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Allgemeine Zeitung. Nr. 78. Augsburg, 18. März 1840.

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Grundgesetzes nehmen soll, so gibt man ihr eben dadurch eine Macht und eine Popularität, welche dem Königthum und in der Folge der Nation selbst gefährlich werden kann." Die Regierung hat dieß erkannt, und die Regierung soll jetzt drei Minister, nämlich die HH. van Maanen, van Doorn und Verstolck van Soelen beauftragt haben, Veränderungen und Zusätze zu dem bestehenden Grundgesetz zu entwerfen, wohl nur um dem was schon beschlossen ist, die nöthige Form zu geben. So weit wäre nun die Einleitung getroffen, und der Weg zu einem Verständniß angebahnt, wenn nicht eine unselige persönliche Angelegenheit die Gemüther reizte: dieß ist die Heirath des Königs, welche keinem Zweifel mehr zu unterliegen scheint. Der Arnhem'sche Courant - kein unbedeutendes Blatt, denn es ist der Hauptrepräsentant der radicalen Partei - erklärt ganz kalt: "dieß ist eine Privatsache des Königs, das geht uns nichts an." So denken aber die wahren Freunde des Hauses Oranien nicht. Das Amsterdamer Handelsblad schreibt aus dem Haag vom 9 d. unter Anderm: "Wir würden diesen zarten Gegenstand gern mit Stillschweigen übergangen haben, aber wohl möchten wir bald zu spät uns beklagen, daß wir nicht zu rechter Zeit unsre schwachen Kräfte angestrengt haben, um unsern verehrten König von einem Schritt zurückzubringen, wovon wir die furchtbarsten Folgen für Niederland und Oranien voraussehen." Beide Blätter, und die hinter ihnen stehenden Parteien lassen uns auch gar nicht im Zweifel über die Gründe ihrer Ansichten: der Arnhem'sche Courant erklärte vor einiger Zeit ganz offen, die übergroße Popularität des Königs sey ein Unglück für das Land, denn sie habe bewirkt, daß man den Eingriffen in das Grundgesetz nicht bei Zeiten und mit gehörigem Nachdruck entgegengetreten sey. Was also die Popularität des Königs vermindert, ist dieser Partei willkommen. Dagegen bemerkt das Amsterdamer Blatt, daß die Nation im Allgemeinen dieser Heirath sehr entgegen sey, daß nur ein einziges Journal, und dieß seinem eigenen Geständniß zufolge aus sehr beklagenswerthen Triebfedern - eben der Arnhem'sche Courant - für diese Heirath sich ausgesprochen habe. Man findet es unklug und gefährlich, daß die Nation in einem Augenblick, wo die größten Staats- und financiellen Fragen abgehandelt werden sollen, von dem Fürsten abwendig gemacht, und gegen ihn eingenommen wird. In dieser Weise sprechen sich die beiden einander gegenüberstehenden Ansichten aus, und Sie können daraus abnehmen, wie tief der Riß bereits durch das Volk geht. Es hat sich schon an einigen Orten gezeigt, daß da und dort die Bevölkerung keine so offenen und herzlichen Zeichen von Anhänglichkeit gab, wie dieß früher der Fall gewesen, und wenn sich dieß nicht viel lauter äußert, so liegt es im Charakter des Volkes, das ernst und besonnen ist, und nicht viel in den Tag hinein plappert, wo es denn nur allzu häufig heißt: viel Lärmen um nichts. In den Niederlanden ist es umgekehrt: Dinge, die das Volk ernst berühren, äußern sich mehr in Handlungen, als in wortreichen Reden und lautem Geschrei.

Italien.

