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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Landwirthschaftliche Buchhaltung.

Die Schäferei pflegt ihre besondere Rechnung zu haben, damit man den Abgang
jeder Art genauer angeben könne. Dies ist insbesondere nöthig, wenn die Schäferei
aus verschiedenen Racen besteht, oder Schafe von verschiedenen Graden der Ver-
edlung enthält.

Dann folgt die Einnahme und Ausgabe der sämmtlichen thierischen Produkte,
was z. B. an Butter, Käse, Milch, ferner an Wolle, Eiern, Honig und Wachs
u. s. w. gewonnen, verbraucht und verkauft ist. Auch die Häute, welche vom
Schlachtvieh, und die Sterbefelle, welche von Schafen eingenommen sind, haben
hier ihre Rubrik. Die über das Molkenwerk wird am besten tabellarisch darge-
stellt wie folget:

[Tabelle]
§. 238.

Diese Art von Buchführung ist mannigfaltiger Modifikationen fähig, die ein
jeder so, wie er sie nach seinen Ansichten und Zwecken zu haben wünscht, einrichten
kann. Selbige auszumitteln muß einem jeden überlassen werden.

Sie ist unter allen die gebräuchlichste und bekannteste, und bei dem gewöhnli-
chen Wirthschaftsbetriebe zureichend. Sie giebt eine deutliche Uebersicht des Ganzen
beim Abschlusse eines jeden Monats. Weil man voraussetzen darf, daß sie einem
jeden, der etwa die Bücher zu revidiren hat, bekannt sey, so kann sich ein Wirth-
schaftsadministrator dadurch am besten legitimiren. Allein der Vorzug, den ihr
manche aus dem Grunde geben, daß sie einfacher und leichter sey, beruhet bloß auf

Landwirthſchaftliche Buchhaltung.

Die Schaͤferei pflegt ihre beſondere Rechnung zu haben, damit man den Abgang
jeder Art genauer angeben koͤnne. Dies iſt insbeſondere noͤthig, wenn die Schaͤferei
aus verſchiedenen Racen beſteht, oder Schafe von verſchiedenen Graden der Ver-
edlung enthaͤlt.

Dann folgt die Einnahme und Ausgabe der ſaͤmmtlichen thieriſchen Produkte,
was z. B. an Butter, Kaͤſe, Milch, ferner an Wolle, Eiern, Honig und Wachs
u. ſ. w. gewonnen, verbraucht und verkauft iſt. Auch die Haͤute, welche vom
Schlachtvieh, und die Sterbefelle, welche von Schafen eingenommen ſind, haben
hier ihre Rubrik. Die uͤber das Molkenwerk wird am beſten tabellariſch darge-
ſtellt wie folget:

[Tabelle]
§. 238.

Dieſe Art von Buchfuͤhrung iſt mannigfaltiger Modifikationen faͤhig, die ein
jeder ſo, wie er ſie nach ſeinen Anſichten und Zwecken zu haben wuͤnſcht, einrichten
kann. Selbige auszumitteln muß einem jeden uͤberlaſſen werden.

Sie iſt unter allen die gebraͤuchlichſte und bekannteſte, und bei dem gewoͤhnli-
chen Wirthſchaftsbetriebe zureichend. Sie giebt eine deutliche Ueberſicht des Ganzen
beim Abſchluſſe eines jeden Monats. Weil man vorausſetzen darf, daß ſie einem
jeden, der etwa die Buͤcher zu revidiren hat, bekannt ſey, ſo kann ſich ein Wirth-
ſchaftsadminiſtrator dadurch am beſten legitimiren. Allein der Vorzug, den ihr
manche aus dem Grunde geben, daß ſie einfacher und leichter ſey, beruhet bloß auf

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[220/0256] Landwirthſchaftliche Buchhaltung. Die Schaͤferei pflegt ihre beſondere Rechnung zu haben, damit man den Abgang jeder Art genauer angeben koͤnne. Dies iſt insbeſondere noͤthig, wenn die Schaͤferei aus verſchiedenen Racen beſteht, oder Schafe von verſchiedenen Graden der Ver- edlung enthaͤlt. Dann folgt die Einnahme und Ausgabe der ſaͤmmtlichen thieriſchen Produkte, was z. B. an Butter, Kaͤſe, Milch, ferner an Wolle, Eiern, Honig und Wachs u. ſ. w. gewonnen, verbraucht und verkauft iſt. Auch die Haͤute, welche vom Schlachtvieh, und die Sterbefelle, welche von Schafen eingenommen ſind, haben hier ihre Rubrik. Die uͤber das Molkenwerk wird am beſten tabellariſch darge- ſtellt wie folget: §. 238. Dieſe Art von Buchfuͤhrung iſt mannigfaltiger Modifikationen faͤhig, die ein jeder ſo, wie er ſie nach ſeinen Anſichten und Zwecken zu haben wuͤnſcht, einrichten kann. Selbige auszumitteln muß einem jeden uͤberlaſſen werden. Sie iſt unter allen die gebraͤuchlichſte und bekannteſte, und bei dem gewoͤhnli- chen Wirthſchaftsbetriebe zureichend. Sie giebt eine deutliche Ueberſicht des Ganzen beim Abſchluſſe eines jeden Monats. Weil man vorausſetzen darf, daß ſie einem jeden, der etwa die Buͤcher zu revidiren hat, bekannt ſey, ſo kann ſich ein Wirth- ſchaftsadminiſtrator dadurch am beſten legitimiren. Allein der Vorzug, den ihr manche aus dem Grunde geben, daß ſie einfacher und leichter ſey, beruhet bloß auf

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/256>, abgerufen am 26.04.2024.