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Allgemeine Zeitung. Nr. 16. Augsburg, 16. Januar 1840.

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viele Aufmerksamkeit erregt, doch kommen unsere Blätter darin überein, daß er eben so voll ungegründeter Behauptungen, als falscher Schlüsse sey. So hatte das französische Blatt unter Anderm gesagt, dem Könige der Niederlande bleibe nun keine andere Wahl, als entweder dem Verlangen der Generalstaaten nachzugeben oder die Kammer aufzulösen und neue Wahlen anzuordnen. Es hat dabei jedoch gänzlich übersehen, daß in den Niederlanden eine solche Auflösung der Kammer ect. gar nicht möglich ist, indem das Grundgesetz hievon nichts weiß. Ferner behauptet das Journal des Debats, der König habe das Land ohne Zustimmung und Wissen der Generalstaaten während der letzten zehn Jahre mit einer Schuld von 400 Millionen fl. beschwert; daran ist aber kein wahres Wort. Ebenso ungegründet ist, daß die Kammer ihre Befugnisse überschritten, indem sie das Anleihegesetz verworfen; dieses Gesetz stand vielmehr (wie die holländischen Blätter bemerken) mit dem Budget in engster Verbindung, und die Kammer hat bloß das wiederholt, was sie bereits in mehrern frühern Jahren gethan, nämlich sie hat in Erwägung gezogen, ob das Land eine neue Colonialschuld anerkennen soll oder nicht. "Das Journal des Debats," so fügt das Handelsblad hinzu, "verkennt den Zustand und den Geist der niederländischen Nation, indem es glaubt, daß hier nicht die übergroße Mehrheit unerschütterlich an der Behauptung bürgerlicher Rechte und Freiheiten festhalte, wenn sie auch einen Abscheu vor Ruhestörungen und Umwälzungen hat. Mit Vertrauen folgt das Land den ruhigen Berathungen der Generalstaaten, und hofft, daß die Regierung in Betreff einer Revision des Grundgesetzes mit weiser Nachgiebigkeit angemessenen Wünschen entgegenkommen werde."

Man bezeichnet den erst aus Belgien zurückgekehrten und mit unserm Finanzwesen wohlvertrauten Advocaten, Hrn. Faber van Riemsdyk, als den Nachfolger des Finanzministers Hrn. Beelaerts van Blockland.

Schweiz.