Auf die schönen Frühlingstage vom Januar und Februar stellte sich eine für diesen Himmelsstrich ungewöhnliche Kälte ein, welche unserer Stadt ein höchst trauriges und mißleidiges Ansehen gibt. Auf den nahen und entfernten Bergen liegt der Schnee in großen Massen und zwar so, daß die Communicationen theilweise unterbrochen sind. Der Thermometer fällt beinahe jede Nacht unter Null und viele der exotischen Pflanzen in den Gärten und öffentlichen Spaziergängen, wie die Panaan und ähnliche, sind erfroren; den Palmen hat der Frost bis jetzt noch nicht geschadet. Glücklicherweise ist der Oelbaum noch nicht so weit vorgerückt, daß er darunter leiden kann, was bei den Mandeln der Fall seyn dürfte. - Se. Maj. der König ist noch immer hier, und Niemand weiß, ob er zuerst nach Sicilien oder nach Wien gehen wird. Man vermuthet, daß er die Entscheidung hinsichtlich des Schwefelmonopols oder vielmehr der zu gebenden Entschädigung abwarten wolle. Man sucht der Compagnie Schwierigkeiten zu machen, indem man sie beschuldigt, ihre Verbindlichkeiten nicht gehörig erfüllt zu haben, so daß es sehr wahrscheinlich zu einem Proceß zwischen ihr und der hiesigen Regierung kommen wird.

Schweiz.

Gegenwärtig sind die Kantone Argau und Luzern die bewegtesten. In beiden handelt es sich um eine Verfassungsrevision, jedoch mit dem Unterschiede, daß im Kanton Argau der gesetzliche Zeitpunkt vorhanden ist, in welchem eine Revision stattfinden kann, in Luzern hingegen nicht. Im Argau nämlich soll, vom Jahr 1831 an gerechnet, inner zehn Jahren, in Luzern hingegen nach Verfluß von zehn Jahren revidirt werden. Der große Rath von Luzern hat sich daher auch in seiner Sitzung vom letzten 6 März fest erklärt, daß er bis nach dem 30 Jan. 1841 keine Verfassungsrevision zugebe, möge dieselbe auch noch so stürmisch begehrt werden. Derselbe hat daher den Revisionsliebhabern keine andere Wahl offen gelassen, als in Geduld sich zu fügen, oder die Fahne der Empörung zu erheben. Wahrscheinlich wird das erstere gewählt werden, denn es wäre wohl eine zu auffallende Erscheinung, wenn man eine Revolution machen wollte, um etwas zu erzwingen, was man wenige Monate später freiwillig erhält. Eine Minorität des großen Raths, aus 26 Mitgliedern bestehend, wollte dem Begehren um eine Verfassungsrevision entsprechen. Diese Minorität war aus sehr heterogenen Elementen zusammengesetzt. Vorab vier Patricier aus der Stadt, nämlich Vincenz Rüttimann, einst (1808) Landammann der Schweiz, nunmehr aber bedeutungslos, ferner dessen Sohn Rudolph Rüttimann, Aloys Zurgilgen, Speditor, und Joseph Balthasar, ein reducirter holländischer Hauptmann, alle ohne einiges Gewicht. Diese Patricier begünstigen die Bewegung, indem sie für das aristokratische Princip etwas zu erbeuten hoffen. Dann folgten einundzwanzig Männer von der Landschaft, von denen ein Theil nach unbedingter Demokratie strebt, der andere eine Priesterherrschaft begünstigt. Unter ihnen allen befindet sich kein Mann von Talent, nicht einmal von Bildung, ja die meisten können nur nothdürftig lesen und schreiben. Ihnen schloß sich an, und stellte sich gleichsam an ihre Spitze der erste Staatsschreiber Constantin Siegwart, sonst ein Vorfechter der Freisinnigen, nunmehr aber vollkommen apostasirt. Ueber seiner Herkunft ruht ein Dunkel. Er ist auf deutschen Universitäten gebildet, erhielt vor wenigen Jahren in Luzern, wohin er gleichsam wie ein Flüchtling kam, durch Hülfe der Freisinnigen, das Heimathrecht und die Staatsschreiberstelle. Er hat sich von seinen frühern Freunden und Gönnern getrennt, ist nun ihr erbittertster Gegner, überschüttet sie in Zeitungsblättern und Flugschriften mit Vorwürfen, hat nicht geringen Antheil an der jüngsten Aufregung im Kanton Luzern. Die aus 71 Gliedern bestehende Majorität des großen Raths hingegen vereinigt in sich die fähigsten Männer des Kantons, die beharrlich die im Jahr 1830 zur Herrschaft gelangten Principien verfolgen. Der Kern des Volkes, aus dem sie hervorgingen, hängt ihnen an; ein fanatisirter Haufe strebt ihrem Wirken entgegen. Durch religiösen Fanatismus zeichnete sich überhaupt das Volk des Kantons Luzern von jeher aus. Durchgeht man seine Geschichte, so findet man, daß bei allen politischen Bewegungen des Landes die Religion als Vorwand gebraucht wurde, um eine Aufregung zu erwecken und zu unterhalten.

