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Allgemeine Zeitung. Nr. 6. Augsburg, 6. Januar 1840.

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[9]
Edictal-Ladung,
Verschollenheits-Erklärung der seit den russischen und französischen Feldzügen vermißten Nikolaus und Paul Glasl von Poigenberg betreffend.

Paul Glasl, Bauerssohn von Poigenberg, und Soldat des Regiments Erbgroßherzog von Hessen, wurde im Grundbuche dieses Regiments als am 19 October 1819 in Rußland gefangen abgeschrieben, und hat seit dieser Zeit weder Kunde von sich gegeben, noch sich persönlich zur Empfangnahme seines Elterngutes von 325 fl., welches auf dem Anwesen des Balthasar Neumair Glasl von Poigenberg hypothekarisch versichert ist, gemeldet.

Gleiches ist der Fall bei dessen Bruder Nikolaus Glasl. Soldat des k. Infanterieregiments Prinz Karl, welcher am 16 October 1814 als auswärts krank in den Listen des genannten Regiments abgeführt wurde.

Auf Andringen der Verwandten der beiden Vorgenannten werden dieselben oder deren allenfallsige eheliche Descendenz aufgefordert, sich
binnen sechs Monaten
um so sicherer bei dem unterfertigten k. Landgericht zu melden, als sie im entgegengesetzten Falle für verschollen erklärt, und ihr in je 325 fl. bestehendes Vermögen ihren gesetzlichen Erben gegen Caution ausgefolgt werden würde.

Den 30 November 1839.

Königliches Landgericht Erding.

Bartsch.


[8]
Bekanntmachung.

Wer an dem Rücklasse des dahier verstorbenen Handelsmannes Joseph Oberbucher, Firma: Brenner und Neumaier, aus welchem Rechtstitel immer einen Anspruch erheben zu können meint, wird hiemit aufgefordert, solchen
innerhalb 60 Tagen a dato
bei der unterfertigten Verlassenschaftsbehörde um so sicherer geltend zu machen, als nach Umfluß dieser Frist ohne Rücksichtnahme auf spätere Anmeldungen mit gänzlicher Bereinigung der Verlassenschaft, vielmehr gegebenen Falles mit Extradition des Rücklasses an die Intestaterben vorgeschrittten werden wird.

Zugleich werden alle diejenigen, welche etwas von dem Vermögen des Defuncten in Handen haben, aufgefordert, solches bei Vermeidung nochmaligen Ersatzes, jedoch unter Vorbehalt allenfallsiger Rechte, binnen gleicher Frist hierorts zu hinterlegen.

Freising, den 27 December 1839.

Königliches Landgericht Freising.

Grosch, Landrichter.


[3-4]
Ulm.
Gläubiger-Aufruf.

Da die Tochter des am 10 November d. J. gestorbenen königl. würtembergischen Kammerherrn. Freiherrn Franz Gebhard v. Bernhausen auf Herrlingen und Klingenstein, Oberamts Blaubeuren, die Erbschaft nur mit der Rechts-Wohlthat des Inventars angetreten hat, so ergeht an diejenigen, welche an dessen Verlaßthum Ansprüche machen zu können glauben, hiemit die Aufforderung, ihre Ansprüche
innerhalb der Frist von 45 Tagen
um so gewisser dahier anzumelden, und die nöthigen Beweis-Urkunden dafür vorzulegen, als nach Ablauf dieser Frist das Verlassenschafts-Inventar geschlossen und später auftretende Prätendenten nicht mehr berücksichtigt würden.

So beschlossen im Pupillen-Senat des königl. Gerichtshofs für den Donaukreis, Ulm, den 30 December 1839.

Essich.

[10-11]
Bierbrauerei-Verkauf.

Eine im besten Betrieb und Zustand sich befindliche Bierbrauerei dahier wird sammt allen Brauereirequisiten und bedeutenden Vorräthen unter billigen Bedingungen verkauft. Nähere Auskunft ertheilt

Nürnberg, im Januar 1840.

das öffentliche Commissions-Bureau des J. St. Schmidt S. Nr. 100.

[4810-12]
Edictal-Citation.

Den dießgerichtlichen Stiftungen sind von den nachhin verzeichneten, bei der k. Staatsschuldentilgungs-Specialcasse in München anliegenden Capitalien die Urkunden zu Ver[l]ust gegangen. Auf gestellten Antrag werden nun die unbekannten Inhaber dieser Urkunden hiemit aufgefordert, dieselben
binnen sechs Monaten,
von heute an gerechnet, bei dem unterzeichneten Gericht um so gewisser vorzuweisen, als sie außerdem für kraftlos erklärt werden würden. - Am 13 November 1839.

Königliches Landgericht Neumarkt in Oberbayern.

