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Allgemeine Zeitung. Nr. 147. Augsburg, 26. Mai 1840.

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[1914-16]

Verzeichniß der am 4 Mai 1840 laut aufgenommenem Notariats-Protokoll in der zweiten Verloosung der hochfürstl. Palffy 4 procentigen Anleihe per 2,475,000 fl. d. d. Malaczka 13 Junius 1838 herausgekommenen 42 Stück Partial-Obligationen a 1000 fl. als:

Nr. 218, 227, 365, 390, 510, 570,
Nr. 835, 1073, 1299, 1308, 1514,
Nr. 1558, 1568, 1744, 1748, 1944,
Nr. 1967, 1986, 2038, 2257, 2361,

zahlbar am 1 Julius 1840,

Nr. 29, 36, 255, 504, 619, 850,
Nr. 870, 1054, 1188, 1233, 1274,
Nr. 1295, 1557, 1589, 1758, 1780,
Nr. 1790, 1811, 2126, 2171, 2251,

zahlbar am 1 Januar 1841,
welche an bemerkten Terminen bei dem Großhandlungshause Arnstein & Eskeles in Wien heimbezahlt werden.

[1765-67]
[Tabelle]

Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn.

Zehnter Actien-Beitrag.

Die HH. Actieninhaber der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn werden, in Gemäßheit des §. 5 des Statuts eingeladen, von dem Betrag ihrer Actienberechtigung den zehnten Beitrag mit 10 Proc. an die Bankierhäuser: Wilhelm Cleff in Düsseldorf, oder von der Heydt-Kersten & Söhne in Elberfeld bis zum 15 Julius dieses Jahres einzuzahlen, und dabei die über die vorherigen Beiträge erhaltene Quittung wieder vorzulegen, um darunter die jetzt zu ertheilende Quittung ebenfalls auszufertigen.

Düsseldorf, den 4 Mai 1840.

Die Direction: Quest. Dietze.

[1704-6]

Edictal-Ladung.

Jakob Hartmann, Steinmetzgesellenssohn aus München, welcher am 8 Februar 1807 als Kanonier bei der ersten leichten Compagnie der in Rußland gestandenen ersten Armeedivision zuging, am 24 November 1812 als vermißt in den Listen abgeschrieben wurde, wird schon seit dem Jahre 1812 vermißt. Derselbe oder dessen eheliche Descendenz wird daher aufgefordert,
binnen sechzig Tagen
von heute an, von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht anher zu geben, widrigenfalls dessen noch in 424 fl. 10 1/2 kr. bestehendes Vermögen gegen Caution an seine nächsten Verwandten verabfolgt werden würde.

Den 28 April 1840.

Königl. bayer. Kreis- u. Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir. Hauck.

[1972]

Edictal-Ladung.

Nachdem die gänzliche Erledigung der Gantsache des Max Freihern v. Gumppenberg-Pöttmes durch die proponirten Ausgleichungen über die vorhandenen zwei Activposten in Aussicht gestellt ist, so wurde beschlossen, die hiebei betheiligten Creditoren zur Erklärungsabgabe über die Genehmigung dieser Propositionen, und zwar hinsichtlich:

a) des in 5000 fl. bestehenden Waldkaufschillings-Restes des Matth. Demmelmaier, wofür 3000 fl. angeboten und bereits erlegt sind, nachdem 2000 fl. für angebliche Vorauszahlungen abgezogen werden;

b) der in Haupt- und Nebensache gegen 36,000 fl. betragenden Forderungen an die Gantmasse des k. Geh. Rathes und Oberstsilberkämmerers Hrn. Joseph Matthias Grafen von Tauffkirchen, wofür ein Cessionspreis von 9000 fl. offerirt ist, auf
Samstag den 27 Junius d. J.,
Vormittags 10 Uhr,
hieher mit dem Anhange vorzuladen, daß die Ausbleibenden dem Beschlusse der Mehrheit der Erschienenen beistimmend erachtet werden.

Mit Rücksicht hierauf werden die Erben des Handelsmannes Moses Salomon Hechinger, genannt Blumenstetter, von Kleinnördlingen, k. bayer. Landgerichts Nördlingen, wegen Unbekanntschaft ihres dermaligen Aufenthaltes anmit öffentlich hieher vorgeladen.