Grundgesetzes nehmen soll, so gibt man ihr eben dadurch eine Macht und eine Popularität, welche dem Königthum und in der Folge der Nation selbst gefährlich werden kann.“ Die Regierung hat dieß erkannt, und die Regierung soll jetzt drei Minister, nämlich die HH. van Maanen, van Doorn und Verstolck van Soelen beauftragt haben, Veränderungen und Zusätze zu dem bestehenden Grundgesetz zu entwerfen, wohl nur um dem was schon beschlossen ist, die nöthige Form zu geben. So weit wäre nun die Einleitung getroffen, und der Weg zu einem Verständniß angebahnt, wenn nicht eine unselige persönliche Angelegenheit die Gemüther reizte: dieß ist die Heirath des Königs, welche keinem Zweifel mehr zu unterliegen scheint. Der Arnhem'sche Courant – kein unbedeutendes Blatt, denn es ist der Hauptrepräsentant der radicalen Partei – erklärt ganz kalt: „dieß ist eine Privatsache des Königs, das geht uns nichts an.“ So denken aber die wahren Freunde des Hauses Oranien nicht. Das Amsterdamer Handelsblad schreibt aus dem Haag vom 9 d. unter Anderm: „Wir würden diesen zarten Gegenstand gern mit Stillschweigen übergangen haben, aber wohl möchten wir bald zu spät uns beklagen, daß wir nicht zu rechter Zeit unsre schwachen Kräfte angestrengt haben, um unsern verehrten König von einem Schritt zurückzubringen, wovon wir die furchtbarsten Folgen für Niederland und Oranien voraussehen.“ Beide Blätter, und die hinter ihnen stehenden Parteien lassen uns auch gar nicht im Zweifel über die Gründe ihrer Ansichten: der Arnhem'sche Courant erklärte vor einiger Zeit ganz offen, die übergroße Popularität des Königs sey ein Unglück für das Land, denn sie habe bewirkt, daß man den Eingriffen in das Grundgesetz nicht bei Zeiten und mit gehörigem Nachdruck entgegengetreten sey. Was also die Popularität des Königs vermindert, ist dieser Partei willkommen. Dagegen bemerkt das Amsterdamer Blatt, daß die Nation im Allgemeinen dieser Heirath sehr entgegen sey, daß nur ein einziges Journal, und dieß seinem eigenen Geständniß zufolge aus sehr beklagenswerthen Triebfedern – eben der Arnhem'sche Courant – für diese Heirath sich ausgesprochen habe. Man findet es unklug und gefährlich, daß die Nation in einem Augenblick, wo die größten Staats- und financiellen Fragen abgehandelt werden sollen, von dem Fürsten abwendig gemacht, und gegen ihn eingenommen wird. In dieser Weise sprechen sich die beiden einander gegenüberstehenden Ansichten aus, und Sie können daraus abnehmen, wie tief der Riß bereits durch das Volk geht. Es hat sich schon an einigen Orten gezeigt, daß da und dort die Bevölkerung keine so offenen und herzlichen Zeichen von Anhänglichkeit gab, wie dieß früher der Fall gewesen, und wenn sich dieß nicht viel lauter äußert, so liegt es im Charakter des Volkes, das ernst und besonnen ist, und nicht viel in den Tag hinein plappert, wo es denn nur allzu häufig heißt: viel Lärmen um nichts. In den Niederlanden ist es umgekehrt: Dinge, die das Volk ernst berühren, äußern sich mehr in Handlungen, als in wortreichen Reden und lautem Geschrei.

Italien.