Der Vorort hat unterm 10 d. nachfolgendes Kreisschreiben an die eidgenössischen Stände beschlossen, bezüglich auf die Walliser Verhältnisse: "Wir sehen uns in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt, Euer Hochwohlgeboren hiemit anzuzeigen, daß die Herren eidgenössischen Repräsentanten im Kanton Wallis mittelst Schreiben vom 1 d. M. dem eidgenössischen Vorort erklärt haben: sie betrachten ihre Mission im Kanton Wallis aus dem Grunde als beendigt, weil für sie alle Hoffnung geschwunden sey, die im Kanton Wallis obwaltenden Anstände auf dem Wege einer gütlichen Vermittelung zu beseitigen. Da die Herren Repräsentanten den eidgenössischen Vorort gleichzeitig davon unterrichtet haben, daß die früher in Betreff eines möglichen Landfriedensbruchs gehegten Besorgnisse sich wesentlich gemindert haben, so haben wir uns veranlaßt gefunden, die Herren Repräsentanten vorläufig zu ermächtigen, den Kanton Wallis zu verlassen, sobald der eidgenössische Vorort den zu gewärtigenden Schlußbericht in Berathung gezogen und auf denselben gegründet die allfällig erforderlichen Verfügungen getroffen haben wird. Während wir nicht versäumen werden, Euer Hochwohlgeboren den vorerwähnten Schlußbericht seiner Zeit zur Kenntniß zu bringen, finden wir uns veranlaßt, Hochdenselben dermalen schon die Gründe vorzulegen, welche uns vermögen, des Rücktritts der Herren eidgenössischen Repräsentanten ungeachtet, die am 28 Herbstmonat vertagte Tagsatzung für einmal nicht einzuberufen. Einerseits nämlich scheint noch etwelche Hoffnung vorhanden zu seyn, daß die Vermittelung der im Kanton Wallis obwaltenden Anstände, sey es durch einen Zusammentritt von Ausschüssen der verschiedenen bestehenden Behörden, sey es durch von den verschiedenen Landestheilen erbetene, aus Magistraten anderer Kantone gewählte Vermittler, oder auf andere entsprechende Weise erzielt werden könne. Die Ueberzeugung, daß der gegenwärtige Zustand im Kanton Wallis nicht länger andauern dürfe, scheint nämlich dort selbst immer allgemeiner zu werden, und diejenige, daß durch die Wiedervereinigung der momentan entzweiten Brüder die Wohlfahrt Aller am sichersten gefördert werde, soll bereits die Einsichtigern auf beiden Seiten durchdringen. Andererseits wünscht der eidgenössische Vorort ohne die dringendste Nothwendigkeit nicht in einem Zeitpunkt gemeineidgenössische Verhandlungen zu veranstalten, in welchem die meisten Kantone ihre ganze Aufmerksamkeit innern Verwaltungsangelegenheiten zuzuwenden pflegen. Bei einer solchen Sachlage glaubte der eidgenössische Vorort sich darauf beschränken zu sollen, von sich aus alle diejenigen Schritte vorzukehren, welche er für Aufrechthaltung des Landfriedens im Kanton Wallis für zweckmäßig hält, und welche ihm geeignet scheinen, um das in der Bevölkerung des Kantons Wallis selbst erwachte Verlangen zur Ausgleichung der obwaltenden Anstände nach besten Kräften zu fördern. Indem der eidgenössische Vorort Euer Hochwohlgeboren anmit die Motive zur Kenntniß bringt, welche ihn bewegen, von der ihm zustehenden Vollmacht der Einberufung der Tagsatzung für einmal keinen Gebrauch zu machen, wünscht derselbe sehnlichst zu erfahren, inwiefern Hochdieselben den Ansichten, welche ihn dießfalls geleitet haben, beipflichten. Schließlich benutzen wir diesen Anlaß Euch, getreue, liebe Eidgenossen! unserer vollkommenen Hochachtung wiederholt zu versichern und Euch sammt uns in den Machtschutz des Allerhöchsten zu empfehlen.

Deutschland.
Erlangen.

Nach der amtlich ausgegebenen Uebersicht des Personalstandes der Universität und dem beigegebenen Verzeichniß der Studirenden im laufenden Wintersemester, befinden sich dahier 33 Professoren und 10 Privatdocenten. Die Gesammtzahl der Studirenden beträgt 325, worunter 33 Ausländer; zur theologischen Facultät gehören 148, zur juristischen 87, zur medicinischen 63, zur philosophischen 27. Im vorigen Semester betrug die Zahl der Studirenden 285. Irrig haben mehrere Blätter berichtet, daß die theologische Facultät zur Wiederbesetzung der durch Olshausens Tod erledigten Professur keine Vorschläge gemacht habe. Dem Vernehmen nach sind höheren Orts auch bereits Schritte geschehen, um einen der berühmtesten Lehrer der Theologie im nördlichen Deutschland zu gewinnen.

Die Leipziger Allg. Zeitung setzt uns in ihrem Blatte vom 1 d. von einer Unternehmung in Kenntniß, von welcher hier Niemand etwas ahnete. Es soll nämlich eine Sammlung, ähnlich der der hiesigen Bibliophilen, und zwar nicht von einem Vereine, sondern vom Hrn. Geheimen Hofrath v. Münch allein unternommen werden. Der ältere Verein wird sich über die Seitenhiebe zu trösten wissen, welche jener Artikel enthält; unsere Stadt darf sich freuen, Kräfte genug für zwei derartige Unternehmungen zu besitzen. Die längst gehegte Vermuthung über die Quelle der zahlreichen, und in kirchlichen Angelegenheiten mit ungewöhnlichem Tact verfaßten Correspondenzartikel aus Stuttgart in jenem Blatte steigert sich dadurch bis nahe an die Gewißheit.