Am 12 Mai 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir. Mühlbaur.

[1965]

Erkenntniß.

Nachdem Beklagter in Sache des Gemeindevorstehers Michael Linhardt zu Grafenrheinfeld gegen den Maschinisten De Guise aus Marseille, Vertragserfüllung betreffend, bei der durch Verfügung vom 5 Februar h. J. auf den 7 d. M. anberaumten Schwörungstagfahrt nicht erschienen, sein Aufenthaltsort auch fortwährend unbekannt ist, wird das nachfolgende heute erlassene Erkenntniß in vim publicati bekannt gemacht:

1) es sey der dem Beklagten durch Bescheid vom 19 September v. J. auferlegte Haupteid für verweigert zu erachten, demgemäß

2) der Beklagte schuldig, gegen Empfangnahme des gekauften Hundes die Summe von 55 fl. mit Verzugszinsen zu 5 Proc., vom 27 Junius 1839 an zu bezahlen, und

3) sämmtliche Kosten dieses Rechtsstreites salva liquidatione et moderatione zu tragen, resp. zu erstatten.

Zugleich wird Beklagter anderweit vorgeladen, resp. aufgefordert, seine Rechte in der Executionsinstanz, insbesondere in Rücksicht auf die bei Gericht deponirte Cautionssumme persönlich oder durch einen gehörig Bevollmächtigten zu wahren, widrigenfalls auf Kosten der erwähnten Judicialmasse für ihn ein curator absentis aufgestellt und verpflichtet, und dessen Handlungen so angesehen werden würden, als seyen sie von ihm selbst vorgenommen.

Decret. Schweinfurt, den 13 Mai 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Seuffert.

Brand.

[1991]

Beschluß.

Da der Handlungs-Commis Jakob Trapp, Schullehrerssohn von Geroldshofen, auf die von dem unterfertigten Gerichte am 7 Februar d. J. an ihn erlassene Edictal-Citation innerhalb des bestimmten Termines von zwei Monaten sich nicht dahier gemeldet hat, so wird hiemit das Testament der W. Weber'schen Wachstuchfabricantens-Eheleute von Haunstetten vom 27 Februar 1822 als von Jakob Trapp anerkannt betrachtet, und es soll sofort der Gesammtrücklaß des Valentin Weber unbedingt an dessen Ehefrau und nunmehrige Wittwe Barbara Weber bei dem Vorhandenseyn der in jener Edictal-Citation bezeichneten Voraussetzung hinausgegeben werden. - Am 12 Mai 1840.

Königl. bayerisches Landgericht Göggingen.

Landrichter Reiber.

[1921-23]

Gant-Edict.

Gegen den abwesenden Friedrich Wilhelm Kammüller, Buchhändler in Kandern, haben wir Gant erkannt, und Tagfahrt zur Schuldenliquidation
auf Mittwoch d n 3 Junius, 9 Uhr,
in Kandern angeordnet.

Sämmtliche Gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Ansprüche an den Falliten auf gedachten Tag unter gleichzeitiger Vorlage ihrer Beweisurkunden, oder Antretung des Beweises mit andern Beweismitteln mündlich oder schriftlich, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte anzumelden und etwaige Vorzugsrechte zu bezeichnen und zu begründen, bei Vermeidung des Ausschlusses von der dermaligen Masse.

In der Tagfahrt sollen ferner über die Wahl eines Massepfleger- und Gläubiger-Ausschusses verhandelt, auch Borg- und Nachlaßvergleiche versucht werden, bezüglich auf welche Punkte mit Ausnahme eines etwa zu Stande kommenden Nachlaßvergleichs die ausbleibenden Gläubiger als der Mehrzahl der Erschienenen beitretend angesehen werden würden.

Am 2 Mai 1840.

Das großherz. bad. Bezirksamt Lörrach.

v. Reichlin-Meldegg.

[1993]

Bei Aug. Recknagel in Nürnberg ist so eben erschienen und daselbst, so wie in allen Buchhandlungen zu haben:

Bericht über die Molkenanstalt zu Streitberg bei Muggendorf. gr. 8. geh. 6 kr.

