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Allgemeine Zeitung. Nr. 150. Augsburg, 29. Mai 1840.

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der von Sir Michael O'Loghlan eingereichten Wahlverbesserungsbill, die drei Hauptpunkte vorliegender Bill, Nichtoffenlassen der Register, doppelten Appell und jährliche Revision aufs entschiedenste vertheidigte. Ich wiederhole es, die Frage ist jetzt keineswegs, ob einzelne Bestimmungen der Bill zweckmäßig oder unzweckmäßig sind, sondern ob wir das irische Wahlsystem verbessern, oder es auf endlose Zeit unverbessert lassen wollen. Zwar sagte die Regierung, sie wolle auch eine Bill hierüber einbringen; aber wann sagte sie so? Einmal vergangenes Jahr - ich erinnere mich noch sehr gut des Tages - als bei Gelegenheit einer Motion des Sir G. Fleetwood die Partei des edlen Lords mit einem Schisma bedroht wurde, und darauf in dieser Sitzung, erst nachdem das zweite Verlesen der Bill Lord Stanley's durchgegangen war. Und rechnet die Regierung darauf, daß diese ihre problematische Bill wirklich von beiden Häusern angenommen werden soll? Nicht im mindesten. Der ehrenwerthe und gelehrte Gentleman, der Solicitor-General, hat selbst geäußert, daß noch manche Jahre hingehen würden, ehe das Haus der Lords genug erleuchtet wäre, um die neue Registrationsbill der Regierung anzunehmen. Nämlich wann? In Folge einer neuen Ernennung von Pairs? O nein! Erst, wenn die jetzt im Unterhaus sitzenden und mit mehr liberalen Gesinnungen erfüllten Erben der Pairswürde ihren bigotten Vorgängern gefolgt seyn werden. Dabei vergesse man nicht von der Zahl dieser hoffnungsvollen Zukünftigen hier im Hause die Zahl alle der wahrscheinlichen Erben abzuziehen, die, mit nicht so durchaus liberalen Gesinnungen erfüllt, eben im Begriffe stehen, für die Inbetrachtziehung der vorliegenden Bill zu stimmen. (Gelächter.) Auf so viel unberechenbare Jahre hin wird also der Solicitor-General in seiner Stellung vollkommen zufrieden seyn. Aber gewiß das Haus wird eine so lange Fortdauer schreiender Mißbräuche nicht zulassen; es wird um des geringen Wagnisses einer Ausschußberathung willen nicht die Verbesserung jener Mißbräuche auf ein anderes Menschengeschlecht hinausschieben wollen. Man hat mir vorgeworfen, daß ich, durch Annahme des in der Bill vorgeschlagenen doppelten Appells (sowohl gegen Zurückweisung als gegen Zulassung des Stimmenden) mich selbst in Widerspruch setze mit dem Inhalt der von mir ausgegangenen katholischen Emancipationsbill (statute 10 George IV); aber ich kann in der That nicht einsehen, daß jenes Statut irgend eine Verpflichtung enthalte, die Abschaffung offenbarer Mißbräuche zu vermeiden, und finde mich auch in dieser meiner Ansicht unterstützt durch das Beispiel zweier hochgestellten katholischen Gentlemen (Sir Michael O'Loghlin und Sergeant Woulfe), die beide in den von ihnen vorgeschlagenen Maaßregeln dieselbe Clausel angenommen haben wie mein edler Freund. - Ein Vergleich des Zahlenverhältnisses zwischen irischen und englischen Wählern ist hier nicht am Orte: soll das irische Wahlrecht ausgedehnt werden, so mag man darüber dem Ausschuß eine Maaßregel vorschlagen; man mag eine besondere Bill über den 5 Pf.