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Allgemeine Zeitung. Nr. 68. Augsburg, 8. März 1840.

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die Zeit herbeigerufen werden." Die Zeit ist erschienen, die Nothwendigkeit fordert es herbei, und so kann man nur dem beipflichten, was ein deutscher Gelehrter jüngst noch darüber sagte. Er sprach sich dahin aus, daß ein Reichsgericht sich nothwendig mache, und erwähnte dabei den Mangel eines Bundesgerichts, welches gleich dem ehemaligen höchsten deutschen Reichsgerichte bei gehöriger Wirksamkeit allen Revolutionen begegnen würde, welche von unten herauf oder von oben herab versucht werden könnten, ohne in der Legitimation zur Sache einzelner, in ihren Rechten Gekränkter, bei deren erhobenen Beschwerden ein Hinderniß zu finden. Nun, meine Herren! so finden Sie von verschiedenen Zeiten her dasselbe. Wohl hat Deutschland stets das Recht sehr hoch gehalten. Als der dreißigjährige Krieg Deutschland zerrüttet und verheert hatte, und nachher die Reichsversammlung für nothwendig hielt, Bestimmungen zu treffen, so wurde im Reichsabschiede von 1654 ein hauptsächliches Augenmerk auch darauf gerichtet. Es ist ferner bei den kaiserlichen Wahlcapitulationen, wie sie damals bestanden haben, von einem Kaiser zum andern auch immer die Rechtspflege hervorgehoben worden, und was besonders die Legitimation betrifft, so hatte man bei dem Reichsgerichte diese Frage nie gestellt, ob es Landstände oder Corporationen oder bloß Einzelne seyen, sondern es heißt dort ausdrücklich Landstände und Unterthanen. Nun hat aber auch die Erfahrung gezeigt, daß auch Unterthanen stets Schutz bei den Reichsgerichten fanden. Es bedurfte deßhalb nicht einer ständischen Verfassung, und insofern würde das, was am Schlusse des Deputationsberichts gesagt ist, wohl immer in das Auge gefaßt werden müssen. Wohl sind auch Fälle vorgekommen, daß man wenigstens Corporationen auch bei dem Bundestag als legitimirt angesehen hat. Zwei Fälle sind mir bekannt: der eine rührt von der Holsteiner Ritterschaft her, die sich bei dem deutschen Bunde besonders darüber beschwerte, daß keine landständische Verfassung eingeführt werde. Es hat darauf der deutsche Bund in dieser Sache eine Vernehmung mit der Krone Dänemarks eintreten lassen, und der Holsteiner Ritterschaft wurde eine Entscheidung mitgetheilt, woraus denn hervorgeht, daß man die Ritterschaft als legitimirt betrachtete. Ein zweiter, noch schlagenderer Beweis liegt vor in dem Ereignisse von Braunschweig, das mit der hannover'schen Angelegenheit viel Aehnlichkeit hat. Es war von der Regentschaft zu Braunschweig eine Verfassung gegeben worden; der zur Volljährigkeit gelangte Herzog von Braunschweig wollte diese Verfassung nicht gelten lassen, und es wurde die Beschwerde dießfalls nicht durch die Landstände, sondern durch einen Ausschuß an den Bundestag gebracht. Auch hierin ist von letzterm entschieden worden. Ich habe das bloß als historische Thatsachen angeführt, um die Anträge, die hier gestellt sind, zu rechtfertigen; sie sind von so großer Wichtigkeit, daß man nur wünschen muß, die Kammer möge ihnen Beifall schenken. Sie stehen in genauer Verbindung miteinander, und ich habe ihrer nur kurz erwähnen zu dürfen geglaubt. Wohl ist es nicht zu läugnen, daß sich hier Fragen darbieten, die ein allgemein deutsches Interesse haben. Zu beklagen ist es, daß unser Brudervolk, das in Hannover lebt, die Veranlassung hat bieten müssen, daß diese Fragen jetzt lebendiger als je seit dem großen Zeitpunkte, der Deutschland in diesem Jahrhunderte zerrüttet hat, auftauchen. Aber kein Uebel geschieht in der Welt ohne Ursachen; es ist möglich, daß es zum Guten, daß es zum Bessern führe. Und so hoffe ich zur Vorsehung, daß diese Wirren, diese Drangsale doch vielleicht zu Deutschlands Heil insofern führen können, daß jene Schutzwehr, die man schon beim Wiener Congreß als die einzige Schutzwehr des Rechtes anerkannte, uns möge gewährt werden."