Wie man erfährt, wäre Dr. Beurmann, als gewandter Schriftsteller bekannt, mit der Redaction unserer Oberpostamtszeitung, während Hofrath Berly's Krankenlager, beauftragt worden. Dr. Schuster, Redacteur des mit dieser Zeitung verbundenen Conversationsblattes, war seit Berly's Erkrankung auch mit der Redaction der Zeitung beauftragt. (Schw. M.)

Heute haben die öffentlichen Sitzungen auch in der ersten Kammer'wieder ihren Anfang genommen. Das Erste, womit man sich beschäftigte, waren einige Ergänzungswahlen, dazu bestimmt, die durch den Tod des Bürgermeisters Dr. Deutrich entstandenen Lücken auszufüllen. Zu Candidaten für die Stelle des Vicepräsidenten wurden hierbei zuvörderst ernannt: Regierungsrath v. Carlowitz, Amtshauptmann

viele Aufmerksamkeit erregt, doch kommen unsere Blätter darin überein, daß er eben so voll ungegründeter Behauptungen, als falscher Schlüsse sey. So hatte das französische Blatt unter Anderm gesagt, dem Könige der Niederlande bleibe nun keine andere Wahl, als entweder dem Verlangen der Generalstaaten nachzugeben oder die Kammer aufzulösen und neue Wahlen anzuordnen. Es hat dabei jedoch gänzlich übersehen, daß in den Niederlanden eine solche Auflösung der Kammer ect. gar nicht möglich ist, indem das Grundgesetz hievon nichts weiß. Ferner behauptet das Journal des Débats, der König habe das Land ohne Zustimmung und Wissen der Generalstaaten während der letzten zehn Jahre mit einer Schuld von 400 Millionen fl. beschwert; daran ist aber kein wahres Wort. Ebenso ungegründet ist, daß die Kammer ihre Befugnisse überschritten, indem sie das Anleihegesetz verworfen; dieses Gesetz stand vielmehr (wie die holländischen Blätter bemerken) mit dem Budget in engster Verbindung, und die Kammer hat bloß das wiederholt, was sie bereits in mehrern frühern Jahren gethan, nämlich sie hat in Erwägung gezogen, ob das Land eine neue Colonialschuld anerkennen soll oder nicht. „Das Journal des Débats,“ so fügt das Handelsblad hinzu, „verkennt den Zustand und den Geist der niederländischen Nation, indem es glaubt, daß hier nicht die übergroße Mehrheit unerschütterlich an der Behauptung bürgerlicher Rechte und Freiheiten festhalte, wenn sie auch einen Abscheu vor Ruhestörungen und Umwälzungen hat. Mit Vertrauen folgt das Land den ruhigen Berathungen der Generalstaaten, und hofft, daß die Regierung in Betreff einer Revision des Grundgesetzes mit weiser Nachgiebigkeit angemessenen Wünschen entgegenkommen werde.“

Man bezeichnet den erst aus Belgien zurückgekehrten und mit unserm Finanzwesen wohlvertrauten Advocaten, Hrn. Faber van Riemsdyk, als den Nachfolger des Finanzministers Hrn. Beelaerts van Blockland.

Schweiz.