Auf die schönen Frühlingstage vom Januar und Februar stellte sich eine für diesen Himmelsstrich ungewöhnliche Kälte ein, welche unserer Stadt ein höchst trauriges und mißleidiges Ansehen gibt. Auf den nahen und entfernten Bergen liegt der Schnee in großen Massen und zwar so, daß die Communicationen theilweise unterbrochen sind. Der Thermometer fällt beinahe jede Nacht unter Null und viele der exotischen Pflanzen in den Gärten und öffentlichen Spaziergängen, wie die Panaan und ähnliche, sind erfroren; den Palmen hat der Frost bis jetzt noch nicht geschadet. Glücklicherweise ist der Oelbaum noch nicht so weit vorgerückt, daß er darunter leiden kann, was bei den Mandeln der Fall seyn dürfte. – Se. Maj. der König ist noch immer hier, und Niemand weiß, ob er zuerst nach Sicilien oder nach Wien gehen wird. Man vermuthet, daß er die Entscheidung hinsichtlich des Schwefelmonopols oder vielmehr der zu gebenden Entschädigung abwarten wolle. Man sucht der Compagnie Schwierigkeiten zu machen, indem man sie beschuldigt, ihre Verbindlichkeiten nicht gehörig erfüllt zu haben, so daß es sehr wahrscheinlich zu einem Proceß zwischen ihr und der hiesigen Regierung kommen wird.

Schweiz.

Gegenwärtig sind die Kantone Argau und Luzern die bewegtesten. In beiden handelt es sich um eine Verfassungsrevision, jedoch mit dem Unterschiede, daß im Kanton Argau der gesetzliche Zeitpunkt vorhanden ist, in welchem eine Revision stattfinden kann, in Luzern hingegen nicht. Im Argau nämlich soll, vom Jahr 1831 an gerechnet, inner zehn Jahren, in Luzern hingegen nach Verfluß von zehn Jahren revidirt werden. Der große Rath von Luzern hat sich daher auch in seiner Sitzung vom letzten 6 März fest erklärt, daß er bis nach dem 30 Jan. 1841 keine Verfassungsrevision zugebe, möge dieselbe auch noch so stürmisch begehrt werden. Derselbe hat daher den Revisionsliebhabern keine andere Wahl offen gelassen, als in Geduld sich zu fügen, oder die Fahne der Empörung zu erheben. Wahrscheinlich wird das erstere gewählt werden, denn es wäre wohl eine zu auffallende Erscheinung, wenn man eine Revolution machen wollte, um etwas zu erzwingen, was man wenige Monate später freiwillig erhält. Eine Minorität des großen Raths, aus 26 Mitgliedern bestehend, wollte dem Begehren um eine Verfassungsrevision entsprechen. Diese Minorität war aus sehr heterogenen Elementen zusammengesetzt. Vorab vier Patricier aus der Stadt, nämlich Vincenz Rüttimann, einst (1808) Landammann der Schweiz, nunmehr aber bedeutungslos, ferner dessen Sohn Rudolph Rüttimann, Aloys Zurgilgen, Speditor, und Joseph Balthasar, ein reducirter holländischer Hauptmann, alle ohne einiges Gewicht. Diese Patricier begünstigen die Bewegung, indem sie für das aristokratische Princip etwas zu erbeuten hoffen. Dann folgten einundzwanzig Männer von der Landschaft, von denen ein Theil nach unbedingter Demokratie strebt, der andere eine Priesterherrschaft begünstigt. Unter ihnen allen befindet sich kein Mann von Talent, nicht einmal von Bildung, ja die meisten können nur nothdürftig lesen und schreiben. Ihnen schloß sich an, und stellte sich gleichsam an ihre Spitze der erste Staatsschreiber Constantin Siegwart, sonst ein Vorfechter der Freisinnigen, nunmehr aber vollkommen apostasirt. Ueber seiner Herkunft ruht ein Dunkel. Er ist auf deutschen Universitäten gebildet, erhielt vor wenigen Jahren in Luzern, wohin er gleichsam wie ein Flüchtling kam, durch Hülfe der Freisinnigen, das Heimathrecht und die Staatsschreiberstelle. Er hat sich von seinen frühern Freunden und Gönnern getrennt, ist nun ihr erbittertster Gegner, überschüttet sie in Zeitungsblättern und Flugschriften mit Vorwürfen, hat nicht geringen Antheil an der jüngsten Aufregung im Kanton Luzern. Die aus 71 Gliedern bestehende Majorität des großen Raths hingegen vereinigt in sich die fähigsten Männer des Kantons, die beharrlich die im Jahr 1830 zur Herrschaft gelangten Principien verfolgen. Der Kern des Volkes, aus dem sie hervorgingen, hängt ihnen an; ein fanatisirter Haufe strebt ihrem Wirken entgegen. Durch religiösen Fanatismus zeichnete sich überhaupt das Volk des Kantons Luzern von jeher aus. Durchgeht man seine Geschichte, so findet man, daß bei allen politischen Bewegungen des Landes die Religion als Vorwand gebraucht wurde, um eine Aufregung zu erwecken und zu unterhalten.