-Census in Antrag bringen; aber man behaupte nicht, daß der rechte Weg, um die irischen Wahlgerechtsame auszudehnen, darin bestehe, daß man die gröbsten Mißbräuche im Registrationssystem zu dulden fortfahre. Man verlangt Milde und Freundlichkeit für Irland; aber ist das Milde, wenn wir den wirklichen bona fide Wähler von einer Menge falscher oder fingirter Wähler paralysiren lassen? Duldung gegen Betrug ist doch wohl keine Duldung gegen Irland. Mag Irland, im neuen Genuß seiner politischen Rechte, vor Allem den Werth seiner wahren Gerechtsame schätzen lernen, und mag es nicht von der gesetzgebenden Macht selbst verführt werden, sich gegen wahre Reform aufzulehnen. Ich weiß leider, daß die Gentlemen mir gegenüber nur dann bereit sind, eine Reform anzunehmen, wenn sie ihnen nützlich scheint; doch fordere ich sie auf, diese ihre Gesinnung wenigstens in gegenwärtigem, so klarem Falle nicht vor der Nation öffentlich kund zu thun. Die Mißbräuche, welche die Bill abschaffen will, sind anerkannt; Niemand hier im Hause hat sie zu läugnen gewagt; das Haus ist berufen, nicht sie ganz auszurotten, um nicht zu rauh gegen Irland zu verfahren, sondern nur sie so viel möglich zu heilen. Nichts kann unredlicher seyn, als wenn man die, welche eine solche Heilung beabsichtigen, des Bestrebens beschuldigt, die irischen Gerechtsame zu beschneiden, und ihre edelgemeinten Reformplane deßhalb denunciirt, weil sie den Interessen der Gegenpartei schädlich seyn möchten! (Der edle Baronet schließt unter lautem Beifallsrufen seiner Partei.) - Lord Morpeth (unter lautem Geschrei: "zur Abstimmung."): Ich beabsichtige nicht so spät in der Nacht noch in eine weitere Discussion über den ganzen Gegenstand einzugehen, sondern denke selbigen nur kurz von einem neuen Standpunkt aus, nämlich als Nationalfrage zu beleuchten. Mich dünkt sogar, daß der sehr ehrenwerthe Baronet, der eben gesprochen, mit Rücksicht auf diesen Standpunkt, seine Rede über diese Sache so lang aufgeschoben hat, und nur, da er seinen hitzigen edlen Freund in Folge seiner unüberlegten Kühnheit ganz verlassen in den Reihen erblickte, es für seine Pflicht hielt, daß er, der torystische Ulysses, jenem seinem Ajax zu Hülfe komme; im Herzen, mein' ich, hat er selbst bedauert, auf diese Weise sich und seine Partei in den stürmischen Wirbel der irischen Politik gerissen zu sehen. Ich möchte die Bill des edlen Lord mit jenem aus lauter verschiedenen Schönheitstheilen zusammengesetzten weiblichen Gemälde vergleichen, da sie nämlich ebenso aus lauter verschiedenen Unterdrückungsmaaßregeln zusammengesetzt ist, also ein Ganzes eben so abschreckend, als jenes reizend war. Daß die von der Regierung verheißene Bill über Wahlverbesserung dem Hause noch nicht vorgelegt ist, bedauert Niemand mehr als ich, hoffe aber in meinem und meines edlen Freundes Namen, daß ihre Abfassung und Vorlegung nicht lange mehr anstehen soll; und zwar, ohne daß man dabei um den erwünschten Widerstand des andern Hauses buhle. Es ist die Besorgniß, Irland zu beleidigen und zu erbittern, die uns verbieten muß, die vorliegende Bill in Betracht zu ziehen. Und in der That ist die Hoffnung, daß durch Annahme derselben das irische Wahlsystem wirklich verbessert werden könne, eben so thöricht als die Voraussetzung, daß von heute an alle Pachtherren ein gerechtes und unparteiisches Betragen zeigen werden. Alle Vorkehrungen der Bill, im Ganzen wie im Einzelnen, scheinen mir eine einzige Farbe zu tragen, nämlich die des Bestrebens, die Wahlgerechtsame Irlands in möglichst enge Fesseln zu schlagen; und deßwegen werd' ich mich ihr, bei dieser und jeder Gelegenheit, immer unbedingt entgegenstellen." - Die gestern erwähnte Abstimmung fand nun statt, deren Ergebniß von der Gegenpartei mit lautem Freudengeschrei begrüßt wurde. Hr. Hume und Lord John Russell verlangen hierauf Vertagung des Hauses, während Lord Stanley noch ein Vorlesen nach den Paragraphen pro forma und nur Verschiebung des Preambuls fordert. Hr. Hume: Keinen Schritt weiter, ich verlange, daß Hr. Freshfield seinen Stuhl verlasse. (Große Verwirrung.) Lord Stanley sagt, daß er sich begnügen wolle, wenn der Sprecher Progreß (d. h. Eintritt der Bill in den Ausschuß) berichte, und man ihm für morgen die Präcedenz zuerkenne. Sir W. Somerville: Meint der edle Lord wirklich, er werde seine Bill durch den Ausschuß bringen? Er kann an der knappen Majorität seiner Partei die Unmöglichkeit ermessen: warum also das Haus noch länger in unnöthiger

