Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

Bild:
<< vorherige Seite
20.

Wenn einem die Kleider unversehens verbrennen.

Bedeutet / daß sich einer sonderlichen sol erlustigen / an seiner Viehezucht / an Wilpret / an Vogel / Weidewerck / oder mit Forwerk / Haußhaltung / auch Lust und Freude von der mehrung seines Viehes empfahen.

21.

Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern.

Bedeutet / daß eine verwirrung oder unruhe in seinem Hause sich erheben solle / oder das jemandes werde darinne kranck werden / oder das er etwas hören und erfahren werde / darüber er sich betrüben und entsetzen solle.

22.

Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.

Bedeutet / daß er werde in Zanck und Hader fallen / und einen unwillen gegen die Leute schöpffen / und sich darüber betrüben und kranck werden / oder sich mit jemanden in eine Rechtfertigung einlassen müssen / oder das eine empörung oder auffruhr / sich wieder ihme erheben solle.

23.

Wenn es im Hause sehr rauchet.

Bedeutet / daß etwas werde fürgenommen und verbracht werden / das einem zu grossen Schaden und verderbnis wird gereichen.

24.

Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.

Bedeutet / das einer werde für Gericht oder Obrigkeit gefordert / oder zu Rechte verklaget werden / Er hat sich aber nichts zubefahren / er wird gerechte Sache haben / und gewinnen und sol zu seinen Nutz gereichen.

20.

Wenn einem die Kleider unversehens verbrennen.

Bedeutet / daß sich einer sonderlichen sol erlustigen / an seiner Viehezucht / an Wilpret / an Vogel / Weidewerck / oder mit Forwerk / Haußhaltung / auch Lust und Freude von der mehrung seines Viehes empfahen.

21.

Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern.

Bedeutet / daß eine verwirrung oder unruhe in seinem Hause sich erheben solle / oder das jemandes werde darinne kranck werden / oder das er etwas hören und erfahren werde / darüber er sich betrüben und entsetzen solle.

22.

Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.

Bedeutet / daß er werde in Zanck und Hader fallen / und einen unwillen gegen die Leute schöpffen / und sich darüber betrüben und kranck werden / oder sich mit jemanden in eine Rechtfertigung einlassen müssen / oder das eine empörung oder auffruhr / sich wieder ihme erheben solle.

23.

Wenn es im Hause sehr rauchet.

Bedeutet / daß etwas werde fürgenommen und verbracht werden / das einem zu grossen Schaden und verderbnis wird gereichen.

24.

Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.

Bedeutet / das einer werde für Gericht oder Obrigkeit gefordert / oder zu Rechte verklaget werden / Er hat sich aber nichts zubefahren / er wird gerechte Sache haben / und gewinnen und sol zu seinen Nutz gereichen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0017" n="13"/>
        </div>
        <div n="2">
          <head>20.</head>
          <argument>
            <p>Wenn einem die Kleider unversehens verbrennen.</p>
          </argument>
          <p>Bedeutet / daß sich einer sonderlichen sol erlustigen / an seiner Viehezucht / an Wilpret / an Vogel / Weidewerck / oder mit Forwerk / Haußhaltung / auch Lust und Freude von der mehrung seines Viehes empfahen.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head>21.</head>
          <argument>
            <p>Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern.</p>
          </argument>
          <p>Bedeutet / daß eine verwirrung oder unruhe in seinem Hause sich erheben solle / oder das jemandes werde darinne kranck werden / oder das er etwas hören und erfahren werde / darüber er sich betrüben und entsetzen solle.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head>22.</head>
          <argument>
            <p>Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.</p>
          </argument>
          <p>Bedeutet / daß er werde in Zanck und Hader fallen / und einen unwillen gegen die Leute schöpffen / und sich darüber betrüben und kranck werden / oder sich mit jemanden in eine Rechtfertigung einlassen müssen / oder das eine empörung oder auffruhr / sich wieder ihme erheben solle.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head>23.</head>
          <argument>
            <p>Wenn es im Hause sehr rauchet.</p>
          </argument>
          <p>Bedeutet / daß etwas werde fürgenommen und verbracht werden / das einem zu grossen Schaden und verderbnis wird gereichen.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head>24.</head>
          <argument>
            <p>Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.</p>
          </argument>
          <p>Bedeutet / das einer werde für Gericht oder Obrigkeit gefordert / oder zu Rechte verklaget werden / Er hat sich aber nichts zubefahren / er wird gerechte Sache haben / und gewinnen und sol zu seinen Nutz gereichen. </p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[13/0017] 20. Wenn einem die Kleider unversehens verbrennen. Bedeutet / daß sich einer sonderlichen sol erlustigen / an seiner Viehezucht / an Wilpret / an Vogel / Weidewerck / oder mit Forwerk / Haußhaltung / auch Lust und Freude von der mehrung seines Viehes empfahen. 21. Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern. Bedeutet / daß eine verwirrung oder unruhe in seinem Hause sich erheben solle / oder das jemandes werde darinne kranck werden / oder das er etwas hören und erfahren werde / darüber er sich betrüben und entsetzen solle. 22. Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället. Bedeutet / daß er werde in Zanck und Hader fallen / und einen unwillen gegen die Leute schöpffen / und sich darüber betrüben und kranck werden / oder sich mit jemanden in eine Rechtfertigung einlassen müssen / oder das eine empörung oder auffruhr / sich wieder ihme erheben solle. 23. Wenn es im Hause sehr rauchet. Bedeutet / daß etwas werde fürgenommen und verbracht werden / das einem zu grossen Schaden und verderbnis wird gereichen. 24. Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden. Bedeutet / das einer werde für Gericht oder Obrigkeit gefordert / oder zu Rechte verklaget werden / Er hat sich aber nichts zubefahren / er wird gerechte Sache haben / und gewinnen und sol zu seinen Nutz gereichen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-29T10:30:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-10-29T10:30:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien
  • Die Wiedergabe folgt in der Schreibweise der Vorlage.
  • Überschriebene e über den Vokalen a, o und u, werden als moderne Umlaute transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/17
Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/17>, abgerufen am 26.04.2024.