(Fortsetzung folgt.)

Mit den Wahlen geht es äußerst langsam vorwärts, und die Hannover'sche Zeitung bekommt nur wenig zu registriren. Im Uebrigen versäumt man nichts, was die Corporationen zum Wählen veranlassen könnte. - Die Residenz hat gestern die Aufforderung zur Wahl erhalten. Indessen hat das Bürgervorstehercollegium (das den dritten Theil des Wahlcollegiums bildet) erst vor einigen Tagen sich in einer mit der Verfassungsangelegenheit nicht einmal direct zusammenhängenden Sache auf bezeichnende Weise ausgesprochen. Der Landdrost v. Dachenhausen hatte allerhöchsten Orts den Auftrag erhalten, einige dem k. Residenzschlosse nahe liegende der Stadt gehörige Gebäude zu acquiriren; es wurde dem Bürgervorstehercollegium dafür, außer anderweiten Bauplätzen, auch eine angemessene Geldentschädigung offerirt. Das Collegium erklärte jedoch: die Bürgervorsteher seyen von jeher gewohnt, in den wichtigern Angelegenheiten nicht ohne Rath und Beistand des Stadtdirectors Rumann zu handeln; so lange man den also der Stadt entziehe, würden sie städtische Grundstücke weder vertauschen noch verkaufen können, und bedauerten in dieser Beziehung nicht auf die Wünsche Sr. Maj. eingehen zu können. Natürlich hat diese Antwort großes Mißfallen erregt.

Unsere Regierung hat den beiden katholischen Pfarrämtern hier und in Ludwigslust die Weisung gegeben, daß, wenn sich ein Hr. Laurent ihnen als Vicarius apostolicus zu erkennen geben würde, sie aller und jeder Communication mit demselben sich zu enthalten hätten. (Berl. K. Z.)

Preußen.

Am 31 Mai, dem Tage, an welchem vor hundert Jahren Friedrich II den Thron seiner Väter bestieg, soll nun, wie man vernimmt, die Grundsteinlegung zu dem Denkmale stattfinden, mit dessen Ausführung jetzt Meister Rauch beschäftigt ist. Zwei seiner Schüler, die Bildhauer Kiß und Kalide, haben Modelle zu einem ähnlichen Denkmale angefertigt, das die Schlesier, zur Erinnerung an die hundertjährige Verbindung mit Preußen, in ihrer Hauptstadt aufzustellen gedenken, und wozu bereits nahe an 30,000 Thaler gesammelt sind. Von den zur Beurtheilung nach Breslau gesandten beiden Modellen scheint sich das des Hrn. Kiß, der den großen König mehr in seiner Eigenthümlichkeit und also auch unter Beibehaltung eines Theils seines charakteristischen Costüms aufgefaßt hat, größern Beifalls zu erfreuen, so daß wohl auch der Bildner der Amazone - er ist eben so wie sein Mitbewerber Kalide ein geborner Schlesier - den Auftrag zur Ausführung des Werkes, vielleicht mit einigen Modificirungen des Modells, erhalten wird. - In Schlesien hat die Wiedereinsetzung des bekannten Pastors Wehrhan, nachdem derselbe das Versprechen ertheilt hat, sich aller separatistischen Umtriebe zu enthalten, einen sehr günstigen Eindruck gemacht. Die Bemühungen des Consistorialraths und Professors an der Breslauer Universität, Hrn. Hahn, der übrigens der Gesinnung des Pastors Wehrhan das günstigste Zeugniß gibt, scheinen das jetzige Resultat herbeigeführt zu haben. Nicht minder freut man sich auch über die Wiedereinsetzung des Professors der theologischen Facultät in Halle, Dr. Guericke, dessen Vorlesungen ebenfalls in Folge separatistischen Wirkens von seiner Seite, längere Zeit suspendirt waren. Könnten doch auf gleiche Weise alle Conflicte, die in den letzten Jahren vom religiösen in das politische Gebiet eingedrungen sind, beseitigt werden! - Aus der Provinz Ostpreußen wird geschrieben, daß dort in der letzten Zeit, in der Nähe der polnischen Gränze, mehrere sehr ansehnliche Waldbrände stattgefunden haben. Nicht weniger als fünf königliche Forstetablissements, die meistens in der sogenannten