der von Sir Michael O'Loghlan eingereichten Wahlverbesserungsbill, die drei Hauptpunkte vorliegender Bill, Nichtoffenlassen der Register, doppelten Appell und jährliche Revision aufs entschiedenste vertheidigte. Ich wiederhole es, die Frage ist jetzt keineswegs, ob einzelne Bestimmungen der Bill zweckmäßig oder unzweckmäßig sind, sondern ob wir das irische Wahlsystem verbessern, oder es auf endlose Zeit unverbessert lassen wollen. Zwar sagte die Regierung, sie wolle auch eine Bill hierüber einbringen; aber wann sagte sie so? Einmal vergangenes Jahr – ich erinnere mich noch sehr gut des Tages – als bei Gelegenheit einer Motion des Sir G. Fleetwood die Partei des edlen Lords mit einem Schisma bedroht wurde, und darauf in dieser Sitzung, erst nachdem das zweite Verlesen der Bill Lord Stanley's durchgegangen war. Und rechnet die Regierung darauf, daß diese ihre problematische Bill wirklich von beiden Häusern angenommen werden soll? Nicht im mindesten. Der ehrenwerthe und gelehrte Gentleman, der Solicitor-General, hat selbst geäußert, daß noch manche Jahre hingehen würden, ehe das Haus der Lords genug erleuchtet wäre, um die neue Registrationsbill der Regierung anzunehmen. Nämlich wann? In Folge einer neuen Ernennung von Pairs? O nein! Erst, wenn die jetzt im Unterhaus sitzenden und mit mehr liberalen Gesinnungen erfüllten Erben der Pairswürde ihren bigotten Vorgängern gefolgt seyn werden. Dabei vergesse man nicht von der Zahl dieser hoffnungsvollen Zukünftigen hier im Hause die Zahl alle der wahrscheinlichen Erben abzuziehen, die, mit nicht so durchaus liberalen Gesinnungen erfüllt, eben im Begriffe stehen, für die Inbetrachtziehung der vorliegenden Bill zu stimmen. (Gelächter.) Auf so viel unberechenbare Jahre hin wird also der Solicitor-General in seiner Stellung vollkommen zufrieden seyn. Aber gewiß das Haus wird eine so lange Fortdauer schreiender Mißbräuche nicht zulassen; es wird um des geringen Wagnisses einer Ausschußberathung willen nicht die Verbesserung jener Mißbräuche auf ein anderes Menschengeschlecht hinausschieben wollen. Man hat mir vorgeworfen, daß ich, durch Annahme des in der Bill vorgeschlagenen doppelten Appells (sowohl gegen Zurückweisung als gegen Zulassung des Stimmenden) mich selbst in Widerspruch setze mit dem Inhalt der von mir ausgegangenen katholischen Emancipationsbill (statute 10 George IV); aber ich kann in der That nicht einsehen, daß jenes Statut irgend eine Verpflichtung enthalte, die Abschaffung offenbarer Mißbräuche zu vermeiden, und finde mich auch in dieser meiner Ansicht unterstützt durch das Beispiel zweier hochgestellten katholischen Gentlemen (Sir Michael O'Loghlin und Sergeant Woulfe), die beide in den von ihnen vorgeschlagenen Maaßregeln dieselbe Clausel angenommen haben wie mein edler Freund. – Ein Vergleich des Zahlenverhältnisses zwischen irischen und englischen Wählern ist hier nicht am Orte: soll das irische Wahlrecht ausgedehnt werden, so mag man darüber dem Ausschuß eine Maaßregel vorschlagen; man mag eine besondere Bill über den 5 Pf.