einer besondern Bezeichnung des jüdischen Datums, besonders in Briefen. Vgl. Tendlau, a. a. O., Nr. 973.
[fremdsprachliches Material], Schawuos, Wochenfest (Pfingsten), fällt auf den 6. Siwan, als den 50. Tag nach dem zweiten Passahtage und wird zwei Tage lang voll gefeiert zum Gedächtniß der Empfängniß der göttlichen Gebote durch Moses auf dem Sinai. Die drei vorher- gehenden Vorbereitungstage, [fremdsprachliches Material], Schlosches jeme hag- bola, 3., 4. und 5. Siwan, werden wie Lag beomer gefeiert. 5. Mos. 16, 9. 10. 3. Mos. 23, 15. 16. 2. Mos. 19, 11.
[fremdsprachliches Material], Schiwa ossor betammus, der siebzehnte Tag des Tammus, ist ein großer Fasttag zum Gedächtniß der Erobe- rung Jerusalems, und wird auch schlechthin [fremdsprachliches Material], Zum tam- mus, das Tammusfasten, genannt. Sacharj. 8, 19. Jerem. 39, 2.
[fremdsprachliches Material], Tischo b'of (auch gewöhnlich [fremdsprachliches Material], nämlich [fremdsprachliches Material]=9), der neunte Tag des Monats Aw, einer der größten Fast- und Trauertage zum Gedächtniß des Brandes des ersten und auch des zweiten Tempels. Sacharj. 8, 19. 2. Kön. 25, 8. Jerem. 52, 12. Die 22 Tage vom 17. Tammus bis 9. Aw sind sämmtlich Trauer- tage und werden [fremdsprachliches Material], ben hamzorim, Zwischenzeit, ge- nannt und gleichfalls zu besonderer Datenbezeichnung benutzt. Der auf Tischo b'of folgende Sabbat wird [fremdsprachliches Material], Schabbas na- chamu, genannt, weil an demselben Kap. 40 des Jesaias in den Synagogen gelesen wird, welches anfängt: [fremdsprachliches Material] nachamu, nachamu ami jomar eloheichem, tröstet, tröstet mein Volk, spricht euer Gott. Daher wird auch vom Schabas nachamu an der Monat Aw bis zum folgenden ersten Elul[fremdsprachliches Material], menachem, der Tröster, genannt.
im Omer; vgl. Kap. 68. Nach jüdischer Legende war etwa 130 n. Chr. auf Ostern unter den Schülern des Rabbi Akiba eine bösartige Krankheit ausge- brochen, welche 33 Tage währte. Dadurch ist die Omerzeit zu einer Trauer- gedächtnißzeit geworden, in welcher kein Jsraelit den Bart scheren und Hochzeit halten darf bis zum lag beomer (18. Jjar), an welchem Haupt- und Barthaar wieder geschoren werden und Hochzeitsfeier wieder stattfinden darf. Der derbe Volkswitz hat daher aus lag beomer "lang be mer", liege bei mir, gemacht.
einer beſondern Bezeichnung des jüdiſchen Datums, beſonders in Briefen. Vgl. Tendlau, a. a. O., Nr. 973.
[fremdsprachliches Material], Schawuos, Wochenfeſt (Pfingſten), fällt auf den 6. Siwan, als den 50. Tag nach dem zweiten Paſſahtage und wird zwei Tage lang voll gefeiert zum Gedächtniß der Empfängniß der göttlichen Gebote durch Moſes auf dem Sinai. Die drei vorher- gehenden Vorbereitungstage, [fremdsprachliches Material], Schlosches jeme hag- bola, 3., 4. und 5. Siwan, werden wie Lag beomer gefeiert. 5. Moſ. 16, 9. 10. 3. Moſ. 23, 15. 16. 2. Moſ. 19, 11.
[fremdsprachliches Material], Schiwa ossor betammus, der ſiebzehnte Tag des Tammus, iſt ein großer Faſttag zum Gedächtniß der Erobe- rung Jeruſalems, und wird auch ſchlechthin [fremdsprachliches Material], Zum tam- mus, das Tammusfaſten, genannt. Sacharj. 8, 19. Jerem. 39, 2.