die Zeit herbeigerufen werden.“ Die Zeit ist erschienen, die Nothwendigkeit fordert es herbei, und so kann man nur dem beipflichten, was ein deutscher Gelehrter jüngst noch darüber sagte. Er sprach sich dahin aus, daß ein Reichsgericht sich nothwendig mache, und erwähnte dabei den Mangel eines Bundesgerichts, welches gleich dem ehemaligen höchsten deutschen Reichsgerichte bei gehöriger Wirksamkeit allen Revolutionen begegnen würde, welche von unten herauf oder von oben herab versucht werden könnten, ohne in der Legitimation zur Sache einzelner, in ihren Rechten Gekränkter, bei deren erhobenen Beschwerden ein Hinderniß zu finden. Nun, meine Herren! so finden Sie von verschiedenen Zeiten her dasselbe. Wohl hat Deutschland stets das Recht sehr hoch gehalten. Als der dreißigjährige Krieg Deutschland zerrüttet und verheert hatte, und nachher die Reichsversammlung für nothwendig hielt, Bestimmungen zu treffen, so wurde im Reichsabschiede von 1654 ein hauptsächliches Augenmerk auch darauf gerichtet. Es ist ferner bei den kaiserlichen Wahlcapitulationen, wie sie damals bestanden haben, von einem Kaiser zum andern auch immer die Rechtspflege hervorgehoben worden, und was besonders die Legitimation betrifft, so hatte man bei dem Reichsgerichte diese Frage nie gestellt, ob es Landstände oder Corporationen oder bloß Einzelne seyen, sondern es heißt dort ausdrücklich Landstände und Unterthanen. Nun hat aber auch die Erfahrung gezeigt, daß auch Unterthanen stets Schutz bei den Reichsgerichten fanden. Es bedurfte deßhalb nicht einer ständischen Verfassung, und insofern würde das, was am Schlusse des Deputationsberichts gesagt ist, wohl immer in das Auge gefaßt werden müssen. Wohl sind auch Fälle vorgekommen, daß man wenigstens Corporationen auch bei dem Bundestag als legitimirt angesehen hat. Zwei Fälle sind mir bekannt: der eine rührt von der Holsteiner Ritterschaft her, die sich bei dem deutschen Bunde besonders darüber beschwerte, daß keine landständische Verfassung eingeführt werde. Es hat darauf der deutsche Bund in dieser Sache eine Vernehmung mit der Krone Dänemarks eintreten lassen, und der Holsteiner Ritterschaft wurde eine Entscheidung mitgetheilt, woraus denn hervorgeht, daß man die Ritterschaft als legitimirt betrachtete. Ein zweiter, noch schlagenderer Beweis liegt vor in dem Ereignisse von Braunschweig, das mit der hannover'schen Angelegenheit viel Aehnlichkeit hat. Es war von der Regentschaft zu Braunschweig eine Verfassung gegeben worden; der zur Volljährigkeit gelangte Herzog von Braunschweig wollte diese Verfassung nicht gelten lassen, und es wurde die Beschwerde dießfalls nicht durch die Landstände, sondern durch einen Ausschuß an den Bundestag gebracht. Auch hierin ist von letzterm entschieden worden. Ich habe das bloß als historische Thatsachen angeführt, um die Anträge, die hier gestellt sind, zu rechtfertigen; sie sind von so großer Wichtigkeit, daß man nur wünschen muß, die Kammer möge ihnen Beifall schenken. Sie stehen in genauer Verbindung miteinander, und ich habe ihrer nur kurz erwähnen zu dürfen geglaubt. Wohl ist es nicht zu läugnen, daß sich hier Fragen darbieten, die ein allgemein deutsches Interesse haben. Zu beklagen ist es, daß unser Brudervolk, das in Hannover lebt, die Veranlassung hat bieten müssen, daß diese Fragen jetzt lebendiger als je seit dem großen Zeitpunkte, der Deutschland in diesem Jahrhunderte zerrüttet hat, auftauchen. Aber kein Uebel geschieht in der Welt ohne Ursachen; es ist möglich, daß es zum Guten, daß es zum Bessern führe. Und so hoffe ich zur Vorsehung, daß diese Wirren, diese Drangsale doch vielleicht zu Deutschlands Heil insofern führen können, daß jene Schutzwehr, die man schon beim Wiener Congreß als die einzige Schutzwehr des Rechtes anerkannte, uns möge gewährt werden.“

(Fortsetzung folgt.)