-Census in Antrag bringen; aber man behaupte nicht, daß der rechte Weg, um die irischen Wahlgerechtsame auszudehnen, darin bestehe, daß man die gröbsten Mißbräuche im Registrationssystem zu dulden fortfahre. Man verlangt Milde und Freundlichkeit für Irland; aber ist das Milde, wenn wir den wirklichen bona fide Wähler von einer Menge falscher oder fingirter Wähler paralysiren lassen? Duldung gegen Betrug ist doch wohl keine Duldung gegen Irland. Mag Irland, im neuen Genuß seiner politischen Rechte, vor Allem den Werth seiner wahren Gerechtsame schätzen lernen, und mag es nicht von der gesetzgebenden Macht selbst verführt werden, sich gegen wahre Reform aufzulehnen. Ich weiß leider, daß die Gentlemen mir gegenüber nur dann bereit sind, eine Reform anzunehmen, wenn sie ihnen nützlich scheint; doch fordere ich sie auf, diese ihre Gesinnung wenigstens in gegenwärtigem, so klarem Falle nicht vor der Nation öffentlich kund zu thun. Die Mißbräuche, welche die Bill abschaffen will, sind anerkannt; Niemand hier im Hause hat sie zu läugnen gewagt; das Haus ist berufen, nicht sie ganz auszurotten, um nicht zu rauh gegen Irland zu verfahren, sondern nur sie so viel möglich zu heilen. Nichts kann unredlicher seyn, als wenn man die, welche eine solche Heilung beabsichtigen, des Bestrebens beschuldigt, die irischen Gerechtsame zu beschneiden, und ihre edelgemeinten Reformplane deßhalb denunciirt, weil sie den Interessen der Gegenpartei schädlich seyn möchten! (Der edle Baronet schließt unter lautem Beifallsrufen seiner Partei.) – Lord Morpeth (unter lautem Geschrei: „zur Abstimmung.“): Ich beabsichtige nicht so spät in der Nacht noch in eine weitere Discussion über den ganzen Gegenstand einzugehen, sondern denke selbigen nur kurz von einem neuen Standpunkt aus, nämlich als Nationalfrage zu beleuchten. Mich dünkt sogar, daß der sehr ehrenwerthe Baronet, der eben gesprochen, mit Rücksicht auf diesen Standpunkt, seine Rede über diese Sache so lang aufgeschoben hat, und nur, da er seinen hitzigen edlen Freund in Folge seiner unüberlegten Kühnheit ganz verlassen in den Reihen erblickte, es für seine Pflicht hielt, daß er, der torystische Ulysses, jenem seinem Ajax zu Hülfe komme; im Herzen, mein' ich, hat er selbst bedauert, auf diese Weise sich und seine Partei in den stürmischen Wirbel der irischen Politik gerissen zu sehen. Ich möchte die Bill des edlen Lord mit jenem aus lauter verschiedenen Schönheitstheilen zusammengesetzten weiblichen Gemälde vergleichen, da sie nämlich ebenso aus lauter verschiedenen Unterdrückungsmaaßregeln zusammengesetzt ist, also ein Ganzes eben so abschreckend, als jenes reizend war. Daß die von der Regierung verheißene Bill über Wahlverbesserung dem Hause noch nicht vorgelegt ist, bedauert Niemand mehr als ich, hoffe aber in meinem und meines edlen Freundes Namen, daß ihre Abfassung und Vorlegung nicht lange mehr anstehen soll; und zwar, ohne daß man dabei um den erwünschten Widerstand des andern Hauses buhle. Es ist die Besorgniß, Irland zu beleidigen und zu erbittern, die uns verbieten muß, die vorliegende Bill in Betracht zu ziehen. Und in der That ist die Hoffnung, daß durch Annahme derselben das irische Wahlsystem wirklich verbessert werden könne, eben so thöricht als die Voraussetzung, daß von heute an alle Pachtherren ein gerechtes und unparteiisches Betragen zeigen werden. Alle Vorkehrungen der Bill, im Ganzen wie im Einzelnen, scheinen mir eine einzige Farbe zu tragen, nämlich die des Bestrebens, die Wahlgerechtsame Irlands in möglichst enge Fesseln zu schlagen; und deßwegen werd' ich mich ihr, bei dieser und jeder Gelegenheit, immer unbedingt entgegenstellen.