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[0619/0003] Grundgesetzes nehmen soll, so gibt man ihr eben dadurch eine Macht und eine Popularität, welche dem Königthum und in der Folge der Nation selbst gefährlich werden kann.“ Die Regierung hat dieß erkannt, und die Regierung soll jetzt drei Minister, nämlich die HH. van Maanen, van Doorn und Verstolck van Soelen beauftragt haben, Veränderungen und Zusätze zu dem bestehenden Grundgesetz zu entwerfen, wohl nur um dem was schon beschlossen ist, die nöthige Form zu geben. So weit wäre nun die Einleitung getroffen, und der Weg zu einem Verständniß angebahnt, wenn nicht eine unselige persönliche Angelegenheit die Gemüther reizte: dieß ist die Heirath des Königs, welche keinem Zweifel mehr zu unterliegen scheint. Der Arnhem'sche Courant – kein unbedeutendes Blatt, denn es ist der Hauptrepräsentant der radicalen Partei – erklärt ganz kalt: „dieß ist eine Privatsache des Königs, das geht uns nichts an.“ So denken aber die wahren Freunde des Hauses Oranien nicht. Das Amsterdamer Handelsblad schreibt aus dem Haag vom 9 d. unter Anderm: „Wir würden diesen zarten Gegenstand gern mit Stillschweigen übergangen haben, aber wohl möchten wir bald zu spät uns beklagen, daß wir nicht zu rechter Zeit unsre schwachen Kräfte angestrengt haben, um unsern verehrten König von einem Schritt zurückzubringen, wovon wir die furchtbarsten Folgen für Niederland und Oranien voraussehen.“ Beide Blätter, und die hinter ihnen stehenden Parteien lassen uns auch gar nicht im Zweifel über die Gründe ihrer Ansichten: der Arnhem'sche Courant erklärte vor einiger Zeit ganz offen, die übergroße Popularität des Königs sey ein Unglück für das Land, denn sie habe bewirkt, daß man den Eingriffen in das Grundgesetz nicht bei Zeiten und mit gehörigem Nachdruck entgegengetreten sey. Was also die Popularität des Königs vermindert, ist dieser Partei willkommen. Dagegen bemerkt das Amsterdamer Blatt, daß die Nation im Allgemeinen dieser Heirath sehr entgegen sey, daß nur ein einziges Journal, und dieß seinem eigenen Geständniß zufolge aus sehr beklagenswerthen Triebfedern – eben der Arnhem'sche Courant – für diese Heirath sich ausgesprochen habe. Man findet es unklug und gefährlich, daß die Nation in einem Augenblick, wo die größten Staats- und financiellen Fragen abgehandelt werden sollen, von dem Fürsten abwendig gemacht, und gegen ihn eingenommen wird. In dieser Weise sprechen sich die beiden einander gegenüberstehenden Ansichten aus, und Sie können daraus abnehmen, wie tief der Riß bereits durch das Volk geht. Es hat sich schon an einigen Orten gezeigt, daß da und dort die Bevölkerung keine so offenen und herzlichen Zeichen von Anhänglichkeit gab, wie dieß früher der Fall gewesen, und wenn sich dieß nicht viel lauter äußert, so liegt es im Charakter des Volkes, das ernst und besonnen ist, und nicht viel in den Tag hinein plappert, wo es denn nur allzu häufig heißt: viel Lärmen um nichts. In den Niederlanden ist es umgekehrt: Dinge, die das Volk ernst berühren, äußern sich mehr in Handlungen, als in wortreichen Reden und lautem Geschrei. Italien. _ Neapel, 7 März. Auf die schönen Frühlingstage vom Januar und Februar stellte sich eine für diesen Himmelsstrich ungewöhnliche Kälte ein, welche unserer Stadt ein höchst trauriges und mißleidiges Ansehen gibt. Auf den nahen und entfernten Bergen liegt der Schnee in großen Massen und zwar so, daß die Communicationen theilweise unterbrochen sind. 