Mit den Wahlen geht es äußerst langsam vorwärts, und die Hannover'sche Zeitung bekommt nur wenig zu registriren. Im Uebrigen versäumt man nichts, was die Corporationen zum Wählen veranlassen könnte. – Die Residenz hat gestern die Aufforderung zur Wahl erhalten. Indessen hat das Bürgervorstehercollegium (das den dritten Theil des Wahlcollegiums bildet) erst vor einigen Tagen sich in einer mit der Verfassungsangelegenheit nicht einmal direct zusammenhängenden Sache auf bezeichnende Weise ausgesprochen. Der Landdrost v. Dachenhausen hatte allerhöchsten Orts den Auftrag erhalten, einige dem k. Residenzschlosse nahe liegende der Stadt gehörige Gebäude zu acquiriren; es wurde dem Bürgervorstehercollegium dafür, außer anderweiten Bauplätzen, auch eine angemessene Geldentschädigung offerirt. Das Collegium erklärte jedoch: die Bürgervorsteher seyen von jeher gewohnt, in den wichtigern Angelegenheiten nicht ohne Rath und Beistand des Stadtdirectors Rumann zu handeln; so lange man den also der Stadt entziehe, würden sie städtische Grundstücke weder vertauschen noch verkaufen können, und bedauerten in dieser Beziehung nicht auf die Wünsche Sr. Maj. eingehen zu können. Natürlich hat diese Antwort großes Mißfallen erregt.

Unsere Regierung hat den beiden katholischen Pfarrämtern hier und in Ludwigslust die Weisung gegeben, daß, wenn sich ein Hr. Laurent ihnen als Vicarius apostolicus zu erkennen geben würde, sie aller und jeder Communication mit demselben sich zu enthalten hätten. (Berl. K. Z.)

Preußen.

Am 31 Mai, dem Tage, an welchem vor hundert Jahren Friedrich II den Thron seiner Väter bestieg, soll nun, wie man vernimmt, die Grundsteinlegung zu dem Denkmale stattfinden, mit dessen Ausführung jetzt Meister Rauch beschäftigt ist. Zwei seiner Schüler, die Bildhauer Kiß und Kalide, haben Modelle zu einem ähnlichen Denkmale angefertigt, das die Schlesier, zur Erinnerung an die hundertjährige Verbindung mit Preußen, in ihrer Hauptstadt aufzustellen gedenken, und wozu bereits nahe an 30,000 Thaler gesammelt sind. Von den zur Beurtheilung nach Breslau gesandten beiden Modellen scheint sich das des Hrn. Kiß, der den großen König mehr in seiner Eigenthümlichkeit und also auch unter Beibehaltung eines Theils seines charakteristischen Costüms aufgefaßt hat, größern Beifalls zu erfreuen, so daß wohl auch der Bildner der Amazone – er ist eben so wie sein Mitbewerber Kalide ein geborner Schlesier – den Auftrag zur Ausführung des Werkes, vielleicht mit einigen Modificirungen des Modells, erhalten wird. – In Schlesien hat die Wiedereinsetzung des bekannten Pastors Wehrhan, nachdem derselbe das Versprechen ertheilt hat, sich aller separatistischen Umtriebe zu enthalten, einen sehr günstigen Eindruck gemacht. Die Bemühungen des Consistorialraths und Professors an der Breslauer Universität, Hrn. Hahn, der übrigens der Gesinnung des Pastors Wehrhan das günstigste Zeugniß gibt, scheinen das jetzige Resultat herbeigeführt zu haben. Nicht minder freut man sich auch über die Wiedereinsetzung des Professors der theologischen Facultät in Halle, Dr. Guericke, dessen Vorlesungen ebenfalls in Folge separatistischen Wirkens von seiner Seite, längere Zeit suspendirt waren. Könnten doch auf gleiche Weise alle Conflicte, die in den letzten Jahren vom religiösen in das politische Gebiet eingedrungen sind, beseitigt werden! – Aus der Provinz Ostpreußen wird geschrieben, daß dort in der letzten Zeit, in der Nähe der polnischen Gränze, mehrere sehr ansehnliche Waldbrände stattgefunden haben. Nicht weniger als fünf königliche Forstetablissements, die meistens in der sogenannten