[1914-16]

Verzeichniß der am 4 Mai 1840 laut aufgenommenem Notariats-Protokoll in der zweiten Verloosung der hochfürstl. Palffy 4 procentigen Anleihe per 2,475,000 fl. d. d. Malaczka 13 Junius 1838 herausgekommenen 42 Stück Partial-Obligationen à 1000 fl. als:

Nr. 218, 227, 365, 390, 510, 570,
Nr. 835, 1073, 1299, 1308, 1514,
Nr. 1558, 1568, 1744, 1748, 1944,
Nr. 1967, 1986, 2038, 2257, 2361,

zahlbar am 1 Julius 1840,

Nr. 29, 36, 255, 504, 619, 850,
Nr. 870, 1054, 1188, 1233, 1274,
Nr. 1295, 1557, 1589, 1758, 1780,
Nr. 1790, 1811, 2126, 2171, 2251,

zahlbar am 1 Januar 1841,
welche an bemerkten Terminen bei dem Großhandlungshause Arnstein & Eskeles in Wien heimbezahlt werden.

[1765-67]
[Tabelle]

Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn.

Zehnter Actien-Beitrag.

Die HH. Actieninhaber der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn werden, in Gemäßheit des §. 5 des Statuts eingeladen, von dem Betrag ihrer Actienberechtigung den zehnten Beitrag mit 10 Proc. an die Bankierhäuser: Wilhelm Cleff in Düsseldorf, oder von der Heydt-Kersten & Söhne in Elberfeld bis zum 15 Julius dieses Jahres einzuzahlen, und dabei die über die vorherigen Beiträge erhaltene Quittung wieder vorzulegen, um darunter die jetzt zu ertheilende Quittung ebenfalls auszufertigen.

Düsseldorf, den 4 Mai 1840.

Die Direction: Quest. Dietze.

[1704-6]

Edictal-Ladung.

Jakob Hartmann, Steinmetzgesellenssohn aus München, welcher am 8 Februar 1807 als Kanonier bei der ersten leichten Compagnie der in Rußland gestandenen ersten Armeedivision zuging, am 24 November 1812 als vermißt in den Listen abgeschrieben wurde, wird schon seit dem Jahre 1812 vermißt. Derselbe oder dessen eheliche Descendenz wird daher aufgefordert,
binnen sechzig Tagen
von heute an, von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht anher zu geben, widrigenfalls dessen noch in 424 fl. 10 1/2 kr. bestehendes Vermögen gegen Caution an seine nächsten Verwandten verabfolgt werden würde.

Den 28 April 1840.

Königl. bayer. Kreis- u. Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir. Hauck.

[1972]

Edictal-Ladung.

Nachdem die gänzliche Erledigung der Gantsache des Max Freihern v. Gumppenberg-Pöttmes durch die proponirten Ausgleichungen über die vorhandenen zwei Activposten in Aussicht gestellt ist, so wurde beschlossen, die hiebei betheiligten Creditoren zur Erklärungsabgabe über die Genehmigung dieser Propositionen, und zwar hinsichtlich:

a) des in 5000 fl. bestehenden Waldkaufschillings-Restes des Matth. Demmelmaier, wofür 3000 fl. angeboten und bereits erlegt sind, nachdem 2000 fl. für angebliche Vorauszahlungen abgezogen werden;

b) der in Haupt- und Nebensache gegen 36,000 fl. betragenden Forderungen an die Gantmasse des k. Geh. Rathes und Oberstsilberkämmerers Hrn. Joseph Matthias Grafen von Tauffkirchen, wofür ein Cessionspreis von 9000 fl. offerirt ist, auf
Samstag den 27 Junius d. J.,
Vormittags 10 Uhr,
hieher mit dem Anhange vorzuladen, daß die Ausbleibenden dem Beschlusse der Mehrheit der Erschienenen beistimmend erachtet werden.

Mit Rücksicht hierauf werden die Erben des Handelsmannes Moses Salomon Hechinger, genannt Blumenstetter, von Kleinnördlingen, k. bayer. Landgerichts Nördlingen, wegen Unbekanntschaft ihres dermaligen Aufenthaltes anmit öffentlich hieher vorgeladen.