[fremdsprachliches Material], Tischo b’of (auch gewöhnlich [fremdsprachliches Material], nämlich [fremdsprachliches Material]=9), der neunte Tag des Monats Aw, einer der größten Faſt- und Trauertage zum Gedächtniß des Brandes des erſten und auch des zweiten Tempels. Sacharj. 8, 19. 2. Kön. 25, 8. Jerem. 52, 12. Die 22 Tage vom 17. Tammus bis 9. Aw ſind ſämmtlich Trauer- tage und werden [fremdsprachliches Material], ben hamzorim, Zwiſchenzeit, ge- nannt und gleichfalls zu beſonderer Datenbezeichnung benutzt. Der auf Tischo b’of folgende Sabbat wird [fremdsprachliches Material], Schabbas na- chamu, genannt, weil an demſelben Kap. 40 des Jeſaias in den Synagogen geleſen wird, welches anfängt: [fremdsprachliches Material] nachamu, nachamu ami jomar eloheichem, tröſtet, tröſtet mein Volk, ſpricht euer Gott. Daher wird auch vom Schabas nachamu an der Monat Aw bis zum folgenden erſten Elul[fremdsprachliches Material], menachem, der Tröſter, genannt.
im Omer; vgl. Kap. 68. Nach jüdiſcher Legende war etwa 130 n. Chr. auf Oſtern unter den Schülern des Rabbi Akiba eine bösartige Krankheit ausge- brochen, welche 33 Tage währte. Dadurch iſt die Omerzeit zu einer Trauer- gedächtnißzeit geworden, in welcher kein Jſraelit den Bart ſcheren und Hochzeit halten darf bis zum lag beomer (18. Jjar), an welchem Haupt- und Barthaar wieder geſchoren werden und Hochzeitsfeier wieder ſtattfinden darf. Der derbe Volkswitz hat daher aus lag beomer „lāg be mer“, liege bei mir, gemacht.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0466"n="432"/>
einer beſondern Bezeichnung des jüdiſchen Datums, beſonders in<lb/>
Briefen. Vgl. Tendlau, a. a. O., Nr. 973.</p><lb/><p><gapreason="fm"/>, <hirendition="#aq">Schawuos,</hi> Wochenfeſt (Pfingſten), fällt auf den 6.<lb/><hirendition="#aq">Siwan,</hi> als den 50. Tag nach dem zweiten Paſſahtage und wird<lb/>
zwei Tage lang voll gefeiert zum Gedächtniß der Empfängniß der<lb/>
göttlichen Gebote durch Moſes auf dem Sinai. Die drei vorher-<lb/>
gehenden Vorbereitungstage, <gapreason="fm"/>, <hirendition="#aq">Schlosches jeme hag-<lb/>
bola,</hi> 3., 4. und 5. <hirendition="#aq">Siwan,</hi> werden wie <hirendition="#aq">Lag beomer</hi> gefeiert.<lb/>
5. Moſ. 16, 9. 10. 3. Moſ. 23, 15. 16. 2. Moſ. 19, 11.</p><lb/><p><gapreason="fm"/>, <hirendition="#aq">Schiwa ossor betammus,</hi> der ſiebzehnte Tag<lb/>
des <hirendition="#aq">Tammus,</hi> iſt ein großer Faſttag zum Gedächtniß der Erobe-<lb/>
rung Jeruſalems, und wird auch ſchlechthin <gapreason="fm"/>, <hirendition="#aq">Zum tam-<lb/>
mus,</hi> das Tammusfaſten, genannt. Sacharj. 8, 19. Jerem. 39, 2.</p><lb/><p><gapreason="fm"/>, <hirendition="#aq">Tischo b’of</hi> (auch gewöhnlich <gapreason="fm"/>, nämlich <gapreason="fm"/>=9),<lb/>
der neunte Tag des Monats <hirendition="#aq">Aw,</hi> einer der größten Faſt- und<lb/>
Trauertage zum Gedächtniß des Brandes des erſten und auch des<lb/>
zweiten Tempels. Sacharj. 8, 19. 2. Kön. 25, 8. Jerem. 52, 12.<lb/>
Die 22 Tage vom 17. <hirendition="#aq">Tammus</hi> bis 9. <hirendition="#aq">Aw</hi>ſind ſämmtlich Trauer-<lb/>
tage und werden <gapreason="fm"/>, <hirendition="#aq">ben hamzorim,</hi> Zwiſchenzeit, ge-<lb/>
nannt und gleichfalls zu beſonderer Datenbezeichnung benutzt. Der<lb/>
auf <hirendition="#aq">Tischo b’of</hi> folgende Sabbat wird <gapreason="fm"/>, <hirendition="#aq">Schabbas na-<lb/>
chamu,</hi> genannt, weil an demſelben Kap. 40 des Jeſaias in den<lb/>
