. 41

Von schweinen vnd abgang der Früchten vnd Wein / wie es damit zühalten. 41.

Von belonung vnd besoldung der Pfleger vnnd Vormünder. 42.

Von Evpens / Zerung vnd vncosten / der Pfleg vnnd vormundschafft. 42.

Von Waisen Gericht vnd Ober Pflegern / auch jrem ampt / vnd der Waisen Rechnungen. 43.

Von Ober vnd vnder Amptleüten / das die auch in Dörffern vnd Flecken / auffsehen sollen. 44

Von endung der Pfleg vnd vormundschafft. 45.

[Tabelle]

Von vnnützen haußhaltern / prodigis / verschwendern / geydern / jrer haab vnd güttern. 45.

Register oder Index.

Von Pfleg vnd vormundschafft in gemein / auch deren bißanher gehabt mängel vnd fehl. Fol. 36.

Von erwölung vnd tauglicheit der Pfleger vnnd vormünder. Fol. 37.

Von auffnemung der Pfleg vnd vormünder. 38.

Von pflicht der Pfleger vnd vormünder. 38.

Von ampt vñ Administration der pfleger vñ vormünder / der jungen zucht / vnd versehung halber jrer person. 39.

Von Haab vnd gütter Administration vnd verwaltung / wie sich darinnen zühalten. 39.

Von farenden Haab / sonderlich Früchten / Wein vnd Gelt halber. 40.

Von Haußr aht / Bettgewandt / Korn / Wein vnd andern / wahin die züuerwarn / zülegen vnd zübehalten. 41

Von schweinen vnd abgang der Früchten vnd Wein / wie es damit zühalten. 41.

Von belonung vnd besoldung der Pfleger vnnd Vormünder. 42.

Von Evpens / Zerung vnd vncosten / der Pfleg vnnd vormundschafft. 42.

Von Waisen Gericht vnd Ober Pflegern / auch jrem ampt / vnd der Waisen Rechnungen. 43.

Von Ober vñ vnder Amptleüten / das die auch in Dörffern vnd Flecken / auffsehen sollen. 44

Von endung der Pfleg vnd vormundschafft. 45.

[Tabelle]

Von vnnützen haußhaltern / prodigis / verschwendern / geydern / jrer haab vnd güttern. 45.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0076"/>
      </div>
      <div>
        <head>Register oder Index.<lb/></head>
        <p>Von Pfleg vnd vormundschafft in gemein / auch deren bißanher gehabt mängel vnd                      fehl. Fol. 36.</p>
        <p>Von erwölung vnd tauglicheit der Pfleger vnnd vormünder. Fol. 37.</p>
        <p>Von auffnemung der Pfleg vnd vormünder. 38.</p>
        <p>Von pflicht der Pfleger vnd vormünder. 38.</p>
        <p>Von ampt vn&#x0303; Administration der pfleger vn&#x0303; vormünder                      / der jungen zucht / vnd versehung halber jrer person. 39.</p>
        <p>Von Haab vnd gütter Administration vnd verwaltung / wie sich darinnen zühalten.                      39.</p>
        <p>Von farenden Haab / sonderlich Früchten / Wein vnd Gelt halber. 40.</p>
        <p>Von Haußr aht / Bettgewandt / Korn / Wein vnd andern / wahin die züuerwarn /                      zülegen vnd zübehalten. 41</p>
        <p>Von schweinen vnd abgang der Früchten vnd Wein / wie es damit zühalten. 41.</p>
        <p>Von belonung vnd besoldung der Pfleger vnnd Vormünder. 42.</p>
        <p>Von Evpens / Zerung vnd vncosten / der Pfleg vnnd vormundschafft. 42.</p>
        <p>Von Waisen Gericht vnd Ober Pflegern / auch jrem ampt / vnd der Waisen                      Rechnungen. 43.</p>
        <p>Von Ober vn&#x0303; vnder Amptleüten / das die auch in Dörffern vnd                      Flecken / auffsehen sollen. 44</p>
        <p>Von endung der Pfleg vnd vormundschafft. 45.</p>
        <table>
          <row>
            <cell/>
          </row>
        </table>
        <p>Von vnnützen haußhaltern / prodigis / verschwendern / geydern / jrer haab vnd                      güttern. 45.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0076] Register oder Index. Von Pfleg vnd vormundschafft in gemein / auch deren bißanher gehabt mängel vnd fehl. Fol. 36. Von erwölung vnd tauglicheit der Pfleger vnnd vormünder. Fol. 37. Von auffnemung der Pfleg vnd vormünder. 38. Von pflicht der Pfleger vnd vormünder. 38. Von ampt vñ Administration der pfleger vñ vormünder / der jungen zucht / vnd versehung halber jrer person. 39. Von Haab vnd gütter Administration vnd verwaltung / wie sich darinnen zühalten. 39. Von farenden Haab / sonderlich Früchten / Wein vnd Gelt halber. 40. Von Haußr aht / Bettgewandt / Korn / Wein vnd andern / wahin die züuerwarn / zülegen vnd zübehalten. 41 Von schweinen vnd abgang der Früchten vnd Wein / wie es damit zühalten. 41. Von belonung vnd besoldung der Pfleger vnnd Vormünder. 42. Von Evpens / Zerung vnd vncosten / der Pfleg vnnd vormundschafft. 42. Von Waisen Gericht vnd Ober Pflegern / auch jrem ampt / vnd der Waisen Rechnungen. 43. Von Ober vñ vnder Amptleüten / das die auch in Dörffern vnd Flecken / auffsehen sollen. 44 Von endung der Pfleg vnd vormundschafft. 45. Von vnnützen haußhaltern / prodigis / verschwendern / geydern / jrer haab vnd güttern. 45.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/76
Zitationshilfe: [Württemberg, Fürstentum]: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. [Tübingen], 1552, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wuerttemberg_landtsordnung_1552/76>, abgerufen am 27.04.2024.