Am 12 Mai 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir. Mühlbaur.

[1965]

Erkenntniß.

Nachdem Beklagter in Sache des Gemeindevorstehers Michael Linhardt zu Grafenrheinfeld gegen den Maschinisten De Guise aus Marseille, Vertragserfüllung betreffend, bei der durch Verfügung vom 5 Februar h. J. auf den 7 d. M. anberaumten Schwörungstagfahrt nicht erschienen, sein Aufenthaltsort auch fortwährend unbekannt ist, wird das nachfolgende heute erlassene Erkenntniß in vim publicati bekannt gemacht:

1) es sey der dem Beklagten durch Bescheid vom 19 September v. J. auferlegte Haupteid für verweigert zu erachten, demgemäß

2) der Beklagte schuldig, gegen Empfangnahme des gekauften Hundes die Summe von 55 fl. mit Verzugszinsen zu 5 Proc., vom 27 Junius 1839 an zu bezahlen, und

3) sämmtliche Kosten dieses Rechtsstreites salva liquidatione et moderatione zu tragen, resp. zu erstatten.

Zugleich wird Beklagter anderweit vorgeladen, resp. aufgefordert, seine Rechte in der Executionsinstanz, insbesondere in Rücksicht auf die bei Gericht deponirte Cautionssumme persönlich oder durch einen gehörig Bevollmächtigten zu wahren, widrigenfalls auf Kosten der erwähnten Judicialmasse für ihn ein curator absentis aufgestellt und verpflichtet, und dessen Handlungen so angesehen werden würden, als seyen sie von ihm selbst vorgenommen.

Decret. Schweinfurt, den 13 Mai 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Seuffert.

Brand.

[1991]

Beschluß.

Da der Handlungs-Commis Jakob Trapp, Schullehrerssohn von Geroldshofen, auf die von dem unterfertigten Gerichte am 7 Februar d. J. an ihn erlassene Edictal-Citation innerhalb des bestimmten Termines von zwei Monaten sich nicht dahier gemeldet hat, so wird hiemit das Testament der W. Weber'schen Wachstuchfabricantens-Eheleute von Haunstetten vom 27 Februar 1822 als von Jakob Trapp anerkannt betrachtet, und es soll sofort der Gesammtrücklaß des Valentin Weber unbedingt an dessen Ehefrau und nunmehrige Wittwe Barbara Weber bei dem Vorhandenseyn der in jener Edictal-Citation bezeichneten Voraussetzung hinausgegeben werden. – Am 12 Mai 1840.

Königl. bayerisches Landgericht Göggingen.

Landrichter Reiber.

[1921-23]

Gant-Edict.

Gegen den abwesenden Friedrich Wilhelm Kammüller, Buchhändler in Kandern, haben wir Gant erkannt, und Tagfahrt zur Schuldenliquidation
auf Mittwoch d n 3 Junius, 9 Uhr,
in Kandern angeordnet.

Sämmtliche Gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Ansprüche an den Falliten auf gedachten Tag unter gleichzeitiger Vorlage ihrer Beweisurkunden, oder Antretung des Beweises mit andern Beweismitteln mündlich oder schriftlich, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte anzumelden und etwaige Vorzugsrechte zu bezeichnen und zu begründen, bei Vermeidung des Ausschlusses von der dermaligen Masse.

In der Tagfahrt sollen ferner über die Wahl eines Massepfleger- und Gläubiger-Ausschusses verhandelt, auch Borg- und Nachlaßvergleiche versucht werden, bezüglich auf welche Punkte mit Ausnahme eines etwa zu Stande kommenden Nachlaßvergleichs die ausbleibenden Gläubiger als der Mehrzahl der Erschienenen beitretend angesehen werden würden.

Am 2 Mai 1840.

Das großherz. bad. Bezirksamt Lörrach.

v. Reichlin-Meldegg.

[1993]

Bei Aug. Recknagel in Nürnberg ist so eben erschienen und daselbst, so wie in allen Buchhandlungen zu haben:

Bericht über die Molkenanstalt zu Streitberg bei Muggendorf. gr. 8. geh. 6 kr.