“ – Die gestern erwähnte Abstimmung fand nun statt, deren Ergebniß von der Gegenpartei mit lautem Freudengeschrei begrüßt wurde. Hr. Hume und Lord John Russell verlangen hierauf Vertagung des Hauses, während Lord Stanley noch ein Vorlesen nach den Paragraphen pro forma und nur Verschiebung des Preambuls fordert. Hr. Hume: Keinen Schritt weiter, ich verlange, daß Hr. Freshfield seinen Stuhl verlasse. (Große Verwirrung.) Lord Stanley sagt, daß er sich begnügen wolle, wenn der Sprecher Progreß (d. h. Eintritt der Bill in den Ausschuß) berichte, und man ihm für morgen die Präcedenz zuerkenne. Sir W. Somerville: Meint der edle Lord wirklich, er werde seine Bill durch den Ausschuß bringen? 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Der ehrenwerthe und gelehrte Gentleman, der Solicitor-General, hat selbst geäußert, daß noch manche Jahre hingehen würden, ehe das Haus der Lords genug erleuchtet wäre, um die neue Registrationsbill der Regierung anzunehmen. Nämlich wann? In Folge einer neuen Ernennung von Pairs? O nein! Erst, wenn die jetzt im Unterhaus sitzenden und mit mehr liberalen Gesinnungen erfüllten Erben der Pairswürde ihren bigotten Vorgängern gefolgt seyn werden. Dabei vergesse man nicht von der Zahl dieser hoffnungsvollen Zukünftigen hier im Hause die Zahl alle der wahrscheinlichen Erben abzuziehen, die, mit nicht so durchaus liberalen Gesinnungen erfüllt, eben im Begriffe stehen, für die Inbetrachtziehung der vorliegenden Bill zu stimmen. (Gelächter.) Auf so viel unberechenbare Jahre hin wird also der Solicitor-General in seiner Stellung vollkommen zufrieden seyn. Aber gewiß das Haus wird eine so lange Fortdauer schreiender Mißbräuche nicht zulassen; es wird um des geringen Wagnisses einer Ausschußberathung willen nicht die Verbesserung jener Mißbräuche auf ein anderes Menschengeschlecht hinausschieben wollen. Man hat mir vorgeworfen, daß ich, durch Annahme des in der Bill vorgeschlagenen doppelten Appells (sowohl gegen Zurückweisung als gegen Zulassung des Stimmenden) mich selbst in Widerspruch setze mit dem Inhalt der von mir ausgegangenen katholischen Emancipationsbill (statute 10 George IV); aber ich kann in der That nicht einsehen, daß jenes Statut irgend eine Verpflichtung enthalte, die Abschaffung offenbarer Mißbräuche zu vermeiden, und finde mich auch in dieser meiner Ansicht unterstützt durch das Beispiel zweier hochgestellten katholischen Gentlemen (Sir Michael O'Loghlin und Sergeant Woulfe), die beide in den von ihnen vorgeschlagenen Maaßregeln dieselbe Clausel angenommen haben wie mein edler Freund. &#x2013; Ein Vergleich des Zahlenverhältnisses zwischen irischen und englischen Wählern ist hier nicht am Orte: soll das irische Wahlrecht ausgedehnt werden, so mag man darüber dem Ausschuß eine Maaßregel vorschlagen; man mag eine besondere Bill über den 5 Pf.-Census in Antrag bringen; aber man behaupte nicht, daß der rechte Weg, um die irischen Wahlgerechtsame auszudehnen, darin bestehe, daß man die gröbsten Mißbräuche im Registrationssystem zu dulden fortfahre. Man verlangt Milde und Freundlichkeit für Irland; aber ist das Milde, wenn wir den wirklichen bona fide Wähler von einer Menge falscher oder fingirter Wähler paralysiren lassen? Duldung gegen Betrug ist doch wohl keine Duldung gegen Irland. Mag Irland, im neuen Genuß seiner politischen Rechte, vor Allem den Werth seiner <hi rendition="#g">wahren</hi> Gerechtsame schätzen lernen, und mag es nicht von der gesetzgebenden Macht selbst verführt