Guggenbiller, Landrichter.


[irrelevantes Material - fehlt]

[9]
Edictal-Ladung,
Verschollenheits-Erklärung der seit den russischen und französischen Feldzügen vermißten Nikolaus und Paul Glasl von Poigenberg betreffend.

Paul Glasl, Bauerssohn von Poigenberg, und Soldat des Regiments Erbgroßherzog von Hessen, wurde im Grundbuche dieses Regiments als am 19 October 1819 in Rußland gefangen abgeschrieben, und hat seit dieser Zeit weder Kunde von sich gegeben, noch sich persönlich zur Empfangnahme seines Elterngutes von 325 fl., welches auf dem Anwesen des Balthasar Neumair Glasl von Poigenberg hypothekarisch versichert ist, gemeldet.

Gleiches ist der Fall bei dessen Bruder Nikolaus Glasl. Soldat des k. Infanterieregiments Prinz Karl, welcher am 16 October 1814 als auswärts krank in den Listen des genannten Regiments abgeführt wurde.

Auf Andringen der Verwandten der beiden Vorgenannten werden dieselben oder deren allenfallsige eheliche Descendenz aufgefordert, sich
binnen sechs Monaten
um so sicherer bei dem unterfertigten k. Landgericht zu melden, als sie im entgegengesetzten Falle für verschollen erklärt, und ihr in je 325 fl. bestehendes Vermögen ihren gesetzlichen Erben gegen Caution ausgefolgt werden würde.

Den 30 November 1839.

Königliches Landgericht Erding.

Bartsch.


[8]
Bekanntmachung.

Wer an dem Rücklasse des dahier verstorbenen Handelsmannes Joseph Oberbucher, Firma: Brenner und Neumaier, aus welchem Rechtstitel immer einen Anspruch erheben zu können meint, wird hiemit aufgefordert, solchen
innerhalb 60 Tagen a dato
bei der unterfertigten Verlassenschaftsbehörde um so sicherer geltend zu machen, als nach Umfluß dieser Frist ohne Rücksichtnahme auf spätere Anmeldungen mit gänzlicher Bereinigung der Verlassenschaft, vielmehr gegebenen Falles mit Extradition des Rücklasses an die Intestaterben vorgeschrittten werden wird.

Zugleich werden alle diejenigen, welche etwas von dem Vermögen des Defuncten in Handen haben, aufgefordert, solches bei Vermeidung nochmaligen Ersatzes, jedoch unter Vorbehalt allenfallsiger Rechte, binnen gleicher Frist hierorts zu hinterlegen.

Freising, den 27 December 1839.

Königliches Landgericht Freising.

Grosch, Landrichter.


[3-4]
Ulm.
Gläubiger-Aufruf.

Da die Tochter des am 10 November d. J. gestorbenen königl. würtembergischen Kammerherrn. Freiherrn Franz Gebhard v. Bernhausen auf Herrlingen und Klingenstein, Oberamts Blaubeuren, die Erbschaft nur mit der Rechts-Wohlthat des Inventars angetreten hat, so ergeht an diejenigen, welche an dessen Verlaßthum Ansprüche machen zu können glauben, hiemit die Aufforderung, ihre Ansprüche
innerhalb der Frist von 45 Tagen
um so gewisser dahier anzumelden, und die nöthigen Beweis-Urkunden dafür vorzulegen, als nach Ablauf dieser Frist das Verlassenschafts-Inventar geschlossen und später auftretende Prätendenten nicht mehr berücksichtigt würden.

So beschlossen im Pupillen-Senat des königl. Gerichtshofs für den Donaukreis, Ulm, den 30 December 1839.

Essich.

[10-11]
Bierbrauerei-Verkauf.

Eine im besten Betrieb und Zustand sich befindliche Bierbrauerei dahier wird sammt allen Brauereirequisiten und bedeutenden Vorräthen unter billigen Bedingungen verkauft. Nähere Auskunft ertheilt

Nürnberg, im Januar 1840.

das öffentliche Commissions-Bureau des J. St. Schmidt S. Nr. 100.

[4810-12]
Edictal-Citation.

Den dießgerichtlichen Stiftungen sind von den nachhin verzeichneten, bei der k. Staatsschuldentilgungs-Specialcasse in München anliegenden Capitalien die Urkunden zu Ver[l]ust gegangen. Auf gestellten Antrag werden nun die unbekannten Inhaber dieser Urkunden hiemit aufgefordert, dieselben
binnen sechs Monaten,
von heute an gerechnet, bei dem unterzeichneten Gericht um so gewisser vorzuweisen, als sie außerdem für kraftlos erklärt werden würden. – Am 13 November 1839.

Königliches Landgericht Neumarkt in Oberbayern.

Guggenbiller, Landrichter.