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[1174/0014] [1914-16] Verzeichniß der am 4 Mai 1840 laut aufgenommenem Notariats-Protokoll in der zweiten Verloosung der hochfürstl. Palffy 4 procentigen Anleihe per 2,475,000 fl. d. d. Malaczka 13 Junius 1838 herausgekommenen 42 Stück Partial-Obligationen à 1000 fl. als: Nr. 218, 227, 365, 390, 510, 570, Nr. 835, 1073, 1299, 1308, 1514, Nr. 1558, 1568, 1744, 1748, 1944, Nr. 1967, 1986, 2038, 2257, 2361, zahlbar am 1 Julius 1840, Nr. 29, 36, 255, 504, 619, 850, Nr. 870, 1054, 1188, 1233, 1274, Nr. 1295, 1557, 1589, 1758, 1780, Nr. 1790, 1811, 2126, 2171, 2251, zahlbar am 1 Januar 1841, welche an bemerkten Terminen bei dem Großhandlungshause Arnstein & Eskeles in Wien heimbezahlt werden. [1765-67] Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn. Zehnter Actien-Beitrag. Die HH. Actieninhaber der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn werden, in Gemäßheit des §. 5 des Statuts eingeladen, von dem Betrag ihrer Actienberechtigung den zehnten Beitrag mit 10 Proc. an die Bankierhäuser: Wilhelm Cleff in Düsseldorf, oder von der Heydt-Kersten & Söhne in Elberfeld bis zum 15 Julius dieses Jahres einzuzahlen, und dabei die über die vorherigen Beiträge erhaltene Quittung wieder vorzulegen, um darunter die jetzt zu ertheilende Quittung ebenfalls auszufertigen. Düsseldorf, den 4 Mai 1840. Die Direction: Quest. Dietze. [1704-6] Edictal-Ladung. Jakob Hartmann, Steinmetzgesellenssohn aus München, welcher am 8 Februar 1807 als Kanonier bei der ersten leichten Compagnie der in Rußland gestandenen ersten Armeedivision zuging, am 24 November 1812 als vermißt in den Listen abgeschrieben wurde, wird schon seit dem Jahre 1812 vermißt. Derselbe oder dessen eheliche Descendenz wird daher aufgefordert, binnen sechzig Tagen von heute an, von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht anher zu geben, widrigenfalls dessen noch in 424 fl. 10 1/2 kr. bestehendes Vermögen gegen Caution an seine nächsten Verwandten verabfolgt werden würde. Den 28 April 1840. Königl. bayer. Kreis- u. Stadtgericht München. Graf v. Lerchenfeld, Dir. Hauck. [1972] Edictal-Ladung. Nachdem die gänzliche Erledigung der Gantsache des Max Freihern v. Gumppenberg-Pöttmes durch die proponirten Ausgleichungen über die vorhandenen zwei Activposten in Aussicht gestellt ist, so wurde beschlossen, die hiebei betheiligten Creditoren zur Erklärungsabgabe über die Genehmigung dieser Propositionen, und zwar hinsichtlich: a) des in 5000 fl. bestehenden Waldkaufschillings-Restes des Matth. Demmelmaier, wofür 3000 fl. angeboten und bereits erlegt sind, nachdem 2000 fl. für angebliche Vorauszahlungen abgezogen werden; b) der in Haupt- und Nebensache gegen 36,000 fl. betragenden Forderungen an die Gantmasse des k. Geh. Rathes und Oberstsilberkämmerers Hrn. Joseph Matthias Grafen von Tauffkirchen, wofür ein Cessionspreis von 9000 fl. offerirt ist, auf Samstag den 27 Junius d. J., Vormittags 10 Uhr, hieher mit dem Anhange vorzuladen, daß die Ausbleibenden dem Beschlusse der Mehrheit der Erschienenen beistimmend erachtet werden. Mit Rücksicht hierauf werden die Erben des Handelsmannes Moses Salomon Hechinger, genannt Blumenstetter, von Kleinnördlingen, k. bayer. Landgerichts Nördlingen, wegen Unbekanntschaft ihres dermaligen Aufenthaltes anmit öffentlich hieher vorgeladen. Am 12 Mai 1840. Königl. Kreis- und Stadtgericht München. Graf v. Lerchenfeld, Dir. Mühlbaur. [1965] Erkenntniß. Nachdem Beklagter