werden, sich gegen wahre Reform aufzulehnen. Ich weiß leider, daß die Gentlemen mir gegenüber nur dann bereit sind, eine Reform anzunehmen, wenn sie ihnen nützlich scheint; doch fordere ich sie auf, diese ihre Gesinnung wenigstens in gegenwärtigem, so klarem Falle nicht vor der Nation öffentlich kund zu thun. Die Mißbräuche, welche die Bill abschaffen will, sind anerkannt; Niemand hier im Hause hat sie zu läugnen gewagt; das Haus ist berufen, nicht sie ganz auszurotten, um nicht zu rauh gegen Irland zu verfahren, sondern nur sie so viel möglich zu heilen. Nichts kann unredlicher seyn, als wenn man die, welche eine solche Heilung beabsichtigen, des Bestrebens beschuldigt, die irischen Gerechtsame zu beschneiden, und ihre edelgemeinten Reformplane deßhalb denunciirt, weil sie den Interessen der Gegenpartei schädlich seyn möchten! (Der edle Baronet schließt unter lautem Beifallsrufen seiner Partei.) &#x2013; Lord <hi rendition="#g">Morpeth</hi> (unter lautem Geschrei: &#x201E;zur Abstimmung.&#x201C;): Ich beabsichtige nicht so spät in der Nacht noch in eine weitere Discussion über den ganzen Gegenstand einzugehen, sondern denke selbigen nur kurz von einem neuen Standpunkt aus, nämlich als Nationalfrage zu beleuchten. 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Daß die von der Regierung verheißene Bill über Wahlverbesserung dem Hause noch nicht vorgelegt ist, bedauert Niemand mehr als ich, hoffe aber in meinem und meines edlen Freundes Namen, daß ihre Abfassung und Vorlegung nicht lange mehr anstehen soll; und zwar, ohne daß man dabei um den erwünschten Widerstand des andern Hauses buhle. Es ist die Besorgniß, Irland zu beleidigen und zu erbittern, die uns verbieten muß, die vorliegende Bill in Betracht zu ziehen. Und in der That ist die Hoffnung, daß durch Annahme derselben das irische Wahlsystem wirklich verbessert werden könne, eben so thöricht als die Voraussetzung, daß von heute an alle Pachtherren ein gerechtes und unparteiisches Betragen zeigen werden. Alle Vorkehrungen der Bill, im Ganzen wie im Einzelnen, scheinen mir eine einzige Farbe zu tragen, nämlich die des Bestrebens, die Wahlgerechtsame Irlands in möglichst enge Fesseln zu schlagen; und deßwegen werd' ich mich ihr, bei dieser und jeder Gelegenheit, immer unbedingt entgegenstellen.&#x201C; &#x2013; Die gestern erwähnte Abstimmung fand nun statt, deren Ergebniß von der Gegenpartei mit lautem Freudengeschrei begrüßt wurde. Hr. <hi rendition="#g">Hume</hi> und Lord John <hi rendition="#g">Russell</hi> verlangen hierauf Vertagung des Hauses, während Lord <hi rendition="#g">Stanley</hi> noch ein Vorlesen nach den Paragraphen pro forma und nur Verschiebung des Preambuls fordert. Hr. <hi rendition="#g">Hume</hi>: Keinen Schritt weiter, ich verlange, daß Hr. Freshfield seinen Stuhl verlasse. (Große Verwirrung.) Lord <hi rendition="#g">Stanley</hi> sagt, daß er sich begnügen wolle, wenn der Sprecher <hi rendition="#g">Progreß</hi> (d. h. 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[1194/0002] der von Sir Michael O'Loghlan eingereichten Wahlverbesserungsbill, die drei Hauptpunkte vorliegender Bill, Nichtoffenlassen der Register, doppelten Appell und jährliche Revision aufs entschiedenste vertheidigte. Ich wiederhole es, die Frage ist jetzt keineswegs, ob einzelne Bestimmungen der Bill zweckmäßig oder unzweckmäßig sind, sondern ob wir das irische Wahlsystem verbessern, oder es auf endlose Zeit unverbessert lassen wollen. Zwar sagte die Regierung, sie wolle auch eine Bill hierüber einbringen; aber wann sagte sie so? Einmal