Synagogen geleſen wird, welches anfängt:<lb/><hirendition="#c"><gapreason="fm"/></hi><lb/><hirendition="#aq">nachamu, nachamu ami jomar eloheichem,</hi> tröſtet, tröſtet mein<lb/>
Volk, ſpricht euer Gott. Daher wird auch vom <hirendition="#aq">Schabas nachamu</hi><lb/>
an der Monat <hirendition="#aq">Aw</hi> bis zum folgenden erſten <hirendition="#aq">Elul</hi><gapreason="fm"/>, <hirendition="#aq">menachem,</hi><lb/>
der Tröſter, genannt.</p><lb/><p><notexml:id="seg2pn_40_2"prev="#seg2pn_40_1"place="foot"n="1)">im Omer; vgl. Kap. 68. Nach jüdiſcher Legende war etwa 130 n. Chr. auf<lb/>
Oſtern unter den Schülern des Rabbi Akiba eine bösartige Krankheit ausge-<lb/>
brochen, welche 33 Tage währte. Dadurch iſt die Omerzeit zu einer Trauer-<lb/>
gedächtnißzeit geworden, in welcher kein Jſraelit den Bart ſcheren und Hochzeit<lb/>
halten darf bis zum <hirendition="#aq">lag beomer</hi> (18. Jjar), an welchem Haupt- und Barthaar<lb/>
wieder geſchoren werden und Hochzeitsfeier wieder ſtattfinden darf. Der derbe<lb/>
Volkswitz hat daher aus <hirendition="#aq">lag beomer</hi>„lāg be mer“, liege bei mir, gemacht.</note></p><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[432/0466]
einer beſondern Bezeichnung des jüdiſchen Datums, beſonders in
Briefen. Vgl. Tendlau, a. a. O., Nr. 973.
_ , Schawuos, Wochenfeſt (Pfingſten), fällt auf den 6.
Siwan, als den 50. Tag nach dem zweiten Paſſahtage und wird
zwei Tage lang voll gefeiert zum Gedächtniß der Empfängniß der
göttlichen Gebote durch Moſes auf dem Sinai. Die drei vorher-
gehenden Vorbereitungstage, _ , Schlosches jeme hag-
bola, 3., 4. und 5. Siwan, werden wie Lag beomer gefeiert.
5. Moſ. 16, 9. 10. 3. Moſ. 23, 15. 16. 2. Moſ. 19, 11.
_ , Schiwa ossor betammus, der ſiebzehnte Tag
des Tammus, iſt ein großer Faſttag zum Gedächtniß der Erobe-
rung Jeruſalems, und wird auch ſchlechthin _ , Zum tam-
mus, das Tammusfaſten, genannt. Sacharj. 8, 19. Jerem. 39, 2.
_ , Tischo b’of (auch gewöhnlich _ , nämlich _ =9),
der neunte Tag des Monats Aw, einer der größten Faſt- und
Trauertage zum Gedächtniß des Brandes des erſten und auch des
zweiten Tempels. Sacharj. 8, 19. 2. Kön. 25, 8. Jerem. 52, 12.
Die 22 Tage vom 17. Tammus bis 9. Aw ſind ſämmtlich Trauer-
tage und werden _ , ben hamzorim, Zwiſchenzeit, ge-
nannt und gleichfalls zu beſonderer Datenbezeichnung benutzt. Der
auf Tischo b’of folgende Sabbat wird _ , Schabbas na-
chamu, genannt, weil an demſelben Kap. 40 des Jeſaias in den
Synagogen geleſen wird, welches anfängt:
_
nachamu, nachamu ami jomar eloheichem, tröſtet, tröſtet mein
Volk, ſpricht euer Gott. Daher wird auch vom Schabas nachamu
an der Monat Aw bis zum folgenden erſten Elul _ , menachem,
der Tröſter, genannt.
1)
1) im Omer; vgl. Kap. 68. Nach jüdiſcher Legende war etwa 130 n. Chr. auf
Oſtern unter den Schülern des Rabbi Akiba eine bösartige Krankheit ausge-
brochen, welche 33 Tage währte. Dadurch iſt die Omerzeit zu einer Trauer-
gedächtnißzeit geworden, in welcher kein Jſraelit den Bart ſcheren und Hochzeit
halten darf bis zum lag beomer (18. Jjar), an welchem Haupt- und Barthaar
wieder geſchoren werden und Hochzeitsfeier wieder ſtattfinden darf. Der derbe
Volkswitz hat daher aus lag beomer „lāg be mer“, liege bei mir, gemacht.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 3. Leipzig, 1862, S. 432. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum03_1862/466>, abgerufen am 15.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.