in Sache des Gemeindevorstehers Michael Linhardt zu Grafenrheinfeld gegen den Maschinisten De Guise aus Marseille, Vertragserfüllung betreffend, bei der durch Verfügung vom 5 Februar h. J. auf den 7 d. M. anberaumten Schwörungstagfahrt nicht erschienen, sein Aufenthaltsort auch fortwährend unbekannt ist, wird das nachfolgende heute erlassene Erkenntniß in vim publicati bekannt gemacht: 1) es sey der dem Beklagten durch Bescheid vom 19 September v. J. auferlegte Haupteid für verweigert zu erachten, demgemäß 2) der Beklagte schuldig, gegen Empfangnahme des gekauften Hundes die Summe von 55 fl. mit Verzugszinsen zu 5 Proc., vom 27 Junius 1839 an zu bezahlen, und 3) sämmtliche Kosten dieses Rechtsstreites salva liquidatione et moderatione zu tragen, resp. zu erstatten. Zugleich wird Beklagter anderweit vorgeladen, resp. aufgefordert, seine Rechte in der Executionsinstanz, insbesondere in Rücksicht auf die bei Gericht deponirte Cautionssumme persönlich oder durch einen gehörig Bevollmächtigten zu wahren, widrigenfalls auf Kosten der erwähnten Judicialmasse für ihn ein curator absentis aufgestellt und verpflichtet, und dessen Handlungen so angesehen werden würden, als seyen sie von ihm selbst vorgenommen. Decret. Schweinfurt, den 13 Mai 1840. Königliches Kreis- und Stadtgericht. Seuffert. Brand. [1991] Beschluß. Da der Handlungs-Commis Jakob Trapp, Schullehrerssohn von Geroldshofen, auf die von dem unterfertigten Gerichte am 7 Februar d. J. an ihn erlassene Edictal-Citation innerhalb des bestimmten Termines von zwei Monaten sich nicht dahier gemeldet hat, so wird hiemit das Testament der W. Weber'schen Wachstuchfabricantens-Eheleute von Haunstetten vom 27 Februar 1822 als von Jakob Trapp anerkannt betrachtet, und es soll sofort der Gesammtrücklaß des Valentin Weber unbedingt an dessen Ehefrau und nunmehrige Wittwe Barbara Weber bei dem Vorhandenseyn der in jener Edictal-Citation bezeichneten Voraussetzung hinausgegeben werden. – Am 12 Mai 1840. Königl. bayerisches Landgericht Göggingen. Landrichter Reiber. [1921-23] Gant-Edict. Gegen den abwesenden Friedrich Wilhelm Kammüller, Buchhändler in Kandern, haben wir Gant erkannt, und Tagfahrt zur Schuldenliquidation auf Mittwoch d n 3 Junius, 9 Uhr, in Kandern angeordnet. Sämmtliche Gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Ansprüche an den Falliten auf gedachten Tag unter gleichzeitiger Vorlage ihrer Beweisurkunden, oder Antretung des Beweises mit andern Beweismitteln mündlich oder schriftlich, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte anzumelden und etwaige Vorzugsrechte zu bezeichnen und zu begründen, bei Vermeidung des Ausschlusses von der dermaligen Masse. In der Tagfahrt sollen ferner über die Wahl eines Massepfleger- und Gläubiger-Ausschusses verhandelt, auch Borg- und Nachlaßvergleiche versucht werden, bezüglich auf welche Punkte mit Ausnahme eines etwa zu Stande kommenden Nachlaßvergleichs die ausbleibenden Gläubiger als der Mehrzahl der Erschienenen beitretend angesehen werden würden. Am 2 Mai 1840. Das großherz. bad. Bezirksamt Lörrach. v. Reichlin-Meldegg. [1993] Bei Aug. Recknagel in Nürnberg ist so eben erschienen und daselbst, so wie in allen Buchhandlungen zu haben: Bericht über die Molkenanstalt zu Streitberg bei Muggendorf. gr. 8. geh. 6 kr.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 147. Augsburg, 26. Mai 1840, S. 1174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_147_18400526/14>, abgerufen am 28.04.2024.