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In beiden handelt es sich um eine Verfassungsrevision, jedoch mit dem Unterschiede, daß im Kanton Argau der gesetzliche Zeitpunkt vorhanden ist, in welchem eine Revision stattfinden kann, in Luzern hingegen nicht. Im Argau nämlich soll, vom Jahr 1831 an gerechnet, inner zehn Jahren, in Luzern hingegen nach Verfluß von zehn Jahren revidirt werden. Der große Rath von Luzern hat sich daher auch in seiner Sitzung vom letzten 6 März fest erklärt, daß er bis nach dem 30 Jan. 1841 keine Verfassungsrevision zugebe, möge dieselbe auch noch so stürmisch begehrt werden. Derselbe hat daher den Revisionsliebhabern keine andere Wahl offen gelassen, als in Geduld sich zu fügen, oder die Fahne der Empörung zu erheben. Wahrscheinlich wird das erstere gewählt werden, denn es wäre wohl eine zu auffallende Erscheinung, wenn man eine Revolution machen wollte, um etwas zu erzwingen, was man wenige Monate später freiwillig erhält. Eine Minorität des großen Raths, aus 26 Mitgliedern bestehend, wollte dem Begehren um eine Verfassungsrevision entsprechen. Diese Minorität war aus sehr heterogenen Elementen zusammengesetzt. Vorab vier Patricier aus der Stadt, nämlich Vincenz Rüttimann, einst (1808) Landammann der Schweiz, nunmehr aber bedeutungslos, ferner dessen Sohn Rudolph Rüttimann, Aloys Zurgilgen, Speditor, und Joseph Balthasar, ein reducirter holländischer Hauptmann, alle ohne einiges Gewicht. Diese Patricier begünstigen die Bewegung, indem sie für das aristokratische Princip etwas zu erbeuten hoffen. Dann folgten einundzwanzig Männer von der Landschaft, von denen ein Theil nach unbedingter Demokratie strebt, der andere eine Priesterherrschaft begünstigt. Unter ihnen allen befindet sich kein Mann von Talent, nicht einmal von Bildung, ja die meisten können nur nothdürftig lesen und schreiben. Ihnen schloß sich an, und stellte sich gleichsam an ihre Spitze der erste Staatsschreiber Constantin Siegwart, sonst ein Vorfechter der Freisinnigen, nunmehr aber vollkommen apostasirt. Ueber seiner Herkunft ruht ein Dunkel. Er ist auf deutschen Universitäten gebildet, erhielt vor wenigen Jahren in Luzern, wohin er gleichsam wie ein Flüchtling kam, durch Hülfe der Freisinnigen, das Heimathrecht und die Staatsschreiberstelle. Er hat sich von seinen frühern Freunden und Gönnern getrennt, ist nun ihr erbittertster Gegner, überschüttet sie in Zeitungsblättern und Flugschriften mit Vorwürfen, hat nicht geringen Antheil an der jüngsten Aufregung im Kanton Luzern. Die aus 71 Gliedern bestehende Majorität des großen Raths hingegen vereinigt in sich die fähigsten Männer des Kantons, die beharrlich die im Jahr 1830 zur Herrschaft gelangten Principien verfolgen. Der Kern des Volkes, aus dem sie hervorgingen, hängt ihnen an; ein fanatisirter Haufe strebt ihrem Wirken entgegen. Durch religiösen Fanatismus zeichnete sich überhaupt das Volk des Kantons Luzern von jeher aus. Durchgeht man seine Geschichte, so findet man, daß bei allen politischen Bewegungen des Landes die Religion als Vorwand gebraucht wurde, um eine Aufregung zu erwecken und zu unterhalten.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 78. Augsburg, 18. März 1840, S. 0619. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_078_18400318/3>, abgerufen am 03.10.2024.