Der Vorort hat unterm 10 d. nachfolgendes Kreisschreiben an die eidgenössischen Stände beschlossen, bezüglich auf die Walliser Verhältnisse: „Wir sehen uns in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt, Euer Hochwohlgeboren hiemit anzuzeigen, daß die Herren eidgenössischen Repräsentanten im Kanton Wallis mittelst Schreiben vom 1 d. M. dem eidgenössischen Vorort erklärt haben: sie betrachten ihre Mission im Kanton Wallis aus dem Grunde als beendigt, weil für sie alle Hoffnung geschwunden sey, die im Kanton Wallis obwaltenden Anstände auf dem Wege einer gütlichen Vermittelung zu beseitigen. Da die Herren Repräsentanten den eidgenössischen Vorort gleichzeitig davon unterrichtet haben, daß die früher in Betreff eines möglichen Landfriedensbruchs gehegten Besorgnisse sich wesentlich gemindert haben, so haben wir uns veranlaßt gefunden, die Herren Repräsentanten vorläufig zu ermächtigen, den Kanton Wallis zu verlassen, sobald der eidgenössische Vorort den zu gewärtigenden Schlußbericht in Berathung gezogen und auf denselben gegründet die allfällig erforderlichen Verfügungen getroffen haben wird. Während wir nicht versäumen werden, Euer Hochwohlgeboren den vorerwähnten Schlußbericht seiner Zeit zur Kenntniß zu bringen, finden wir uns veranlaßt, Hochdenselben dermalen schon die Gründe vorzulegen, welche uns vermögen, des Rücktritts der Herren eidgenössischen Repräsentanten ungeachtet, die am 28 Herbstmonat vertagte Tagsatzung für einmal nicht einzuberufen. Einerseits nämlich scheint noch etwelche Hoffnung vorhanden zu seyn, daß die Vermittelung der im Kanton Wallis obwaltenden Anstände, sey es durch einen Zusammentritt von Ausschüssen der verschiedenen bestehenden Behörden, sey es durch von den verschiedenen Landestheilen erbetene, aus Magistraten anderer Kantone gewählte Vermittler, oder auf andere entsprechende Weise erzielt werden könne. Die Ueberzeugung, daß der gegenwärtige Zustand im Kanton Wallis nicht länger andauern dürfe, scheint nämlich dort selbst immer allgemeiner zu werden, und diejenige, daß durch die Wiedervereinigung der momentan entzweiten Brüder die Wohlfahrt Aller am sichersten gefördert werde, soll bereits die Einsichtigern auf beiden Seiten durchdringen. Andererseits wünscht der eidgenössische Vorort ohne die dringendste Nothwendigkeit nicht in einem Zeitpunkt gemeineidgenössische Verhandlungen zu veranstalten, in welchem die meisten Kantone ihre ganze Aufmerksamkeit innern Verwaltungsangelegenheiten zuzuwenden pflegen. Bei einer solchen Sachlage glaubte der eidgenössische Vorort sich darauf beschränken zu sollen, von sich aus alle diejenigen Schritte vorzukehren, welche er für Aufrechthaltung des Landfriedens im Kanton Wallis für zweckmäßig hält, und welche ihm geeignet scheinen, um das in der Bevölkerung des Kantons Wallis selbst erwachte Verlangen zur Ausgleichung der obwaltenden Anstände nach besten Kräften zu fördern. Indem der eidgenössische Vorort Euer Hochwohlgeboren anmit die Motive zur Kenntniß bringt, welche ihn bewegen, von der ihm zustehenden Vollmacht der Einberufung der Tagsatzung für einmal keinen Gebrauch zu machen, wünscht derselbe sehnlichst zu erfahren, inwiefern Hochdieselben den Ansichten, welche ihn dießfalls geleitet haben, beipflichten. Schließlich benutzen wir diesen Anlaß Euch, getreue, liebe Eidgenossen! unserer vollkommenen Hochachtung wiederholt zu versichern und Euch sammt uns in den Machtschutz des Allerhöchsten zu empfehlen.

Deutschland.
Erlangen.

