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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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28.

Wenn einem die Hände jucken.

So bedeuts einem grosse Noth / Armuth und Mangel / und das Er nicht bekommen werde / darauff er seine Hoffnung setzen thut / und das er werde mit spielen und wetten verliehren / und so Er werde Geld verleihen / wird Er darumb betrogen.

29.

Wenn einem die Füsse jucken.

So bedeuts daß einem ein Ampt oder Dienst zugesaget sol werden / oder das einer von den Leuten in hohen Ehren sol gehalten werden.

30.

Wenn einer offt und viel nieset.

So bedeuts / daß einer werde Boten / oder Schreiben kriegen / und gar neuen bericht empfahen / darnach er sich richten muß.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

So bedeuts / daß einer willens hat auff die Bulschaft zugehen / und mit seinem Bulen sich zugesellen / oder sonsten mit unzüchtigen Weibern zuthun kriegen sol / oder wird mit Weiberhändeln verwirret und bemühet werden.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

So wird einer von einer schrecklichen That sagen hören / die ihn auch wird mit belangen / und zu unfall oder in bekümmernis bringen / oder wird sich einer bösen unrechten That unterstehen und mehr thun / denn das ihme gebühret oder befohlen ist.

28.

Wenn einem die Hände jucken.

So bedeuts einem grosse Noth / Armuth und Mangel / und das Er nicht bekommen werde / darauff er seine Hoffnung setzen thut / und das er werde mit spielen und wetten verliehren / und so Er werde Geld verleihen / wird Er darumb betrogen.

29.

Wenn einem die Füsse jucken.

So bedeuts daß einem ein Ampt oder Dienst zugesaget sol werden / oder das einer von den Leuten in hohen Ehren sol gehalten werden.

30.

Wenn einer offt und viel nieset.

So bedeuts / daß einer werde Boten / oder Schreiben kriegen / und gar neuen bericht empfahen / darnach er sich richten muß.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

So bedeuts / daß einer willens hat auff die Bulschaft zugehen / und mit seinem Bulen sich zugesellen / oder sonsten mit unzüchtigen Weibern zuthun kriegen sol / oder wird mit Weiberhändeln verwirret und bemühet werden.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

So wird einer von einer schrecklichen That sagen hören / die ihn auch wird mit belangen / und zu unfall oder in bekümmernis bringen / oder wird sich einer bösen unrechten That unterstehen und mehr thun / denn das ihme gebühret oder befohlen ist.

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[23/0027] 28. Wenn einem die Hände jucken. So bedeuts einem grosse Noth / Armuth und Mangel / und das Er nicht bekommen werde / darauff er seine Hoffnung setzen thut / und das er werde mit spielen und wetten verliehren / und so Er werde Geld verleihen / wird Er darumb betrogen. 29. Wenn einem die Füsse jucken. So bedeuts daß einem ein Ampt oder Dienst zugesaget sol werden / oder das einer von den Leuten in hohen Ehren sol gehalten werden. 30. Wenn einer offt und viel nieset. So bedeuts / daß einer werde Boten / oder Schreiben kriegen / und gar neuen bericht empfahen / darnach er sich richten muß. 31. Wenn einer das Maul offen vergisset. So bedeuts / daß einer willens hat auff die Bulschaft zugehen / und mit seinem Bulen sich zugesellen / oder sonsten mit unzüchtigen Weibern zuthun kriegen sol / oder wird mit Weiberhändeln verwirret und bemühet werden. 32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten. So wird einer von einer schrecklichen That sagen hören / die ihn auch wird mit belangen / und zu unfall oder in bekümmernis bringen / oder wird sich einer bösen unrechten That unterstehen und mehr thun / denn das ihme gebühret oder befohlen ist.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/27>, abgerufen am 26.04.2024.