[irrelevantes Material – fehlt]
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[0045/0013] [9] Edictal-Ladung, Verschollenheits-Erklärung der seit den russischen und französischen Feldzügen vermißten Nikolaus und Paul Glasl von Poigenberg betreffend. Paul Glasl, Bauerssohn von Poigenberg, und Soldat des Regiments Erbgroßherzog von Hessen, wurde im Grundbuche dieses Regiments als am 19 October 1819 in Rußland gefangen abgeschrieben, und hat seit dieser Zeit weder Kunde von sich gegeben, noch sich persönlich zur Empfangnahme seines Elterngutes von 325 fl., welches auf dem Anwesen des Balthasar Neumair Glasl von Poigenberg hypothekarisch versichert ist, gemeldet. Gleiches ist der Fall bei dessen Bruder Nikolaus Glasl. Soldat des k. Infanterieregiments Prinz Karl, welcher am 16 October 1814 als auswärts krank in den Listen des genannten Regiments abgeführt wurde. Auf Andringen der Verwandten der beiden Vorgenannten werden dieselben oder deren allenfallsige eheliche Descendenz aufgefordert, sich binnen sechs Monaten um so sicherer bei dem unterfertigten k. Landgericht zu melden, als sie im entgegengesetzten Falle für verschollen erklärt, und ihr in je 325 fl. bestehendes Vermögen ihren gesetzlichen Erben gegen Caution ausgefolgt werden würde. Den 30 November 1839. Königliches Landgericht Erding. Bartsch. [8] Bekanntmachung. Wer an dem Rücklasse des dahier verstorbenen Handelsmannes Joseph Oberbucher, Firma: Brenner und Neumaier, aus welchem Rechtstitel immer einen Anspruch erheben zu können meint, wird hiemit aufgefordert, solchen innerhalb 60 Tagen a dato bei der unterfertigten Verlassenschaftsbehörde um so sicherer geltend zu machen, als nach Umfluß dieser Frist ohne Rücksichtnahme auf spätere Anmeldungen mit gänzlicher Bereinigung der Verlassenschaft, vielmehr gegebenen Falles mit Extradition des Rücklasses an die Intestaterben vorgeschrittten werden wird. Zugleich werden alle diejenigen, welche etwas von dem Vermögen des Defuncten in Handen haben, aufgefordert, solches bei Vermeidung nochmaligen Ersatzes, jedoch unter Vorbehalt allenfallsiger Rechte, binnen gleicher Frist hierorts zu hinterlegen. Freising, den 27 December 1839. Königliches Landgericht Freising. Grosch, Landrichter. [3-4] Ulm. Gläubiger-Aufruf. Da die Tochter des am 10 November d. J. gestorbenen königl. würtembergischen Kammerherrn. Freiherrn Franz Gebhard v. Bernhausen auf Herrlingen und Klingenstein, Oberamts Blaubeuren, die Erbschaft nur mit der Rechts-Wohlthat des Inventars angetreten hat, so ergeht an diejenigen, welche an dessen Verlaßthum Ansprüche machen zu können glauben, hiemit die Aufforderung, ihre Ansprüche innerhalb der Frist von 45 Tagen um so gewisser dahier anzumelden, und die nöthigen Beweis-Urkunden dafür vorzulegen, als nach Ablauf dieser Frist das Verlassenschafts-Inventar geschlossen und später auftretende Prätendenten nicht mehr berücksichtigt würden. So beschlossen im Pupillen-Senat des königl. Gerichtshofs für den Donaukreis, Ulm, den 30 December 1839. Essich. [10-11] Bierbrauerei-Verkauf. Eine im besten Betrieb und Zustand sich befindliche Bierbrauerei dahier wird sammt allen Brauereirequisiten und bedeutenden Vorräthen unter billigen Bedingungen verkauft. Nähere Auskunft ertheilt Nürnberg, im Januar 1840. das öffentliche Commissions-Bureau des J. St. Schmidt S. Nr. 100. [4810-12] Edictal-Citation. Den dießgerichtlichen Stiftungen sind von den nachhin verzeichneten, bei der k. Staatsschuldentilgungs-Specialcasse in München anliegenden Capitalien die Urkunden zu Verlust gegangen. Auf gestellten Antrag werden nun die unbekannten Inhaber dieser Urkunden hiemit aufgefordert, dieselben binnen sechs Monaten, von heute an gerechnet, bei dem unterzeichneten Gericht um so gewisser vorzuweisen, als sie außerdem für kraftlos erklärt werden würden. – Am 13 November 1839. Königliches Landgericht Neumarkt in Oberbayern. Guggenbiller, Landrichter. _

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 6. Augsburg, 6. Januar 1840, S. 0045. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_006_18400106/13>, abgerufen am 29.04.2024.