Nach der amtlich ausgegebenen Uebersicht des Personalstandes der Universität und dem beigegebenen Verzeichniß der Studirenden im laufenden Wintersemester, befinden sich dahier 33 Professoren und 10 Privatdocenten. Die Gesammtzahl der Studirenden beträgt 325, worunter 33 Ausländer; zur theologischen Facultät gehören 148, zur juristischen 87, zur medicinischen 63, zur philosophischen 27. Im vorigen Semester betrug die Zahl der Studirenden 285. Irrig haben mehrere Blätter berichtet, daß die theologische Facultät zur Wiederbesetzung der durch Olshausens Tod erledigten Professur keine Vorschläge gemacht habe. Dem Vernehmen nach sind höheren Orts auch bereits Schritte geschehen, um einen der berühmtesten Lehrer der Theologie im nördlichen Deutschland zu gewinnen.

Die Leipziger Allg. Zeitung setzt uns in ihrem Blatte vom 1 d. von einer Unternehmung in Kenntniß, von welcher hier Niemand etwas ahnete. Es soll nämlich eine Sammlung, ähnlich der der hiesigen Bibliophilen, und zwar nicht von einem Vereine, sondern vom Hrn. Geheimen Hofrath v. Münch allein unternommen werden. Der ältere Verein wird sich über die Seitenhiebe zu trösten wissen, welche jener Artikel enthält; unsere Stadt darf sich freuen, Kräfte genug für zwei derartige Unternehmungen zu besitzen. Die längst gehegte Vermuthung über die Quelle der zahlreichen, und in kirchlichen Angelegenheiten mit ungewöhnlichem Tact verfaßten Correspondenzartikel aus Stuttgart in jenem Blatte steigert sich dadurch bis nahe an die Gewißheit.

Wie man erfährt, wäre Dr. Beurmann, als gewandter Schriftsteller bekannt, mit der Redaction unserer Oberpostamtszeitung, während Hofrath Berly's Krankenlager, beauftragt worden. Dr. Schuster, Redacteur des mit dieser Zeitung verbundenen Conversationsblattes, war seit Berly's Erkrankung auch mit der Redaction der Zeitung beauftragt. (Schw. M.)

Heute haben die öffentlichen Sitzungen auch in der ersten Kammer'wieder ihren Anfang genommen. Das Erste, womit man sich beschäftigte, waren einige Ergänzungswahlen, dazu bestimmt, die durch den Tod des Bürgermeisters Dr. Deutrich entstandenen Lücken auszufüllen. Zu Candidaten für die Stelle des Vicepräsidenten wurden hierbei zuvörderst ernannt: Regierungsrath v. Carlowitz, Amtshauptmann