vergangenes Jahr – ich erinnere mich noch sehr gut des Tages – als bei Gelegenheit einer Motion des Sir G. Fleetwood die Partei des edlen Lords mit einem Schisma bedroht wurde, und darauf in dieser Sitzung, erst nachdem das zweite Verlesen der Bill Lord Stanley's durchgegangen war. Und rechnet die Regierung darauf, daß diese ihre problematische Bill wirklich von beiden Häusern angenommen werden soll? Nicht im mindesten. Der ehrenwerthe und gelehrte Gentleman, der Solicitor-General, hat selbst geäußert, daß noch manche Jahre hingehen würden, ehe das Haus der Lords genug erleuchtet wäre, um die neue Registrationsbill der Regierung anzunehmen. Nämlich wann? In Folge einer neuen Ernennung von Pairs? O nein! Erst, wenn die jetzt im Unterhaus sitzenden und mit mehr liberalen Gesinnungen erfüllten Erben der Pairswürde ihren bigotten Vorgängern gefolgt seyn werden. Dabei vergesse man nicht von der Zahl dieser hoffnungsvollen Zukünftigen hier im Hause die Zahl alle der wahrscheinlichen Erben abzuziehen, die, mit nicht so durchaus liberalen Gesinnungen erfüllt, eben im Begriffe stehen, für die Inbetrachtziehung der vorliegenden Bill zu stimmen. (Gelächter.) Auf so viel unberechenbare Jahre hin wird also der Solicitor-General in seiner Stellung vollkommen zufrieden seyn. Aber gewiß das Haus wird eine so lange Fortdauer schreiender Mißbräuche nicht zulassen; es wird um des geringen Wagnisses einer Ausschußberathung willen nicht die Verbesserung jener Mißbräuche auf ein anderes Menschengeschlecht hinausschieben wollen. Man hat mir vorgeworfen, daß ich, durch Annahme des in der Bill vorgeschlagenen doppelten Appells (sowohl gegen Zurückweisung als gegen Zulassung des Stimmenden) mich selbst in Widerspruch setze mit dem Inhalt der von mir ausgegangenen katholischen Emancipationsbill (statute 10 George IV); aber ich kann in der That nicht einsehen, daß jenes Statut irgend eine Verpflichtung enthalte, die Abschaffung offenbarer Mißbräuche zu vermeiden, und finde mich auch in dieser meiner Ansicht unterstützt durch das Beispiel zweier hochgestellten katholischen Gentlemen (Sir Michael O'Loghlin und Sergeant Woulfe), die beide in den von ihnen vorgeschlagenen Maaßregeln dieselbe Clausel angenommen haben wie mein edler Freund. – Ein Vergleich des Zahlenverhältnisses zwischen irischen und englischen Wählern ist hier nicht am Orte: soll das irische Wahlrecht ausgedehnt werden, so mag man darüber dem Ausschuß eine Maaßregel vorschlagen; man mag eine besondere Bill über den 5 Pf.-Census in Antrag bringen; aber man behaupte nicht, daß der rechte Weg, um die irischen Wahlgerechtsame auszudehnen, darin bestehe, daß man die gröbsten Mißbräuche im Registrationssystem zu dulden fortfahre. Man verlangt Milde und Freundlichkeit für Irland; aber ist das Milde, wenn wir den wirklichen bona fide Wähler von einer Menge falscher oder fingirter Wähler paralysiren lassen? Duldung gegen Betrug ist doch wohl keine Duldung gegen Irland. Mag Irland, im neuen Genuß seiner politischen Rechte, vor Allem den Werth seiner wahren Gerechtsame schätzen lernen, und mag es nicht von der gesetzgebenden Macht selbst verführt werden, sich gegen wahre Reform aufzulehnen. Ich weiß leider, daß die Gentlemen mir gegenüber nur dann bereit sind, eine Reform anzunehmen, wenn sie ihnen nützlich scheint; doch fordere ich sie auf, diese ihre Gesinnung wenigstens in gegenwärtigem, so klarem Falle nicht vor der Nation öffentlich kund zu thun. Die Mißbräuche, welche die Bill abschaffen will, sind anerkannt; Niemand hier im Hause hat sie zu läugnen gewagt; das Haus ist berufen, nicht sie ganz auszurotten, um nicht zu rauh gegen Irland zu verfahren, sondern nur sie so viel möglich zu heilen. Nichts kann unredlicher seyn, als wenn man die, welche eine solche Heilung beabsichtigen, des Bestrebens beschuldigt, die irischen Gerechtsame zu beschneiden, und ihre edelgemeinten Reformplane deßhalb denunciirt, weil sie den Interessen der Gegenpartei schädlich seyn möchten! (Der edle Baronet schließt unter lautem Beifallsrufen seiner Partei.) – Lord Morpeth (unter lautem Geschrei: „zur Abstimmung.