Natur in einer geschickten und ordentlichen Lehr- art zeiget.
§. 8.
Die vergangene Begebenheiten eines Reichs sind die Quellen, woraus dessen jetziger Zustand unmittelbar fliesset. Daher setzet die Staats- wissenschaft unwidersprechlich eine Kenntniß des Ursprungs und der Hauptveränderungen eines Reichs voraus. Die Geschichte der Staats- veränderungen (Revolutionen) eines Reichs ist also das erste, was in der Staatswissen- schaft eines jeden Volks abgehandelt werden muß. Man geht solche nach gewissen Periodis in einem kurzen Zusammenhange durch, um sich einen Begriff überhaupt zu machen, wie ein Reich durch seine verschiedene Abwechselungen endlich die heutige Gestalt erlanget. Zweyerley ist hiebey hauptsächlich zu erörtern: 1) die Ver- änderungen der Regierungsform, 2) die Ver- änderungen der Provinzen, welche nach und nach entweder einem Staate zugefallen, oder davon abgekommen. Jn den erblichen Monarchien müssen noch 3) die Veränderungen der Fami- lien, welche den Thron besessen, beygefügt werden. Alle übrige besondere Begebenbeiten eines Staats überlassen wir der eigentlich so genannten Historie. Die Revolutionen mit ih- ren Ursachen und Folgen sind zu unserm End- zwecke allein nöthig, und zugleich hinlänglich:
es mag
Vorbereitung zur
Natur in einer geſchickten und ordentlichen Lehr- art zeiget.
§. 8.
Die vergangene Begebenheiten eines Reichs ſind die Quellen, woraus deſſen jetziger Zuſtand unmittelbar flieſſet. Daher ſetzet die Staats- wiſſenſchaft unwiderſprechlich eine Kenntniß des Urſprungs und der Hauptveraͤnderungen eines Reichs voraus. Die Geſchichte der Staats- veraͤnderungen (Revolutionen) eines Reichs iſt alſo das erſte, was in der Staatswiſſen- ſchaft eines jeden Volks abgehandelt werden muß. Man geht ſolche nach gewiſſen Periodis in einem kurzen Zuſammenhange durch, um ſich einen Begriff uͤberhaupt zu machen, wie ein Reich durch ſeine verſchiedene Abwechſelungen endlich die heutige Geſtalt erlanget. Zweyerley iſt hiebey hauptſaͤchlich zu eroͤrtern: 1) die Ver- aͤnderungen der Regierungsform, 2) die Ver- aͤnderungen der Provinzen, welche nach und nach entweder einem Staate zugefallen, oder davon abgekommen. Jn den erblichen Monarchien muͤſſen noch 3) die Veraͤnderungen der Fami- lien, welche den Thron beſeſſen, beygefuͤgt werden. Alle uͤbrige beſondere Begebenbeiten eines Staats uͤberlaſſen wir der eigentlich ſo genannten Hiſtorie. Die Revolutionen mit ih- ren Urſachen und Folgen ſind zu unſerm End- zwecke allein noͤthig, und zugleich hinlaͤnglich:
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Vorbereitung zur
Natur in einer geſchickten und ordentlichen Lehr-
art zeiget.
§. 8.
Die vergangene Begebenheiten eines Reichs
ſind die Quellen, woraus deſſen jetziger Zuſtand
unmittelbar flieſſet. Daher ſetzet die Staats-
wiſſenſchaft unwiderſprechlich eine Kenntniß des
Urſprungs und der Hauptveraͤnderungen eines
Reichs voraus. Die Geſchichte der Staats-
veraͤnderungen (Revolutionen) eines Reichs
iſt alſo das erſte, was in der Staatswiſſen-
ſchaft eines jeden Volks abgehandelt werden
muß. Man geht ſolche nach gewiſſen Periodis
in einem kurzen Zuſammenhange durch, um ſich
einen Begriff uͤberhaupt zu machen, wie ein
Reich durch ſeine verſchiedene Abwechſelungen
endlich die heutige Geſtalt erlanget. Zweyerley
iſt hiebey hauptſaͤchlich zu eroͤrtern: 1) die Ver-
aͤnderungen der Regierungsform, 2) die Ver-
aͤnderungen der Provinzen, welche nach und nach
entweder einem Staate zugefallen, oder davon
abgekommen. Jn den erblichen Monarchien
muͤſſen noch 3) die Veraͤnderungen der Fami-
lien, welche den Thron beſeſſen, beygefuͤgt
werden. Alle uͤbrige beſondere Begebenbeiten
eines Staats uͤberlaſſen wir der eigentlich ſo
genannten Hiſtorie. Die Revolutionen mit ih-
ren Urſachen und Folgen ſind zu unſerm End-
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Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken. Göttingen, 1749, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/achenwall_staatswissenschaft_1749/20>, abgerufen am 01.12.2023.
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