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[0125/0005] viele Aufmerksamkeit erregt, doch kommen unsere Blätter darin überein, daß er eben so voll ungegründeter Behauptungen, als falscher Schlüsse sey. So hatte das französische Blatt unter Anderm gesagt, dem Könige der Niederlande bleibe nun keine andere Wahl, als entweder dem Verlangen der Generalstaaten nachzugeben oder die Kammer aufzulösen und neue Wahlen anzuordnen. Es hat dabei jedoch gänzlich übersehen, daß in den Niederlanden eine solche Auflösung der Kammer ect. gar nicht möglich ist, indem das Grundgesetz hievon nichts weiß. Ferner behauptet das Journal des Débats, der König habe das Land ohne Zustimmung und Wissen der Generalstaaten während der letzten zehn Jahre mit einer Schuld von 400 Millionen fl. beschwert; daran ist aber kein wahres Wort. 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Da die Herren Repräsentanten den eidgenössischen Vorort gleichzeitig davon unterrichtet haben, daß die früher in Betreff eines möglichen Landfriedensbruchs gehegten Besorgnisse sich wesentlich gemindert haben, so haben wir uns veranlaßt gefunden, die Herren Repräsentanten vorläufig zu ermächtigen, den Kanton Wallis zu verlassen, sobald der eidgenössische Vorort den zu gewärtigenden Schlußbericht in Berathung gezogen und auf denselben gegründet die allfällig erforderlichen Verfügungen getroffen haben wird. Während wir nicht versäumen werden, Euer Hochwohlgeboren den vorerwähnten Schlußbericht seiner Zeit zur Kenntniß zu bringen, finden wir uns veranlaßt, Hochdenselben dermalen schon die Gründe vorzulegen, welche uns vermögen, des Rücktritts der Herren eidgenössischen Repräsentanten ungeachtet, die am 28 Herbstmonat vertagte Tagsatzung für einmal nicht einzuberufen. 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Andererseits wünscht der eidgenössische Vorort ohne die dringendste Nothwendigkeit nicht in einem Zeitpunkt gemeineidgenössische Verhandlungen zu veranstalten, in welchem die meisten Kantone ihre ganze Aufmerksamkeit innern Verwaltungsangelegenheiten zuzuwenden pflegen. Bei einer solchen Sachlage glaubte der eidgenössische Vorort sich darauf beschränken zu sollen, von sich aus alle diejenigen Schritte vorzukehren, welche er für Aufrechthaltung des Landfriedens im Kanton Wallis für zweckmäßig hält, und welche ihm geeignet scheinen, um das in der Bevölkerung des Kantons Wallis selbst erwachte Verlangen zur Ausgleichung der obwaltenden Anstände nach besten Kräften zu fördern. 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Im vorigen Semester betrug die Zahl der Studirenden 285. Irrig haben mehrere Blätter berichtet, daß die theologische Facultät zur Wiederbesetzung der durch Olshausens Tod erledigten Professur keine Vorschläge gemacht habe. Dem Vernehmen nach sind höheren Orts auch bereits Schritte geschehen, um einen der berühmtesten Lehrer der Theologie im nördlichen Deutschland zu gewinnen. _ Stuttgart, 9 Jan. Die Leipziger Allg. Zeitung setzt uns in ihrem Blatte vom 1 d. von einer Unternehmung in Kenntniß, von welcher hier Niemand etwas ahnete. Es soll nämlich eine Sammlung, ähnlich der der hiesigen Bibliophilen, und zwar nicht von einem Vereine, sondern vom Hrn. Geheimen Hofrath v. Münch allein unternommen werden. Der ältere Verein wird sich über die Seitenhiebe zu trösten wissen, welche jener Artikel enthält; unsere Stadt darf sich freuen, Kräfte genug für zwei derartige Unternehmungen zu besitzen. Die längst gehegte Vermuthung über die Quelle der zahlreichen, und in kirchlichen Angelegenheiten mit ungewöhnlichem Tact verfaßten Correspondenzartikel aus Stuttgart in jenem Blatte steigert sich dadurch bis nahe an die Gewißheit. Frankfurt a. M., 10 Jan. Wie man erfährt, wäre Dr. Beurmann, als gewandter Schriftsteller bekannt, mit der Redaction unserer Oberpostamtszeitung, während Hofrath Berly's Krankenlager, beauftragt worden. Dr. Schuster, Redacteur des mit dieser Zeitung verbundenen Conversationsblattes, war seit Berly's Erkrankung auch mit der Redaction der Zeitung beauftragt. (Schw. M.) Dresden, 7 Jan. Heute haben die öffentlichen Sitzungen auch in der ersten Kammer'wieder ihren Anfang genommen. Das Erste, womit man sich beschäftigte, waren einige Ergänzungswahlen, dazu bestimmt, die durch den Tod des Bürgermeisters Dr. Deutrich entstandenen Lücken auszufüllen. Zu Candidaten für die Stelle des Vicepräsidenten wurden hierbei zuvörderst ernannt: Regierungsrath v. 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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 16. Augsburg, 16. Januar 1840, S. 0125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_016_18400116/5>, abgerufen am 29.04.2024.