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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 2. Berlin, 1852.

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einige Wochen Haft kosten werden. Was man nicht
alles der Diplomatie verdankt!" setzte er hinzu, auf
den Wagen springend.

Beim Heimwege war der Legationsrath ver¬
stimmt. Der Attache konnte es nicht unterlassen, ihn
als Collegen zu railliren. Er hatte herausgebracht,
daß die Angelegenheit des Fürsten von Bentheim-
Schlotz-Baben-Oberstein keine andre sein könne, als
der Erlaß der Transitosteuer wegen tausend Kruken
Schlotz-Baben-Obersteiner Mineralwasser, welche bei
der Accise mit Beschlag belegt worden, zu erwirken.
Wer aber konnte sich für das Mineralwasser und die
unangetastete Ehre seines Regocianten so lebhaft
interessiren, daß er, um zu retten, das Duell der
Polizei denuncirte -- wer anders als die Geheim¬
räthin Lupinus.

"Sie haben ganz recht, sagte der Legationsrath,
als er auf dem Gensd'armenmarkt halten ließ und
ausstieg, ich gehe auch eben, um ihr zu danken, oder
zu zürnen."

Aber der Legationsrath bog nur scheinbar in die
Jägerstraße ein, als der Wagen weiter rollte. Er
eilte rasch um die Ecke und durch die Markgrafen¬
straße nach den Linden, wo er im Hotel der Fürstin
Gargazin verschwand.

Die Fürstin schrieb an ihrem Secretair an
mehren Briefen, für welche die Boten warteten.
Niemand sollte gemeldet werden, der Legationsrath
ward aber dennoch durch einen vertrauten Kammer¬

einige Wochen Haft koſten werden. Was man nicht
alles der Diplomatie verdankt!“ ſetzte er hinzu, auf
den Wagen ſpringend.

Beim Heimwege war der Legationsrath ver¬
ſtimmt. Der Attaché konnte es nicht unterlaſſen, ihn
als Collegen zu railliren. Er hatte herausgebracht,
daß die Angelegenheit des Fürſten von Bentheim-
Schlotz-Baben-Oberſtein keine andre ſein könne, als
der Erlaß der Tranſitoſteuer wegen tauſend Kruken
Schlotz-Baben-Oberſteiner Mineralwaſſer, welche bei
der Acciſe mit Beſchlag belegt worden, zu erwirken.
Wer aber konnte ſich für das Mineralwaſſer und die
unangetaſtete Ehre ſeines Regocianten ſo lebhaft
intereſſiren, daß er, um zu retten, das Duell der
Polizei denuncirte — wer anders als die Geheim¬
räthin Lupinus.

„Sie haben ganz recht, ſagte der Legationsrath,
als er auf dem Gensd'armenmarkt halten ließ und
ausſtieg, ich gehe auch eben, um ihr zu danken, oder
zu zürnen.“

Aber der Legationsrath bog nur ſcheinbar in die
Jägerſtraße ein, als der Wagen weiter rollte. Er
eilte raſch um die Ecke und durch die Markgrafen¬
ſtraße nach den Linden, wo er im Hotel der Fürſtin
Gargazin verſchwand.

Die Fürſtin ſchrieb an ihrem Secretair an
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[266/0276] einige Wochen Haft koſten werden. Was man nicht alles der Diplomatie verdankt!“ ſetzte er hinzu, auf den Wagen ſpringend. Beim Heimwege war der Legationsrath ver¬ ſtimmt. Der Attaché konnte es nicht unterlaſſen, ihn als Collegen zu railliren. Er hatte herausgebracht, daß die Angelegenheit des Fürſten von Bentheim- Schlotz-Baben-Oberſtein keine andre ſein könne, als der Erlaß der Tranſitoſteuer wegen tauſend Kruken Schlotz-Baben-Oberſteiner Mineralwaſſer, welche bei der Acciſe mit Beſchlag belegt worden, zu erwirken. Wer aber konnte ſich für das Mineralwaſſer und die unangetaſtete Ehre ſeines Regocianten ſo lebhaft intereſſiren, daß er, um zu retten, das Duell der Polizei denuncirte — wer anders als die Geheim¬ räthin Lupinus. „Sie haben ganz recht, ſagte der Legationsrath, als er auf dem Gensd'armenmarkt halten ließ und ausſtieg, ich gehe auch eben, um ihr zu danken, oder zu zürnen.“ Aber der Legationsrath bog nur ſcheinbar in die Jägerſtraße ein, als der Wagen weiter rollte. Er eilte raſch um die Ecke und durch die Markgrafen¬ ſtraße nach den Linden, wo er im Hotel der Fürſtin Gargazin verſchwand. Die Fürſtin ſchrieb an ihrem Secretair an mehren Briefen, für welche die Boten warteten. Niemand ſollte gemeldet werden, der Legationsrath ward aber dennoch durch einen vertrauten Kammer¬

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 2. Berlin, 1852, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe02_1852/276>, abgerufen am 29.04.2024.