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[0543/0007] die Zeit herbeigerufen werden.“ Die Zeit ist erschienen, die Nothwendigkeit fordert es herbei, und so kann man nur dem beipflichten, was ein deutscher Gelehrter jüngst noch darüber sagte. Er sprach sich dahin aus, daß ein Reichsgericht sich nothwendig mache, und erwähnte dabei den Mangel eines Bundesgerichts, welches gleich dem ehemaligen höchsten deutschen Reichsgerichte bei gehöriger Wirksamkeit allen Revolutionen begegnen würde, welche von unten herauf oder von oben herab versucht werden könnten, ohne in der Legitimation zur Sache einzelner, in ihren Rechten Gekränkter, bei deren erhobenen Beschwerden ein Hinderniß zu finden. Nun, meine Herren! so finden Sie von verschiedenen Zeiten her dasselbe. Wohl hat Deutschland stets das Recht sehr hoch gehalten. Als der dreißigjährige Krieg Deutschland zerrüttet und verheert hatte, und nachher die Reichsversammlung für nothwendig hielt, Bestimmungen zu treffen, so wurde im Reichsabschiede von 1654 ein hauptsächliches Augenmerk auch darauf gerichtet. Es ist ferner bei den kaiserlichen Wahlcapitulationen, wie sie damals bestanden haben, von einem Kaiser zum andern auch immer die Rechtspflege hervorgehoben worden, und was besonders die Legitimation betrifft, so hatte man bei dem Reichsgerichte diese Frage nie gestellt, ob es Landstände oder Corporationen oder bloß Einzelne seyen, sondern es heißt dort ausdrücklich Landstände und Unterthanen. Nun hat aber auch die Erfahrung gezeigt, daß auch Unterthanen stets Schutz bei den Reichsgerichten fanden. Es bedurfte deßhalb nicht einer ständischen Verfassung, und insofern würde das, was am Schlusse des Deputationsberichts gesagt ist, wohl immer in das Auge gefaßt werden müssen. Wohl sind auch Fälle vorgekommen, daß man wenigstens Corporationen auch bei dem Bundestag als legitimirt angesehen hat. Zwei Fälle sind mir bekannt: der eine rührt von der Holsteiner Ritterschaft her, die sich bei dem deutschen Bunde besonders darüber beschwerte, daß keine landständische Verfassung eingeführt werde. Es hat darauf der deutsche Bund in dieser Sache eine Vernehmung mit der Krone Dänemarks eintreten lassen, und der Holsteiner Ritterschaft wurde eine Entscheidung mitgetheilt, woraus denn hervorgeht, daß man die Ritterschaft als legitimirt betrachtete. Ein zweiter, noch schlagenderer Beweis liegt vor in dem Ereignisse von Braunschweig, das mit der hannover'schen Angelegenheit viel Aehnlichkeit hat. Es war von der Regentschaft zu Braunschweig eine Verfassung gegeben worden; der zur Volljährigkeit gelangte Herzog von Braunschweig wollte diese Verfassung nicht gelten lassen, und es wurde die Beschwerde dießfalls nicht durch die Landstände, sondern durch einen Ausschuß an den Bundestag gebracht. Auch hierin ist von letzterm entschieden worden. Ich habe das bloß als historische Thatsachen angeführt, um die Anträge, die hier gestellt sind, zu rechtfertigen; sie sind von so großer Wichtigkeit, daß man nur wünschen muß, die Kammer möge ihnen Beifall schenken. Sie stehen in genauer Verbindung miteinander, und ich habe ihrer nur kurz erwähnen zu dürfen geglaubt. Wohl ist es nicht zu läugnen, daß sich hier Fragen darbieten, die ein allgemein deutsches Interesse haben. Zu beklagen ist es, daß unser Brudervolk, das in Hannover lebt, die Veranlassung hat bieten müssen, daß diese Fragen jetzt lebendiger als je seit dem großen Zeitpunkte, der Deutschland in diesem Jahrhunderte zerrüttet hat, auftauchen. Aber kein Uebel geschieht in der Welt ohne Ursachen; es ist möglich, daß es zum Guten, daß es zum Bessern führe. Und so hoffe ich zur Vorsehung, daß diese Wirren, diese Drangsale doch vielleicht zu Deutschlands Heil insofern führen können, daß jene Schutzwehr, die man schon beim Wiener Congreß als die einzige Schutzwehr des Rechtes anerkannte, uns möge gewährt werden.