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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 1. Berlin, 1852.

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ich doch selbst kaum gedacht, daß der Mensch so ver¬
worfen ist! Und dieser Schluß: ""Demnächst kann
ich nicht umhin, es gerade in diesem Augenblick als
eine dringendste Pflicht Eurer Königlichen Majestät
zu Füßen zu legen, die Angelegenheit nur von dem
angegebenen höheren Gesichtspunkte zu betrachten,
und den Rücksichten der Humanität und Gnade, denen
höchst Ihr Herz so gern sich erschließt, diesmal nicht
nachzugeben. Ja ich muß für strengste Handhabung
der Gerechtigkeit nicht allein im Interesse des all¬
gemeinen Staatswohles und zur Erhaltung der Mo¬
ralität unter Dero Dienern stimmen, sondern auch in
specieller Rücksicht auf die Männer und erprobten
Staatsdiener, denen Eure Majestät höchst Ihr Ver¬
trauen besonders zuzuwenden geruht. Leider steht die
betreffende pflichtvergessene Person durch entfernte
Verwandschafts- und frühere gesellschaftliche Bande
mit einem oder einigen dieser gedachten Männer in
einer gewissen Relation, und es ist gewissen ihrer
Feinde und Neider eine willkommene Aufgabe, aus
diesem zufälligen Annex Verdächtigungsgründe zu
schöpfen, ich wiederhole es, gegen Männer, die
der Verdacht nicht berühren kann, weil ihr Character
und ihr Verdienst von Euer Majestät gewürdigt sind.
Desto mehr wird es zur Pflicht, gerade im Interesse
des Thrones, auch vor dem Publikum diese Männer
zu schützen. Eure Majestät können ihnen keine will¬
kommenere Rechtfertigung gewähren, als wenn Sie
das Recht, und nur das Recht walten lassen. Was

ich doch ſelbſt kaum gedacht, daß der Menſch ſo ver¬
worfen iſt! Und dieſer Schluß: „„Demnächſt kann
ich nicht umhin, es gerade in dieſem Augenblick als
eine dringendſte Pflicht Eurer Königlichen Majeſtät
zu Füßen zu legen, die Angelegenheit nur von dem
angegebenen höheren Geſichtspunkte zu betrachten,
und den Rückſichten der Humanität und Gnade, denen
höchſt Ihr Herz ſo gern ſich erſchließt, diesmal nicht
nachzugeben. Ja ich muß für ſtrengſte Handhabung
der Gerechtigkeit nicht allein im Intereſſe des all¬
gemeinen Staatswohles und zur Erhaltung der Mo¬
ralität unter Dero Dienern ſtimmen, ſondern auch in
ſpecieller Rückſicht auf die Männer und erprobten
Staatsdiener, denen Eure Majeſtät höchſt Ihr Ver¬
trauen beſonders zuzuwenden geruht. Leider ſteht die
betreffende pflichtvergeſſene Perſon durch entfernte
Verwandſchafts- und frühere geſellſchaftliche Bande
mit einem oder einigen dieſer gedachten Männer in
einer gewiſſen Relation, und es iſt gewiſſen ihrer
Feinde und Neider eine willkommene Aufgabe, aus
dieſem zufälligen Annex Verdächtigungsgründe zu
ſchöpfen, ich wiederhole es, gegen Männer, die
der Verdacht nicht berühren kann, weil ihr Character
und ihr Verdienſt von Euer Majeſtät gewürdigt ſind.
Deſto mehr wird es zur Pflicht, gerade im Intereſſe
des Thrones, auch vor dem Publikum dieſe Männer
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[249/0263] ich doch ſelbſt kaum gedacht, daß der Menſch ſo ver¬ worfen iſt! Und dieſer Schluß: „„Demnächſt kann ich nicht umhin, es gerade in dieſem Augenblick als eine dringendſte Pflicht Eurer Königlichen Majeſtät zu Füßen zu legen, die Angelegenheit nur von dem angegebenen höheren Geſichtspunkte zu betrachten, und den Rückſichten der Humanität und Gnade, denen höchſt Ihr Herz ſo gern ſich erſchließt, diesmal nicht nachzugeben. Ja ich muß für ſtrengſte Handhabung der Gerechtigkeit nicht allein im Intereſſe des all¬ gemeinen Staatswohles und zur Erhaltung der Mo¬ ralität unter Dero Dienern ſtimmen, ſondern auch in ſpecieller Rückſicht auf die Männer und erprobten Staatsdiener, denen Eure Majeſtät höchſt Ihr Ver¬ trauen beſonders zuzuwenden geruht. Leider ſteht die betreffende pflichtvergeſſene Perſon durch entfernte Verwandſchafts- und frühere geſellſchaftliche Bande mit einem oder einigen dieſer gedachten Männer in einer gewiſſen Relation, und es iſt gewiſſen ihrer Feinde und Neider eine willkommene Aufgabe, aus dieſem zufälligen Annex Verdächtigungsgründe zu ſchöpfen, ich wiederhole es, gegen Männer, die der Verdacht nicht berühren kann, weil ihr Character und ihr Verdienſt von Euer Majeſtät gewürdigt ſind. Deſto mehr wird es zur Pflicht, gerade im Intereſſe des Thrones, auch vor dem Publikum dieſe Männer zu ſchützen. Eure Majeſtät können ihnen keine will¬ kommenere Rechtfertigung gewähren, als wenn Sie das Recht, und nur das Recht walten laſſen. Was

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 1. Berlin, 1852, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe01_1852/263>, abgerufen am 30.04.2024.