“): Ich beabsichtige nicht so spät in der Nacht noch in eine weitere Discussion über den ganzen Gegenstand einzugehen, sondern denke selbigen nur kurz von einem neuen Standpunkt aus, nämlich als Nationalfrage zu beleuchten. Mich dünkt sogar, daß der sehr ehrenwerthe Baronet, der eben gesprochen, mit Rücksicht auf diesen Standpunkt, seine Rede über diese Sache so lang aufgeschoben hat, und nur, da er seinen hitzigen edlen Freund in Folge seiner unüberlegten Kühnheit ganz verlassen in den Reihen erblickte, es für seine Pflicht hielt, daß er, der torystische Ulysses, jenem seinem Ajax zu Hülfe komme; im Herzen, mein' ich, hat er selbst bedauert, auf diese Weise sich und seine Partei in den stürmischen Wirbel der irischen Politik gerissen zu sehen. Ich möchte die Bill des edlen Lord mit jenem aus lauter verschiedenen Schönheitstheilen zusammengesetzten weiblichen Gemälde vergleichen, da sie nämlich ebenso aus lauter verschiedenen Unterdrückungsmaaßregeln zusammengesetzt ist, also ein Ganzes eben so abschreckend, als jenes reizend war. Daß die von der Regierung verheißene Bill über Wahlverbesserung dem Hause noch nicht vorgelegt ist, bedauert Niemand mehr als ich, hoffe aber in meinem und meines edlen Freundes Namen, daß ihre Abfassung und Vorlegung nicht lange mehr anstehen soll; und zwar, ohne daß man dabei um den erwünschten Widerstand des andern Hauses buhle. Es ist die Besorgniß, Irland zu beleidigen und zu erbittern, die uns verbieten muß, die vorliegende Bill in Betracht zu ziehen. Und in der That ist die Hoffnung, daß durch Annahme derselben das irische Wahlsystem wirklich verbessert werden könne, eben so thöricht als die Voraussetzung, daß von heute an alle Pachtherren ein gerechtes und unparteiisches Betragen zeigen werden. Alle Vorkehrungen der Bill, im Ganzen wie im Einzelnen, scheinen mir eine einzige Farbe zu tragen, nämlich die des Bestrebens, die Wahlgerechtsame Irlands in möglichst enge Fesseln zu schlagen; und deßwegen werd' ich mich ihr, bei dieser und jeder Gelegenheit, immer unbedingt entgegenstellen.“ – Die gestern erwähnte Abstimmung fand nun statt, deren Ergebniß von der Gegenpartei mit lautem Freudengeschrei begrüßt wurde. Hr. Hume und Lord John Russell verlangen hierauf Vertagung des Hauses, während Lord Stanley noch ein Vorlesen nach den Paragraphen pro forma und nur Verschiebung des Preambuls fordert. Hr. Hume: Keinen Schritt weiter, ich verlange, daß Hr. Freshfield seinen Stuhl verlasse. (Große Verwirrung.) Lord Stanley sagt, daß er sich begnügen wolle, wenn der Sprecher Progreß (d. h. Eintritt der Bill in den Ausschuß) berichte, und man ihm für morgen die Präcedenz zuerkenne. Sir W. Somerville: Meint der edle Lord wirklich, er werde seine Bill durch den Ausschuß bringen? 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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (?): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 150. Augsburg, 29. Mai 1840, S. 1194. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_150_18400529/2>, abgerufen am 27.04.2024.