“ (Fortsetzung folgt.) * Hannover, 1 März. Mit den Wahlen geht es äußerst langsam vorwärts, und die Hannover'sche Zeitung bekommt nur wenig zu registriren. Im Uebrigen versäumt man nichts, was die Corporationen zum Wählen veranlassen könnte. – Die Residenz hat gestern die Aufforderung zur Wahl erhalten. Indessen hat das Bürgervorstehercollegium (das den dritten Theil des Wahlcollegiums bildet) erst vor einigen Tagen sich in einer mit der Verfassungsangelegenheit nicht einmal direct zusammenhängenden Sache auf bezeichnende Weise ausgesprochen. Der Landdrost v. Dachenhausen hatte allerhöchsten Orts den Auftrag erhalten, einige dem k. Residenzschlosse nahe liegende der Stadt gehörige Gebäude zu acquiriren; es wurde dem Bürgervorstehercollegium dafür, außer anderweiten Bauplätzen, auch eine angemessene Geldentschädigung offerirt. Das Collegium erklärte jedoch: die Bürgervorsteher seyen von jeher gewohnt, in den wichtigern Angelegenheiten nicht ohne Rath und Beistand des Stadtdirectors Rumann zu handeln; so lange man den also der Stadt entziehe, würden sie städtische Grundstücke weder vertauschen noch verkaufen können, und bedauerten in dieser Beziehung nicht auf die Wünsche Sr. Maj. eingehen zu können. Natürlich hat diese Antwort großes Mißfallen erregt. Schwerin,14 Febr. Unsere Regierung hat den beiden katholischen Pfarrämtern hier und in Ludwigslust die Weisung gegeben, daß, wenn sich ein Hr. Laurent ihnen als Vicarius apostolicus zu erkennen geben würde, sie aller und jeder Communication mit demselben sich zu enthalten hätten. (Berl. K. Z.) Preußen. △Berlin, 1 März. Am 31 Mai, dem Tage, an welchem vor hundert Jahren Friedrich II den Thron seiner Väter bestieg, soll nun, wie man vernimmt, die Grundsteinlegung zu dem Denkmale stattfinden, mit dessen Ausführung jetzt Meister Rauch beschäftigt ist. Zwei seiner Schüler, die Bildhauer Kiß und Kalide, haben Modelle zu einem ähnlichen Denkmale angefertigt, das die Schlesier, zur Erinnerung an die hundertjährige Verbindung mit Preußen, in ihrer Hauptstadt aufzustellen gedenken, und wozu bereits nahe an 30,000 Thaler gesammelt sind. Von den zur Beurtheilung nach Breslau gesandten beiden Modellen scheint sich das des Hrn. Kiß, der den großen König mehr in seiner Eigenthümlichkeit und also auch unter Beibehaltung eines Theils seines charakteristischen Costüms aufgefaßt hat, größern Beifalls zu erfreuen, so daß wohl auch der Bildner der Amazone – er ist eben so wie sein Mitbewerber Kalide ein geborner Schlesier – den Auftrag zur Ausführung des Werkes, vielleicht mit einigen Modificirungen des Modells, erhalten wird. – In Schlesien hat die Wiedereinsetzung des bekannten Pastors Wehrhan, nachdem derselbe das Versprechen ertheilt hat, sich aller separatistischen Umtriebe zu enthalten, einen sehr günstigen Eindruck gemacht. Die Bemühungen des Consistorialraths und Professors an der Breslauer Universität, Hrn. Hahn, der übrigens der Gesinnung des Pastors Wehrhan das günstigste Zeugniß gibt, scheinen das jetzige Resultat herbeigeführt zu haben. Nicht minder freut man sich auch über die Wiedereinsetzung des Professors der theologischen Facultät in Halle, Dr. Guericke, dessen Vorlesungen ebenfalls in Folge separatistischen Wirkens von seiner Seite, längere Zeit suspendirt waren. Könnten doch auf gleiche Weise alle Conflicte, die in den letzten Jahren vom religiösen in das politische Gebiet eingedrungen sind, beseitigt werden! – Aus der Provinz Ostpreußen wird geschrieben, daß dort in der letzten Zeit, in der Nähe der polnischen Gränze, mehrere sehr ansehnliche Waldbrände stattgefunden haben. Nicht weniger als fünf königliche Forstetablissements, die meistens in der sogenannten

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 68. Augsburg, 8. März 1840, S. 0543. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_068_18400308/7>, abgerufen am 28.04.2024.